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Fahren ohne gültigen Versicherungsschutz / Zwangsstilllegung und Wiederinbetriebnahme
Hallo Zusammen,
gestern wurde das Fahrzeug meiner Frau von der Autobahnpolizei aufgrund einer nicht bezahlenden und dann von der Vers. aus gekündigten KFZ Versicherung stillgelegt, 250km von Zuhause weg. Soweit so ärgerlich und wie man sich vorstellen kann sehr aufwändig...
Ich habe nun die Aufgabe, dieses Dilemma zu lösen und bin aktuell noch etwas ratlos. Ausgangssituation wie folgt:
Fahrzeug läuft im Leasing
Versicherungsschutz erloschen (Online Versicherung, keine Hotline nur Mails Mo-Fr.)
Auto ist zur Stilllegung ausgeschrieben (wurde von der Polizei nicht durch Entwerten der Siegel gemacht)
Auto steht aber ohne Kennzeichen (die hat die Polizei, zur Sicherstellung, das das Fahrzeug nicht mehr bewegt wird)
Die Kennzeichen wurden noch nicht entwertet da die Polizei auch nicht genau wusste ob wir den Wagen einfach wieder versichern können und die Zulassung dann wieder gültig ist.
Meine Idee für Montag wäre, dass, wenn möglich die Versicherung bezahlt wird, und wir das Fahrzeug so wieder "frei" bekommen, die alten Kennzeichen wieder dran schrauben und weiterfahren können.
Wenn das Fahrzeug wieder neu zugelassen werden muss bin ich etwas aufgeschmissen, wie dies funktionieren soll.
Daher meine dringliche Frage, ob mir hier jemand helfen kann?
Danke für Eure Hilfe!
Gruss
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28 Antworten
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Versicherung das Fahrzeug nach Kündigung nochmal versichert. Viel Spaß beim Suchen und Finden eines neues VS.
Edith: ist das der dunkle BMW (5er oder 7er), den ich gestern an irgendeiner Ausfahrt der A96 Richtung Norden zwischen Lindau und Memmingen ohne Kennzeichen stehen gesehen habe?
Moin,
Privat oder Business Leasing?
Gruß
Andre
Wenn Euch die BU schon zugestellt wurde,dann war die Außerbetriebsetzung angeordnet und der Polizist hätte die Kennzeichen entsiegeln und dies dann der Zulassungsstelle mitteilen müssen,die das Fahrzeug dann abgemeldet hätte.
Manche Rennleiter ziehen die Kennzeichen halt ein,um diese der Staatsanwaltschaft für das Verfahren als Beweismittel zur Verfügung zu stellen.
Hast Du Deine Frau wissentlich mit fehlendem Versicherungsschutz fahren lassen? Mindestens ein schreiben von der Zulassungsstelle muss ja bei Dir schon angekommen sein.
Bei der Kfz Haftpflichtversicherung bist Du als Halter in der Bringschuld und musst selbstständig für lückenlosen Versicherungsschutz sorgen.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 21. Mai 2023 um 11:38:16 Uhr:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Versicherung das Fahrzeug nach Kündigung nochmal versichert. Viel Spaß beim Suchen und Finden eines neues VS.
Insbesondere da die neue Versicherung dann meist einen Jahresbeitrag im voraus haben möchte,bevor eine eVB Ü ausgelöst wird.
1.Die bisherige, jetzt gekündigte Versicherung muß du dringend nachträglich zahlen, weil du im Verzug bist.
2.Wenn du Glück hast, geben Sie dir einen neuen Vertrag und eine EVB. Zahl die neue Prämie sofort.
3. Geh damit aufs Amt und bitte um Wiederzulassung.
4. Ggf müssen die Kennzeichenschilder von der entfernten Polizei ans Amt geschickt werden, das wird auch dauern und was kosten.
5. Rechne mit einem Strafverfahren wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz.
Fragen:
Wie kann so etwas passieren? Man macht eine Abbuchungserlaubnis, hat sein Konto gedeckt, reagiert auf Mahnungen, fährt nicht herum, wenn man nicht darf. Versteh ich nicht.
Herzlichen Glückwunsch zur Strafanzeige
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 21. Mai 2023 um 11:55:17 Uhr:
Wie kann so etwas passieren?
Deshalb meine Frage ob das Fahrzeug privat oder über den AG geleast ist.
Bei privatem Leasing ist er der Depp, sollte es ein Firmenwagen mit der üblichen 1% Regelung sein, ist beim Leasing Geber etwas böse im argen.
Gruß
Andre
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 21. Mai 2023 um 11:55:17 Uhr:
1.Die bisherige, jetzt gekündigte Versicherung muß du dringend nachträglich zahlen, weil du im Verzug bist.
2.Wenn du Glück hast, geben Sie dir einen neuen Vertrag und eine EVB. Zahl die neue Prämie sofort.
3. Geh damit aufs Amt und bitte um Wiederzulassung.
4. Ggf müssen die Kennzeichenschilder von der entfernten Polizei ans Amt geschickt werden, das wird auch dauern und was kosten.
5. Rechne mit einem Strafverfahren wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz.
Fragen:
Wie kann so etwas passieren? Man macht eine Abbuchungserlaubnis, hat sein Konto gedeckt, reagiert auf Mahnungen, fährt nicht herum, wenn man nicht darf. Versteh ich nicht.
