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Export nach Österreich

Themenstarteram 14. Januar 2006 um 10:45

Hallo,

leider habe ich mit der Suche einen bestimmten Thread nicht mehr gefunden.

Mich würde interessieren, wie schwierig es wird, einen deutschen A3-Jahreswagen (über 6 Monate und über 6000km) in Österreich anzumelden. Wie leicht funktioniert das mit der Typisierung und kann das jeder Audi-Händler in Österreich durchführen? Wie hoch sind die Kosten?

Die NoVa wird dann letztendlich vom Preis im Kaufvertrag berechnet? Diese wird dann automatisch vom österreichischen Käufer berechnet... ist das richtig?

Danke für die Hilfe...

Gruß, MacMaus.

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14 Antworten
am 14. Januar 2006 um 13:56

servus,

willst du das auto nach A bringen und auf deinen namen wieder anmelden oder willst es verkaufen?

da hilft dir weiter: www.help.gv.at und stichwort:

AUTO

gruß willi

Themenstarteram 14. Januar 2006 um 15:16

Hallo,

ich habe einen Interessenten in Österreich, der das Auto kaufen möchte. Nur leider hat er ein paar Bedenken bzgl. der Typisierung und der NoVa. Aus diesem Grund möchte ich mich hier genauer informieren, damit ich ihm alles Schritt für Schritt schildern kann.

Den prinzipiellen Ablauf kenne ich mittlerweile, viel Infos findet man ja unter www.oeamtc.at und www.help.gv.at, aber spezifische Fragen, wie was kostet die Typisierung eines Audi A3s, wie lange dauert das, kann ich das in einem Audi-Zentrum in einer größeren Stadt in Österreich durchführen lassen. Reicht für die Typisierung das COC bzw. EWG-Bescheinigung, oder brauche ich noch extra Unterlagen?

Hat das noch keiner hier im Forum machen lassen?

Gruß, MacMaus.

Bei audi4ever.at habe ich das gefunden:

Bruttopreis in Deutschland zahlen

Auto zum Händler stellen und Österreichischen Typenschein ausstellen lassen (dauert 3 - 5 Tage bis der Typenschein da ist), Deutscher Typenschein wird eingezogen

Mit österreichischem Typenschein und der Kaufrechnung (bei Privat Kaufvertrag) ab zum Finanzamt, Nova und beim Diesel ohne DPF gleich mal die erste Strafe zahlen

Mit der Nova-bezahlt Bestätigung vom Finanzamt kann man dann das Auto ganz normal anmelden

Hi!

Hab meinen (Jahreswagen) auch aus D nach Ö importiert.

Grundsätzlich kein Problem...Du darfst in D nur nicht mit den Ö-Blauen Kennzeichen fahren; dafür haben die D soche Wegwerfkennzeichen, welche dein Händler dir besorgen kann.

Zuerst die Nova beim Finanzamt bezahlen (bei 2.0TDI 7% vom "Kaufvertrag"!!) die 20%ige Doppelbesteuerung der Nova fällt ja nun weg. Damit, dem Fahrzeugbrief einfach eine Einzeltypisierung durchführen (<1h) und sofort anmelden :)

Themenstarteram 14. Januar 2006 um 17:11

Hallo usiuser,

schön daß ich im Forum jemanden treffe, der das ganze Prozedere schon durchgemacht hat. Könntest Du mir bitte folgende Fragen beantworten:

1.) Was hast Du für das Überführungskennzeichen (Wegwerfkennzeichen) bezahlt

2.) Was hat die Typisierung gekostet?

3.) Wo hast Du die Einzeltypisierung durchgeführt? Hat die wirklich nur eine Stunde gedauert?

@ErichA4E

Wieso sollte man beim Diesel ohne DPF in Österreich Strafe bezahlen?

Gruß, MacMaus.

Zitat:

Original geschrieben von MacMaus

@ErichA4E

Wieso sollte man beim Diesel ohne DPF in Österreich Strafe bezahlen?

Gruß, MacMaus.

Zitat:

Ab 1. Juli 2005: Bonus-Malus-System

Der Bonus bzw. der Malus („Strafsteuer“) für Dieselfahrzeuge mit oder ohne Dieselpartikelfilter fällt nur einmalig an, und zwar bei der Erstzulassung eines Neuwagens. Steuerlich handelt es sich um eine Reduktion bzw. Erhöhung der Normverbrauchsabgabe (NoVA).

Diese Maßnahme ist bis 30. Juni 2007 befristet.

