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Extrem schlechtes Blitzerfoto, was tun?

Themenstarteram 3. Mai 2024 um 6:07

Nehmen wir mal an, es sei ein Anhörungsbogen mit unkenntlichem Foto gekommen. In der Online-Version des Bildes wird klar warum: die Schwarzwerte haben nur der Rahmen der Windschutzscheibe und die Spurhaltekamera abbekommen. Der Innenraum liegt, vielleicht wegen der IR-Beschichtung, in hellsten Grautönen. Am Gesicht ist eigentlich nur erkennbar, dass der Fahrer eine Brille getragen hat. Augen scheinen geschlossen, Nase zu schmal, Ohren objektiv zu lang, Mundpartie großflächig verpixelt. Hier scheint sich der Bildbearbeitungsalgorithmus ausgetobt zu haben.

Was sollte der Halter tun? Kann er Anhörungsbogen nicht beantworten und hoffen, dass eingestellt wird? Aber müsste er dann nicht die Angaben zur Person korrigeren, was natürlich nicht ginge?

Ferner meint er, dass die Messung nicht in Ordnung war (und die Anlage ist wohl für Unregelmäßigkeiten bekannt). Wenn er dies vorbringt, dann muss er sich aber automatisch dazu bekennen, gefahren zu sein, richtig?

(Anwalt lohne erstmal nicht, da immer teurer als Bussgeld und nur ein Punkte bei bisher 0 drohe).

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63 Antworten

Habe mal eine Werbung von einem Anwaltsunternehmen gesehen, die sich für den betreffenden kostenlos darum kümmern.

Nichts machen. Jede Art von "Initiative" verschlechtert nur die eigene Lage.

Nehmen wir mal an:)... man weiß, dass man zum Zeitpunkt der entsprechende Fahrer des besagten Fahrzeugs war.

Nehmen wir mal an, dass man auch weiß, dass man auf einer entsprechenden Strecke unterwegs war und nun nehmen wir auch mal an, dass man weiß wo und mit welcher ungefähren Geschwindigkeit man geblitzt wurde….

Meine Ansicht? Zahlen und fertig!

Zitat:

@kaskode schrieb am 3. Mai 2024 um 08:07:36 Uhr:

...Ferner meint er, dass die Messung nicht in Ordnung war (und die Anlage ist wohl für Unregelmäßigkeiten bekannt). Wenn er dies vorbringt, dann muss er sich aber automatisch dazu bekennen, gefahren zu sein, richtig?...

An die zu einem Messaufbau gehörende Dokumentation kommt man mMn nur über einen Anwalt und zur Klärung ob es relevante Fehler gibt die zur Ungültigkeit der Messung führen braucht es dann vielleicht noch einen Gutachter mit Erfahrung auf diesem Gebiet.

Der Weg des geringeren Widerstands dürfte die Frage nach einem besseren Foto sein weil man sich nicht erinnern und den Fahrer nicht erkennen. Man würde ja gerne helfen aber kann nicht :) Ist das Originalbild sooo schlecht könnte dann schon die Verfahrenseinstellung kommen.

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die Originalfotos der Behörde gestochen scharf sind. Wer sich also bereits auf dem unscharfen Foto im Anschreiben schon erkennt oder weiß, dass er der "Sünder" ist, kann sich die Mühe eines Einspruchs sparen. Den Nachweis einer Falschmessung zu führen dürfte nur in sehr seltenen Fällen zum Erfolg werden.

Mir ist kein "Anwaltsunternehmen" bekannt, das kostenlos arbeitet. Im unwahrscheinlichen Erfolg des Einspruchs ist es möglicherweise für den Autofahrer kostenlos, weil die Behörde die Kosten tragen muss. Andernfalls wird halt er halt zur Kasse gebeten.

Einfach zu seiner Verantwortung stehen wäre wohl zu einfach?

Themenstarteram 3. Mai 2024 um 6:46

Der Fahrer denke, dass die elektronische Tempolimitanzeige nicht richtig funktioniert habe und eine zu hohe Geschwindigkeit gegenüber Tacho gemessen wurde. Das nachzuweisen sei jedoch teuer, von den Erfolgschancen ganz abgesehen. Daher die Frage nach der Relevanz des offenbar von der Bildbearbeitung veränderten Fotos.

Das "Originalfoto" wurde schon online eingesehen, darauf bezieht sich die Beschreibung. Gibt es auch ein unbearbeitetes?

Bei jedem dieser Fälle wird hier argumentiert das das Foto im Original besser sei, Ob das Online Foto schon die Original Datei ist weiß ich nicht.

