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Fahren ohne Drossel - Einige Fragen...
hi biker,
ich hab einige fragen zu obigem thema und gleich vorab eine bitte: ich bitte um ANTWORTEN AUF MEINE FRAGEN. mit nachfolgendem thema kommen sicherlich auch einige belehrungen wie "das macht man doch nicht" und verweise auf den bussgeldkatalog. rechtliche hintergründe sind mir klar.
also: die situation
letztes jahr war ich 24 jahre alt und habe den motorradführerschein gemacht (a beschränkt). für den direkteinstieg mit 25 hatten 3 monate gefehlt, ich konnte es nicht mehr erwarten. ich habe mir für die saison jetzt wieder eine maschine gekauft, eine zr-7 mit knapp 80 ps. eigentlich hätte ich bis nächstes jahr im frühling noch probezeit (also gedrosselt mit 34 ps fahren), deshalb gibts jetzt einige möglichkeiten...
1. ich fahre das ding und hoffe nicht erwischt zu werden
JA, es ist fahren ohne fahrerlaubnis und JA, man macht sowas nicht. ABER: was wären die konsequenzen? würde man in einer polizei-kontrolle feststellen können dass die maschine nicht gedrosselt ist? was würde mir als 25-jährigem fahrer passieren? schauen die überhaupt auf die klasse wenn die sehen dass ich über 25 bin? sind die strafen anders wie wenn ein 18 jähriger mit A1 ohne drossel fährt?
2. ich fahre mit einer eingetragenen drossel die ich nach der eintragung wieder ausbaue
JA, auch das ist gegen das gesetzt, ABER: würde das ein polizist merken?
3. ich drossel die maschine auf 34 ps und fahr noch ein jahr.
NEIN DANKE, obwohl viele antworten mir zu punkt 3 raten werden
4. ich gehe zu einer fahrschule und sage folgendes: meine theorieprüfung ist ja ein jahr gültig (RICHTIG ???). das jahr ist noch nicht abgelaufen. ich mache die praktische prüfung für große maschinen nochmal (bin ja jetzt 25) und dazu reicht eine fahrstunde weil ich ja fahren kann (bin letztes jahr 20.000 km gefahren).
FRAGE: geht das so einfach? die fahrschule wo ich den schein gemacht habe meinte "ja", die gibts jetzt aber nimmer...
nun meine bitte:
könnt ihr bitte sachlich und vernünftig zu jedem punkt kurz eure erfahrungen und FAKTEN schreiben?
lg mirko
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27 Antworten
Ich kann dir von einer Kontrolle berichten, in die ich letztes Jahr reingeraten bin. Der (sehr nette) Polizist fuhr auch privat Motorrad und wusste genau Bescheid.
Er hatte zunächst meinen Führerschein falsch gelesen und meinte, ich müsste gedrosselt fahren. Wenn die Drossel den Weg des Gasgriffs verkürzt, kann er das einfach feststellen.
Also ich würde mir das aus dem Kopf schlagen, dass ich im Fall des Falls auf einen depperten Polizisten treffe, der zudem gerade nach Hause und ein Bierchen vor dem Fernseher zischen will.
Wenn sie dich rauswinken, werden sie sich ganz bestimmt auch die paar Minuten nehmen, deinen Führerschein zu studieren und dein Motorrad auf die typischen Sünden wie nicht vorhandene Drossel oder nicht vorhandener DB-Eater zu untersuchen.
Die dann folgende Belehrung von wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis" könntest du natürlich verkürzen, da dir die rechtlichen Hintergründe bekannt sind ...
Zu Frage 4 zitiere ich von http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/A-offen.php
Zitat:
Wer die beschränkte Klasse A erst im Alter von 23 oder 24 Jahren erworben hat, der kann die unbeschränkte Klasse A zum 25. Geburtstag beantragen, also noch bevor die Zweijahresfrist abgelaufen ist (denn schließlich ist mit 25 auch der Direkteinstieg möglich). Allerdings: Damit ist eine Erweiterungs-Ausbildung mit erneuter Fahrprüfung verbunden. Angesichts der Kosten dürfte sich ein solcher Schritt zur Verkürzung der Wartezeit selten lohnen.