Dieselautos über 80 kW/110 PS:

Ab 1. Juli 2005:

€ 300,– Bonus 1) für Fahrzeuge mit Partikelfilter

€ 150,– Malus 2) für Fahrzeuge ohne Partikelfilter

Ab 1. Juli 2006:

€ 300,– Malus 3) für Fahrzeuge ohne Partikelfilter

Dieselautos bis 80 kW/110 PS:

Ab 1. Jänner 2006:

€ 300,– Bonus 1) für Fahrzeuge mit Partikelfilter

€ 150,– Malus 2) für Fahrzeuge ohne Partikelfilter

Ab 1. Juli 2006:

€ 300,– Malus 3) für Fahrzeuge ohne Partikelfilter

1) Fixbetrag

2) Maximalbetrag, 0,75% der

Bemessungsgrundlage

3) Maximalbetrag, 1,5% der

Bemessungsgrundlage

Quelle: ARBÖ

 

LG

TFFY

Themenstarteram 15. Januar 2006 um 9:11

Zitat:

Original geschrieben von TooFastForYou

... und zwar bei der Erstzulassung eines Neuwagens

Um einen Neuwagen handelt es sich ja nicht mehr. Wird dieses Bonus-Malus-System auch bei Gebrauchtwagen-Import (älter als 6 Monate und mehr als 6000km) angewendet?

Gruß, MacMaus.

Hi MacMaus

 

1.) Was hast Du für das Überführungskennzeichen (Wegwerfkennzeichen) bezahlt

...nichts, hat der Händler spendiert – kann also nicht sonderlich teuer sein ;)

2.) Was hat die Typisierung gekostet?

Hat ~ 160€ gekostet

3.) Wo hast Du die Einzeltypisierung durchgeführt? Hat die wirklich nur eine Stunde gedauert?

Bei der Technische Prüfstelle des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung in Graz; komme aus Graz. Ja, Termin vorher tel. ausmachen, mit allen Unterlagen UND 2 Fotos, von der Front des Autos zur Typisierungsstelle und das ist gleich mal erledigt –> sieht nach einem verschärften Pickerl- machen aus ;)

am 15. Januar 2006 um 16:15

servus,

das bonus-malus system wird nur auf neuwagen angewandt. du bzw. der käufer deines A3 braucht nichts zu bezahlen.

einzeltypisierungen werden in den jeweiligen landeshauptstädten durch die landesregierung gemacht. also händler bzw. werkstatt kann das nicht durchführen.

gruß willi

Stimmt, bei Gebrauchtwagen wird das Bonus-/ Malussystem (noch) nicht angewandt.

Zitat:

Gebrauchtwagen

sind alle Fahrzeuge, die mehr als 6.000 km auf dem Tacho aufweisen und deren erstmalige Inbetriebnahme vor mehr als 6 Monaten erfolgte..

Bitte unbedingt zuerst prüfen, ob eine Einzelgenehmigung für das gewünschte Fahrzeug erteilt werden kann!

Auskünfte darüber erteilen:

Generalvertreter der Automarke in Österreich

Technische Prüfanstalt der Landesregierung

Anruf bei zuständiger Prüfanstalt bezüglich notwendiger Unterlagen und Terminvereinbarung (in den meisten Fällen erforderlich).

Import aus der EU

Die EU ist eine Zollunion, daher sind K E I N E Zollabgaben fällig!

Bei Import aus den EU-Ländern gelten folgende Bestimmungen:

 

Neuwagen: Kauf unbedingt ohne Mehrwertsteuer! Für diese Fahrzeuge ist in Österreich Erwerbsteuer (eine Form der Umsatzsteuer) zu entrichten.

Gebrauchtwagen: Die Mehrwertsteuer des Kauflandes wird direkt beim ausländischen Händler entrichtet, in Österreich ist keine Mehrwertsteuer mehr fällig.

In beiden Fällen:

Überführung des Kraftfahrzeuges mit ausländischem Überstellungskennzeichen + Kurzversicherung! Erhältlich im Kaufland.

COC-Zertifikat (=EU-Übereinstimmungsbescheinigung) sollte den Fahrzeugpapieren beigeschlossen sein und erleichtert die Einzelgenehmigung bzw. die Umschreibung auf einen Typenschein!

Bei Privatkauf: Beglaubigung des Kaufvertrages (Gericht, Notar im Kaufland) wird empfohlen. Sie ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, kann jedoch von der Zulassungsstelle verlangt werden, wenn begründete Zweifel an der Echtheit des Kaufvertrages bestehen. In diesem Fall müsste eine Beglaubigung nachgebracht werden, was u.U. praktische Probleme aufwerfen kann (wenn z.B. der Verkäufer nicht mehr erreichbar ist).

EU-Betriebserlaubnis (COC-Zertifikat)

Alle Neufahrzeuge müssen darüber verfügen.

