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Fahrer bei der Fahrerlaubnisbehörde melden?

Themenstarteram 23. Mai 2023 um 11:52

Moin!

Wir haben bei uns in der Stadt einen Fahrer, bei dem man schon extra Abstand hält, weil dieser sehr Fahruntauglich fährt - wohlgemerkt geschätzt >80 Jahre.

Bei der Fahrschule habe ich bei meinen Theoriestunden mitbekommen, dass man diese bei der Fahrerlaubnisbehörde melden kann und diese Personen einen ärztlichen Test absolvieren müssen. Ich will jetzt nicht den den Dorfpolizisten spielen, aber heute ist mir mit dem besagten Fahrer eine sehr bremslige Situation passiert.

Ich wollte aus dem Kreisverkehr rausfahren und musste Fußgänger durchlassen. Auf einmal sehe ich im Innenspiegel, wie ein Fahrzeug mit geschätzen 30 km/h auf mein stehendes Auto bretterte. Er ist in der letzten Sekunde rechts ausgewichen und hätte beinahe die Fußgänger mitgenommen. Das gab mir den letzten Rest, als ich den Fahrer wieder sah.

Wie gesagt: Ich werde jetzt nicht bei jedem Renter zur Fahrerlaubnisbehörde rennen und Polizist spielen, aber nach einer langen Zeit wird bei besagter Person meine Zündschnur auch kürzer.

Wie würdet ihr jetzt vorgehen? "Petzerei" sein lassen oder anders vorgehen?

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87 Antworten

In so einem Fall würde ich es tatsächlich melden. Sachlich, ohne nicht belegbare Anschuldigungen, und einfach mit der Bitte, in der Angelegenheit aktiv zu werden.

Das ist immer schwierig.

Einerseits denkt man, jemanden vllt die letzte Mobilität zu rauben.

Andererseits denkt man, was ist, wenn der jemanden wegputzt ?

Hatte das bei uns im Dorf auch. War schon länger auffällig, immer mal wieder eng und/oder knapp. Wo derjenige dann aber einen Fussgänger übersah der knapp zur Seite springen konnte, war ich drauf und dran den zu melden - brachte es aber nicht.

Wahrscheinlich aber ein anderer.

Danach sah ich denjenigen nicht mehr fahren.

Die Entscheidung muss du selbst fällen.

Wenn es wirklich zu eng oder knapp wird, würde ich es tun.

Dieses Thema ist im Forum nicht so beliebt.

Es könnte also windig werden für dich...

Gruß Jörg.

Ich würde die Petzerei lassen. Verpetzen müsste man da täglich mehrere VTs egal ob nun jung oder alt.

Auf jeden Fall melden, nicht anonym, mit Beobachtung und in etwa dem, was da oben bereits geschrieben wurde, mit Datum und Uhrzeit.

Der "Junge Mann" wird dann, wenn die Behörde eine Verantwortung empfindet, den Sachverhalt so bewerten, dass man tätig wird. Und zwar zügig. In dem Fall, in dem bereits ein schriftlicher Vorgang besteht, ist die Behörde in der Verantwortung und du musst dir keine Gewissensbisse mehr machen, wenn demnächst tatsächlich was passiert. Gegebenenfalls muss die Behörde sogar mit haften, wenn sie rechtzeitig geeignete Maßnahmen hätte treffen können, das aber nicht getan hat! Gefahrenabwehr ist deren originäre Aufgabe!!

Lass die den Eingang der Nachricht bestätigen!!

Du bist damit kein Petzer oder Anscheisser, du sorgst mit für Sicherheit! Wenn er jemanden aus deiner Familie schädigt, wirst du darüber keinen Gedanken mehr verschwenden, ob du jetzt ein schlechtes Gewissen haben musst.

Ich selber habe das schon dreimal getan und die Konsequenzen waren so, dass die beiden Männer und die eine Frau jetzt sicher mit Bus und Bahn fahren....

