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Fahrerflucht / Fahrverbot / Führerscheinentzug

Themenstarteram 25. Juli 2023 um 12:37

Hallo,

Ich habe am Freitag beim Ausparken das Auto hinter mir „gerammt“ da ich ziemlich in Stress war und es eilig hatte. Bin ausgestiegen und konnte keine Schäden feststellen außer dass das Kennzeichen des Autos abgefallen war. Habe dann einen Zettel mit meiner Telefonnummer hinterlassen.

Heute hatte ich dann eine Nachricht der Polizei auf dem AB, ich sollte mich dringend zurück melden. Habe ich dann direkt getan, mir wurde gesagt das Anzeige wegen Fahrerflucht erstattet wurde, mir ein Bogen zugeschickt wird auf dem ich Stellungnahme beziehen kann und ich diesen innerhalb einer Woche zurück schicken muss. Dann würde sich die Staatsanwaltschaft um alles weitere kümmern.

Jetzt habe ich die ganzen Horrorgeschichten im Internet zwecks Führerscheinentzug etc. gelesen und habe Angst da ich beruflich auf meinen Führerschein angewiesen bin. Der Polizist am Telefon war ganz nett und meinte die Strafe würde sich nach dem Schaden richten und ich sollte jetzt erst mal abwarten.

Mir ist auch klar das ich Mist gebaut habe, bitte keine Belehrungen. Vielleicht hat jemand ja schon Ähnliches erlebt und kann mir etwas die Angst nehmen das ich bald ohne Führerschein und Job bin? :(

habe mir sonst noch nie was zu schulden kommen lassen

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140 Antworten

Ich nehme an, du hast auch nicht ein paar Minuten am Fahrzeug gewartet, ob jemand auftaucht, oder?

Tatsächlich ist das Thema Fahrerflucht in Deutschland genau so geregelt, d.h. durch das Entfernen vom Unfallort begehst du eben diese. Gleichzeitig rückt aber in vielen Fällen die Polizei für so eine Lappalie gar nicht an, dann wird es richtig paradox. Ist ja auch erst vor ein paar Monaten Thema in der Politik gewesen.

Da das ja auch schnell in Richtung Rechtsberatung geht, wirst du wohl nicht viele gute Hinweise kriegen, außer den einen: wenn eine Anzeige vorliegt, würde ich mir eine echte Rechtsberatung einholen. Bei Rechtsschutzversicherung ist das ja gar kein Problem, ansonsten musst du wohl durch. Ansonsten gilt: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Du hast es sicher überhaupt nicht böse gemeint, hast ja auch den Zettel hinterlassen und der ist ja offensichtlich auch angekommen, dein gegenüber scheint dir aber offensichtlich etwas böses zu wollen, wenn er direkt die Polizei zu dir schickt.

In einem solchen Fall solltest Du auf jeden Fall einen Rechtsanwalt/Verkehrsrecht konsultieren. Immerhin steht ja die Ausübung Deines Berufs auf dem Spiel. Hast Du eine Rechtsschutversicherung mit Verkehrsrechtsschutz, dann kostet Dich das Verfahren selbst vermutlich nichts. Was letztendlich bei einer Gerichtsverhandlung herauskommt, entscheidet der Richter...

Ich hatte mal einen Außenspiegel gestreift. Bei meinem Außenspiegel sah ich einen schwarzen Strich (Kunststoff). Ich bin dann zum Fahrzeug, dessen Spiegel ich gestreift hatte und habe nichts gesehen. Trotzdem habe ich die Polizeiwache angerufen und den Vorfall gemeldet. Die kamen dann auch, haben den Fahrzeughalter ausfindig gemacht, der dann kam und auch nichts feststellen konnte. Die Sache war damit beigelegt.

Das ist der korrekte Weg, der auch nicht zu Anzeigen wegen Fahrerflucht führt. Die Angelegenheit hat mich zwar eine Stunde gekostet, ich konnte dann aber nachts ruhig schlafen. Die beiden Polizist/innen waren auch sehr freundlich, die Polizistin meinte noch, besser gemeldet und es ist nichts, als andersrum. Ich lese auch regelmäßig die Polizeiberichte für unsere Stadt und Umgebung, geschätzt jeder 5. Bericht befasst sich mit Fahrerflucht.

