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Fahranfänger sucht Versicherung

Themenstarteram 9. März 2010 um 21:38

Hallo,

wenn ich als Fahranfänger eine Versicherung für einen Gebrauchtwagen abschließe, dann bin ich ja nach ca. 4 Jahren in der SFK 4. Da eine Haftpflicht ziemlich teuer ist, verzichte ich jedoch auf die Vollkasko. Wenn ich nach vier Jahren ein neues Auto kaufe, brauche ich ja eine Vollkasko. Starte ich dann wieder von vorne (mit der Vollkasko) oder wird die Vollkasko meiner SFK der Haftpflicht angepasst?

Gruß Fuxi

Beste Antwort im Thema

Olaf, schöne Antwort, aber ich glaube die Frage des Threadstellers war eine andere.

Ich denke er meint, dass er heute kein Auto Vollkasko versichern will, weil er bei SF0 anfängt und es somit sehr sehr teuer ist. In 4 Jahren wäre er bei SF4 und dann wäre die Vollkasko erschwinglicher. So, die Frage war jetzt, ob du nach 4 Jahren auch in der VK in SF4 bist, richtig?

Also ich kenne das so, dass bei Neuabschluss einer Vollkasko die SF-Klasse der Haftpflicht übernommen wird.

Dann hätte ich da aber gleich noch eine Frage zu dem Thema. Wie ist das dann bei späterem Versicherungswechsel? Stuft dann die Folgeversicherung ebenfalls die VK in die selbe SF-Klasse wie Haftpflicht oder gilt hier auch "nur so viele Jahre wie man tatsächlich die Vollkasko hatte?

Beispiel

1. Jahr KH:SF3

2. Jahr KH:SF4 VK:SF4

3. Jahr KH:SF1 (Schaden) VK:SF5 (nicht in Anspruch genommen)

Wechsel des Versicherers

4. Jahr KH:SF2 VK:SF??

12 weitere Antworten
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Ich erklär dir mal wie das bei meiner versicherung bei der ich arbeite läuft.

Generell ist es so das du als fahranfänger immer mit der klasse "SF 0" anfängst, also ca 230 %.

Dies ist eine sogenannte "Neueinstufung".

Wenn du bis jetzt mit Mutter/Vater ´s Auto gefahren bist heißt das nicht automatisch das du nach 4 Jahren Führerschein auch "SF4" hast.

Ich geh mal davon aus das der wagen auch nicht auf dich angemeldet war, also konntest du selber ja noch gar keine SF Rabatte erfahren. Was bei und möglich wäre ist, wenn einer deiner Eltern dir ihre SF-klasse übertragen würden. Da heiß aber nicht das du dann SF25 oder welche auch immer deine eltern haben, bekommen würdest, sondern auch nur "SF4" da du ja selber erst 4 Jahre den lappen hast, du also rein praktisch dir nicht 25 schadenfreie jahre hättest erfahren können. Hinzukommt das du uns nachweisen müsstest das du ein Auto 4 Jahre lang regelmäßig bewegt hast, sonst wird das auch nix. Als nachweis reicht es wenn du die Police des wagens deiner eltern vorzeigst, das du z.B.als Jüngster fahrer mit drin warst. Sonst den sogenannten "Eltern-Kind Tarif" in dem du dann mit SF 1/² anfangen würdest.

Du siehst es nicht so einfach und ich würde dir empfehlen in das nächste versicherung Büro deines Vertrauens zu gehen (inkl. Einer deiner Eltern) und mir das ganze mal in einem 6 Augen gespräch erklären zu lassen.

ich hoffe ich konnte dir Helfen :)

 

Gruß Olaf

Olaf, schöne Antwort, aber ich glaube die Frage des Threadstellers war eine andere.

