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Fahren mit Licht am Tag mit meinem Audi S6 Avant 4.2

Audi S6 C4/4A
Themenstarteram 7. Oktober 2019 um 10:11

Hallo Leute

Ich bin zwar eine Frau am Steuer, aber kein Ungeheuer, deshalb bin ich bei folgendem Problem auf eure Hilfe angewiesen.:)

Ich bin auf der Suche folgendes Problem zu lösen:

Ich würde gerne am Tag mit dem normalen Abblendlicht fahren. Es kommen für mich da nur die beiden folgenden Möglichkeiten in Frage:

1. Nur das Abblendlicht vorne über einen separaten Schalter manuell ein- und ausschalten.

Ziel ist, das die Rücklichter nicht leuchten, die Beleuchtung der Instrumente ausgeschaltet ist und dass alle anderen Beleuchtungen des Cockpits nicht gedämmt sind sondern so leuchten, wie wenn ich am Tag ohne Licht fahre. ( Bordcomputer, Temperaturanzeige, Beleuchtung der Bedieneinheit für die Heizung, Lüftung und der Klimaanlage, Radio )

2. Mit einem separaten Schalter die Beleuchtung der Instrumente und alle anderen Beleuchtungen des Cockpits, ( Bordcomputer, Temperaturanzeige, Beleuchtung der Bedieneinheit für die Heizung, Lüftung und der Klimaanlage, Radio ) manuell von Tag auf Nacht umzuschalten

Ziel ist, dass ich am Tag normal den Lichtschalter einschalte und dass alle anderen Beleuchtungen auf Tag bleiben und nicht auf Nacht geschaltet werden.

Alle anderen Optionen kommen für mich nicht in Frage.

Hat dies schon jemand hier im Forum gemacht und könnte mir hier im Forum jemand erklären, wie man dies machen könnte ?

Viele liebe Grüsse aus der Schweiz

Marcia

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13 Antworten

gemacht nicht ( da ich diese Funktion für nicht praktikabel sehe )

aber hier (d)eine Lösung dafür....

für 1.) Lichtupdate ( Relaischaltung.... gibt es für den A6 im audi100 shop ) nachrüsten und separat das Relais mittels extra Schalter und einer Diode ansteuern ==> es brennt nur Abblendlicht

für 2.) müsstest die Zuleitung vom Standlicht trennen und mittels separaten Schalter ansteuern

Hi Marcia

Grundsätzlich ist es am Tag (exkl. Dämmerung), ausser bei wirlich schlechtem Wetter, allenfalls noch ein wenig sasionabhängig, immer hell genug, so dass Mann und Frau kein Licht brauchen am Auto.

Jemand, der ein Auto (bei Zweirädern ist dies aufgrund der viel schmaleren Sihlouette etwas anders) am heiterhellen Tag nicht sieht, sollte entweder zuhause bleiben oder driiiiiiingendst einen Augenarzttermin vereinbaren!

Licht, wenn's dunkelt oder dunkel ist. Kein Licht, wenn's hell ist. So halte ich es, mit allen Fahrzeugen, ob Old- oder Youngtimer....!

Und: Wie war dass doch gleich, von wegen Energie sparen? Oder: Uebernahme birreweicher Vorschriften aus Nachbarländern! Uebrigens: Oesterreich hat meines Wissens diese "Unschrift" wieder rückgängig gemacht...

Das muss nun einfach gesagt sein!

Mit Gruss AUS der Schweiz, Peter + C4 4.2 Avant Quattro

@ Mingli .... bevor du Hintergründe nicht kennst würde ich niemals über jemanden urteilen warum er/sie es so haben wollen !!!

außerdem ist in Bosnien und Herzegowina, Dänemark, Estland, Finnland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Ungarn und Tschechien ganzjährig das Fahren mit Licht vorgeschrieben.

in Schweden und Dänemark weis ich aus Studien das Unfälle am Tage in Bezug mit dem Fahren mit Licht ( schlecht gesehenes Fahrzeug) um 40% gesunken sind !!!

