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Fahrer baut Unfall. Beifaher ist Halter
Anton fährt Nachts zusammen mit seiner Beifahrer Berta, welche Halterin des von Anton gefahrenem Autos ist, nachts in einer "30er" Zone. Seine Beifahrerin Berta, findet den Knopf für das Radio nicht und schaltet das Innenraumlicht ein.
Durch diese Innenbeleuchtung sieht Anton überhaupt nichts mehr und verringert beängstigt seine Geschwindigkeit. Nach ca. 2Sekunden schaltet Berta die Innenbeleuchtung wieder aus.
Sofort sieht Anton ein auf seinem Fahrstreifen geparktes Fahrzeug. Das Fahrzeug ist entgegen der Fahrtrichtung geparkt, von der Straßenbeleuchtung nicht erfasst und hat die Parkleuchten nicht angeschaltet.
Anton kann einen Kleinunfall nicht mehr vermeiden.
Frage:
Abgesehen davon, ob jetzt Berta evtl. Mitschuld am Fahrzeug hat würde mich interessieren, ob Anton als Fahrer überhaupt in Regress gezogen werden kann.
Berta hat eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen. Und Anton fährt Berta nur aus Gefälligkeit, also Gefälligkeitsfahrt.
Vielen lieben Dank für eure Antworten, ist echt wichtig!
Beste Antwort im Thema
Wer soll das so pauschal beantworten?
Wenn beim Einschalten der Innenbeleuchtung automatisch das Ablendlicht ausgeht, haftet der Fahrzeughersteller.
Wenn der Fahrer bei eingeschalteter Innenbeleuchtung trotz Ablendlicht nichts sieht, sollte er :
1. Entweder zum Augenarzt gehen.
2. Vor Fahrtantritt die beschlagenen Scheiben säubern.
3. Stehenbleiben wenn er nichts sieht.
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10 Antworten
Wer soll das so pauschal beantworten?
Wenn beim Einschalten der Innenbeleuchtung automatisch das Ablendlicht ausgeht, haftet der Fahrzeughersteller.
Wenn der Fahrer bei eingeschalteter Innenbeleuchtung trotz Ablendlicht nichts sieht, sollte er :
1. Entweder zum Augenarzt gehen.
2. Vor Fahrtantritt die beschlagenen Scheiben säubern.
3. Stehenbleiben wenn er nichts sieht.
Vielen Dank für die geistreiche Antwort, aber genau diese Frage sollte ja hier nicht geklärt werden ;-)
Vielmehr geht es rund um die "Gefälligkeitsfahrt". Berta wollte, dass Anton mit dem Fzg fährt, Anton hatte nichts davon, weil Berta genauso hätte fahren können, sie aber nicht wollte, von mir aus weil es glatt ist.
eben, stehen bleiben und zwar unverzueglich.
25 sekunden blindflug gehen ja mal GAR NICHT.
ob rechtliche ansprueche von berta gegenueber anton entstanden sind willst du wissen?
frag nen richter?
ich pers. halte das verhalten von anton fuer grob fahrlässig.
daraus KOENNTE sich ein (zivilrechtlicher) anspruch von berta gegen anton ableiten lassen.....aber eben KOENNTE
Habs gelesen, blöde Geschichte.
Anton sollte ein richtiger Mann sein und nicht wie eine Memme 1000 Ausreden Geschichten erfinden.
Diese schadenfeinigen Geschichten hören sich immer soooooooo blöd an, merken das die Autoren nicht?
Alles ist Schuld, nur ich nie.
Vielleicht hat letztens jemand im vorbeigehen gefurzt, deswegen konnte ich das Lenkrad nicht mehr beherrschen und bin rechts auf die gegenfahrbahn. Kann nun der Furzer für meinen Unfall verantwortlich gemacht werden, oder zumindest für Umweltverschmutzung und CO2 Entsorgung ohne APF?
