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Fahrer Flucht

Mercedes C-Klasse W205
Themenstarteram 27. Juli 2019 um 10:14

Hallo zusammen

Bin neu im Forum wen ich hier was falsch schreibe oder auf etwas nicht geachtet habe verzeih mir.

Was meint ihr wie hoch der Schaden ist mit was kann ich rechnen ? Gestern auf dem Parkplatz passiert Verursacher hat sich aus dem Staub gemacht aber der Parkplatz ist Video überwacht Anzeige bei der Polizei wurde gemacht.

Seitenwand ,linke Rückleuchte und Heck Stoßstange sind beschädigt (Kratzer ) Seitenwand ist leicht

eingedrückt.

Meine Vollkasko übernimmt erstmal den Schaden. Sobald der Täter festgestellt ist holen die sich das Geld von seiner Versicherung

Mit freundlichen Grüßen

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Beste Antwort im Thema

Jetzt sag mir bitte, was daran eine Steuerstraftat ist. Du bist ja lustig.

Du kannst mit dem Geld machen, was du willst. Du bist nicht gezwungen, es so zu reparieren wie es im Gutachten steht. Deswegen steht dir keine Mehrwertsteuer zu und da entfällt der Straftatbestand.

Wenn du keine Ahnung hast, dann schreib lieber nichts

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Da kann nur ein KFZ-Sachverständiger oder eine Reparaturwerkstatt weiterhelfen. Das Bild stellt nur sehr vage den

Umfang der Schäden dar. Man kann doch davon ausgehen, dass dein Vollkaskoversicherer bereits einen Sachverständigen mit der Begutachtung des Schadenumfanges beauftragt hat. Dann weißt du auch mehr.

Für dich interessant ist an erster Stelle deine Selbstbeteiligung.

Ansonsten viel Glück bei der Ermittlung des Täters.

Nebenbei: wenn der Täter bekannt ist, ist es zweckmäßig, dann einen Haftpflichtanspruch geltend zu machen. Da ist der Umfang der Entschädigung größer (Wertminderung, Kostenpauschale, Mietwagen bzw. Nutzungsausfall)!!

Auch ist dann der SFR für die Vollkaskoversicherung nicht beeinträchtigt!!!

Themenstarteram 27. Juli 2019 um 10:47

Zitat:

@Toskano schrieb am 27. Juli 2019 um 12:28:12 Uhr:

Da kann nur ein KFZ-Sachverständiger oder eine Reparaturwerkstatt weiterhelfen. Das Bild stellt nur sehr vage den

Umfang der Schäden dar. Man kann doch davon ausgehen, dass dein Vollkaskoversicherer bereits einen Sachverständigen mit der Begutachtung des Schadenumfanges beauftragt hat. Dann weißt du auch mehr.

Für dich interessant ist an erster Stelle deine Selbstbeteiligung.

Ansonsten viel Glück bei der Ermittlung des Täters.

Nebenbei: wenn der Täter bekannt ist, ist es zweckmäßig, dann einen Haftpflichtanspruch geltend zu machen. Da ist der Umfang der Entschädigung größer (Wertminderung, Kostenpauschale, Mietwagen bzw. Nutzungsausfall)!!

Auch ist dann der SFR für die Vollkaskoversicherung nicht beeinträchtigt!!!

Soll ich warten mit der Vollkasko ? Bis die Ermittlungen fertig sind ?

Hallo Mira 200,

da hast du Glück gehabt, dass der Täter durch die Kameraaufzeichnung erkannt worden ist!

Dieser muss vor Gericht mit allen Mitteln und Konsequenzen zur Rechenschaft gezogen werden.

Mir hat jemand bei meiner knapp 6 Monate alten C-Klasse T-Modell die hintere Stossstange beschädigt und ist unerkannt abgehauen. Sehr ärgerlich. Eine neue Stossfängeraussenhaut plus Lackierung und Montage kostet pi mal Daumen 1000,00 €. Ich habe den MB GTC B2C Shop dirket von Mercedes ausfindig gemacht. Da bekommt man eine komplett lackierte Stossfängeraussenhaut für 315,00 € zzgl. 45,00 € Versand. Dieser Preis ist noch akzeptabel. Trotzdem, dieses Geld ist völlig unnütz und nur deswegen entstanden, weil andere Autofahrer nicht aufpassen können und obendrein so feige sind und einfach abhauen.

Zitat:

...da hast du Glück gehabt, dass der Täter durch die Kameraaufzeichnung erkannt worden ist!

Steht wo, denn

Zitat:

...Verursacher hat sich aus dem Staub gemacht aber der Parkplatz ist Video überwacht...