Nachträglich kann sie nicht beschafft werden.

Gesetzlich in EU für Neufahrzeuge erst ab 1996 vorgeschrieben, seit 1997 zwingend.

 

Nationale österreichische Bestimmungen

Wenn ein COC-Zertifikat vorhanden ist:

Das Fahrzeug wird bei der Einzelgenehmgigungsbehörde (Typisierungsstelle) vorgeführt und man erhält von dieser eine Bestätigung für die Zulassung nach § 21d KDV 1967 (sog. vereinfachte Einzelgenehmigung) oder man wendet sich an den österreichischen Generalimporteur für das betreffende Fahrzeug, da seit 1999 die Möglichkeit besteht, von diesem einen Typenschein zu bekommen.

Wenn kein COC-Zertifikat vorhanden ist:

Einzelgenehmigung durch die jeweils zuständige Typisierungsstelle der Landesregierung.

IdR ist in diesen Fällen auch eine (kostenpflichtige) Bestätigung des österreichischen Generalimporteurs notwendig, dass alle derzeitigen Abgas-, Lärm und Ausrüstungsvorschriften erfüllt sind.

Man erhält zuerst nur eine sog. Interimsbestätigung für die Zulassung.

Achtung: In diesen Fällen wird innerhalb von 18 Monaten der endgültige Einzelgenehmigungsbescheid zugesandt, welchen man der Zulassungsstelle vorlegen muss! Diese nimmt die notwendigen Änderungen vor und die ursprünglich befristete Zulassung wird in eine unbefristete Zulassung umgewandelt. Bitte vor dem Import mit der jeweiligen Typisierungsstelle Kontakt betr. der notwendigen Unterlagen aufnehmen!

Die Kosten variieren je nach Art der „Genehmigung“ (ca. € 90 - € 180; abhängig von den erforderlichen Nachweisen).

IdR ist auch eine Überprüfung des Fahrzeuges notwendig, um festzustellen, ob es der vorgelegten Übereinstimmungsbescheinigung entspricht.

Bei bereits im Ausland zugelassenen Fahrzeugen ist zusätzlich eine Überprüfung gemäß § 57a KFG 1967 durchzuführen.

Terminvereinbarung in den meisten Fällen notwendig.

Erwerbsteuer bei Neuwagen (zuständig Wohnsitzfinanzamt/Formular NOVA 2)

Normverbrauchsabgabe (NOVA) bei allen Fahrzeugen! (zuständig: Wohnsitzfinanzamt/Formular NOVA 2)

Zulassung bei einer Zulassungsstelle der Versicherungen

Unterlagen:

 

Eigentumsnachweis: Rechnung oder Kaufvertrag oder Schenkungsurkunde oder ausländische Fahrzeugpapiere auf eigenen Namen

COC-Zertifikat oder Bestätigung des Generalvertreters

Wenn kein COC-Zertifikat vorhanden ist, zusätzlich:

Foto vom Fahrzeug

Wiegekarte (wenn Eigengewicht nicht amtlich nachgewiesen werden kann) Auskunft darüber, welche Nachweise im konkreten Fall wirklich notwendig sind, erteilt die zuständige Typisierungsstelle!

Bitte unbedingt vor Import mit dieser Kontakt aufnehmen.

Normverbrauchsabgabe (NOVA)

Bei jeder erstmaligen Zulassung in Österreich fällig!

Für neue UND gebrauchte Kraftfahrzeuge

Auch bei Schenkungen

Auch bei Erbschaft

Auch bei Übersiedlung

Anmeldung und Bezahlung der NOVA beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt vor der Zulassung des Fahrzeuges, da die Anmeldebestätigung für die Zuerkennung eines Kennzeichens unbedingt erforderlich ist!

Formular NOVA 2 direkt am Finanzamt erhältlich!

NOVA-Höhe ist vom Durchschnittsverbrauch des Fahrzeugs abhängig (max. 16%).

Als Nachweis dient Bestätigung des Fahrzeugherstellers. Auch der ÖAMTC kann Ihnen die Höhe des NOVA-Prozentsatzes mitteilen.

Zuzüglich 20% Mehrwertsteuer von Summe der NOVA

Achtung NEU

Durch interne Anweisung an die Finanzämter hat das BMF nun bestätigt, dass bei allen Neuvorschreibungen der NoVA

bei Kfz, die als Übersiedlungsgut aus Länder der EU hereingebracht werden, sowie

bei gebrauchten Kfz, die als Eigenimport aus den Länder der EU nach Österreich eingeführt werden, der 20 % ige Erhöhungsbetrag nicht mehr vorzuschreiben ist.