Gruß Peter

Erstmal muß eine oder die Auffälligkeit/en bewiesen werden oder es muß zu Sach- bzw. Personenschaden gekommen sein. Eine einfache Mitteilung an die Polizei genügt nicht, zumal sie widersprochen werden könnte und gegebenenfalls

der Informationsgeber wegen Verleumdung strafrechtlich belangt werden könnte, wenn der Gemeldete Strafantrag stellt.

Also was bleibt .... Zeugen suchen und zusammen die auffälligen Geschehnisse melden.

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 23. Mai 2023 um 14:43:04 Uhr:

Erstmal muß eine oder die Auffälligkeit/en bewiesen werden oder es muß zu Sach- bzw. Personenschaden gekommen sein. Eine einfache Mitteilung an die Polizei genügt nicht, zumal sie widersprochen werden könnte und gegebenenfalls

der Informationsgeber wegen Verleumdung strafrechtlich belangt werden könnte, wenn der Gemeldete Strafantrag stellt.

Also was bleibt .... Zeugen suchen und zusammen die auffälligen Geschehnisse melden.

Das beurteile ich anders. Und ich kenne das anders.

Denn die Polizei schaut sich den definitiv genauer an, wenn so eine Meldung kommt.

Und das Mindeste was passiert ist, dass er eine Fahrstunde in einer Fahrschule aufgebrummt bekommt. Dann folgt eine Beurteilung der Fahrkünste durch den "Sachverständigen".

Und dann geht das seinen Weg.

Vielleicht hülfe es auch, mit dem alten Herrn mal zu reden.

Oder mit seinen Kindern mit der Information, dass man bei weiteren Fahrten des Betreffenden auf öffentlichen Straßen den Vorfall leider zur Polizei tragen muss.

@ gordonairdail

das ist unrichtig!!!!

Wenn er das so schildert wie er es oben getan hat, dann ist das so. Und die Maßnahme der Behörde ist es, zu schauen, ob der Fahrer noch geeignet ist. Er wird zu einem Test eingeladen beim Amtsarzt.

Das hat nichts mit falscher Anschuldigung, übler Nachrede oder falscher Verdächtigung oder Verleumdung zu tun, das ist ... Blödsinn!

Auch wenn du das Gefühl haben solltest, wenn so jemand über dich berichtet, dass das ehrabschneidend sei, dann ist das dein Lebensrisiko, du hast aber das Recht, dich gegen die Maßnahmen der Behörde zur Wehr zu setzen. Wenn du also eingeladen werden solltest, weil jemand sowas behauptet, dann muss die Behörde das prüfen. Meist ist das schnell erledigt, wenn es eine falsche Ansage war. Wenn es aber durch ärztlichen Befund zu belegen ist, dann ist das auch einfach... so ist das. Das ist nicht mit einem Idiotentest zu vergleichen, wenn du verstehst, was ich meine.

Hier geht es offenbar um einen Sehtest, Reaktionen scheint der ältere Autofahrer wohl noch zu haben, nur zu spät, weil plötzlich alles aus dem Nebel auftaucht, Nebel, den nur er sieht. Und davon gibt es kaum vorstellbar jede Menge Personen im Straßenverkehr! Und das ist die Gefahr.

Also cool bleiben.

Gruß Peter

Die Polizei ist nur ermächtigt, bei Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und im vorbeugenden Sinne bei der versuchten Ausübung dieser, tätig zu werden.

 

Die Feststellung der Fahrsicherheit kann zwar seitens der Polizei gemeldet/veranlaßt werden, aber es muß

i.d.R. immer zumeist ein konkreter Sachverhalt vorliegen, wie Alkohol am Steuer, Unfallverursachung usw..

Wenn dem so ist, wird i.d. R. das Gesundheitsamt im Zusammenwirken mit der Straßenverkehrsbehörde

die Feststellung der Fahrtauglichkeit, sehr oft mit weiteren Gutachter, überprüft.

@gordonairdail

Nö. Es muss kein konkretes Vergehen vorliegen, damit eine MPU angeordnet wird. Die MPU ist ja keine Strafe. Sie ist lediglich eine Prüfung, ob derjenige noch die zur Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr notwendigen Fertigkeiten besitzt. Da sind die Hürden deutlich niedriger als beispielsweise bei der Verhängung eines Bußgeldes. Und auch der eventuell folgende Entzug der Fahrerlaubnis ist keine Strafe (im juristischen Sinne).