Die EU ist am Überlegen es auch fest bei Neufahrzeugen vorzuschreiben das sie am Tag mit licht fahren.

und was Energiesparen / Spritsparen angeht ..... es macht laut Tests nur 0,1 bis 0,4 liter höheren Verbrauch aus .... dafür fahre ich lieber sicherer auf den Straßen.

MingLi urteilt nicht, sondern stellt und hält fest zur Situation, welche Marcia zu Ihrer Frage veranlasst.

Wie Mann / Frau dies persönlich handhabt, muss jede(r) selber wissen.

Je nördlicher die Länder, desto kürzer die Tage (oder heller die Nächte). Wird da (wie in unseren Breitengraden auch) das Licht nicht situations- und witterungsbedingt eingeschaltet wenn erforderlich (wie ja geschrieben) ist eine logische Konsequenz davon, dass sich die Sichtbarkeit verschlechtern kann und somit das Risiko von Unfällen.

Die EU hat definitiv dringlichere Probleme zu lösen! Aber all die Beamten müssen ja beschäftigt werden... was weitere zu ersinnende, unsinnige Vorschriften und Verordnungen garantieren...

Fakt ist, dass diese unsinnige, unnötige Vorschrift für Halter älterer Fahrzeuge mit einem Mehrenergieverbrauch (man rechne dies mal hoch auf die Anzahl sich im Verkehr bewegenden Fahrzeuge ...) und einer Mehrabnutzung und, werden zusätzlich TFL installiert, was Marica nicht möchte (nachvollziehbar, macht nämlich dann die MFK Probleme beim Veteraneneintrag!) auch nicht unerhebliche Kosten.

Wie wäre es mit nachrüst Tagfahrlicht welches mit der Zündung angeht. Da dann eine optisch ansehnliche Variante mit LED(spart Strom) von einem renommierten Hersteller.

Themenstarteram 8. Oktober 2019 um 13:03

Zitat:

@MingLi schrieb am 7. Oktober 2019 um 19:19:06 Uhr:

Hi Marcia

Grundsätzlich ist es am Tag (exkl. Dämmerung), ausser bei wirlich schlechtem Wetter, allenfalls noch ein wenig sasionabhängig, immer hell genug, so dass Mann und Frau kein Licht brauchen am Auto.

Jemand, der ein Auto (bei Zweirädern ist dies aufgrund der viel schmaleren Sihlouette etwas anders) am heiterhellen Tag nicht sieht, sollte entweder zuhause bleiben oder driiiiiiingendst einen Augenarzttermin vereinbaren!

Licht, wenn's dunkelt oder dunkel ist. Kein Licht, wenn's hell ist. So halte ich es, mit allen Fahrzeugen, ob Old- oder Youngtimer....!

Und: Wie war dass doch gleich, von wegen Energie sparen? Oder: Uebernahme birreweicher Vorschriften aus Nachbarländern! Uebrigens: Oesterreich hat meines Wissens diese "Unschrift" wieder rückgängig gemacht...

Das muss nun einfach gesagt sein!

Mit Gruss AUS der Schweiz, Peter + C4 4.2 Avant Quattro

Hallo Peter

Du fährst also bei Tag ohne Licht und in der Nacht mit Licht. Ist ja auch logisch.

Deshalb schreibst Du mir aus der Seele. Bis jetzt halte ich es so wie Du. Am Tag ohne Licht, in der Nacht mit Licht.

Mit deiner Aussage "Uebernahme birreweicher Vorschriften" stimme ich voll und ganz überein. Via Sicura und Moritz Leuenberger sei Dank.

Da einzige was mich halt nervt ist, dass ich immer ein wenig auf allfällige Polizeikontrollen aufpassen muss und dass der Gegenverkehr mit Lichthupen meint, mich ständig darauf aufmerksam machen zu müssen, dass ich das Licht nicht eingeschaltet habe.

Viele liebe Grüsse

Marcia

Themenstarteram 8. Oktober 2019 um 13:25

Zitat:

@King-Carl schrieb am 7. Oktober 2019 um 23:05:38 Uhr:

Wie wäre es mit nachrüst Tagfahrlicht welches mit der Zündung angeht. Da dann eine optisch ansehnliche Variante mit LED(spart Strom) von einem renommierten Hersteller.

