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Fahren nach Augen-OP ?

Themenstarteram 26. Dezember 2013 um 20:13

Hallo Mt Gemeinde,

Ich arbeite in einer McDonalds Filiale in der Schweiz und habe heute am McDrive 2 mal ein Auto gehabt, wo der Fahrer das rechte auge verdeckt hatte durch eine Art Verband, wahrscheinlich von einer Operation des Auges oder ähnliches. Darf man so fahren, und kann das ned gefährlich sein wenn das Sichtfeld eingeschränkt ist?

Beste Antwort im Thema

Ein guter Freund ist seit Jahren auf einem Auge praktisch blind (nicht korrigierbar). Er ist einer der besten Autofahrer die ich kenne, auch beim Autocross wo es auf Praezision ankommt.

Die alte Urban Legend 'man kann mit einem Auge Entfernungen nicht abschaetzen' wird leider immer noch propagiert. In der Realitaet ist Stereosehen zur Entfernungsabschaetzung nur auf ein paar Meter nuetzlich, in groesseren Entfernungen nimmt das Gehirn Erfahrungen ueber die Groessenverhaeltnisse von bekannten Gegenstaenden (z.B. eines entgegenkommenden Autos) wahr.

Viele Leute mit zwei Augen lernen nie, Entfernungen richtig abzuschaetzen, andere koennen das auch mit einem Auge.

Ob die Gesetzeslage es erlaubt, mit einem Auge zu fahren oder nicht, kann ich nicht sagen, merklich unsicherer als mit zwei Augen fahren ist es jedenfalls nicht, da spielen andere Faktoren eine wesentlich groessere Rolle.

Gruesse aus Kalifornien, wo Millionen von Leuten mit zwei Augen keine Ahnung haben wie man Entfernungen abschaetzt.

Chris (mit zwei Augen)

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Solange ein Arzt nichts anderes Feststellt, kann ein Autofahrer selbst entscheiden ob er genug sieht. Es liegt aber in seiner Pflicht sich nur in geeigneter Verfassung hinters Steuer zu setzen.

Kommt's zum Unfall trägt er allerdings eine erhöhte Schuld...

Salü,

nein, man darf kein Auto fahren, wenn ein Auge temporär abgedeckt ist. Das sagt aber auch der Augenarzt oder das Lasercenter in seiner Aufklärung.

Menschen, die durch einen Unfall einäugig geworden sind, dürfen erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten wieder Autofahren, sofern das gute Auge die Sehteste besteht.

Man kann, wenn man es nicht gewohnt ist, nur sehr schlecht einäugig Entfernungen abschätzen oder seine Position auf der Strasse einhalten. Also: nächstes Mal Schlüssel abziehen und wegwerfen :D

Zitat:

Original geschrieben von hoechst

Salü,

nein, man darf kein Auto fahren, wenn ein Auge temporär abgedeckt ist. Das sagt aber auch der Augenarzt oder das Lasercenter in seiner Aufklärung.

Menschen, die durch einen Unfall einäugig geworden sind, dürfen erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten wieder Autofahren, sofern das gute Auge die Sehteste besteht.

Man kann, wenn man es nicht gewohnt ist, nur sehr schlecht einäugig Entfernungen abschätzen oder seine Position auf der Strasse einhalten. Also: nächstes Mal Schlüssel abziehen und wegwerfen :D

Das sollte die Vernunft sagen. Rechtlich ist das meines Wissens aber wachsweich...

Zitat:

Original geschrieben von Pelikanheart

Darf man so fahren, und kann das ned gefährlich sein wenn das Sichtfeld eingeschränkt ist?

Wenn der Arzt es zulässt, dann darf man auch fahren. Wer weiß denn von uns schon, welche Sehkraft vor der Augen-OP vorhanden war. Manchmal sieht man mit Klappe sogar besser.

Schaut hier mal rein:

http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_06.php

Wenn plötzlich ein Auge fehlt, sieht man nicht mehr dreidimensional und kann keine Entfernungen mehr einschätzen. Beim Verlust eines Auges muss der Führerschein neu gemacht werden (so habe ich das verstanden). ein Attest vom Arzt reicht da sicher nicht.

Die Verantwortung liegt nicht beim Arzt sondern bei einem selbst. Man darf sich nur ans Steuer setzen, wenn man die Fähigkeiten dazu in vollem Umfang hat. Im Falle eines Unfalls können die Folgen erheblich sein.

Bekommt es die FSSt mit, wird sie ein ärztliches Gutachten fordern. Bis dahin gibt es aber nur wenig Möglichkeiten, jemand Fremdes aus dem Verkehr zu ziehen.

Dabei ist allerdings zu beachten, daß sich die FeV nur auf das deutsche Staatsgebiet beschränkt, der hier vorgestellte Fall sich aber auf dem Staatsgebiet der Schweiz ereignete. Vielleicht meldet sich ja hier noch ein User, der uns den entsprechenden Passus der schweizerischen Gesetzgebung nennen kann.

Themenstarteram 26. Dezember 2013 um 21:17

Leider weiss ich dazu zu wenig Bescheid um eine qualifizierte Meinung abzugeben... Persönlich würde ich mich unwohl fühlen mit nur einem Auge ein Auto zu lenken. Hab mal nach dem Parken ein Auge abgedeckt und mal ausprobiert was es allein braucht den Kopf zu drehen um den rechten Aussenspiegel zu sehen...