Dies eröffnet lediglich die MÖGLICHKEIT! den Verursacher zu ermitteln bzw. dessen Kennzeichen. Mit letzterem kann man dann auch wieder nicht viel anfangen, da man dadurch nicht weiß wer das Verursacher KFZ bewegt hat. Zudem muß man auch die DSGVO beachten, denn nur wenn es verhältnismässig ist, darf man die Videoaufzeichnung, sofern diese überhaupt legal angefertigt wurde, als Beweismittel heranziehen. Da ich keine Person mit juristischem Hintergrund bin, sind dies erst mal Mutmaßungen, jedoch aufgrund der Erfahrung und Berichten über ähnliche Vorkommnisse ist es eher wahrscheinlich, dass dies im Sande verläuft und man als Geschädigter alleine da steht.

Mir hat man z.B. schon 3 mal die Karre aufgebrochen (jeweils die Seitenscheibe eingeschlagen) und Gegentände aus dem Auto entwendet. In allen Fällen war die Polizei nicht willens sich das ganze vor Ort anzusehen, geschweige denn Spuren zu ermitteln. Die Aufnahme der Anzeige erwies sich auch als eher notwendiges Pflichtprogramm (ich musste doch Tatsächlich dort selbst hinfahren) und wurde sehr schlampig in allen drei Fällen durchgeführt. In einem der drei Fälle war die Polizei direkt abweisend und gab die Info aus, dass man wegen so einer Bagatelle keinen Aufriß machen soll. Passiert halt. Das sag ich bei der nächsten allgemeinen Verkehrskontrolle denen auch mal, vor allem wenn sie was zu bemängeln finden, wie z.B. einen seit 2 Wochen abgelaufenen Verbandskasten.

Die Versicherung hat auch nur in einem Fall bezahlt, da das Fahrzeug in einer bewachten! (und auch Videoüberwachten) Tiefgarage stand. Super Bewachung.

In unserem Rechtssystem werden oftmals die Täter mehr geschützt und den Geschädigten wird noch vorgeworfen dies und das eben nicht richtig gemacht zu haben. Geld wird in jedem Falle vom Geschädigten gefordert bzw. man bleibt auf den Kosten sitzen. Super Sache.

Dies ist leider die Realität, zhumindest meiner Erfahrung nach, so dass die Wahrscheinlichkeit hier sehr hoch, dass man auf dem Schaden sitzen bleibt und der Täter hier nicht zur Rechenschaft gezogen wird. Man kann nur hoffen, dass diese Person sich woanders eine blutige Nase holt.

In jedem Fall auch von mir:

Zitat:

Ansonsten viel Glück bei der Ermittlung des Täters.

PS

Zitat:

weil andere Autofahrer nicht aufpassen können und obendrein so feige sind und einfach abhauen.

Naja, manchmal merkt man einen kleineren Parkrempler gar nicht, dennoch kann dabei ein nicht gerade kleiner Schaden entstehen. Andererseits piepen die Autos immer öfter und melden schon im Vorfeld, dass da ein Hindernis im Weg ist.

Es stellt sich nun auch (nicht hier) die Frage, ob es denn Fahrerflucht wäre, wenn man den Parkrempler nicht bemerkt hat. Ich weiß Grundsatzfrage, dennoch interessant.

Allerdings sollte man eben, sofern man es bemerkt hat, auch das ganze seiner Versicherung melden, denn dafür ist man ja grundsätzlich (pflicht)versichert. Das hat meiner Meinung nach nichts mit Feigheit zu tun, sondern eher mit Geiz, denn die Versicherung holt sich die Schadensleistung ja wieder irgendwie zurück (Hochstufung o.ä). Damit rangiert das Motiv noch deutlich unter Feigheit.

Das ist schwer zu schätzen, hätte auch nie gedacht das mein Schaden auf dem Bild 13600 Euro ist. Tür, Seitenwand, Stoßstange, Schweller, Felge, Reifen, Teile der Unterbodengruppe.

20190501_062133.jpg

@yamaha4711 da hast dich aber mal ausgelassen :-)

Das Kennzeichen reicht aus, um den Schaden von der gegnerischen Versicherung zu bekommen. Wenn der Fahrer selbst nicht zu ermitteln ist, dann ist es nur strafrechtlich zu betrachten, dass es im Sande verläuft. Das sollte dem Geschädigten aber nicht so wichtig sein wie die zivilrechtliche Geltendmachung.

Ich hoffe nur für ihn, dass die Kamera nicht so schlechte Qualität hat und das Kennzeichen zu erkennen ist.