Ich denke er meint, dass er heute kein Auto Vollkasko versichern will, weil er bei SF0 anfängt und es somit sehr sehr teuer ist. In 4 Jahren wäre er bei SF4 und dann wäre die Vollkasko erschwinglicher. So, die Frage war jetzt, ob du nach 4 Jahren auch in der VK in SF4 bist, richtig?

Also ich kenne das so, dass bei Neuabschluss einer Vollkasko die SF-Klasse der Haftpflicht übernommen wird.

Dann hätte ich da aber gleich noch eine Frage zu dem Thema. Wie ist das dann bei späterem Versicherungswechsel? Stuft dann die Folgeversicherung ebenfalls die VK in die selbe SF-Klasse wie Haftpflicht oder gilt hier auch "nur so viele Jahre wie man tatsächlich die Vollkasko hatte?

Beispiel

1. Jahr KH:SF3

2. Jahr KH:SF4 VK:SF4

3. Jahr KH:SF1 (Schaden) VK:SF5 (nicht in Anspruch genommen)

Wechsel des Versicherers

4. Jahr KH:SF2 VK:SF??

bei meiner versicherung ist es wie folgt:

wenn man noch nie eine VK hatte, steigt man mit der VK eine stufe unter der haftpflicht ein.

also: SF4 bei der haftpflicht würde bei meiner versicherung SF3 bei der VK bedeuten.

Zitat:

 

1. Jahr KH:SF3

2. Jahr KH:SF4 VK:SF4

3. Jahr KH:SF1 (Schaden) VK:SF5 (nicht in Anspruch genommen)

Wechsel des Versicherers

4. Jahr KH:SF2 VK:SF??

Dann würde es im 4 Jahr so aussehen:

KH: SF2 VK: SF6

Wenn du bei uns 4 Jahre (sprich SF4) in der Haftpflicht hast und dann auf VK umstellst bekommst du dort die gleiche SF wie in der Haftpflicht.

Du wirst immer nur dort hochgestuft wo du auch einen Unfall gebaut hast. Das heißt wenn du einen schaden verursacht hast und der wird über die KH abgewickelt wird auch nur die KH hochgestuft. Hast du einen unfall und reparierst auch deinen wagen z.b über eine regulierung der der VK dann gehts auch in der VK nach oben.

 

Beispiel mein vater. er in der KH: SF15 und in der VK: SF18 weil er mal einen Haftpflichtschaden verursacht hat, seinen schaden an seinem wagen aber nicht regulieren ließ sondern selber bezahlt hat. Kommt halt auf die Schadenhöhe an.

Ich hoffe jetzt habe ich die richtige antwort auf die richtige frage gegeben :)

Themenstarteram 10. März 2010 um 13:01

Zitat:

Original geschrieben von IceIceHowie

Olaf, schöne Antwort, aber ich glaube die Frage des Threadstellers war eine andere.

Ich denke er meint, dass er heute kein Auto Vollkasko versichern will, weil er bei SF0 anfängt und es somit sehr sehr teuer ist. In 4 Jahren wäre er bei SF4 und dann wäre die Vollkasko erschwinglicher. So, die Frage war jetzt, ob du nach 4 Jahren auch in der VK in SF4 bist, richtig?

Also ich kenne das so, dass bei Neuabschluss einer Vollkasko die SF-Klasse der Haftpflicht übernommen wird.

Dann hätte ich da aber gleich noch eine Frage zu dem Thema. Wie ist das dann bei späterem Versicherungswechsel? Stuft dann die Folgeversicherung ebenfalls die VK in die selbe SF-Klasse wie Haftpflicht oder gilt hier auch "nur so viele Jahre wie man tatsächlich die Vollkasko hatte?

Beispiel

1. Jahr KH:SF3

2. Jahr KH:SF4 VK:SF4

3. Jahr KH:SF1 (Schaden) VK:SF5 (nicht in Anspruch genommen)

Wechsel des Versicherers

4. Jahr KH:SF2 VK:SF??

Genau das wollte ich wissen. Vielen Dank

Hallo,

stehe vor folgendem Problem bin 21 Jahre alt und möchte mir einen 1-2 Jahre alten A3 zulegen. Nun das Problem mit der Versicherung.

