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F31 320i xDrive falsche Bereifung?

BMW 3er F31
Themenstarteram 4. Februar 2025 um 20:02

Hallo zusammen,

ich habe mir für meinen F31 320i xDrive BJ 2019 neue Kompletträder mit Alwetterreifen gekauft, da ich bei den Wetterverhältnissen der letzten Jahre wenig Sinn für Sommer und Winterreifen sehe.

Raddaten VA & HA:

R³ Wheels R3H01 silver

Zollgröße: 18" | Breite: 8J | Lochkreis: 5/120 |

Einpresstiefe: ET 35 | Traglast: 725 kg | Nabe: 72.6

Reifen VA & HA:

Goodyear Vector 4Seasons Gen-3

Reifendimension: 225/40 R18 92Y XL | Typ: Ganzjahr | Traglast- & Geschwindigkeitsindex: 92Y

Als ich die neuen Räder heute montiert habe und anschließend den Reifendruck prüfen wollte, ist mir aufgefallen, dass für die montierten Reifendimensionen keine Vorgabe auf dem Türaufkleber zu finden war.

Ich habe dann auch etwas gegooglet und ein Dokument gefunden, auf dem ich keine Freigabe für meine aktuelle Reifengröße finden konnte. Allerdings ist die Rad-Reifenkombination mit der beigefügten ABE für mein Fahrzeug abgedeckt.

Jetzt bin ich mir trotzdem unsicher, ob ich die Räder fahren sollte oder die Gefahr besteht, dass das xDrive darunter leidet? Kenne mich leider nicht so gut mit diesem Thema aus.

 

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11 Antworten

Mir ist nichts davon bekannt habe nur mal gehört das X Drive und Quattro es nicht mögen wenn es unterschiedliche Profiltiefen sind.

Da es sich hier um Zubehörrader handelt, darfst du prinzipiell andere Reifengrößen fahren als die von BMW vorgegeben. Maßgeblich sind hier die Angaben in der ABE der Räder. Im Zweifel mal den nächsten TÜV/Dekra etc. fragen.

Da Reifen und Felgen vorne und hinten gleich sind, sollte es mit dem X-Drive keine Probleme geben.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Reifen für den F31 per ABE freigegeben sind. Werksseitig sind 225/45 R18 vorgesehen. Der Tacho stimmt bei 225/40 R18 nicht, d. h. er zeigt zu viel an.

Zuviel darf der Tacho in einem bestimmten Bereich auch anzeigen. Bei meinem F30 habe ich die OZ-Räder vom vorigen E90 montiert und eintragen lassen, da im neuen Gutachten auch der F30 aufgeführt war. Da war die Reifenhöhe auch um 5% niedriger als original von BMW angegeben. Der Tacho zeigte marginal mehr an, das war's. Als die Reifen abgefahren waren habe ich auf die originale Größe gewechselt.

Themenstarteram 5. Februar 2025 um 7:13

Danke euch für eure Antworten. Solange das xDrive nicht darunter leidet, kann ich erstmal mit einer eventuellen Abweichung im Tacho leben. Ich habe jetzt mal den Support von Felgenoutlet angeschrieben zwecks ABE und werde trotzdem mal bei Gelegenheit beim Dekra vorbeischauen.

Wenn alles passt, werde ich dann auch, wie schon HD-Moos geschrieben hat, nachdem die Reifen abgefahren sind auf die originale Größe wechseln.

Na ja, so ganz einfach ist das nicht. Die Assistenzsysteme, ABS, DSC und andere, rechnen dann ja auch nicht mit der korrekten Geschwindigkeit. Im Fall der Fälle kann sich das nachteilig auswirken.

Themenstarteram 5. Februar 2025 um 17:19

Hab jetzt die Zeit gefunden um mir die Auflagen in der ABE genau durchzulesen. Alle Punkte sind klar verständlich und passen auch zu meinem Fahrzeug, allerdings machen mich T9x Punkte etwas stutzig. Laut meinem Fahrzeugschein beträgt die maximale Achslast 8.1: 1010 und 8.2: 1255.

Wenn ich die ABE (s. Anhang) richtig verstehe, darf ich die Standardgröße 225/45 (T91) auf dem Rad gar nicht fahren, da ich die maximal zugelassene Achslast der HA um 25Kg überschreite und mit den 225/40 (T92), die ich drauf habe, habe ich noch 5Kg Luft oder verstehe ich es falsch? Werde trotzdem am WE kurz beim Dekra vorbeischauen.

Screenshot-20250205-180751-adobe-acrobat
Screenshot-20250205-180828-adobe-acrobat

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 5. Februar 2025 um 09:17:00 Uhr:

Na ja, so ganz einfach ist das nicht. Die Assistenzsysteme, ABS, DSC und andere, rechnen dann ja auch nicht mit der korrekten Geschwindigkeit. Im Fall der Fälle kann sich das nachteilig auswirken.

