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F20 - Leasingrückgabe - Bremsen fällig?
Hallo zusammen,
ich fahre jetzt seit knapp drei Jahren einen 116d und muss ihn jetzt wieder an BMW zurückgeben (Automag in München).
Bei der Rückgabe wurde mir gesagt, dass die Bremsscheiben vorne auf 20,3mm runter sind und daraufhin gewechselt werden müssen. Dies wurde mir dann in Rechnung gestellt mit 500€.
Ich konnte dies nicht glauben, u.a. weil ich vor zwei Monaten den TÜV neu gemacht habe und seit dem nur noch 2.000km gefahren bin, aber auch weil der BC noch 36tkm bis zum Bremsscheibenwechsel zeigt (Schätzung)
Daraufhin habe ich die Bremsscheiben noch einmal messen lassen und diese sind bei 20,3-20,4.
Jetzt habe ich mich schlau gemacht:
Meine Bremsscheiben waren ursprünglich 22mm dick. Die 20,4mm, die hier beanstandet werden, ist der Wert, der als Mindestmaß gilt, für einen zweiten Satz Bremsbeläge. Meine Bremsbeläge sind jedoch noch gut und würden noch 3-5.000km halten (auch laut Aussage BMW).
Jetzt wollen sie mir dennoch die Bremsscheiben in Rechnung stellen, weil gemeint wird, wenn diese unter 20,4mm liegen (ist eh knapp, ich habe sogar 20,7mm gemessen, siehe Bild) dann müssen diese gewechselt werden. Sie haben von übermäßiger Abnutzung gesprochen... was ich auch nicht einsehe, da mein Fahrverhalten wirklich sehr moderat ist.
Jetzt meine Frage (vielleicht auch an anwesenden Verkäufer hier): wo ist dies geregelt, wann die Bremsscheiben in Rechnung gestellt werden dürfen? Bzw., die 20,4mm ist das Mindestmaß für einen zweiten Satz Bremsbeläge. Darf dieser verwendet werden?
Ich hoffe hier Hilfe zu bekommen, verfolge das Forum jetzt seit einiger Zeit, bin jedoch neu hier, da ich bisher nie was beizutragen hatte.
Beste Grüße
Gabriel
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20 Antworten
Würde mich auch interessieren, bei uns steht im nächsten Jahr auch eine Rückgabe des selben Modells an. Laut Dekra-Schadenkatalog ist bei der Rückgabe zu unterscheiden zwischen "normalem Verschleiß" (akzeptiert) und "abgefahrenen Bremsscheiben" (nicht akzeptiert). Woher hast Du die Werte?
So ein Verhalten empfinde ich als absolut unseriös! Wenn ich dich richtig verstehe hast du bisher noch keine Bremsbeläge gewechselt, oder?
Unabhängig davon wirst du doch einen Leasingvertrag haben. Was steht da diesbezüglich drin.
Hast du ein Nachfolgefahrzeug in dem Laden gekauft/geleast?
Wenn die Beläge noch gut sind - sprich wenn kein Service bremsen als fällig angezeigt wird - dann redet der Händler Unsinn. Wenn neue Beläge drauf kommen, muss die Scheibe eine entsprechende dicke haben, damit die Scheibe die Beläge auch sicher überlebt.
Zwei Möglichkeiten: du hast die Beläge noch nie wechseln lassen. Dann behauptet der Händler, die Scheiben würden noch nicht mal einen Satz Beläge aushalten. So etwas gibt es überhaupt nicht, wenn kein Defekt vorliegt.
Zweite Möglichkeit: die Beläge wurden gewechselt, die Scheiben aber nicht. Dann muss gemessen worden sein. Entweder, das wurde nicht gemacht, oder der Händler redet wieder Unsinn.
So oder so: es müssen nur fällige Services bezahlt werden. Für den Verschleiß der Scheiben hast du die leasingrate bezahlt.
Hallo zusammen,
Vielen Dank für Eure Antworten. In der Tat ist es eine Frechheit.
Nein, die Beläge wurden noch nie ausgetauscht und ich bin mit dem Auto 53 tsd km gefahren. Die Beläge halten laut BMW noch 3-5000 km und das sind die ersten Bremsbeläge.
Die Scheiben sind hingegen hinfällig sagt BMW. Wie das sein kann, kann ich mir auch nicht erklären.
BMW bzw. Automag behaart dabei auf diese 20,4 mm die auf der Bremsscheibe stehen. Die 20,4 beziehen sich jedoch nicht auf die Fälligkeit der Bremsscheiben sondern auf den zweiten Satz Bremsbeläge. Wenn die Bremsscheibe über 20,4 mm noch hat, kann ein zweiter Satz Bremsbeläge noch drauf. Wenn die Bremsscheiben drunter sind, dann müssen mit den Bremsbeläge auch die Bremsscheiben gewechselt werden.
Da meine Bremsbeläge nicht fällig sind, würden die 20,4 nicht in Frage kommen.
Im Leasingvertrag steht nur was von Fälligkeit bzw. von übermäßige Abnutzung.
Ich bin ja Eurer Meinung, die Frage ist, auf welcher Grundlage kann ich mich stützen bzw auf welcher BMW Vorgabe könnte ich mich beziehen?