Unter 1700€ im Jahr geht da ja gar nichts(VK). Habt ihr irgendwelche Erfahrungen was man da noch günstiger machen könnte?

Danke im vorraus

Zitat:

Original geschrieben von picko99

Hallo,

stehe vor folgendem Problem bin 21 Jahre alt und möchte mir einen 1-2 Jahre alten A3 zulegen. Nun das Problem mit der Versicherung.

Unter 1700€ im Jahr geht da ja gar nichts(VK). Habt ihr irgendwelche Erfahrungen was man da noch günstiger machen könnte?

Danke im vorraus

Nichts.

Es sei denn du lässt die VK raus. Ich sollte für meinen Golf V im ersten Jahr 2300,-€ /jahr für die VK. Das einzige was wirklich hilft und was ich auch gemacht habe, ist den wagen auf Vater/Mutter/Oma/Opa zulassen und dich als jüngster fahrer eintragen zu lassen.

Tut mir leid keine besseren nachrichten für dich zu haben :(

Zitat:

Original geschrieben von picko99

Hallo,

stehe vor folgendem Problem bin 21 Jahre alt und möchte mir einen 1-2 Jahre alten A3 zulegen. Nun das Problem mit der Versicherung.

Unter 1700€ im Jahr geht da ja gar nichts(VK). Habt ihr irgendwelche Erfahrungen was man da noch günstiger machen könnte?

Danke im vorraus

Ich versuch's mal andersrum:

Du bist die "picko99-Versicherungs AG", Leiter Kfz-Abteilung. Vor dir stehen 100 21-jährige, die einen 1-2 Jahre alten A3 versichern wollen, und zwar gegen jeden Schaden den Sie anderen zufügen und auch noch gegen alle möglichen Schäden am eigenen Fahrzeug.

Du darst die Prämie selber festlegen, aber wenn du am Ende des Jahres Verlust machst, verlierst du den Job, den Bonus, die Wohnung, die Frau und was dir sonst noch unwichtig ist.

Welche Prämie gibst du denn den Jungs?

Hallo picko99.

Hier könntest Du ev. fündig werden: www .aspect-online.de

* Neutralität und Unabhängigkeit

* Anonyme und kostenlose Vergleichsrechner

* Preis- und Leistungsvergleich von Bank- und Versicherungsprodukten

* Produktvielfalt und hohe Marktabdeckung

* Telefonischer Abschlussservice

* Verständliche und kompakte Verbraucherinformationen rund um das Produkt

* Möglichkeit des Online-Abschlusses

Falls es noch hilfreich ist: Falls die Eltern einen Autoversicherungsvertrag fragen ob diese Anbieter eine Eltern/Kind Regelung bietet. Oft ist mittlerweile dann eine Einstufung mit 85% möglich.

am 30. März 2012 um 14:13

Erstmal danke für die vielen weiterbringenden Beiträge und ich freue mich total, dass hier mal echte Menschen Antworten, aber mein Freund hat mir eine Seite ans Herz gelegt, wo versicherungen miteinander verglichen werden. Jetzt frage ich mich aber, ob das auch von Leute wie euch also echten Mitarbeitern in einer Versicherung oder von Computern gemacht wird. Freud behauptet von Rechnern und dass die sowieso besser sind als Menschen. Aber wie soll das gehen?

PS: Passt die Frage hier rein, oder soll ich ein neues Thema dafür eröffnen?

LG, Jenny

Moin,

 

ich hoffe mal, dass Dein Freund nicht nur den Versicherungsrechner, sondern auch die unterschiedlichen Leistungen in den Versicherungsbedingungen kennt und die unterschiedlichen Tarife deuten kann.

 

 

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