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Fahren auf Feld- und Waldwegen

Themenstarteram 17. August 2003 um 11:23

Hallo,

wer kennt das nicht , mann fährt so gemütlich dahin und sieht irgendwo eine interessante Einfahrt ins Gelände.

Mann fährt hinein und hat irgendwie ein schlechtes Gewissen, denn ist es Erlaubt oder nicht ????????????????

Wer kennt sich aus ????????

MFG

stockcarman

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21 Antworten

Erlaubt, wenn es eine öffentliche Strasse (bzw. Weg) ist.

Verboten (bzw. nur mit Erlaubnis des Eigentümers), wenn es ein Weg/Strasse auf einem Privatgrundstück ist. Der Eigentümer kann auch der Staat (wie bei einem Forst) etc. sein. Unter Umständen kann dies dann als Hausfriedensbruch gewertet werden, es wird somit etwas teuer.

Ist doch eindeutig:

 

Was nicht verboten ist, ist zunächst mal erlaubt. Sofern die Strecke nicht als Privatgelände erkennbar oder durch Verbotsschilder gekennzeichnet ist, ist sie prinzipiell befahrbar.

Land- und Forstwirte reagieren allerdings sehr ungehalten, wenn die Zufahrt zu Ihrem Feld/Wald aussieht, wie ein Truppenübungsplatz nach der Tanzeinlage eines Bergepanzers. Es hängt also viel vom eigenen Verhalten ab.

In unserer (schönen?) Republik gibt es aber kaum Strecken ohne Verbotsschilder, weil sich der größte Teil der Autofahrer abseits der geteerten Hauptstrecken offensichtlich eher nicht benehmen kann (habe ich selbst schon oft gesehen!).

Im benachbarten Ausland sieht es (noch) freundlicher aus.

@ Nordlicht

Was nicht verboten ist, ist zunächst erlaubt?????

Das Privatgelände zu betreten ist verboten, nur der Besitzer kann es erlauben. Wie würdest du denn reagieren, wenn jedermann dein geliebtes 4x4-Vehikel in Besitz nimmt, die Türschlösser (analog zum Gatter) öffnet und im Innenraum einen Saustall hinterläßt.

Privatgelände ist nicht erkennbar???

Es gibt in Mitteleuropa kein Niemandsland wie in den Weiten Sibiriens oder im Outback.

E R K E N N B A R !!

 

Man beachte meine Wortwahl!

Erkennbar ist ein Privatgelände z.B. durch Gatter / Zaun / Hecke / Schild / Bebauung ...

und dann befährt man es auch nicht. Wenn "freie Natur" nicht als Privatgelände oder Truppenübungsplatz oder Festwiese o.ä. erkennbar ist, kann man da wohl fahren oder?

Da sind wir wieder bei dem alten Thema: Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen sind nur für die anderen da.

In Deutschland und den meisten Staaten ist das Fahren auf öffentlichen Wegen gemäß Gesetz geregelt, auf Privatgelände bestimmt es der Eigentümer. Truppenübungsplätze gehören dem Bund, Festwiesen der Gemeinde ...

@asimuc

 

Hey, wie kommst Du jetzt auf diesen Abweg? Liest Du meine Beiträge immer nur halb???

Hallo

Bin auch begeisterter Offroader.

Das mit den Wegen ist so eine Sache. Wie ihr richtig gesagt habt, sind Wege, die als nicht erlaubt gekennzeichnet, oder als Privatwege erkennbar, nicht zu befahren, weil nicht erlaubt.

Mit den restlichen, scheinbar offenen Wegen ist das so eine Sache.

Befestigte Wege dürfen befahren werden. Nur, was ist befestigt? Ein Traktorweg, der niedergefahren ist, ist auch ein befestigter Weg. Also gibt es gesetzlich keine genaue Definition.

Meines Wissens nach gilt nur in Italien: Ist es nicht ausdrücklich z.Bspl. durch ein Schild oder ein Gatter verboten, dann darf man dort auch fahren.

Ich mache davon Gebrauch. Aber nicht wie ein Idiot, sondern langsam fahrend, müllmitnehmend, nichts niederfahrend, auf dem Weg bleibend, nicht lärmend.........

So habe ich noch nie ein Problem gehabt.

Grüße von Michi M.

@ michi m

 

... Du sagst es, so kann es gehen.

In Mitteleuropa gibt es, wie asimuc bemerkte, zwar kein Niemandsland wie in den Weiten Sibiriens oder im Outback, wenn man sich vernünftig verhält, kann man aber immer noch Fahrmöglichkeiten finden.

Da es immer wieder Offroader gibt, die durch ihr Verhalten den anderen die Tour vermasseln und in der Öffentlichkeit für ein schlechtes Bild sorgen, wird man immer weniger Leute finden, die ihre "Geheimtipps" für die wenigen befahrbaren Strecken preisgeben.

So oder ähnlich wurde das Thema auch in einschlägigen Fachblättern oft erörtert.

Hi Leute,

und genau aus dem Grunde habe ich meinen Geländewagen verkauft.

Gibts für euch Offroader eigentlich keine Geländeparks? Wär doch mal ne gute Idee (mit nem Sportwagen kann man ja auch auf die Nordschleife)

@R6-Star

 

ABERJADOCH!

Sowas gibt es reichlich: Stillgelegte Tagebaugelände, ehemalige Militärgelände der allierten Streitkräfte oder NVA...

hallo leute,

ich bin seid kurzem stolzer besitzer eines CJ7, und möchte das auto auch mal geländemässig fahren. da ich aus der diskusion mitbekommen habe das man nicht einfach drauflos preschen kann, nun meine frage? gibts irgendwo ein verzeichnis über solche offroadparks ?? dennn da dürfte es ja kein problem geben umher zu fahren?

vorab mal ein danke

mexchen

Solltest halt schreiben, aus welcher Gegend du bist.

Grüße von Michi M.

kaffe wald....

 

also ich hab die erfahrung gemacht das sobald mann sich vonn der "schönen sauberen strasse" entfernt sich gleich wieder vom acker machen muss (!redewendung!)

bin einen unbeschilderten, zwar nur leicht, aber!!efestigten weg gefahrn, als mich ein freundlich schimpfender waldaufseher tobend daraufhin wies das alle erdwege dem staat gehören würden.....

soviel zu meiner erfahrung....des waldweges

 

Ps.:ohne auffallende oder zerstörende fahrweise

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