Wer sagt denn das es eine OP war? Eventuell bei der Arbeit verletzt und auf dem weg zum Arzt, und Hunger bekommen,habe es schon am eigenen Körper erfahren ,mit tiefer Schnittwunde am Fuß weit und breit kein Telefon und Sehnen ab,muß staunen was dann alles geht.

Nicht sofort vorverurteilen

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

Die Verantwortung liegt nicht beim Arzt sondern bei einem selbst. Man darf sich nur ans Steuer setzen, wenn man die Fähigkeiten dazu in vollem Umfang hat. Im Falle eines Unfalls können die Folgen erheblich sein.

Da liegt wohl die Verantwortung sehr wohl beim Arzt. Ich kenne zumindest die FEV nicht aus dem FF. Wenn da aber steht, dass erst nach Beurteilung durch einen Arzt bei eingeschränktem Gesichtsfeld und auch erst nach frühestens drei Monaten wieder gefahren werden darf, dann unterliegt dies der Informationspflicht des Arztes. Ist wohl auch dann sein Berufsfeld und dieses sollte er kennen.

Gegebenenfalls muss der Arzt ein Fahrverbot aussprechen. Als Arzt würde ich dies auch, am besten mit Unterschrift durch den Patienten, zur eigenen Sicherheit protokollieren.

Gruß Frank

Ein guter Freund ist seit Jahren auf einem Auge praktisch blind (nicht korrigierbar). Er ist einer der besten Autofahrer die ich kenne, auch beim Autocross wo es auf Praezision ankommt.

Die alte Urban Legend 'man kann mit einem Auge Entfernungen nicht abschaetzen' wird leider immer noch propagiert. In der Realitaet ist Stereosehen zur Entfernungsabschaetzung nur auf ein paar Meter nuetzlich, in groesseren Entfernungen nimmt das Gehirn Erfahrungen ueber die Groessenverhaeltnisse von bekannten Gegenstaenden (z.B. eines entgegenkommenden Autos) wahr.

Viele Leute mit zwei Augen lernen nie, Entfernungen richtig abzuschaetzen, andere koennen das auch mit einem Auge.

Ob die Gesetzeslage es erlaubt, mit einem Auge zu fahren oder nicht, kann ich nicht sagen, merklich unsicherer als mit zwei Augen fahren ist es jedenfalls nicht, da spielen andere Faktoren eine wesentlich groessere Rolle.

Gruesse aus Kalifornien, wo Millionen von Leuten mit zwei Augen keine Ahnung haben wie man Entfernungen abschaetzt.

Chris (mit zwei Augen)

Also ich muss sagen, es geht sehr wohl mit einem Auge, vor allem wenn man arbeiten muss und bei den Ärzten, die feststellen, was jetzt die Fehlsichtigkeit und die Taubheit des Gesichtes ist, erst Termine in ein paar Monaten haben, da ja man ja nicht privat versichert ist.

In der Nachbarortschaft ging dann alles ganz schnell, innerhalb von zwei Wochen, weil ja auch Blut- und Nervenwasseruntersuchungen gemacht wurden, war das Ergebnis da und es war einfach ein Vitamin B12 Mangel, wo die meisten Ärzte nicht draufkommen.

Autofahren war schwierig, da man auf dem einen Auge nur Umrisse sieht, aber es geht. Es ist eine Gewohnheitssache und um so länger man das hat um so sichererer wurde man, wobei ich dabei sagen muss, ich hoffe das kommt nie wieder und ich wünsche es auch niemanden.

Der behandelnde Arzt hat eine Aufklärungspflicht. Er haftet folglich nur, wenn ihm ein Unterlassen nachgewiesen werden kann. Im Übrigen trägt der Fahrer/Patient die Verantwortung und Haftung.

Der Eiermann haftet ja auch nicht, wenn der Pfannkuchen anbrennt.

Hallo,

so sieht´s zumindest in Deutschland aus:

Stellungnahme

der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) und

des Berufsverbands der Augenärzte Deutschlands (BVA)

zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zum 1. 7. 2011

Stand Juni 2011

1.4: Im Original lautet der Text wie folgt: „Nach dem Verlust des Sehvermögens auf

einem Auge oder bei neu aufgetretener Diplopie muss ein geeigneter Zeitraum

(mindestens drei Monate) eingehalten werden, während dessen das Führen von

Kraftfahrzeugen nicht erlaubt ist. Danach darf nach augenärztlicher Untersuchung und

Beratung wieder ein Kraftfahrzeug geführt werden“. Diese Regelung ist vernünftig und

entspricht der langjährigen Forderungen der DOG und des BVA, bei neu aufgetretener

Einäugigkeit oder Diplopie wenigstens für 3 Monate Fahrkarenz auszuüben.

Zitat Ende.

Wer trotzdem ein Kraftfahrzeug führt, begeht eine Straftat. -----> Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.

Ich bin selbst mal nach einer Augen OP 4 Monate mit einem Kollegen zur Arbeit gefahren, und weiss, wovon ich spreche.

Gruß Jürgen

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