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F: Fallen Schadensfreiheitsklasse möglich wenn länger als 6 Monate keine eigenes Fahrzeug
Hallo Freunde,
ich hätte eine Frage bezüglich des Verlaufes der Schadensfreiheitsklasse.
Ist es bei einer Kfz-Versicherung möglich in SF zu fallen wenn man länger
als 6 Monate kein eigenes Fahrzeug auf den eigenen Namen angemeldet hatte?
Konkret wären das bei mir folgende Situation:
Verkauf altes Auto:
10.07.2009 (aktuell SF9)
Kauf neues Auto:
Voraussichtlich Feb/März 2010
(Gewünscht wäre eine Aufnahme in der SF10),
da ich bis dahin das Auto meiner Eltern nutzen darf. Bin momentan bei der
HUK24 und dort würde ich im kommenden Jahr nur 1 SF-Klasse runtergestuft,
wenn ich innerhalb von 6 Monaten ein neues Auto auf mich zulassen würde.
Gibt es eine Versicherung die das nicht so "streng" sieht, und auch nach
8 Monaten im kommenden Jahr mich in der nächst niedrigeren SF-Klasse
aufnimmt?
Vielen Dank schon mal im Voraus
Gruß
Black
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12 Antworten
Hi,
ich gehe mal davon aus, dass der SFR dir gehört;
Voraussetzung für die nächst günstigere Stufe muss immer mind. 6 Monate ununterbrochener Versicherungsschutz in einem laufenden Versicherungsjahr (Üblicherweise 01.01.-31.12) sein.
Insofern solltest du in 2010 die SF10 auch problemlos bekommen.
Vermutlich lediglich eine unqualifizierte Aussage des (Direkt)-Versicherers. Aber dafür billig... :-(
Hallo,
@Seba1982: Vielen Dank für deine Hilfe, könntest du bitte eine
Versicherung mit diesen AGBs nennen. Ich habe selbst versucht
da was zu finden, aber alle AGBs enthalten leider diese
6 Monatsklausel. Muss aber zugeben das Versicherungen nicht
meine Stärke sind. Und die Annahme das der SFR mir ist, ist richtig,
denn die Versicherung ist immer auf mich als VN gelaufen.
@yo-chi: Genau in der gleichen Situation stecke ich auch gerade.
Die SchwXXX sind sich zu Schade drum wenige Wochen auf Kulanz
den Vertrag zurückzustellen. Um dann wieder wie in den letzten
Jahren wieder für nix abzukassieren .
THX
Black
Hi,
kann denn wirklich keiner einen Tip geben, wie ich hier
weiterkommen könnte (Name einer Versicherung, anderes
Vorgehen, ... ) ? Weil ich es einfach schade Finde, den
längsten Teil dieses Jahres Beiträge gezahlt zu haben,
aber einen SFR zu verlieren!
Gruß
Black
Ich kann dir folgenden Tipp geben, such dir eine Vers. mit der Du reden kannst.
Konkret, ich hatte letztes Jahr das Selbe Problem, die Unterbrechung war 8 Monate, so das meine Versicherung mich erst nicht herunterstufen wollte.
Dass mit der 6 Monate Frist wusste ich damals auch nicht. Habe die Vers. abgeschlossen und dann mit einer Mitarbeiterin etwas verhandelt.
Schon wurde ich anstatt SF3 mit SF4 eingestuft.
Die Versicherung ist Allianz24.de (heute Allsecur.de)
Also ein Direktversicherer, die von Leuten hier andauernt kritisiert werden, weil die angeblich null Service haben usw..
Ich weiß nicht, ob die das bei dir auch tun würden oder ob das Glück mit der netten Mitarbeiterin am Telefon war, aber es gibt sicherlich Vers. die sowas tun würden. Der Knackpunkt ist, die können es, wenn die es wollen, egal was in den AGB steht.
Verstehe die Problematik hier nicht...
Du schreibst, das das Fahrzeug am 10.07.09 abgemeldet wurde. Die Versicherung bestand aber zum 01.01.2009 schon, oder?! Wenn dem so ist, gibts doch nächstes Jahr kein Problem! Du wirst in SF10 eingestuft, weil Du ein Fahrzeug für mindestens 6 Monate im vorherigen Jahr angemeldet hattest und Schadenfrei warst.
Wenn Du nächstes Jahr im Februar/März oder wann auch immer (aber vor dem 01.07.2010) wieder ein Fahrzeug auf Dich zulässt wirst Du 2011 auch in SF11 gestuft werden. Schadenfreiheit mal vorrausgesetzt...
