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extrem überhöhte Geschwindigkeit > warum ist das keine Straftat?
Moin,
wenn man unter Drogen fährt oder zu viel Alkohol im Blut hat beim Fahren, dann kann das unter Umständen eine Straftat sein. Macht Sinn und sollte auch so bleiben, wobei von mir aus die Promillegrenze auf null gesetzt werden sollte.
NUR: warum zum Henker ist eine extrem überhöhte Geschwindigkeit keine Straftat? Sagen wir mal +50% des erlaubten? Gibt es eine Erklärung dafür? Schließlich ist überhöhte Geschwindigkeit der Unfallgrund Nr.1.
Wo ist hier die Logik?
Beste Antwort im Thema
Zunächst einmal, ich bin strikt gegen ein Tempolimit, aber das....
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 24. September 2017 um 18:06:20 Uhr:
Wenn ich mir aber z.B. vorstelle, ich müsste vom Süden Deutschland nach Hamburg fahren, auf einer leeren Autobahn und dann nur immer mit der vom Limit vorgegebenen gleichen Geschwindigkeit, so ist es für mich nicht ganz so einfach, die volle Konzentration aufrecht zu erhalten.
.... ist für mich das Allerdümmste, aber immer wiederkehrende, Argument gegen ein Tempolimit!
Wer es nicht schafft, bei 130 Km/h die volle Konzentration aufzubauen und sich nur Konzentrieren kann wenn er schnell fährt, gehört für mich nicht hinters Lenkrad!
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71 Antworten
An der Beseitigung dieser Gesetzeslücke wurde doch gerade gearbeitet:
https://www.motor-talk.de/.../...uer-illegale-autorennen-t6147721.html
Da gehts aber um Straßenrennen, ist eine andere Sachlage.
Zitat:
@augenauf schrieb am 23. September 2017 um 12:24:47 Uhr:
Moin,
wenn man unter Drogen fährt oder zu viel Alkohol im Blut hat beim Fahren, dann kann das unter Umständen eine Straftat sein. Macht Sinn und sollte auch so bleiben, wobei von mir aus die Promillegrenze auf null gesetzt werden sollte.
NUR: warum zum Henker ist eine extrem überhöhte Geschwindigkeit keine Straftat? Sagen wir mal +50% des erlaubten? Gibt es eine Erklärung dafür? Schließlich ist überhöhte Geschwindigkeit der Unfallgrund Nr.1.
Wo ist hier die Logik?
Weil das völlig übertrieben wäre.
Es gibt den Straftatbestand der Straßenverkehrsgefährdung, und der ist meiner Meinung nach in der Regel ausreichend. Um den zu erfüllen braucht man auch nicht alkoholisiert zu sein.
Aber nur weil jemand nachts auf der Autobahn in einer kerzengeraden Baustelle 120 fährt anstatt der erlaubten 80, ist das meiner Meinung nach noch nicht genug um als "Straftat" gelten zu können.
Und mit welcher Strafe sollte diese "Straftat" denn bedroht sein?
Weil je höher die Geschwindigkeit ist, desto höher ist das Gefahrenpotential und die Unfallgefahr?
Beim Alkohol ist es doch ähnlich, hier hat man eindeutige Abstufungen gesetzt.
Zitat:
@augenauf schrieb am 23. September 2017 um 12:24:47 Uhr:
Moin,
wenn man unter Drogen fährt oder zu viel Alkohol im Blut hat beim Fahren, dann kann das unter Umständen eine Straftat sein. Macht Sinn und sollte auch so bleiben, wobei von mir aus die Promillegrenze auf null gesetzt werden sollte.
NUR: warum zum Henker ist eine extrem überhöhte Geschwindigkeit keine Straftat? Sagen wir mal +50% des erlaubten? Gibt es eine Erklärung dafür? Schließlich ist überhöhte Geschwindigkeit der Unfallgrund Nr.1.
Wo ist hier die Logik?