Hallo King-Carl

Vielen Dank für deine Nachricht und für deinen Vorschlag.

Meine Frage war jedoch gerade deswegen, weil ich kein nachrüst Tagfahrlicht einbauen möchte.

Ein nachrüst Tagfahrlicht habe ich auch schon in Betracht gezogen. Da ich jedoch das Fahrzeug so original wie möglich behalten möchte, habe ich mich letztendlich dazu entschlossen, kein nachrüst Tagfahrlicht einzubauen. Des weiteren stört mich daran die Bevormundung, dass das Tagfahrlicht dann immer automatisch mit der Zündung eingeschaltet wird.

Ich habe noch zwei gesunde Hände und kann somit ohne weiteres noch einen Schalter mit den Händen selbst betätigen. Ich möchte gerne selbst bestimmen, wann das Licht an meinem Fahrzeug an ist oder nicht.

Jedoch könnte ich natürlich ohne weiteres einfach mit dem normalen Fahrtlicht auch am Tag fahren.

Das einzige was mich daran stört ist, dass erstens die Beleuchtung der Instrumente und alle anderen Beleuchtungen des Cockpits, ( Bordcomputer, Temperaturanzeige, Beleuchtung der Bedieneinheit für die Heizung, Lüftung und der Klimaanlage, Radio ) auch am Tag dann immer Leuchten.

Je nach Sonneneinstrahlung und im Sommer vor allem wegen der starken Helligkeit, sieht man dann die diversen Displays ( Bordcomputer, Temperaturanzeige, Beleuchtung der Bedieneinheit für die Heizung, Lüftung und der Klimaanlage, Radio ) aufgrund der Leuchtdämmung die Anzeigen nicht mehr so gut.

Des weiteren ist mir noch aufgefallen, dass die Beleuchtung der Instrumente viel schneller den Geist aufgeben. Ob es an der längeren Brenndauer der Lämpchen oder am ständigen ein- und ausschalten des Lichts liegt, kann ich jedoch nicht beurteilen. Jedoch muss ich dann immer mindestens einmal im Jahr die diversen Lämpchen, welche die Instrumente hinterleuchten, durch Neue ersetzen.

Viele liebe Grüsse

Marcia

Mal mein bescheidener Beitrag dazu:

Die Rechtslage in D ist so, dass nur zugelassene Tagfahrleuchten mit entsprechender Kennzeichnung und Prüfzeichen alleine ohne Rückleuchten betrieben werden dürfen. Alle anderen Leuchten vorne müssen zusammen mit den Rückleuchten betrieben werden (s. StVZO, § weiß ich nicht aus dem Kopf).

Wie die Rechtslage in der Schweiz ist, weiß ich nicht.

Unsere "alten" Fahrzeuge wurden aber immer auch mit Tagfahrlicht für Norwegen und Schweden ausgeliefert. Die Lichtschalter sind identisch mit der D-Version, es gibt ein zusätzliches "Einschaltrelais für Tagesfahrlicht" auf Relaisplatz 7 im Zusatzrelaisträger I (gilt für Audi 100 ab 04/1991). Ob dabei die Rückleuchten mitleuchten, weiß ich auch nicht, ohne tiefer in die entsprechenden SLP einzusteigen.

Wenn das eine Option gegenüber der "Bastellösung" ist, empfehle ich, bei Erwin die PDF "00052520000-Stromlaufpläne__Fehlersuche_Elektrik__Einbauorte_ab_12_90" herunterzuladen. Darin findet sich der SLP Nr. 56 ("Tagesfahrlicht mit Nebellicht und Nebelschlußlicht (Norwegen/Schweden) ab April 1991"), aus dem ich zitiert habe. Sollten bei späteren Modellen Änderungen Änderungen vorgenommen worden sein, sollte sich das passende da auch finden. Ich bin da nicht tiefer eingestiegen, weil ich nicht weiß, ob das überhaupt eine Option ist.

Ich sehe gerade, dass Du selbst bestimmen willst, wann das Licht angeht. Damit scheidet mein Vorschlag aus, obwohl Original.