Ich interpretiere das so, dass du nicht bloß die Prüfung, sondern auch einige (wieviele?) Fahrstunden auf der großen Maschine machen musst.
Na dann versuch ich mal sachlich zu antworten:
Erstens die Suche hier benutzen, zweitens warum fragst du wenn du alle sinnvollen Antworten zu dem Thema nicht hören willst und
Ja, wenn du mit 25 erwischt wirst ist das genauso wie mit 18, das Delikt bleibt das gleiche (fahren ohne entsprechende Fahrerlaubnis). Das ist nicht altersgebunden.
Nein, einfach ne Prüfung machen geht nicht, musst schon die Pflichtstunden absolvieren. Ob du nu fahren kannst oder nicht ist Wurscht.
Nicht alle Polizisten werden das merken, andererseits sind die auch längst nich so blöde wie viele glauben. Abgesehen davon, wozu willst du offen fahren? Richtig, um ein schnelleres Moped zu haben. Und wenn sie dich beim schnellfahren erwischen....
Last but not least: Wenn sie dich erwischen dann heul nich, wusstest es ja besser...
Chrom
moment mal: ich hab net gesagt dass ich eure antworten nicht respektieren / oder nicht drüber nachdenken werde...geht mir auch darum mir eine meinung zu bilden. die zwei antworten haben doch zumindest schon mal einiges an informationsgehalt. ich werd auf jeden fall mal nachfragen wieviele stunden ich noch machen müsste auf der großen maschine...
danke für die hinweise...
lg
Ich hoffe ich bekomme es zusammen.
zu 1.
Es kann festgestellt werden in dem Mann sich das Ausstellungsdatum des Führerschein anschaut. Also die Rückseite links oben, meist mit einem Faserstift oder ähnlichem ausgefüllt. Hatt bei dir bestimmt der Fahrprüfer nach dem du die Prüfung bestanden hast eingetragen. Der FS wurde dir also mit 24 jahren ausgestellt damit kannst du keine offene 2 Jahre lang fahren. Außerdem hast du wenn die schon Auto oder so hattest einen Stern bei A1 und A daran kann man auch erkennen, dass die Erteilung erst ab dem Datum der Ausstellung erfolgte. Die Rennleitung schaut schon auf die Klaasen,da du ja sonst auch einen LKW fahren könnstet wenn du nur einen FS vorlegtst.
Die Strafen werden für dich evtl. höher als bei einem 18 Jährigen, weil du nicht mehr nach dem Jugendstrafrecht ( gilt bis max 21 Jahre) bestraft wirst sondern nach dem Erwachsenenrecht. Bei Jugendlichen steht der "erziehungsgedanke" im Vodergrund nicht die Bestrafung/Ahndung.
Für dich als Strafe kann kommen FE-entzug auf Jahre, MPU, neuer FS für Moped und alle anderen Klassen die du hattest.
2.
Wenn du Glück hast dann nicht. Aber wenn er das erste bei dir schon feststellt , dann wird er auch noch weitersuchen und die anderen Sachen auch finden.Und bei einer Geschwindigkeit von mehr als 170km/h wird er auf Garantie deine Karre zum TÜV schleppen lassen und die ganz genau Untersuchen.
so ich hoffe dir geholfen zu haben. Mache es nicht, fahren ohne FS bringt nur Ärger.
Also
bis denne
Switi
Zitat:
Original geschrieben von switi1970
Die Strafen werden für dich evtl. höher als bei einem 18 Jährigen, weil du nicht mehr nach dem Jugendstrafrecht ( gilt bis max 21 Jahre) bestraft wirst sondern nach dem Erwachsenenrecht.
Das ist nur eingeschänkt richtig und kommt nur zum tragen, wenn es zu einem strafrechlichen Delikt kommt.