Und die Aussage der Huk24, das die Folgeversicherung innerhalb von 8 Monaten sein muss ist falsch! Du hast die SF10 erfahren, und die kann Dir nicht einfach "weggenommen" werden!
Nein, die SF-Klasse bleibt sogar 6 (oder 7?) jahre erhalten, wenn man in dieser Zeit ein Fahrzeug versichert.
Aber die Herunterstufung in dem folgenden Jahr findet nicht statt, wenn die "Pause" über 6 Monate war.
Ich denke hier geht es auch darum.
Natürlich findet die Herunterstufung statt, auch wenn 3 Jahre Pause dazwischen sind!
Relevant für die Herunterstufung in die nächstbessere SF Klasse ist ob ein Fahrzeug während des Versicherungsjahres (meist 01.01. bis 01.01.) für mindestens 6 Monate versichert war. Und das war es beim TE. Und deswegen bekommt er bei der Versicherung SF10 im nächsten Jahr. Egal wann er das Fahrzeug 2010 anmeldet! Und egal bei welcher Versicherung!
Zitat:
Original geschrieben von bennyb21
Natürlich findet die Herunterstufung statt, auch wenn 3 Jahre Pause dazwischen sind!
Relevant für die Herunterstufung in die nächstbessere SF Klasse ist ob ein Fahrzeug während des Versicherungsjahres (meist 01.01. bis 01.01.) für mindestens 6 Monate versichert war. Und das war es beim TE. Und deswegen bekommt er bei der Versicherung SF10 im nächsten Jahr. Egal wann er das Fahrzeug 2010 anmeldet! Und egal bei welcher Versicherung!
Das ist falsch!! Wenn du keine Ahnung von sowas hast, dann lass es bitte sein.
Hallo Freunde,
@bennyb21: Es ist leider so wie von efteris geschrieben
- leider - und genau das ist ja mein Problem. Wenn es nur
die 6 Monate Versicherungsdauer pro Jahr relevant währen
hätte ich kein Problem ! Und genau das ist je auch das
ärgerliche an der Sache, das Sie genau das was du
geschrieben hast nicht machen - obwohl man, wie in
meinem Fall, nach dem man knapp 10 Jahre Beiträge
ohne (fast keine) Gegenleistung gezahlt hat .
@efteris: Vielen Dank für deine Hilfe, dann werde ich
versuchen bei der Allianz unterzukommen, wenn die
mir vor Vertragsabschluss die Runterstufung zusagen!
Dann haben die einen neuen Kunden und ich wieder
ne gescheite Versicherung. Falls Sie es nicht tun, werde
ich dann wohl wieder, zwar dumm, aber geünstig bei
meiner alten Versicherung anheuern. Aber vielen Dank
mit dem Tip mit der Allianz, so habe ich zumindestens
einen Anhaltspunkt.
Kenn jemand eine Versicherung mit AGBs die so einen
6 Monats Passus nicht drin stehen hat ?
Gruß
Black
Sorry, aber ich habe die Frage falsch beantwortet bzw. dein Anliegen nicht richtig interpretiert;
Wenn das Fahrzeug tatsächlich länger als 6 Monate abgemeldet sein sollte, wird der Schadensverlauf im Folgejahr bzw. in 02./03.2010 definitiv nur gemäß Stand von 2009 übernommen! Dies dürfte bis auf wenige mir unbekannte Ausnahmen einheitlich bei jedem Versicherer so geregelt sein (Kulanz o. ä. mal ausgenommen).
Ich kann dir jedoch den Tipp geben, den Beginn bei der Zulassung zurückdatieren zu lassen auf den 31.12.2009. Dann sollte es eigentlich passen, da der SFR noch im Laufenden Jahr übernommen wird (Alles ab 2010 wäre ja wieder zu spät)... Ist tatsächlich ziemlich verzwickt das ganze.
Klär doch einfach mal ab, ob sich der Mehrbeitrag denn lohnt bzw. die Gesellschaft da überhaupt mitspielt.
Andere Alternativen fallen mir spontan nicht ein...
Hallo Seba1982,
dann sieht es wohl wirklich so aus als ob ich um eine
"Runterstufung" nicht herumkomme wenn ich im Feb. /
März einen neuen auf mich anmeldte. Ich spiele es
gerade daheim von allen Kosten durch 2,5 Monate
zwei Fahrzeuge zu besitzen mit SFR Runterstufung,
oder nach die Anmeldung meines neuen erst zum März
mit Runterstufung.
Ein Teufelskreis, ... !
Finde es als Schwabe halt einfach nur schade um die
1 SFR Runterstufung, da es einfach ärgerlich ist.
Gruß
Black