Für bereits zu Unrecht entrichtete Erhöhungsbeiträge der letzten fünf Jahre ist bei Rückerstattungsanträgen ein Festsetzungsbescheid nach § 201 Abs 2 Z 4 BAO auszufertigen und der Erhöhungsbetrag rückzuerstatten.

 

NOVA-Berechnung Pkw: wenn der "MVEG-Verbrauch" angegeben ist, diesen Wert minus 3 und mal 2 bei Benzinern, minus 2 und mal 2 bei Diesel-Pkw (ungerade Ergebnisse werden auf ganze Zahlen mathematisch gerundet!). Ist der Verbrauch nach "ECE" angegeben, wird als Verbrauch in die Formel der Mittelwert aus ECE 90 und ECE Stadt eingesetzt.

Bei Motorrädern wird die Nova nach dem Hubraum errechnet: (ccm minus 100) x 0,02. Beispiel: 850 ccm minus 100 = 750 x 0,02 = 15 %!

NOVA-Basis: Mittelwert der beiden Eurotax-Listenpreise in Österreich (steuerbereinigt, d.h. abzüglich Mehrwertsteuerkomponente und Nova).

Der tatsächliche Anschaffungspreis wird dann als Berechnungsbasis herangezogen, wenn er um bis zu max. 20% unter dem steuerbereinigten Mittelwert der beiden Eurotax-Listenpreise in Österreich liegt. Bei einer darüber hinausgehenden Abweichung muss im Einzelfall ein Grund für diese konkret nachgewiesen werden.

Anmerkung: Wird das Fahrzeug bei einem Händler gkauft und ist bezahlte Mehrwertsteuer extra ausgewiesen, so wird die Nova vom Netto-Betrag berechnet. Erfolgt beim Kauf vom Händler kein gesonderter Ausweis der Mehrwertsteuer ("Rechnung als Pauschalbetrag"), so wird die Nova vom Pauschalbetrag berechnet.

Quelle: OEAMTC.AT

LG

TFFY

Ich würde keine Einzeltypisierung durchführen lassen. Ist beim Wiederverkauf wertmindernd.

Lieber zum Audihändler und der soll einen Typenschein anfordern.

hallo,

ich hatte mir letztes jahr einen a3 aus d geholt, war alles kein problem.

a3, 1,9 tdi, 10 monate alt und 17000 km;

1. kurzzeit-kfz-haftpflichtversicherung ausstellen lassen, erhältlich beim adac, ca. 80 euro für 15 tage

2. ausfuhrkennzeichen mit int. zulassungsschein holen, erhältlich bei zulassungsstelle in d, ca 40 euro

3. beim audi-vertragshändler eine konformitätsprüfung durchführen lassen + typenschein erstellen lassen ( erforderlich ist alter fahrzeugbrief ), ca. 200 euro ( eine einzel-typengenehmigung beim tüv ist eigentlich nicht mehr erforderlich )

4. beim finanzamt die nova einzahlen ( abhängig vom kaufpreis u motorisierung ), ca. 1000 euro

5. mit allen unterlagen auto ab zur versicherung und anmelden, ca. 160 euro

alles zusammen war in einer woche erledigt ( sollte aber innerhalb der gültigkeitsdauer der versicherung/kennzeichen erledigt werden )

mfg

vmike

Themenstarteram 16. Januar 2006 um 10:10

Hallo,

danke erstmal für die vielen Antworten, die haben mir wirklich schon sehr weitergeholfen :o).

Was ich jetzt noch nicht ganz verstehe ist der Unterschied zwischen einer Konformitätsprüfung (Händler?) und einer Einzel-Typengenehmigung (Amt der Landesregierung?)? Sind die Kosten für beide Prüfungen die selben?

Gruß, MacMaus.

hallo,

über kosten kann ich leider nichts sagen, aber im grunde sollte es das selbe sein ( beim händler jedoch nur 1 anlaufstelle notwendig )

beim händler geschieht diese prüfung ja im zuge der typenscheinerstellung ( betrifft wahrscheinlich kontrolle wegen extra umbauten oder so )

eine einzel-typengenehmigung ( also dieser klim-bim mit fotos usw ) ist beim a3 nicht erforderlich da dieser die eu-betriebserlaubnis hat bzw die abgas- und lärmbestimmungen = euro norm ja einhält.

ausserdem wird diese arbeit ( lt auskunft der landesregierung an mich ) jetzt extern durch zivilingenieurbüros durchgeführt ( und die verlangen denke ich mehr als genug )

also bis auf die zeit die man benötigt um das auto aus d abzuholen bzw die anschliessenden wege zur anmeldung bereitet alles keine umstände. deinem verkauf nach ö sollte simit nichts im wege stehen

mfg

vmike

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