Danke für die Infos. Wie das passieren kann, ist ganz einfach, beim Kontowechsel ein Lastschriftmandat nicht übertragen / die Vers. informiert und dann schlicht die Mails in denen Steht "Sie haben Post, loggen Sie sich ein" ignoriert, weil es ja immer Werbung ist...
@ tschibomann -> Privat
Thema Strafanzeige ist laut Polizei etwas, dass meist gegen eine kleine Buße eigestellt wird und das ist dann auch okay, der Fehler lag ja bei ihr...
@ Windelexpress -> Die Beitragszahlung ist nicht das Problem, die Frage ist nur, ob die den überhaupt noch haben wollen... das ist die Frage...
Zitat:
@ThoKo87 schrieb am 21. Mai 2023 um 12:11:32 Uhr:
Danke für die Infos. Wie das passieren kann, ist ganz einfach, beim Kontowechsel ein Lastschriftmandat nicht übertragen / die Vers. informiert und dann schlicht die Mails in denen Steht "Sie haben Post, loggen Sie sich ein" ignoriert, weil es ja immer Werbung ist...
aha.. "weil es ja immer Werbung"... sorry aber..
und deshalb garnichts mehr unternommen??
Zitat:
@audijazzer schrieb am 21. Mai 2023 um 12:16:04 Uhr:
Zitat:
@ThoKo87 schrieb am 21. Mai 2023 um 12:11:32 Uhr:
Danke für die Infos. Wie das passieren kann, ist ganz einfach, beim Kontowechsel ein Lastschriftmandat nicht übertragen / die Vers. informiert und dann schlicht die Mails in denen Steht "Sie haben Post, loggen Sie sich ein" ignoriert, weil es ja immer Werbung ist...
aha.. "weil es ja immer Werbung"... sorry aber..
und deshalb garnichts mehr unternommen??
Tja was soll man da sagen, ich bin auch bedient aber ändern kann ich es grade nicht mehr... Das das Thema zukünftig etwas sensibler gehandhabt wird kann sich ja sicher jeder vorstellen.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 21. Mai 2023 um 11:47:56 Uhr:
Wenn Euch die BU schon zugestellt wurde,dann war die Außerbetriebsetzung angeordnet und der Polizist hätte die Kennzeichen entsiegeln und dies dann der Zulassungsstelle mitteilen müssen,die das Fahrzeug dann abgemeldet hätte.
Manche Rennleiter ziehen die Kennzeichen halt ein,um diese der Staatsanwaltschaft für das Verfahren als Beweismittel zur Verfügung zu stellen.
Hast Du Deine Frau wissentlich mit fehlendem Versicherungsschutz fahren lassen? Mindestens ein schreiben von der Zulassungsstelle muss ja bei Dir schon angekommen sein.
Bei der Kfz Haftpflichtversicherung bist Du als Halter in der Bringschuld und musst selbstständig für lückenlosen Versicherungsschutz sorgen.
Das Polizist hat die Kennzeichen nicht entsiegelt sondern abgeschraubt, weil er nicht wusste wie es mit der Versicherung läuft, ob hier nachgezahlt / neu gezahlt werden kann um so evtl. Aufwand zu ersparen.
Meine Frau ist unwissentlich gefahren und gestern dann aus allen Wolken gefallen. Es gab auch tatsächlich nur Mails von der Versicherung. Per Post kam nicht, weder von einem Amt noch von der Versicherung oder Zulassungsstelle. Sowas ignoriert man ja nicht einfach.
Email is ja auch so was von ungewöhnlich in der heutigen Zeit...
bei mir geht fast alles versicherungstechnische nur noch per Mail.
Als ob Briefpost nicht genauso oft nicht gelesen wird..
Jetzt schiebs nicht auf die Art der Zustellung... es kam alles an, ihr habt es aus eigener Schuld nicht zur Kenntnis genommen.
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 21. Mai 2023 um 11:55:17 Uhr:
3. Geh damit aufs Amt und bitte um Wiederzulassung.
4. Ggf müssen die Kennzeichenschilder von der entfernten Polizei ans Amt geschickt werden, das wird auch dauern und was kosten.
3
da die Siegel noch nicht runter sind, geht eine wiederinbetriebnahme nicht. Dafür müsste das Fahrzeug erst abgemeldet.
4
eigentlich nicht, wenn die außerbetriebsetzung angeordnet ist,dann sollen die Siegel in jedem Fall runter.
Zum Teil kann ich Deine Handhabe der Mails nachvollziehen da selbst schon erlebt.
Erste Mail von meiner Anwältin landet im Spam Ordner, als kein Spam markiert, Thema für mich erledigt da weitere Mails direkt im Posteingang landeten.
2 Wochen später ein Anruf von ihr wo denn die noch benötigten Unterlagen bleiben, Frist läuft in 2 Tagen ab.
Da ist die letzte Mail wieder im Spam Ordner gelandet
Aber das hilft Dir jetzt nicht weiter. Montag direkt mit dem Versicherer Kontakt aufnehmen, die offene Forderung per Sofort Überweisung tätigen und nach deren Eingang um Ausstellung einer neuen eVB bitten.
Gruß
Andre