Fällige KfZ-Steuer bei 307 2.0 HDi FAP 135 Bj 11/04
Ich sehe gerade in meiner Post den Steuerbescheid für meinen 307. Meines Wissens nach beträgt/betrug die Steuer für 2.0 Liter Hubraum beim Diesel mit Schadstoffklasse Euro 4 insgesammt 308 € Nun soll die Steuer je angefangene 100 Kubikzentimeter um 1,20 erhöt werden. Angeblich weil mein Fahrzeug keine Partikelminderung hat.
Hat hier nochjemand solche Probleme mit geizigen Finanzämtern?
Ähnliche Themen
12 Antworten
Hi,
setz dich hin und schreibe einen Einspruch an dein Finanzamt, schreibe den Typ und weiter Daten in den Einspruch.
Hol dir von einem PUG-Händler die Bescheinung für den Partikelfilter.
Und warte einfach ab.
Hätte ich abgewartet, hätte ich mir bei der KFZ-Meldestelle 30,30 EUR gespart, für den dämlichen Eintrag und einen neuen Eurobrief.
Das Finanzamt schickte mir am gleichen Tag einen neuen Steuerbescheid....Die konnten noch gar nichts von der Ummeldung wissen.
Also Einspruch und abwarten....ist günstiger, als
mit der PUG-Bestätigung für den Rußfilter zur Meldestelle und eintragen lassen.
die suche hätte dir bei dem thema sicherlich weiter helfen können. frag mal beim finanzamt nach, ob sie schon die informationen vpn peugeot erhalten haben. angeblich sollen die hersteller den finanzämtern inzwischen bescheid gegeben haben.
für deinen diesel bleibt der steuersatz natürlich bei 15,44€ pro 100ccm.
Über die Suche (kfz steuer diesel rußpartikelfilter) finde ich nichts relevantes. Da war noch am treffendsten ein Thread aus Mitte 06, also etwas zu alt und nicht mit dem aktuellen Problem behaftet (zumindest nicht in den ersten Posts).
Klar setze ich mich auch erst mal hin und verfasse evtl einen Einspruch. Mich nervt es nur langsam, dass irgendwelche Behörden (zwei verschiedene Finanzämter und eine Bußgeldstelle) Fehler machen und ich mir dann die Zeit ans Bein binden darf um es richtig zu stellen und ich mindestens ein Telefonat führen muss um alles klar zu stellen.
Die Infos über die Rußpartikelfilter scheint mein (KfZ)Finanzamt ja noch nicht zu haben, sonst währe der Bescheid korrekt gewesen. Ich muss gleich nochma die zugrunde gelegte Schlüsselnummer mit der aus meinem Schein vergleichen. Die grüne Plakette habe ich schließlich auch ohne tamtam bekommen und dafür wurde auch nur eine fetsgelegte Schlüsselnummer, die in meinem KfZ-Schein steht, abgeglichen.
die grüne plakette hast du dann bekommen, weil der wagen auch euro4 schafft. da ist der dpf erstmal unerheblich.
Normalerweise sollte es keine Probleme geben da die Zulassungsstelle bereits ein Schreiben von Peugeot hat und der Rußfilter nachgetragen wurde. Habe da heute morgen angerufen (hatte gestern die KFZ-Steuer in der Post ) und eine nette Dame schaute kurz nach und sagte das sie das Finanzamt informiert und ich den jetzigen Steuerbescheid vergessen kann und einen neuen bekomme. So einfach kann das sein, auch bei einer Behörde.
Der Abgleich Zulassungsstelle / Finanzamt scheint nur dann stattzufinden wenn der KFZ-Halter sich meldet. Aber egal, das Ganze hat keine 5 Minuten gedauert.
@patti106
Versuch es einfach mal mit einem freundlichen Anruf, das hilt manchmal schneller als darüber nachzudenken mit der Tür ins Haus zu fallen
Zitat:
Original geschrieben von 206driver
die grüne plakette hast du dann bekommen, weil der wagen auch euro4 schafft. da ist der dpf erstmal unerheblich.
Da ich wusste, dass ich eine grüne Plakette bekomme, hatte ich mich mit dem Thema kaum beschäftigt. Ich bezweifle aber, dass man nur wegen der Abgasnorm die Plaketten bekommt. Bei Autos wo ein Kat nachgerüstet wurde, bessern sich die Abgaswerte ja auch nicht, wohl aber wird eine bessere Plakette geklebt.
Zitat:
Original geschrieben von 206driver
die suche hätte dir bei dem thema sicherlich weiter helfen können. frag mal beim finanzamt nach, ob sie schon die informationen vpn peugeot erhalten haben. angeblich sollen die hersteller den finanzämtern inzwischen bescheid gegeben haben.
für deinen diesel bleibt der steuersatz natürlich bei 15,44€ pro 100ccm.
Habe ich heute auch so erfahren. Nachdem ich gestern Post vom FA bekam, habe ich direkt mal angerufen. Die (wirklich) feundliche Dame am Telefon sagte mir, dass in kürze ein Abgleich über das KBA und die Hersteller erfolgt und in ca. zwei Wochen neue Steuerbescheide verschickt werden sollen.
Ich bräuchte also nur warten bis ein neuer Bescheid kommt?
Ich werde trotzdem anrufen. Wenn das jeder Betroffene macht, haben sie erst mal genug zu tun und versenden hoffentlich nicht zu voreilig etliche Briefe und schrecken die Bürger auf.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Ich bezweifle aber, dass man nur wegen der Abgasnorm die Plaketten bekommt. Bei Autos wo ein Kat nachgerüstet wurde, bessern sich die Abgaswerte ja auch nicht, wohl aber wird eine bessere Plakette geklebt.
Aus welchem Grund sonst?
Und aus welchem Grunde baut man einen Kat ein/ruestet nach, wenn nicht aus dem Grunde besserer Abgaswerte?
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Ich bezweifle aber, dass man nur wegen der Abgasnorm die Plaketten bekommt. Bei Autos wo ein Kat nachgerüstet wurde, bessern sich die Abgaswerte ja auch nicht, wohl aber wird eine bessere Plakette geklebt.
Aus welchem Grund sonst?
Und aus welchem Grunde baut man einen Kat ein/ruestet nach, wenn nicht aus dem Grunde besserer Abgaswerte?
BTW: hatte nicht jemand (etku?) letztens einen Zeitungsausriss hier gepostet, dass sich das Finanzamt darum zu kuemmern habe, dass Autos mit Partiklfilter richtig besteuert werden, oder zumindest nichts mehr umgeschrieben werden muesse, oder sowas in der Art?
Ups
Ich meinte FILTER nachrüsten.
Man sollte hier vielleicht nochmal erwähnen, dass die Fehler nicht die Finanzämter, sondern die Fahrzeughersteller "verursacht" haben, indem dort die Partikelstufen nicht für Fahrzeuge hinterlegt wurden ...
Der Zulassungsbescheid ist darüber hinaus ein Grundlagenbescheid für den Kfz-Steuerbescheid ... In solchen Fällen ist der Folgebescheid (= Kfz-Steuerbescheid) immer änderbar, sobald ein geänderter Grundlagenbescheid erlassen wird ... daher werden jetzt auch durch den Datenaustausch zwischen Zulassungsstellen+Finanzämtern alle Bescheide berichtigt, die bisher falsch waren ... somit ist grundsätzlich ein Einspruch nicht zwingend notwendig, da der Kfz-Steuerbescheid immer wie oben änderbar ist ...
Hoffe den Verfahrensgang so einigermaßen verständlich erklärt zu haben ...
Gruß
Robin