 

Zur Frage mit Vollkasko: warum hast du es eigentlich so eilig? So gravierend ist es ja nicht, warte lieber ab, was passiert. Wenn die gegnerische Versicherung zahlt, dann soll sie laut Gutachten bezahlen, z.b. 1500 €, du lässt es "schwarz" für 300 € reparieren und steckst dir den Rest ein.

Wenn du natürlich alles ordnungsgemäß bei Mercedes oder ähnliches reparieren lassen möchtest, und keinen einzigen Tag am besten mit diesem Schaden fahren möchtest, dann kannst du die Vollkasko in Anspruch nehmen und das Geld an sie zurückzahlen, wenn die Gegner es bezahlt haben. Dann wird auch deine SF-Klasse wieder wie davor

Zitat:

@Jura.C400 schrieb am 27. Juli 2019 um 17:32:45 Uhr:

@yamaha4711 da hast dich aber mal ausgelassen :-)

 

 

Wenn die gegnerische Versicherung zahlt, dann soll sie laut Gutachten bezahlen, z.b. 1500 €, du lässt es "schwarz" für 300 € reparieren und steckst dir den Rest ein.

Super Einstellung, andere öffentlich zur Begehung einer Steuerstraftat zu animieren zeugt von ganz viel sozialer Kompetenz. Solche Typen wie dich kann ich leiden wie Bauchweh.

Jetzt sag mir bitte, was daran eine Steuerstraftat ist. Du bist ja lustig.

Du kannst mit dem Geld machen, was du willst. Du bist nicht gezwungen, es so zu reparieren wie es im Gutachten steht. Deswegen steht dir keine Mehrwertsteuer zu und da entfällt der Straftatbestand.

Wenn du keine Ahnung hast, dann schreib lieber nichts

Themenstarteram 27. Juli 2019 um 23:23

Also ich sehe da auch kein Problem

Zitat:

@Jura.C400 schrieb am 27. Juli 2019 um 23:23:26 Uhr:

Jetzt sag mir bitte, was daran eine Steuerstraftat ist. Du bist ja lustig.

Du kannst mit dem Geld machen, was du willst. Du bist nicht gezwungen, es so zu reparieren wie es im Gutachten steht. Deswegen steht dir keine Mehrwertsteuer zu und da entfällt der Straftatbestand.

Wenn du keine Ahnung hast, dann schreib lieber nichts

Das Problem wird sein, wenn es wie vorgeschlagen „schwarz“ gemacht wird, auf deutsch ohne Rechnung.

Zitat:

@OM403 schrieb am 27. Juli 2019 um 22:53:24 Uhr:

Zitat:

@Jura.C400 schrieb am 27. Juli 2019 um 17:32:45 Uhr:

@yamaha4711 da hast dich aber mal ausgelassen :-)

 

 

Wenn die gegnerische Versicherung zahlt, dann soll sie laut Gutachten bezahlen, z.b. 1500 €, du lässt es "schwarz" für 300 € reparieren und steckst dir den Rest ein.

Super Einstellung, andere öffentlich zur Begehung einer Steuerstraftat zu animieren zeugt von ganz viel sozialer Kompetenz. Solche Typen wie dich kann ich leiden wie Bauchweh.

Er meint sicherlich "Reparatur in Eigenregie". ;)

 

Wenn man sog. Rabattretter mit abgeschlossen hat, dann kann man den Schaden auch über die Vollkaskoversicherung regulieren lassen, ohne hochgestuft zu werden. Dabei werden regelmäßig auch Kosten eines eigenen SV-Schadensgutachtens ersetzt (Quotenvorrecht).

@Balkin auch da sehe ich kein Problem. Mein Vater könnte sein Auto "schwarz", also selbst, oder wie @rainmaker2007 schreibt in Eigenregie reparieren, da gibt es keine Probleme.

Ich habe zusätzlich dem @Mira200 empfohlen ,sich nach Abschluss an mich zu wenden, damit er wirklich alles bekommt. Vielleicht bekommt er 3.000 €, lässt es für 500 € reparieren und kann in den Urlaub und einen neuen Fernseher kaufen. Das wissen viele nicht und da will ich helfen, denn als Geschädigter sollte man nicht traurig sein ;-)

Wir brauchen doch hier gar nicht um den heißen Brei herumreden, was mit „ich lass es schwarz machen“ gemeint ist. Es ist bestimmt nicht Eigenleistung gemeint. Wenn ich Maler bin und streiche mein eigenes Haus arbeite ich nicht „schwarz“.

Hallo an alle

Sehr oft sind es die Leute die mit ihrem Auto in diversen Hinterhofwerkstätten gehen, und später schimpfen das ihnen keine Kulanz gewährt wird.

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