;)

Gruß

Peter

Peter .... es geht um die Schweiz , da ist schnuppe was in D rechtslage ist. sonst ist deine Auskunft richtig ;-)

Krissi ... ist mir bekannt, dass es um die Schweiz geht. Ich kann lesen ;)

Der Hinweis diente dazu, dass man vor einem Umbau auch da mal die Rechtslage in der Schweiz prüft, denn es könnte durchaus sein, dass diese der Rechtslage in D entspricht.

Und könnte ja auch sein, dass Jemand in D diese Variante im Sinn hat(te) (so wie ich - weswegen ich dazu überhaupt was schreiben konnte)

;)

Kleine Ergänzung zu meinem Beitrag:

Man könnte natürlich bei "meiner" Variante den Steuerstromkreis für das Tagfahrlichtrelais mit einem kleinen, unsichtbaren Schalter unterbrechen.

Dann wäre es original - und frei wählbar

;)

Themenstarteram 8. Oktober 2019 um 15:02

Zitat:

@Peter.Pan schrieb am 8. Oktober 2019 um 15:44:54 Uhr:

Mal mein bescheidener Beitrag dazu:

Die Rechtslage in D ist so, dass nur zugelassene Tagfahrleuchten mit entsprechender Kennzeichnung und Prüfzeichen alleine ohne Rückleuchten betrieben werden dürfen. Alle anderen Leuchten vorne müssen zusammen mit den Rückleuchten betrieben werden (s. StVZO, § weiß ich nicht aus dem Kopf).

Wie die Rechtslage in der Schweiz ist, weiß ich nicht.

Unsere "alten" Fahrzeuge wurden aber immer auch mit Tagfahrlicht für Norwegen und Schweden ausgeliefert. Die Lichtschalter sind identisch mit der D-Version, es gibt ein zusätzliches "Einschaltrelais für Tagesfahrlicht" auf Relaisplatz 7 im Zusatzrelaisträger I (gilt für Audi 100 ab 04/1991). Ob dabei die Rückleuchten mitleuchten, weiß ich auch nicht, ohne tiefer in die entsprechenden SLP einzusteigen.

Wenn das eine Option gegenüber der "Bastellösung" ist, empfehle ich, bei Erwin die PDF "00052520000-Stromlaufpläne__Fehlersuche_Elektrik__Einbauorte_ab_12_90" herunterzuladen. Darin findet sich der SLP Nr. 56 ("Tagesfahrlicht mit Nebellicht und Nebelschlußlicht (Norwegen/Schweden) ab April 1991"), aus dem ich zitiert habe. Sollten bei späteren Modellen Änderungen Änderungen vorgenommen worden sein, sollte sich das passende da auch finden. Ich bin da nicht tiefer eingestiegen, weil ich nicht weiß, ob das überhaupt eine Option ist.

Ich sehe gerade, dass Du selbst bestimmen willst, wann das Licht angeht. Damit scheidet mein Vorschlag aus, obwohl Original.

;)

Gruß

Peter

Hallo Peter

Vielen Dank für deine Nachricht.

Bin eigentlich immer offen für Vorschläge. Die Rechtslage für zugelassene Tagfahrleuchten ist in der Schweiz in etwa so wie in Deutschland. Im Gegensatz zu Deutschland ist ja bei uns das Fahren am Tag mit Licht gesetzlich vorgeschrieben. Halte ich eigentlich für einen Unsinn. Meiner Meinung nach hätte man dies nur obligatorisch für neu in den Verkehr gesetzte Fahrzeuge machen sollen, oder für Fahrzeuge, die ein Tagfahrlicht schon ab Werk eingebaut hatten.

So ist es ja auch bei der Tragpflicht von Sicherheitsgurten. Wenn bei älteren Fahrzeugen keine Gurte vorhanden sind, muss man auch keine Gurte nachrüsten und man ist somit auch nicht verpflichtet welche zu tragen.

Ich bin ja sonst eigentlich auch nicht so für Bastellösungen, aber für mich wäre dies immer noch die bessere Möglichkeit, als ein nachrüst Tagfahrlicht einzubauen.

Viele liebe Grüsse

Marcia

Themenstarteram 8. Oktober 2019 um 15:22

Zitat:

@MingLi schrieb am 7. Oktober 2019 um 21:00:30 Uhr:

MingLi urteilt nicht, sondern stellt und hält fest zur Situation, welche Marcia zu Ihrer Frage veranlasst.

