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fahren ohne versicherrungsschutz

Aprilia SR Reihe 50
Themenstarteram 20. März 2014 um 22:00

hy, war heute in der fahrschule und als ich zu meinem roller wollte stand die polizei da und kontrollierte mein roller, kennzeichen ist seid 20 tagen abgelaufen bin aber nicht gefahren, der roller stand.

Er fragte mich ob es mein roller sei ich sagte ja, und er sagte das ich ohne versicherrungschutz rum fahren sollte. ich sagte nur das ich es nicht wusste und sagte ich dachte ende märz läuft das kennzeichen ab, er sagte nein zum 1.märz und sagte wie ich hier hergekommen bin ich sagte nichts kein ton gesagt , und er sagte okay reden wir nicht weiter drüber es bleibe bei einer ordnungswidrigkeit von ca 20 €

bei mir wurden keine daten vernommen sprich polizist verlangte keinen führerschein oder personal ausweis und musste auch nichts unterschreiben .

aber knapp vor 5 jahren bin ich mit einem auto ohne versicherungsschutz erwischt wurden 6 pk und 350 €

klar da wurde ich währen des fahren erwischt.

der polizist wies mich zwecks roller auch noch hin wenn ich jetzt fahren würde das es eine straftat wäre

meine frage hab ich was zu befürchten. ich denke eigtl nicht, aber würde eure meinung gern hören

 

mfg

steve

Beste Antwort im Thema

Oh, die armen Polizisten müssen eine eiserne Disziplin und Selbstbeherrschung haben, dass sie solchen frechen Lügenbolden nicht eine auf die Nase hauen !!! :eek:

Und wenn das (alte) Kennzeichen am Roller auf deinen Namen zugelassen war, braucht er deinen Namen auch nicht von DIR erfragen, den erfährt er schon über seine Zentrale.... !! Und bei deiner "Vorgeschichte" ist es sehr gut möglich, dass da noch was kommt !! :mad:

...und was machst du jetzt noch in einer Fahrschule, wenn du schon vor 5 Jahren Auto gefahren bist ?? Ohne Führerschein gefahren ?? :rolleyes:

wölfchen ;)

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Oh, die armen Polizisten müssen eine eiserne Disziplin und Selbstbeherrschung haben, dass sie solchen frechen Lügenbolden nicht eine auf die Nase hauen !!! :eek:

Und wenn das (alte) Kennzeichen am Roller auf deinen Namen zugelassen war, braucht er deinen Namen auch nicht von DIR erfragen, den erfährt er schon über seine Zentrale.... !! Und bei deiner "Vorgeschichte" ist es sehr gut möglich, dass da noch was kommt !! :mad:

...und was machst du jetzt noch in einer Fahrschule, wenn du schon vor 5 Jahren Auto gefahren bist ?? Ohne Führerschein gefahren ?? :rolleyes:

wölfchen ;)

Wahrscheinlich macht er seinen Führerschein . Es gibt auch noch andere außer den für PKW .

Bei einer Ordnungswidrigkeit von 20 € brauchst du dir keine Gedanken machen , alles was sie dir anhängen können ist , das dein Roller ohne Versicherung auf öffentlichem Parkraum stand .

Themenstarteram 21. März 2014 um 6:44

Zitat:

Original geschrieben von Old Ole

Wahrscheinlich macht er seinen Führerschein . Es gibt auch noch andere außer den für PKW .

Bei einer Ordnungswidrigkeit von 20 € brauchst du dir keine Gedanken machen , alles was sie dir anhängen können ist , das dein Roller ohne Versicherung auf öffentlichem Parkraum stand .

ich habe bereits den be und ce Führerschein das knapp vor 5 jahren da war ich selber schuld da wurde ich beim fahren erwischt und hatte bereits den b Führerschein. und ich denke das einzigste was kommen könnte ist was ole ole schrieb er stand ohne Versicherungsschutz auf öffentlichen strassen, ich hab ja nicht gesagt das ich mit gefahren bin hab Garnichts gesagt war aber ein freundlicher polizist in Begleitung einer Polizistin

Die Sache ist doch ohnehin klar, wenn dir die Polizei ein Ticket über 20€ ausgestellt hat. Ich halte es für unwahrscheinlich das die im Nachhinein die Person überprüfen. Und selbst wenn, können sie nicht beweisen das du gefahren bist. Damit ist es gelaufen würde ich meinen...

Ich gehe davon aus, daß du direkt nach der Fahrschule noch deinen Versicherungsvertreter aufgesucht hast, um ein neues Kennzeichen zu beschaffen und am Roller anzubringen.

Oder soll der Roller über Nacht bei der Fahrschule stehen bleiben... :eek:

Themenstarteram 21. März 2014 um 18:23

danke für eure antworten. der roller darf bis montag bei der fahrschule stehen bis dahin hab ich kennzeichen

Mal ne blöde Frage von mir:

Darf man seinen Roller mit abgelaufenen Versicherungskennzeichen auf öffentlichen Grund abstellen (parken)?