Denen ist die erkannte Geschwindigkeit des Fahrzeuges aber egal, da zählen nur die Drehzahlunterschiede von den Rädern untereinander über die dann Eingriffsgrenzen erkannt werden.

Zitat:

@nbkRT schrieb am 5. Februar 2025 um 18:19:22 Uhr:

Hab jetzt die Zeit gefunden um mir die Auflagen in der ABE genau durchzulesen. Alle Punkte sind klar verständlich und passen auch zu meinem Fahrzeug, allerdings machen mich T9x Punkte etwas stutzig. Laut meinem Fahrzeugschein beträgt die maximale Achslast 8.1: 1010 und 8.2: 1255.

Wenn ich die ABE (s. Anhang) richtig verstehe, darf ich die Standardgröße 225/45 (T91) auf dem Rad gar nicht fahren, da ich die maximal zugelassene Achslast der HA um 25Kg überschreite und mit den 225/40 (T92), die ich drauf habe, habe ich noch 5Kg Luft oder verstehe ich es falsch? Werde trotzdem am WE kurz beim Dekra vorbeischauen.

was steht denn als Achslast in deinem Schein? Laut dir 1010 und 1255kg.

Ist beides kleiner als 1260kg!

Dann darfst du diese fahren.

Also keinen Kopf machen. Das ist die maximale Achslast die du haben darfst und nicht, welche du hast ab Werk! Wenn die Achse nur eine höhere Achslast hat, als die Felgen und Reifen hast du ein Problem.

So geben diese dies aber her und du hast keine Probleme (ausser du überlädst dein Fahrzeug und es wird nachgemessen). Aber rechtlich hast du so kein Problem und darfst die fahren. kannst dir den Weg zur Dekra sparen, ausser es steht, dass die Räder abgenommen werden müssen am Fahrzeug.

Wenn du eine höhere Achslast eingetragen hättest, geht das nicht. Die Thematik haben einige Nachrüstfelgen, weswegen ich auf originale Felgen gegangen bin. Bei mir steht vorne z.b. 935 und hinten 1270kg unter 16.2 in der EG Bescheinigung, da ich eine Anhängerkupplung habe vermutlich.

Ich dürfte diese nicht fahren.

löschen

Themenstarteram 6. Februar 2025 um 16:05

Zitat:

@Handy82 schrieb am 6. Februar 2025 um 08:01:05 Uhr:

Zitat:

@nbkRT schrieb am 5. Februar 2025 um 18:19:22 Uhr:

Hab jetzt die Zeit gefunden um mir die Auflagen in der ABE genau durchzulesen. Alle Punkte sind klar verständlich und passen auch zu meinem Fahrzeug, allerdings machen mich T9x Punkte etwas stutzig. Laut meinem Fahrzeugschein beträgt die maximale Achslast 8.1: 1010 und 8.2: 1255.

Wenn ich die ABE (s. Anhang) richtig verstehe, darf ich die Standardgröße 225/45 (T91) auf dem Rad gar nicht fahren, da ich die maximal zugelassene Achslast der HA um 25Kg überschreite und mit den 225/40 (T92), die ich drauf habe, habe ich noch 5Kg Luft oder verstehe ich es falsch? Werde trotzdem am WE kurz beim Dekra vorbeischauen.

was steht denn als Achslast in deinem Schein? Laut dir 1010 und 1255kg.

Ist beides kleiner als 1260kg!

Dann darfst du diese fahren.

Also keinen Kopf machen. Das ist die maximale Achslast die du haben darfst und nicht, welche du hast ab Werk! Wenn die Achse nur eine höhere Achslast hat, als die Felgen und Reifen hast du ein Problem.

So geben diese dies aber her und du hast keine Probleme (ausser du überlädst dein Fahrzeug und es wird nachgemessen). Aber rechtlich hast du so kein Problem und darfst die fahren. kannst dir den Weg zur Dekra sparen, ausser es steht, dass die Räder abgenommen werden müssen am Fahrzeug.

Wenn du eine höhere Achslast eingetragen hättest, geht das nicht. Die Thematik haben einige Nachrüstfelgen, weswegen ich auf originale Felgen gegangen bin. Bei mir steht vorne z.b. 935 und hinten 1270kg unter 16.2 in der EG Bescheinigung, da ich eine Anhängerkupplung habe vermutlich.

Ich dürfte diese nicht fahren.

Ahaaa, hatte gar nicht in die EG Bescheinigung geschaut. Achlast passt mit 1010 VA und 1255 HA mit der Anmerkung "+155 an Achse 2 bei Anhängerbetrieb". Meiner hat auch eine AHK verbaut, aber die darf ich dann mit dem Radsatz nicht benutzen. Auch wichtig zu wissen, habe ich jedoch sowieso noch nie gebraucht.

Okay perfekt, dann habe ich alles richtig verstanden und werde auch Zukunft, wenn der Reifensatz abgefahren ist, weiterhin bei derselben Größe bleiben.

Danke dir und auch ein Danke an alle anderen!

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