Der Fall sollte klar sein, erster Satz Bremsbeläge ist noch nicht fällig und Bremsscheiben sind bei 20,3-20,4 mm.
Wenn ich aber nichts konkretes in der Hand habe, ist es immer nur meine Meinung gegen seine.
Oder hat sogar jemand ein Screenshot aus TIS bzw ISTA für den F20 116D?
Viele Grüße
Gabriel
Hi
Bei der Niederlassung in München läuft das so.
Wenn der Service laut BC nicht fällig ist, muss man keinen Cent zahlen.
Sprich sogar wenn man das Auto mit 20 km vor Service abstellt muss man nicht zahlen. Erst wenn er auf 0 steht und fällig ist.
Ich würde mir das auf gar keinen Fall gefallen lassen und auch dafür nicht unterschreiben. Du hast deine Pflicht erfüllt. Wenn das BC nicht meckert kann das nicht dein Problem sein. Lg Julian
ein Fall für den ADAC Rechtsexperten?
Den würde ich die Karre hinstellen, vorher entsprechende Beweise sichern (ggf. mit dem Anwalt des Vertrauens) und fertig. Sollen die doch die Forderung per Klage durchsetzen ...
Bremsen in einer Freien Werkstatt erneuern.
Und dann nochmal abgeben.
Oder ist das nicht erlaubt ?
500 Euro, ist echt happig.
Zitat:
@halifax schrieb am 02. Dez. 2016 um 16:2:10 Uhr:
Hast du ein Nachfolgefahrzeug in dem Laden gekauft/geleast?
?
Wäre für die weitere Vorgehensweise hilfreich zu wissen.
Zitat:
@Centy schrieb am 2. Dezember 2016 um 23:41:59 Uhr:
Bremsen in einer Freien Werkstatt erneuern.
Und dann nochmal abgeben.
Oder ist das nicht erlaubt ?
500 Euro, ist echt happig.
Wieso denn das? Die Bremsen sind ja noch überhaupt nicht fällig. Meinetwegen müssen die Scheiben beim Belagwechsel mitgemacht werden. Aber eben erst dann.
Zitat:
@TheRealRaffnix schrieb am 3. Dezember 2016 um 05:12:02 Uhr:
Zitat:
@Centy schrieb am 2. Dezember 2016 um 23:41:59 Uhr:
Bremsen in einer Freien Werkstatt erneuern.
Und dann nochmal abgeben.
Oder ist das nicht erlaubt ?
500 Euro, ist echt happig.
Wieso denn das? Die Bremsen sind ja noch überhaupt nicht fällig. Meinetwegen müssen die Scheiben beim Belagwechsel mitgemacht werden. Aber eben erst dann.
Wahrscheinlich bleibst du bmw als Kunde nicht erhalten und dann langt man einfach mal mit 5 scheinen hin! Würd ich mir nicht gefallen lassen!
Zitat:
@Jayba schrieb am 2. Dezember 2016 um 22:22:37 Uhr:
Bei der Niederlassung in München läuft das so.
Wenn der Service laut BC nicht fällig ist, muss man keinen Cent zahlen.
So kenne ich das auch. Eigenartig, dass bei Automag offenbar anders verfahren wird, denn Automag ist ebenso wie die Niederlassung BMW-eigen - nach der Insolvenz von Automag wurde dieser Händler von der BMW AG übernommen.
Gruß
Der Chaosmanager
Hallo zusammen,
versuche jetzt alle Fragen zu beantworten.
Also Bremsen in eine freie Werkstatt zu erneuern, da müsste ich auch die Bremsbeläge austauschen (nur Bremsscheiben geht nicht) und bspw. bei ATU würde dies 435 € kosten.
bin leider kein ADAC Mitglied mehr und ich hab auch keine Lust auf Rechtsstreit etc.
Ich habe keinen Nachfolgevertrag abgeschlossen, weil ich einen Firmenfahrzeug bekommen habe, das sollte in diesem Fall auch nicht ausschlaggebend sein, weil das Vorgehen vom Prinzip her nicht in Ordnung ist.
Des Weiteren, Automag interessiert sich für die Wert im BC nicht, laut Automag sind dies Schätzwerte und "unsere Experten machen das schon seit 20 Jahre, wir müssen denen vertrauen"...also muss ich auch eher den Automag KFZ-Meister vertrauen.
Hat jemand noch einen letzten Tipp, bevor ich das Übergabeprotokoll unterschreibe?
Vielen Dank für Eure Unterstützung.
VG Gabriel
War es ein Neuwagen-Leasing? Dann dürfen die Bremsscheiben niemals nach 30 tkm fällig sein. Da macht sich doch der Händler lächerlich. Ich würde es darauf ankommen lassen, sprich, den Sachverhalt ins Rückgabeprotokoll aufnehmen lassen. Dann hast du den Wagen erstmal ordnungsgemäß zurückgegeben (mit Beweissicherung), die Bremse kann man später noch diskutieren. Ich würde bei 30 tkm keinen Euro nachzahlen!
Du hast noch nicht mal die Bremsbeläge wechseln müssen, das spricht doch für eine defensive Fahrweise. Andere kommen über 100tkm mit der ersten Scheibe UND Belägen. Das würde ich BMW mal unter die Nase reiben.