Hintergrund: Ich sehe oft in der Stadt (>100.000 Einw.), dass dort Roller mit letztjährigen Kennzeichen abgestellt sind. Die Highlights befinden sich vor den großen Wohn-Hochhäusern in der Peripherie, wo die Roller auf dem (sehr breiten) Gehsteig stehen, deren Kennezeichen schon seit 2-3 Jahren ungültig sind.

Themenstarteram 22. März 2014 um 21:32

Zitat:

Original geschrieben von Nanofaser

Mal ne blöde Frage von mir:

Darf man seinen Roller mit abgelaufenen Versicherungskennzeichen auf öffentlichen Grund abstellen (parken)?

Hintergrund: Ich sehe oft in der Stadt (>100.000 Einw.), dass dort Roller mit letztjährigen Kennzeichen abgestellt sind. Die Highlights befinden sich vor den großen Wohn-Hochhäusern in der Peripherie, wo die Roller auf dem (sehr breiten) Gehsteig stehen, deren Kennezeichen schon seit 2-3 Jahren ungültig sind.

wenn es ein privat Grundstück sein sollte dann ja aber öffentlich eigtl nicht dann passiert das was mir passiert ist anderweitig bekommt man einen Brief zusätlich und du musst dennen sagen warum du ein Fahrzeug was keinen Versicherungsschutz mehr hat auf öffentlichen strassen steht. ja ich hoffe das bei mir das nur der einzigste Brief ist bis jetzt 2 mal erwischt bei öffentlichen Parkplätzen

mfg

Ich empfehle zum Thema noch die Lektüre des folgenden Threads:

http://www.motor-talk.de/.../...ohne-versicherungsschutz-t4885410.html

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Ich empfehle zum Thema noch die Lektüre des folgenden Threads:

Passt aber nicht zu meiner Frage: Dürfen Zulassungsfreie Fahrzeuge ohne gültige Versicherung auf öffentlichen Grund parken? Dazu gehören auch die zulassungsfreien landwirtschafltichen 25km/h-Anhänger, die nur ein Wiederholkennzeichen eines(!) der zugelassenen Fahrzeuge des Besitzer benötigen.

In dem verlinkten Thread gehts um einen Kfz-Fahrer (zulassungspflichtiges Fzg.), der unversichert herumgefahren (nicht geparkt) ist. Sehe ich auch öfters, wenn der Sattelschlepper die Neuwagen für den Autohändler ablädt und da die Fahrzeuge >10m in der Öffentlichkeit aufs Firmengelände gefahren werden. Wie siehts da aus, wenn ein Unfall passiert? Ist die mit der Betriebshaftpflicht des Autohändlers abgedeckt? Dies Frage nicht hier diskutieren, sondern im verknüpften Link!

 

Leider ist steve-83s Beitrag mangels Zeichensetzung und Struktur unverstädlich.

Zitat:

Original geschrieben von Nanofaser

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Ich empfehle zum Thema noch die Lektüre des folgenden Threads:

Passt aber nicht zu meiner Frage...

Logisch.

Der Link war von mir auch nur als Hinweis für den TE gedacht.

Moinsen,

Zitat:

Original geschrieben von Nanofaser

...

Passt aber nicht zu meiner Frage: Dürfen Zulassungsfreie Fahrzeuge ohne gültige Versicherung auf öffentlichen Grund parken? Dazu gehören auch die zulassungsfreien landwirtschafltichen 25km/h-Anhänger, die nur ein Wiederholkennzeichen eines(!) der zugelassenen Fahrzeuge des Besitzer benötigen.

...

das Pflichtversicherungsgesetz definiert im §1 das "Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird."

"Parken" ist Teilnahme am ruhenden Verkehr.

Ausnahmen sind nach §2 des Pflichtversicherungsgesetzes geregelt. Da kommt das "zulassungsfreie Kraftfahrzeug" nicht vor, sondern es wird von "Kraftfahrzeugen, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit sechs Kilometer je Stunde nicht übersteigt" gesprochen. Anhänger sind wieder eine andere Baustelle.

Die von den Beamten angekündigte Ordnungswidrigkeit wird dann wohl (hoffentlich) nur durch eine unzulässige Sondernutzung begründet- also Füße still halten und freuen...

Ich bin kein Jurist - Just my two cents

Danke MicSan, für die ausführliche Erläuterung. Wobei ich mich frage, wie ein parkender Roller einen Versicherungsschaden verursachen kann. Naja, er kann auf jemanden oder etwas drauffallen, wenn der Ständer wegrostet ;-) Oder Betriebsstoffe auslaufen.

Tja, bin heute Abend wieder am besagten Wohn-Hochhaus vorbeigefahren. Von den 8 auf dem Geweg geparkten Rollern hatten 2 oder 3 noch blaue Versicherungskennzeichen (von 2012). Scheint hier vor allem als unbedeutender Kavaliersdelikt vom Ordnungsamt behandelt zu werden. Es wird vermutlich deswegen nicht eingeschritten, da die Roller ordentlich in Reihe geparkt sind.

Wobei..., das besagte Hochhaus befindet sich im Wasserschutzgebiet. Hoffentlich schlagen die unversicherten Roller nicht leck, sonst wirds für den Halter doch recht teuer.

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