Dann wäre ich auch schon oft im Knast gelandet weil ein LKW Parallel zu mir fuhr, ich das Schild nicht sehen konnte und in die 120er Begrenzung mit 200 reingefahren bin.
Finde Vorsatz gehört dazu. Und eine dazu absolut ungeeignete Strecke.
Nicht nur.
Ich habe den Gesetzestext mal kopiert und die entscheidende Stelle fett markiert.
§ 315d Verbotene Kraftfahrzeugrennen
(1) Wer im Straßenverkehr
1. ein nicht genehmigtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet und durchführt,
2. als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder
3. sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 oder 3 Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Der Versuch ist in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 strafbar.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(5) Verursacht der Täter in den Fällen des Absatzes 2 durch die Tat den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.“
[aus § alt 315d wird § 315e]
§ 315f Einziehung
Kraftfahrzeuge, auf die sich eine Tat nach § 315d Absatz 1 Nummer 2 oder Nummer 3, Absatz 2, 4 oder 5 bezieht, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
Bei dem Gesetz geht es um Straßenrennen, dabei spielt es keine Rolle, ob da mehrere daran beteiligt sind oder nur ein Fahrer. Aber darum geht es mir nicht.
Zitat:
@augenauf schrieb am 23. September 2017 um 12:49:42 Uhr:
Bei dem Gesetz geht es um Straßenrennen, dabei spielt es keine Rolle, ob da mehrere daran beteiligt sind oder nur ein Fahrer. Aber darum geht es mir nicht.
Um welche Art von Hochgeschwindigkeitsfahrten geht es dir dann?
Das sind im Zweifelsfall immer Einzelzeitfahrten.
Dann hast du das Gesetz nicht richtig verstanden.
Hier noch mal zum besseren Verständnis:
Zitat:
Gemäß der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (18/12936, 18/12964), der das Plenum gefolgt ist, macht sich künftig auch strafbar, wer sich als einzelner Auto- oder Motorradfahrer "mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen". Erfasst werden sollen demnach, wie es in der Begründung heißt, auch diejenigen Fälle, in denen nur ein einziges Fahrzeug "objektiv und subjektiv ein Kraftfahrzeugrennen nachstellt". Dagegen sollen bloße Geschwindigkeitsüberschreitungen "nicht von der Strafbarkeit umfasst werden, auch wenn sie erheblich sind".
1) Wer im Straßenverkehr
oder
3. sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Betrifft also nicht nur illegale Rennen.
Wird hinterher nur lustig, die einzelnen Merkmale genau festzustellen. Ist dann Aufgabe der Gerichte.
Zitat:
@Haasinger schrieb am 23. September 2017 um 12:46:06 Uhr:
...
Finde Vorsatz gehört dazu. Und eine dazu absolut ungeeignete Strecke.
Wie eine die voll mit LKW ist, sodass man keine Schilder mehr lesen kann?
Das Thema wird ohnehin bald dicht gemacht, aber lieber TE, schau doch in die Schweiz rüber. Da gibt´s eine Anzeige, wenn man es übertreibt. Es muss sich "nur" eine Mehrheit finden und das Gesetz beschlossen werden.
Bei uns ist (und bleibt) das eben ein Kavaliersdelikt und wird niemals kommen, genau wie Tests für alte Leute.
Das hat damit zu tun, dass der Autofahrer hier ein gewisses Grundrecht sieht und das mag auch wirklich so sein, denn es hat sich eben eingebürgert. Irgendwo habe ich aufgeschnappt, dass in der heutigen Zeit das Autofahren nicht mehr "erfunden" werden könnte:
Wer würde erlauben, dass sich jemand mit 100 km/h in einem 2,5 Tonnen schweren Gefährt, das in 5 Sekunden auf 100 km/h beschleunigt im öffentlichen Raum bewegt? Sogar Drohnen (neue Erfindung) werden verboten (bzw. die Nutzung extrem eingeschränkt bzw. reglementiert), weil angeblich so extrem gefährlich... dabei dürften sie doch in aller Regel ungefährlicher als ein ausgewachsener Wildvogel (Ente, Bussard, etc.) sein.