Zitat:
Original geschrieben von cquiser
Vielen Dank für die geistreiche Antwort, aber genau diese Frage sollte ja hier nicht geklärt werden ;-)
Vielmehr geht es rund um die "Gefälligkeitsfahrt". Berta wollte, dass Anton mit dem Fzg fährt, Anton hatte nichts davon, weil Berta genauso hätte fahren können, sie aber nicht wollte, von mir aus weil es glatt ist.
Es gibt zu viele variable Faktoren.
Pauschal kann man sagen, bei einer Gefälligkeitsfahrt haftet Anton nicht.
Aber dann kommen eben die ganzen Ausnahmen die zu einer Haftung führen könnten.
Ist Anton Brillenträger?
Hatte er die Brille auf?
Wußte Berta, das Anton nur mit Brille fahren darf?
Hat Anton Alkohol getrunken?
Wußte Berta das er getrunken hatte???
War die WSS von Schnee, Eis und Beschlag befreit?
Warum hat Berta die Fahrt nicht verhindert, wenn nicht?
Und
Und
Und.
Im Zweifel werden sich Anwälte damit beschäfftigen.
ich such die schuld nicht zwingend beim beifahrer, ich bin verkerhsrechtlich sehr fit und das kann man getrost vergessen...
die letzte antwort fand ich sehr gut...
ich kann dazu sagen, dass die wss frei war, keine brille benötigt wird, der fahrer nicht müde, nicht angetrunken oder sonst etwas war... berta wollte dass anton fährt, da sie selbst aus unausgesprochenen gründen nicht fahren wollte...
die straßenverhältnisse waren matchig bis verschneit und anton hat sich durch berta wie oben beschrieben ablenken lassen...
werd am montag einen ra anrufen... nur wollte ich hier schon mal im vorfeld die sache klären, welche tendenz die ganze sache nimmt...
also jeder nochmal sein schlussstatement und dann können wir den tag hier wieder schließen =)
http://www.rechtsanwalt.com/.../
hier... zum nachlesen... so wie ich das hier lese muss anton nichts zahlen; berta wollte, dass anton fährt; anton hatte dadurch keinen vorteil; genauso gut hätte berta auch fahren können;
was sagt ihr?
Grundsätzlich gilt erstmal das Verursacher Prinzip, also der Fahrer des Fahrzeugs. Den schäden übernimmt die Haftpflichtversicherung bei dem geschädigten Auto, sowie die Vollkasko beim Auto des Halters also Berta Die einzige Frage die noch offen wäre ist wer bezahlt die Selbstbeteiligung der VK Versicherung ?
Dazu denke ich das diese erstmal der Halter bezahlt wird,bzw direkt abgezogen wird, ob er dieses Geld von dem Fahrer zurückbekommt muss wohl ein Gericht klären oder vieleicht einigen sich die beiden Streithähne auf jeweils 50 % der VK SB, dann würden beide Rechtsanwalts und Gerichtskosten erspart bleiben, im Grunde die beste und kostengünstigere Lösung als Vorschlag von mir.
Aber stelle deine Frage doch mal bei www.recht.de rein
Zitat:
Original geschrieben von cquiser
http://www.rechtsanwalt.com/.../
hier... zum nachlesen... so wie ich das hier lese muss anton nichts zahlen; berta wollte, dass anton fährt; anton hatte dadurch keinen vorteil; genauso gut hätte berta auch fahren können;
was sagt ihr?
Ein Fahrzeughalter hatte....................................................................... ...............................................................................................................verursachten, nicht von der Haftpflicht- oder Kaskoversicherung des Fahrzeughalters gedeckten Schaden, soweit dieser nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wird.
Hallo,
Zitat:
Original geschrieben von cquiser
(...)also jeder nochmal sein schlussstatement und dann können wir den tag hier wieder schließen =)
falsch, der wird jetzt zugemacht.
Aufgrund des Verbots von Rechtsberatung im Forum sollte sich Anton - wenn er denn verkehrsrechtlich noch fitter werden will - einen Anwalt vor Ort suchen. Hier aber nicht.
***GESCHLOSSEN***
Bei Problemen PN an mich.
Grüße
Schreddi