Wenn du z.B. einen Unfall mit Personenschaden verursachst, könne die dir u.U. Fahrlässigkeit anhängen. Sollten die damit Erfolg haben, greift obiges Argument. Wirst du "nur" des Fahrens ohne Fahrerlaubnis belangt, greift der Busgeldkatalog der für alle gleich ist. Die ggf. unterschiedliche Bestrafung eines 18 Jährigen gegenüber eines 25 Jährigen wäre lediglich dadurch zu erklären, dass einer von beiden noch in der Probezeit ist, der andere nicht.
Hier sei nocheinmal angemerkt, dass die 34PS Zeit absolut nichts mit dem Führerschein auf Probe (also Probezeit) zu tun hat. Es ist einfach eine Führerscheinklassifizierung. Die Probezeit hingegen ist führerscheinklassenunabhänging!
Ich hoffe du bist dir darüber bewusst, was passiert, wenn du einen Unfall verschuldest, oder eine Teilschuld bekommst, wenn es Personenschäden gegeben hat und anschließen die Versicherung streikt.
Ich persönlich kann es nicht verstehen, warum du die lecherlichen drei Monate nicht noch gewartet hast.
ja, im nachheinein sehe ich das auch so, hätt ich noch ein bisschen gewartet! nunja, die drei monate waren zumindest gut genutzt, bin viel gefahren...
danke für die antworten...
Hallo hgjdl!
Ich glaube deine Ausführungen sind nicht richtig, zu mindestens diese Zitat von dir.
"Das ist nur eingeschänkt richtig und kommt nur zum tragen, wenn es zu einem strafrechlichen Delikt kommt"
Hier ist meine Sicht:
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist Strafrechtlich relevant. Es ist der § 21 STVG -Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
........
Und wer A begrenzt hat und offen fährt, hat keine Fahrerlaubnis für die A offen.
Also bis denne Switi
Hi switi,
das ist richtig. Aber bei Delikten im Straßenverkehr, die nach den speziell für den Straßenverkehr erlassenen Gesetzen geahndet werden - und dazu gehört das Fahren ohne Drossel - gibt es kein Straf- und Jugendstrafrecht. Hier wird nur nach Probezeit und Nicht-Probezeit unterschieden.
Anders ist es, wenn ein Strafbestand hinzukommt, der nach anderen Gesetzesbüchern bemessen wird; z.B. Fahrlässigkeit.
Gruß
Hi hgjdl!
Naja bleibt aber das Fahren ohne FE nach 21 STVG.= Straftat.
Somit doch wieder Jugend der Erwachsenenrecht? Oder bin ich jetzt total falsch???
Denn Fahren ohne FE hat doch nichts mit der Probezeit zutun, oder?
Naj und Fahrlässigkeit beim Drossel rausbauen, so wie er es sagt und mit vollen Wissen, dass dies falsch ist, muß doch schon Vorsatz sein oder?
Grüße Switi
die Konsequenzen kennst du ja. Ob du es trotzdem Riskieren willst bleibt dir überlassen. Ich weis nicht aus welcher Gegend du kommst, aber bei uns könnte man meinen die Grünen/Blauen hätten es nurnoch auf Möp fahrer abgesehen.
Sehr viele Kontrollen, an Sommertagen und beliebten Strecken is es teilweise echt schlimm.
Ich hätt da keinen Bock immer so rumzugurken. Vor allem fordert das mit den 3 monaten vor 25 ja geradezu heraus. Und die Beamten sehen das leider so.
Kleine Geschichte: Polizei fährt Mofa hinterher. Mofa hat ca 40 drauf. Angehalten. Die Polizisten haben es echt geschafft in kürzester Zeit nen Mobilen Rollenprüfstand antanzen zu lassen. (Ich wär mir ja als Polizist lächerlich vorgekommen.... wegen nem Mofa). Ergebnis das Ding lief 42.
Moral daraus: es ist kein größeres Problem für die Beamten sowas zu überprüfen, und die machen das auch
Switi, ich glaube, wir reden gerade ein wenig aneinander vorbei
Ich sage ja gar nicht, dass es keine Straftat ist. Im Gegenteil: Es ist ganz sicher eine.