In unserem Ortsteil hat das ein ebenfalls älterer Autofahrer am eigenen Leib erfahren dürfen, nachdem er ein am Zebrastreifen wartendes Fahrzeug überholt und beinahe zwei Schulkinder umgemäht hat. Die Aussage des wartenden Fahrers hat gereicht...

Wenn es ein kleines Städtchen ist, könnte der VT auch schon der Polizei aufgefallen sein.

Warum nicht bei der örtlichen Wache vorsprechen und deine Beobachtung schildern.

Melden !

Mobilität im Alter hin oder her, wenn derjenige es selber nicht merkt oder stur ist, das es nicht mehr mit dem Fahren funktioniert ...

Ich weiß auch heißes Eisen, aber wenn es tatsächlich gehäuft kritische Auffälligkeiten gibt ... und kommt es erstmal zu einem Unglück ...

Solche Meldungen und dann die ersten Reaktionen einer Behörde kann für die Angehörigen vom Senior hilfreich sein ... ;)

Oftmals ist sowas innerhalb der Familie bereits bekannt, aber wenn der Betroffene stur ist und es nicht einsieht ist es schwer ihm zum Umdenken zu bewegen ...

In meiner familie haben >80 Jährigen wo es nicht mehr ging, zum Glück von sich aus ihre Autos innerhalb der Familie abgegeben ... als es nicht mehr wirklich funktionierte ...

Melden würde ich das auch nicht der Polizei, sondern der Führerscheinbehörde. Wie weiter oben richtig gesagt wurde, sind sachliche Belege wie Zeugenaussagen sicher hilfreich, wenn man da etwas erreichen will. Dass man nicht jedem Opa wegen kleiner Fahrfehler (wer macht keine??) an die Wäsche geht, sollte auch klar sein. Eine solche Anzeige ist eben auch nur das - eine Anzeige, ein Aufzeigen. Was die Behörde dann draus macht und was sich daraus ergibt, liegt rein in deren Ermessen.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 23. Mai 2023 um 16:09:15 Uhr:

@gordonairdail

Nö. Es muss kein konkretes Vergehen vorliegen, damit eine MPU angeordnet wird. Die MPU ist ja keine Strafe. Sie ist lediglich eine Prüfung, ob derjenige noch die zur Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr notwendigen Fertigkeiten besitzt. Da sind die Hürden deutlich niedriger als beispielsweise bei der Verhängung eines Bußgeldes. Und auch der eventuell folgende Entzug der Fahrerlaubnis ist keine Strafe (im juristischen Sinne).

In unserem Ortsteil hat das ein ebenfalls älterer Autofahrer am eigenen Leib erfahren dürfen, nachdem er ein am Zebrastreifen wartendes Fahrzeug überholt und beinahe zwei Schulkinder umgemäht hat. Die Aussage des wartenden Fahrers hat gereicht...

.. habe ich doch zum Ausdruck gebracht ! Ein Zeuge hat berichtet, was er gesehen hat. Zudem könnten die Kinder ihre Aussage gemacht haben, was sicherlich seitens der Polizei realisiert wurde.

}Die MPU wird zumeist von der Straßenverkehrsbehörde und dem Gesundheitsamt in der Eigenschaft als "Gesundheitspolizei" angeordnet.

Aber die Polizei kann nur bei Delikten des StGB,StrVO pp. die Weitermeldung a.d. Straßenverkehrsbehörde

zur Anordnung einer MPU betreiben.

Im übrigen würde ich nie einen älteren Fahrer. der meiner Meinung nach zu langsam fährt und dabei nachfolgende Autos hindert, schneller zu fahren, zur Anzeige bringen, solange er nur mit diesem Verhalten auffällt. Andere fahren meist zu

schnell und die sind ist, die oft in Unfällen schuldhaft verwickelt sind.

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