Ich denke wir werden mit den Gefahren noch 10 bis 30 Jahre leben müssen. Dann steigen die Versicherungsbeiträge für das "normale Fahren" in ungeahnte Höhen und das autonome Fahren wird dem ganzen Schwachsinn ein Ende setzen.
Bis dahin muss man eben auch selbst noch ein wenig aufpassen. Ich fände es auch gar nicht schlecht, wenn es schlicht und einfach angemessene Strafen gäbe, aber es ist eben wie es ist. Wer es sich leisten kann, der kann (fast) machen was er will. Hier wie (fast) überall auf der Welt und in (fast) jedem Lebensbereich.
Warum aufregen? Gründe eine Partei... eine Initiative... einen... such´s dir aus, aber rechne mit gewissem Gegenwind.
Zitat:
@Haasinger schrieb am 23. September 2017 um 12:46:06 Uhr:
Dann wäre ich auch schon oft im Knast gelandet weil ein LKW Parallel zu mir fuhr, ich das Schild nicht sehen konnte und in die 120er Begrenzung mit 200 reingefahren bin.
Finde Vorsatz gehört dazu. Und eine dazu absolut ungeeignete Strecke.
Wenn man sich an die Richtgeschwindigkeit halten würde, dann wäre das nicht passiert.
Ich wäre so oder so dafür, daß auf deutschen Autobahnen ein TL von 120 eingeführt wird.
Auch finde ich es, wie es der TE schon richtig erkannt hat, einfach nur lächlerlich, daß ab einer gewissen Geschwindigkeitsübertretung nicht der Tatvorwurf einer Straftat zur Geltung kommt, sondern nach wie vor es "nur" bei einer Ordnungswidrigkeit bleibt.
Allgemein halte ich die Strafen in Deutschland für viel zu lasch angesiedelt.
Zitat:
@Haasinger schrieb am 23. September 2017 um 12:46:06 Uhr:
Zitat:
Dann wäre ich auch schon oft im Knast gelandet weil ein LKW Parallel zu mir fuhr, ich das Schild nicht sehen konnte und in die 120er Begrenzung mit 200 reingefahren bin.
Finde Vorsatz gehört dazu. Und eine dazu absolut ungeeignete Strecke.
Warum achtest du denn nur auf Schilder am rechten Fahrbahnrand? Auf der Autobahn sind doch (fast?) immer die gleichen Schilder auch am linken Fahrbahnrand zu finden. Oder fuhrst du auf der mittleren Spur mit 200 km/h und links und rechts von dir die LKW mit ihren 90 km/h ?
Zitat:
@Geisslein schrieb am 23. September 2017 um 13:10:57 Uhr:
Zitat:
@Haasinger schrieb am 23. September 2017 um 12:46:06 Uhr:
Dann wäre ich auch schon oft im Knast gelandet weil ein LKW Parallel zu mir fuhr, ich das Schild nicht sehen konnte und in die 120er Begrenzung mit 200 reingefahren bin.
Finde Vorsatz gehört dazu. Und eine dazu absolut ungeeignete Strecke.
Wenn man sich an die Richtgeschwindigkeit halten würde, dann wäre das nicht passiert.
Ich wäre so oder so dafür, daß auf deutschen Autobahnen ein TL von 120 eingeführt wird.
Auch finde ich es, wie es der TE schon richtig erkannt hat, einfach nur lächlerlich, daß ab einer gewissen Geschwindigkeitsübertretung nicht der Tatvorwurf einer Straftat zur Geltung kommt, sondern nach wie vor es "nur" bei einer Ordnungswidrigkeit bleibt.
Allgemein halte ich die Strafen in Deutschland für viel zu lasch angesiedelt.
Gab im TV letztens so einen schönen Bericht über das Tabu Tempolimit. Mit Test auf einer normalen Autobahn. Einer fuhr volle Granate, der andere max. 130. Der eine fuhr einen Schnitt von 109 km/h, der andere einen von 100 km/h.