ForumMk3
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Ford
  5. Mondeo
  6. Mk3
  7. Fällt in die Gewährleistung Gebrauchtwagen????

Fällt in die Gewährleistung Gebrauchtwagen????

Ford Mondeo Mk3 (B4Y, B5Y, BWY)
Themenstarteram 4. August 2011 um 18:26

Hallo

bin neu hier und habe ein Mondeo Mk3 1,8 Sci rot bj 2003 Benziner. Bin sonst zufrieden außer die typischen macken.

Jetzt das Problem. Frau ist auf der AB unterwegs gewesen plötzlich ging die Öllampe an, dann wieder aus, dann wieder an und blieb an. Sie rausgefahren gewartet gekuckt nach Öl, alles top, weil Juli erst das Auto gekauft wurde und somit auch ne neue Inspektion + Ölwechsel bekommen hat. Dann wieder auf die AB und die Lampe ging wieder an. Folge-> ADAC.

Ich weiß lt. Foren das die Öllampe auch den Öldruck misst und wenn der nicht OK ist die lampe auch angeht, d.h. Ölpumpe kaputt oder was wohl auch ein typisches Problem sein soll, Öldruckschalter der zum Glück nur 8-15,-€ kostet.

Das Auto hat noch 2 weiter Probleme die das Autohaus übernimmt, aber bei dem Fehler mit der Öllampe wurde mir gesagt, der Fehler bestand nicht bei der "Auslieferung bzw Abholung" des Fahrzeuges, also war das ok und man wird dieses nicht übernehmen.

lt rechtl. nach meinem Kaufmännischen Sachverstand muss doch das Autohaus den Mängel beseitigen, weil Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten besteht, außerdem ist wohl auch ein DEKRA Siegel lt. Rechtssprechung in solchen Fällen unerheblich (dieses gab es bei diesem Fahrzeug nicht).

Liege ich damit Falsch? Helft mir bitte, ich will nicht evtl. ne teure Ölpumpe bezahlen, obwohl das Fahrzeug nicht mal 6 Monate alt ist und ich es bewusst beim Händler gekauft habe.

Ähnliche Themen
12 Antworten

Wenn es nur der Öldruckschalter ist dürfte der Händler im Recht sein da so ein Schalter nicht verschleißt sondern entweder funktioniert oder Spinnt,bzw gleich ganz kaputt ist. Wenn er jetzt erst spinnt dürfte er beim Kauf noch ok gewesen sein. Dabei wäre es hilfreich wenn man wüsste wie lange du das Auto schon hast. Die Gewährleistung bedeutet nicht das der Verkäufer in den ersten 6 Monaten alles zahlen muß was kaputtgeht.

Bei einer Ölpumpe sieht das anderst aus da die eher schleichend kaputtgeht.

Hast du keine A1-Gebrauchtgarantie? Dann ist der Öldruckschalter 100%ig mit drin! (Letzt erst, mit einem Bekannten gehabt!) Der Druckschalter gehört zum hydraulischen System! (Das ist von der Garantie abgedeckt!)

Eine LED im Tacho z.B. ist ein Verschleißteil! Wenn es leuchtet, ist es ein Leuchtmittel und damit ein Verschleißteil... (geltende Rechtssprechung! Ein Kollege hat dies vor 3-4 Jahren mit MB und seinem Tacho in seinem T-Modell! Er ist vor Gericht gezogen, da 2x der Tacho nen Ausfall hatte und er zahlen sollte. Naja, die LED habe ich dann ersetzt!)

MfG

In den ersten 6 Monaten nach Kauf ist das Händler für jede krumme Schraube dran!

Meiner kann davon ein Lied singen!

Leider ist mein AGR erst 10 Tage nach den 6 Monaten verstorben! *grmpf*

http://www.123recht.net/...ung-und-andere-Ungereimtheiten-__a8657.html

Danach ist die Beweislast Umkehr!

Mfg

Zitat:

Original geschrieben von Overlord

In den ersten 6 Monaten nach Kauf ist das Händler für jede krumme Schraube dran!

So nicht richtig!

MfG

Zitat:

Original geschrieben von Johnes

Zitat:

Original geschrieben von Overlord

In den ersten 6 Monaten nach Kauf ist das Händler für jede krumme Schraube dran!

So nicht richtig!

MfG

Ich wusste das dass nun kommt!

Zitat:

 

Auch die Frage nach der Beweislast ist klar im Gesetz geregelt (§ 476 BGB). „Zeigt sich beim Kauf vom Händler innerhalb von sechs Monaten seit Übergabe des Autos ein Sachmangel, gilt die gesetzliche Vermutung, dass das Fahrzeug bereits bei dessen Übergabe mangelhaft war.“

Mfg

Gewährleistung heißt auch nicht Garantie! Wenn 2 Tage nach dem Kauf, die Bremse klemmt, ist das auch keine Gewährleistung! Auch ein defekter Xenonbrenner wäre dies nicht. (Das Zündgerät schon!)

Ne gebrochene Feder, muss auch keine Gewährleistung sein. Ein defekter Stoßdämpfer auch nicht! Ne krumme Schraube schon gar nicht!

MfG

Zitat:

Original geschrieben von Johnes

Gewährleistung heißt auch nicht Garantie! Wenn 2 Tage nach dem Kauf, die Bremse klemmt, ist das auch keine Gewährleistung! Auch ein defekter Xenonbrenner wäre dies nicht. (Das Zündgerät schon!)

Ne gebrochene Feder, muss auch keine Gewährleistung sein. Ein defekter Stoßdämpfer auch nicht! Ne krumme Schraube schon gar nicht!

MfG

ich belasse es mal dabei!