Wie Mann / Frau dies persönlich handhabt, muss jede(r) selber wissen.

Je nördlicher die Länder, desto kürzer die Tage (oder heller die Nächte). Wird da (wie in unseren Breitengraden auch) das Licht nicht situations- und witterungsbedingt eingeschaltet wenn erforderlich (wie ja geschrieben) ist eine logische Konsequenz davon, dass sich die Sichtbarkeit verschlechtern kann und somit das Risiko von Unfällen.

Die EU hat definitiv dringlichere Probleme zu lösen! Aber all die Beamten müssen ja beschäftigt werden... was weitere zu ersinnende, unsinnige Vorschriften und Verordnungen garantieren...

Fakt ist, dass diese unsinnige, unnötige Vorschrift für Halter älterer Fahrzeuge mit einem Mehrenergieverbrauch (man rechne dies mal hoch auf die Anzahl sich im Verkehr bewegenden Fahrzeuge ...) und einer Mehrabnutzung und, werden zusätzlich TFL installiert, was Marica nicht möchte (nachvollziehbar, macht nämlich dann die MFK Probleme beim Veteraneneintrag!) auch nicht unerhebliche Kosten.

Hallo Peter

Ja, Du hast vollkommen recht mit deiner Meinung und hast den Nagel auf den Kopf getroffen.

Es ist wirklich eine unsinnige, unnötige Vorschrift für Halter älterer Fahrzeuge. Bei mir ist es jedoch nicht einmal unbedingt wegen des Mehrenergieverbrauchs. Viel mehr wegen der Mehrabnutzung und da beim Einbau eines Tagfahrlichts das Fahrzeug nicht mehr original ist.

Diese Fahrzeuge wurden ja schlussendlich zu einem Zeitpunkt gebaut, wo das Fahren mit Licht am Tag noch kein Thema war.

Wie in einer anderen Nachricht schon geschrieben, habe ich mit dem Umstand, dass wenn ich mit dem Fahrtlicht am Tag fahre noch folgende Probleme:

" Das einzige was mich daran stört ist, dass erstens die Beleuchtung der Instrumente und alle anderen Beleuchtungen des Cockpits, ( Bordcomputer, Temperaturanzeige, Beleuchtung der Bedieneinheit für die Heizung, Lüftung und der Klimaanlage, Radio ) auch am Tag dann immer Leuchten.

Je nach Sonneneinstrahlung und im Sommer vor allem wegen der starken Helligkeit, sieht man dann die diversen Displays ( Bordcomputer, Temperaturanzeige, Beleuchtung der Bedieneinheit für die Heizung, Lüftung und der Klimaanlage, Radio ) aufgrund der Leuchtdämmung die Anzeigen nicht mehr so gut.

Des weiteren ist mir noch aufgefallen, dass die Beleuchtung der Instrumente viel schneller den Geist aufgeben. Ob es an der längeren Brenndauer der Lämpchen oder am ständigen ein- und ausschalten des Lichts liegt, kann ich jedoch nicht beurteilen. Jedoch muss ich dann immer mindestens einmal im Jahr die diversen Lämpchen, welche die Instrumente hinterleuchten, durch Neue ersetzen."

Viele liebe Grüsse

Marcia

Kannst am Drehregler die Beleuchtung von Tacho und Klima usw runter drehen.

Sonst bleibt dir noch einen Schalter einzubauen um das Licht vorne manuell zu schalten.

Ich kann mir aber vorstellen das hier der Einsatz von Dioden und Co notwendig ist - du also am Ende einfach ein tagfahrlicht nachrüstest oder das Licht normal anmachst.

 

Du könntest auch die Nebelscheinwerfer vorne anmachen am Tag, dazu müsstest du den Schalter dieser etwas abändern damit sie auch ohne Standlicht leuchten.

Viel Erfolg.

 

Ich baue mir bei alles auf LED um und dann ist mir die Haltbarkeit der Birnen egal - zumal viele Birnen 20 Jahre gehalten haben, einmal frisch und Ruhe ist b

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