 

Wird das Foto von den Mitarbeitern vor Versand eigentlich angeschaut oder läuft das schon alles automatisch ab?

Zitat:

@kaskode schrieb am 3. Mai 2024 um 08:46:18 Uhr:

 

Das "Originalfoto" wurde schon online eingesehen, darauf bezieht sich die Beschreibung. Gibt es auch ein unbearbeitetes?

Schwer vorstellbar, dass die Kamera bereits bei der Aufnahme Gesichter verzerrt und Münder verpixelt...

Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 3. Mai 2024 um 09:02:58 Uhr:

Ob das Online Foto schon die Original Datei ist weiß ich nicht.

Ist sie natürlich nicht.

Um das rauszufinden, einfach auf den Bußgeld bescheid warten oder gleich zum Anwalt.

Und der TE weiß doch genau wer gefahren ist

Themenstarteram 3. Mai 2024 um 7:35

Zitat:

@Taunusrenner schrieb am 3. Mai 2024 um 09:07:29 Uhr:

Zitat:

@kaskode schrieb am 3. Mai 2024 um 08:46:18 Uhr:

 

Das "Originalfoto" wurde schon online eingesehen, darauf bezieht sich die Beschreibung. Gibt es auch ein unbearbeitetes?

Schwer vorstellbar, dass die Kamera bereits bei der Aufnahme Gesichter verzerrt und Münder verpixelt...

Jede handelsübliche Kamera macht genau das schon, wenn sie ein Bild beispielsweise im JPEG-Format abspeichert. Handykameras und manche richtigen Kameras machen noch erheblich mehr an "intelligenter" Bildbearbeitung. Die Blitzanlage ist laut Anwaltsseite dafür bekannt, dass sie die Rohdaten nicht speichert. Ob sich das auf die Geschwindigkeitsdaten oder auch das Foto bezieht, ist unbekannt.

Und ja, dem Halter ist es bekannt. Gleichzeitig hat er nicht vorsätzlich und möglicherweise gar nicht falsch gehandelt. Der Weg über das Foto könnte nur der effizientere sein.

Im Anhörungsbogen nur angeben. Bin nicht die abgebildete Person. Dann versuchen Sie Familienangehörige zu identifizieren (Eltern, Kinder, Geschwister). Oder kommen auch persönlich vorbei . Falls da auch niemand identifiziert wird kann es aber sein dass dem Halter ein Fahrtenbuch auferlegt wird vor allem bei Verstößen mit Punkten oder Fahrverbot..

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 03. Mai 2024 um 09:40:59 Uhr:

Falls da auch niemand identifiziert wird kann es aber sein dass dem Halter ein Fahrtenbuch auferlegt wird vor allem bei Verstößen mit Punkten oder Fahrverbot..

Das wird im Zweifel genau so kommen, habe ich selbst vor 2 Jahren erlebt: Das auf mich zugelassene Mehrzweck Auto wird von bis zu 7 Personen genutzt, Schlüssel ist für diese zugänglich. Sohnemann wurde mit 26 zu viel außerorts in einer 70er Zone geblitzt, auf dem Foto war kaum was zu erkennen.

Ich habe nur die Richtigkeit meiner persönlichen Daten bestätigt und auf mehrere, mögliche Fahrer hingewiesen.

Das Amt hat danach nicht lange gefackelt und dem entsprechenden Fahrzeug für 6 Monate ein Fahrtenbuch auferlegt, dieses wurde in der Zeit 2x kontrolliert.

 

Gruß

Andre

am 3. Mai 2024 um 8:13

Zitat:

@kaskode schrieb am 3. Mai 2024 um 08:07:36 Uhr:

In der Online-Version des Bildes wird klar warum: die Schwarzwerte haben nur der Rahmen der Windschutzscheibe und die Spurhaltekamera abbekommen. Der Innenraum liegt, vielleicht wegen der IR-Beschichtung, in hellsten Grautönen. Am Gesicht ist eigentlich nur erkennbar, dass der Fahrer eine Brille getragen hat. Augen scheinen geschlossen, Nase zu schmal, Ohren objektiv zu lang, Mundpartie großflächig verpixelt.

Welche Auflösung hat das eingesehene Foto?

Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass es auch dort nur in deutlich reduzierter Auflösung bereitgestellt wird, vermutlich um den Traffic klein zu halten.

Sprich das Originalbild könnte wohlmöglich bequem zur Identifizierung reichen.

Ein Aufschluss über die Auflösung des Originalbildes können die Ausschnittbilder (u.A. vom Kennzeichen) und deren Auflösung geben, von da kann man auf die Auflösung des Gesamtbildes zurückrechnen (Flächenverhältnis).

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