@Themen starter!

Wenn Du ein komisches Gefühl hast, gibt den Wagen zurück!

Event. mal bei der DEKRA vorbei und die den Wagen checken lassen!

Lass Dich nicht ins Boxhorn jagen von wegen "Bockiger Händler"

Aber wenn Er bockt hilft nur der Anwalt!

 

Mfg

Zitat:

Original geschrieben von Overlord

@Themen starter!

Wenn Du ein komisches Gefühl hast, gibt den Wagen zurück!

Event. mal bei der DEKRA vorbei und die den Wagen checken lassen!

Alter! Du hast wie es ausschaut, sowas von keine Ahnung davon! Mach dich mal richtig schlau... Du glaubst doch nicht, dass du deine Kohle in voller Höhe wieder bekommst! Meist wird Nutzungsausgleich verlangt, Anmeldekosten sind weg, Finanzierungsgebühren sind weg (Wenn finanziert!), und und und!

Es ist nicht wirklich so einfach machbar, ein Auto zurück zu geben! Nichtmal, wenn du vom Hof fährst und die Karre verreckt... (Mein Nachbar, hat sich nen M3 gekauft, ist vom Hof gefahren, an der 1. Ampel platze der Motor beim anfahren!! Er hat trotz Anwalt und Gerichtsverfahren, NICHTS gekommen! War eben Pech! Im Nachhinein, wäre er doch lieber auf den Vergleich eingegangen, wo das AH ihm 50/50 Teilung der Kosten für den Motor angeboten hatte! Arbeitsleistung wollten die komplett übernehmen!)

MfG

am 5. August 2011 um 9:29

es kommt auf den Händler/Verkäufer an.

Mein Focus (109PS) gab nach 145 Tagen den Geist auf - Getriebe im Eimer. Fahrstrecke 4250 km.

Tacho 65850km. Anruf beim Händler - wir in die F-Werkstatt im Ort die den Schaden feststellte.

Unterhaltung von Meister zu Meister in meinem beisein.

Wagen wurde vor Ort nicht repariert. Verkäufer kam mit einem Baugleichen (Farbe,PS,AHK) auf nem Hänger 3 Tage später - wir haben die Autos getauscht und sind zur Zulassungsstelle gefahren.

Er zahlte die Abmeldegebühren ich konnte die Nummernschilder behalten für den Neuen (anderes Bundesland) habe mein neues Auto angemeldet sowie 250 EUR Nutzung gezahlt und wir waren alle zufrieden.

Leider Hat der Meister seine Werkstatt 2006 dicht gemacht, kein Nachfolger. Bei dem würde ich immer wieder ein Auto kaufen.

Ich weis, das ist die Ausnahme, aber ein blindes Huhn findet auch mal ein Korn.

Zitat:

Original geschrieben von Johnes

Zitat:

Original geschrieben von Overlord

@Themen starter!

Wenn Du ein komisches Gefühl hast, gibt den Wagen zurück!

Event. mal bei der DEKRA vorbei und die den Wagen checken lassen!

Alter! Du hast wie es ausschaut, sowas von keine Ahnung davon! Mach dich mal richtig schlau... Du glaubst doch nicht, dass du deine Kohle in voller Höhe wieder bekommst! Meist wird Nutzungsausgleich verlangt, Anmeldekosten sind weg, Finanzierungsgebühren sind weg (Wenn finanziert!), und und und!

Es ist nicht wirklich so einfach machbar, ein Auto zurück zu geben! Nichtmal, wenn du vom Hof fährst und die Karre verreckt... (Mein Nachbar, hat sich nen M3 gekauft, ist vom Hof gefahren, an der 1. Ampel platze der Motor beim anfahren!! Er hat trotz Anwalt und Gerichtsverfahren, NICHTS gekommen! War eben Pech! Im Nachhinein, wäre er doch lieber auf den Vergleich eingegangen, wo das AH ihm 50/50 Teilung der Kosten für den Motor angeboten hatte! Arbeitsleistung wollten die komplett übernehmen!)

MfG

Na dann!

0,67% je TKm! ;-)

Was ein Glück das Du nicht meine Rechtsberatung übernimmst! 8-)

So long!

 

 

Und du glaubst, mit einer sinnvollen Antwort, wird der restliche Stuss wahr?

MfG

Noch mal zum durchlesen!

http://www.ratgeber-recht24.de/Gebrauchtwagenkauf/

http://www.ratgeber-recht24.de/.../Mangelhaftes_Fahrzeug.html

Zittat,"Rechtstipp: Bei Verkauf an einen nichtgewerblichen Käufer wird bei Mängeln, die innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe des Fahrzeugs auftreten, rechtlich vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestand. Der Verkäufer muss beweisen, dass der Mangel erst nach Übergabe entstanden ist. Kann er das nicht, haftet er.

Bedenken Sie aber, dass Sie durch unberechtigte Mängelrügen und grundlose Verweigerung der Abnahme selbst in Verzug geraten und gegenüber dem Händler schadensersatzpflichtig werden können. Im Streitfalle sollten Sie daher den Rat eines Rechtsanwaltes einholen. "

 

Soderle!

Wenn bei mir die Öl Lampe angehen würde in den Ersten 6 Monaten nach Kauf, dann hätte der Händer mit mir ein echtes Problem!

Wenn er Zickt dann ab zum Rechtsanwalt, der berät auch gerne für schmales Geld!

Wenn er weiter bockt gebe ich den Wagen zurück!

Wir können aber auch gerne hier weiter streiten!

Mfg

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Ford
  5. Mondeo
  6. Mk3
  7. Fällt in die Gewährleistung Gebrauchtwagen????