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fahren mit nicht angemeldeten kfz
ich glaube ich habe jetzt ein kleines problem . mich hat gerede die polizei an gehalten und mein auto war nicht angemeldet. aber er hat noch tüv . kann mir mal bitte wer sagen was jetzt pasiert ich währe euch echt dankbar.
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30 Antworten
wenn du net auf dem weg zur zulassungsstelle warst, haste großes problem... geldstrafe und punkte evtl...
und wieviel punkte und geldstrafe weisst du nicht ganz zufälig
Ich würd dir mal vorschlagen den Umgang mit Google zu üben: http://www.kanzlei.de/bussg-3.htm#Zulassungspflicht
Man darf mit einem nicht angemeldeten Kfz auch nicht zur Zulassungsstelle fahren. Man darf nur, nach dem abmelden noch bis nach Hause fahren, da Steuern und Versicherung für den Tag noch gezahlt sind.
Ja, und mit einer gültigen Doppelkarte für das betreffende Fahrzeug darf man auch zur Zulassungsstelle fahren. Ist nicht neu, sondern schon länger so.
Zitat:
Original geschrieben von golfvr
und wieviel punkte und geldstrafe weisst du nicht ganz zufälig
50,-- € geldbuße plus kosten plus 3 punkte
und wenn du probelappen hast ein mal kategorie B!
gruß
akki
Zitat:
Original geschrieben von Questor
Ja, und mit einer gültigen Doppelkarte für das betreffende Fahrzeug darf man auch zur Zulassungsstelle fahren. Ist nicht neu, sondern schon länger so.
So kenne ich das auch. Allerdings müssen die alten Kennzeichen am Fahrzeug angebaut sein.
Fahren mit abgemeldetem Fahrzeug dürfte ziemlich heftig werden, da Steuerhinterziehung, keine Haftpflichtversicherung ...
Gruß,
Zwackelmann.
Zitat:
Original geschrieben von das_opfer
Ich würd dir mal vorschlagen den Umgang mit Google zu üben: http://www.kanzlei.de/bussg-3.htm#Zulassungspflicht
Man darf mit einem nicht angemeldeten Kfz auch nicht zur Zulassungsstelle fahren. Man darf nur, nach dem abmelden noch bis nach Hause fahren, da Steuern und Versicherung für den Tag noch gezahlt sind.
Das stimmt so nicht ganz: Du darfst mit dem abgemeldeten Auto nach Hause fahren von der Zulassungsstelle und auch mit dem unangemeldetem Auto wieder dahin! Darüber habe ich mich vor kurzen erst mit einem Bekannten GTÜ Prüfer unterhalten! Der hat auch gesagt, dass das viele nicht wissen...
Es stimmt, man darf, auch OHNE Kennezeichen auf dem DIREKTEN Weg zur Zulassungstelle fahren. Aber auch nur, wenn man eine gültige Doppelkarte der Versicherung im Auto liegen hat.
MfG
Marcel
Bei uns musste ich erst zur Zulassungsstelle und mir Schilder holen, die dann aber noch nicht gestempelt wurden, dann darfst zum Tüv und zur Zulassungsstelle (zum Stempeln) in Verbindung mit der Doppelkarte.
Re: fahren mit nicht angemeldeten kfz
Zitat:
Original geschrieben von golfvr
ich glaube ich habe jetzt ein kleines problem . mich hat gerede die polizei an gehalten und mein auto war nicht angemeldet. aber er hat noch tüv . kann mir mal bitte wer sagen was jetzt pasiert ich währe euch echt dankbar.
1. was treibt dich zu soner dummheit?
2. was dir blüht, können dir die bullen auch vor ort sagen, fragen kostet ja nix
Zitat:
Original geschrieben von deejaymich
Bei uns musste ich erst zur Zulassungsstelle und mir Schilder holen, die dann aber noch nicht gestempelt wurden, dann darfst zum Tüv und zur Zulassungsstelle (zum Stempeln) in Verbindung mit der Doppelkarte.
Stempel gibbet auch bei der Zulassungsstelle....
Ja wie sieht das aus wenn ich Auto anmelden will was kein TÜV mehr hat?
Darf ich dann zum TÜV ohne Kennzeichen mit Doppelkarte, TÜV machen und dann zur Zulassungsstelle?
Weil ohne TÜV-Bericht keine Zulassung.
Oder lassen die mir das Auto mit altem abgelaufenem TÜV-Bericht zu und ich muss danach zum TÜV die Plakette holn?
du darfst auf direktem wege zum tüv fahren, am besten wäre noch, wenn du einen termin vorweisen kannst
add: zur not einfach kumpel fragen, abschleppseil zwischen die autos, warnblinker an und so hinfahren, da kann einem keiner was^^
Zitat:
Original geschrieben von TheRealGTIfreak
du darfst auf direktem wege zum tüv fahren, am besten wäre noch, wenn du einen termin vorweisen kannst
add: zur not einfach kumpel fragen, abschleppseil zwischen die autos, warnblinker an und so hinfahren, da kann einem keiner was^^
Falsch! Man darf mit nem nicht zugelassenen Auto und ohne TÜV nicht abgeschleppt werden mit nem abschleppseil... Abgeschleppt mit SEil dürfren nur zugelassene Autos... :-) weil wenn was passiert zahlt keine vers. da nix versicherungsschutz.