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Fahren ohne Auspuff
Hallo,
ich würde gerne wissen, was die Strafe wäre, wenn man erwischt wird und die Abgasanlage ab Kat fehlt?
Ich will jetzt nichts Technisches hören...und auch kein "könnte" "dürfte" "müsste", sondern einfach nur auf meine Frage bezogene Fakten
Und nein, ich bin auch nicht zu arm um mir einen neuen Auspuff leisten zu können, den Abgasanlagen meiner Autos geht es bestens
So und nun hoffe ich auf hilfreiche Antworten.
Grüße
Beste Antwort im Thema
Kann ich Dir genau beantworten, ohne hätte wäre wenn.
Es kostet dich dein Auto, weil es abfackelt.
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60 Antworten
Kann ich Dir genau beantworten, ohne hätte wäre wenn.
Es kostet dich dein Auto, weil es abfackelt.
Vielen Dank für die Antwort, aber genau so etwas wollte ich nicht hören, denn das weiß ich bereits
Daher schrieb ich "Ich will jetzt nichts Technisches hören".
Grüße
http://lmgtfy.com/?q=defekte+abgasanlage+strafe
Ob du das aber noch bezahlen kannst wenn dein Auto bereits abgefackelt ist
Eieiei...das hatte ich natürlich schon gegoogelt. Es handelt sich aber nicht um eine defekte Abgasanlage. Und auch nicht um eine nicht genehmigte Abgasanlage. Sondern um eine FEHLENDE Abgasanlage (und diese ist nicht weggerostet oder abgefallen sondern abgeschraubt). Und dazu finde ich nur wenig hilfreiche "könnte" "müsste" "sollte" Antworten
Also bitte verschont mich mit diesen "Off Topic" Antworten, diese beantworten meine Frage in keinster Weise
Grüße
Ums kurz zu machen: Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt nach §19 StVzo und du begehst ein steuervergehen, da du nicht mehr die erforderlichen Abgasbestimmungen erfüllst.
Laut StVo § 214a sind das wohl 90,- + 3 Punkte
http://www.tschuschke.eu/.../
Evtl. gibts noch was wg. fahren triotz erloschener Betriebserlaubnis und wg. abgebauten Kat eine Anzeige wg. Steuerbetrug.
https://www.bussgeldkatalog.org/tuning/auspuff/
Hat man dich schon erwischt oder planst du noch, so zu fahren?
Zitat:
@HalbesHaehnchen schrieb am 3. September 2016 um 00:48:12 Uhr:
Hallo,
ich würde gerne wissen, was die Strafe wäre, wenn man erwischt wird und die Abgasanlage ab Kat fehlt?
Ich will jetzt nichts Technisches hören...und auch kein "könnte" "dürfte" "müsste", sondern einfach nur auf meine Frage bezogene Fakten
Und nein, ich bin auch nicht zu arm um mir einen neuen Auspuff leisten zu können, den Abgasanlagen meiner Autos geht es bestens
So und nun hoffe ich auf hilfreiche Antworten.
Grüße
Es gibt da für mich 2 Möglichteiten
1. Ist das Auto technisch - mit ordnungsgemäßer Auspuffanlage - in ordnung dann fahre ich.
Die theoretische Strafe juckt mich nicht da ich nicht in die Verlegenheit komme sie zahlen zu müssen.
2. Das Auto hat die von dir beschriebene fehlenden Teile dann fahre ich nicht.
So wie ich das lese hast du interesse an der Theorie.
Die ist grau die Praxis ist gräulich.
Momentan, er schreibt doch ab KAT.
Das heisst doch, der KAT ist noch dran.
Dann erfüllst du die Abgasnormen.
Nur du wirst zu laut sein.
Und dann kommt es drauf an, ob mutwillig verändert wurde oder nicht.
Siehe hier:
http://www.tschuschke.eu/.../
Gruß,
der_Nordmann
Ja, wer alles liest ist klar im Vorteil.
Bin wohl noch nicht wach.
Sorry für das Doppelposten des Links.
Gute Nacht,
der_Nordmann
War doch bereits mit dem ersten Treffer aus der lmgtfy Abfrage beantwortet:
Auspuffanlage abgebaut und gefahren bedeutet manipuliert und kostet 90 Euro. Oder willst Du da noch mit ist ja nicht manipuliert sondern nicht da argumentieren? Der Fall ist klar, das Fahrzeug ist zu laut weil an der Abgasanlage manipuliert worden ist. Ob man die nun verändert oder gleich ganz abschraubt spielt dabei keine Rolle.
Deswegen hatte ich mich ja auch entschuldigt.
Ich würde ausserdem erwarten, dass infolge der Manipulation die Betriebserlaubnis durch die Zulassungsstelle entzogen- und damit das Fahrzeug stillgelegt werden kann. Dabei scheint es aber ein bisschen drauf anzukommen, was vor Ort in einer etwaigen Kontrolle geschieht und wie diese abläuft (vgl. auch "Mannheim"- Thema, dort hatte man offenbar gleich bei den Kontrollen vor Ort die organisatorischen Voraussetzungen getroffen).
Bei Vorsatz kann die Strafe verdoppelt werden
Vorsatz im Verkehrsrecht
Wird ein Vergehen im Straßenverkehr mit Vorsatz gegangen, so können sich die Bußgelder laut § 3 Abs. 4a BKatV (Bußgeldkatalogverordnung) verdoppeln, da diese lediglich Regelbußgelder sind. Das bedeutet, dass Vorsatz im Verkehrsrecht besonders schwer sanktioniert wird.
Danke für die Antworten!
Datzikombi, dass man ein Steuervergehen begeht, weil die AGA ab Kat fehlt kann ich mir nicht vorstellen. An den Abgaswerten ändert sich ja nichts.
Lagebernd, die Punkte gibt es ja nur nach altem Recht, wenn ich das richtig verstehe? Nach neuem wird nur eine Geldstrafe fällig. Oder liege ich da falsch?
Und wie gesagt, ein Steuervergehen begehe ich nicht, der Kat ist ja noch da.
Die Frage ist im übrigen rein prophylaktisch
Genau, der_Nordmann. Der Kat ist noch da. Dann wäre also lediglich eine Geldstrafe in Höhe von 90€ fällig (dass es sich nicht um Vorsatz handelt kann man in so einem Fall ja kaum abstreiten )?
Pepperduster, aber ist ein manipulierter Auspuff nicht immer Vorsatz? Ich würde irgendwie sagen, schon.
Zusammenfassend: Wenn man erwischt wird ist man 90€ los, vor Ort stillgelegt wird idR nichts?
Grüße