Ich meine auch nicht, dass man wg. Fahrlässigkeit belangt wird, des Drossel ausbauens wegen (schöne Formulierung, oder?). Sondern: Wenn man die Drossel rausnimmt und dann einen Unfall verschuldet, kann man - wenn's schlecht läuft - wegen anderer Delikte, z.B. Fahrlässigkeit belangt werden. Fahrlässig deswegen, weil man den nötigen Nachweis nicht besitzt, dass man fähig (und berechtigt) ist, ein Motorrad mit mehr als 34PS zu führen. Ob man es trotzdem kann spielt keine Rolle. Die Fähigkeit, dass man es kann, bedarf einer staatlichen Bescheinigung. Fehlt die Bescheinigung, kann man es schlicht (juristisch gesehen) nicht. Wenn ich etwas tue, obwohl ich es nachweislich nicht kann (oder besser, wenn ich keinen Nachweis habe, DASS ich es kann), handle ich fahrlässig.
Dieser Tatbestand geht dann über die Gesetze hinaus, die für die Straßenverkehr gemacht sind. Also StVG, StVO, StVZO und die, die ich noch vergessen habe.
Ein Delikt wie Fahrlässigkeit mit Personenschaden als Folge ist ein zivil- oder strafrechtlicher Prozess. Hier wird zwischen Jugendstraftätern und solchen die das 21. Lebensjahr vollendet haben unterschieden.
Fällt das Delikt in den Bereich, der durch die Straßenverkehrsgesetze geregelt ist, gelten die dort definierten Bußgeldkataloge. Darin abgedeckt ist auch das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dannach wird bemessen, wenn man eines solchen Deliktes überführt wird, es aber noch nicht zu Folgeschäden gekommen ist.
Das mit der Probezeit ist von mir nicht ganz sauber ausgedrückt gewesen, stimmt. Es erwartet einen grundsätzlich die gleiche Strafe - egal ob Probezeit, oder nicht. Ist man noch in der Probezeit kommen gesonderte Strafen hinzu. Also Nachschulung und was da alles dranhängt.
Hoffe, jetzt ist's klarer.
BTW: Ich bin auch kein Jurist, also wenn hier jemand Sachkundig ist, und wir hier totalen Mumpiz verzapfen, möge er korregierend eingreifen
Zu der Frage, ob noch Fahrstunden zu absolvieren sind, kann ich nur mit "ja" antworten (wurde nämlich, glaube ich, noch nicht erwähnt).
Die Erweiterung von A beschr. auf A unbeschr. ist nach 3 Fahrten ÜL, 2 Fahrten AB und eine Nachtfahrt möglich.
Sind also quasi die gleichen Pflichtstunden zu absolvieren, als hätte man schon nen A1-Führerschein und will jetzt den Großen machen
Es gibt kein Delikt welches sich "Fahrlässigkeit" nennt.
Man kann lediglich fahrlässig handeln. Hier allerdings kommt nicht Fahrlässigkeit sondern Vorsatz in Betracht.
Ist doch eigentlich ganz einfach: Alle Anbau- oder Tuning bzw. Drosselteile die nicht im Fahrzeugbrief eingetragen sind, lassen die Betriebserlaubnis erlöschen, wirsd du so erwischt, gibt es ein Busgeld und bei führerschein auf probe, Punkte und Fahrerlaubnisentzug mit einer zeitlichen sperre bis du den Führerschein neu beantragen kannst. Baust du einen verschuldeteten Unfall mit Personenschaden oder einen Sachschaden höher als 2500 Euro, ist es eine Strafttat, da ist der Lappen gleich weg und die Versicherung wird zwar den Schaden bezahlen aber das Geld von dir Zurück fordern, ist aber immer vom Einzelfall abhängig was du aufgebrummt bekommst, so mit Geldstrafe oder MPU, also überleg es dir genau was du machst. Ich spreche aus erfahrung.