Na ja, Du hast ein Zettel mit Deiner TELEFONNUMMER hinterlassen, vielleicht auch Deinen Namen mit Anschrift.

Du hast vielleicht einige Zeit auf den Geschädigten gewartet. Oder ?

Somit konnte DICH die Polizei auch gleich ausfindig machen und mußte nicht weiter ermitteln. Meines Erachtens

sieht Fahrer- oder Unfallflucht anders aus.

Mithin dürfte Dir kein größerer Ärger gemacht werden.

 

Es kommt darauf an, wienlange Du auf den GESCHÄDIGTEN gewartet hast. Je länger umso besser für Dich.

Da mir Ähnliches auch schon passiert ist, bin ich immer bei der zuständigen POLIZEIWACHE gewesen und habe die Angelegenheit persönlich gemeldet.

Es kann aber nicht von Dir erwartet werden, daß Du

über 1 Stunde auf den Geschädigten wartest.

Ich war bei einem ähnlichen Fall in einer Tiefgarage auch unter Zeitdruck.

 

Ich bin zu Fuß aus der Garage raus, habe die Polizei angerufen, die haben meine Daten aufgenommen und mir gesagt, ich solle einen Zettel an die Scheibe klemmen. So war ich save, alles danach ist ganz entspannt mit dem Fahrzeugbesitzer abgelaufen.

 

Fazit: 5 Minuten Zeit verloren aber Führerschein und Job behalten.

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 25. Juli 2023 um 14:55:25 Uhr:

1.

Na ja, Du hast ein Zettel mit Deiner TELEFONNUMMER hinterlassen, vielleicht auch Deinen Namen mit Anschrift. Du hast vielleicht einige Zeit auf den Geschädigten gewartet. Oder ?

Somit konnte DICH die Polizei auch gleich ausfindig machen und mußte nicht weiter ermitteln. Meines Erachtens

sieht Fahrer- oder Unfallflucht anders aus.

2.

Mithin dürfte Dir kein größerer Ärger gemacht werden.

 

3.

Es kommt darauf an, wienlange Du auf den GESCHÄDIGTEN gewartet hast. Je länger umso besser für Dich.

4.

Da mir Ähnliches auch schon passiert ist, bin ich immer bei der zuständigen POLIZEIWACHE gewesen und habe die Angelegenheit persönlich gemeldet.

5.

Es kann aber nicht von Dir erwartet werden, daß Du

über 1 Stunde auf den Geschädigten wartest.

1. genau das ist streng genommen Fahrerflucht

2. Fahrerflucht ist eine Straftat. Der zeitweise Entzug der Fahrerlaubnis ist die kleinere Sache. Je nach Schadenhöhe bis zu Haft mit Vorstrafe ist da drin.

3. damit und mit der Schadenhöhe steht und fällt es in eine Richtung. Ich meine ab 1500€ liegt ein erheblicher Schaden vor. Kommt jetzt drauf an ob die erreicht werden. Und ja, das geht auch beim Parkrempler ganz schnell (hatte ich einmal, der hat unter der Schürze die Sensorik für ACC und Co abgeschossen). Und man sollte vor irgendwas erzählen auch bedenken - wenn 3 Zeugen sagen „der hat kurz gekuckt und ist dann weg“ man selbst aber angibt „ich stand da ne Stunde“, und man auch die protokollierte Zeit der Meldung bei der Polizei nicht kennt … Vorsichtig sein mit Zeiten

4. das ist ja auch der Weg

5. aber 4. kann erwartet werden. Einfach Zettel dran reicht eben nicht.

Meine Prognose wenn der Staatsanwalt keine Lust hat: 2 Monate Führerschein Entzug und Geldbuße von irgendwo 20-40 Tagessätzen. Schaden über 1500/2000€ wird das uU spannender.

Bitte halte uns auf dem Laufenden.

@gordonairdail Bitte vorsichtig mit solchen Ausssagen, denn genau das von dir beschriebene ist der Fall. Zettel hinterlassen ohne warten zählt als Fahrerflucht:

https://www.bussgeldkatalog.de/auto-angefahren-zettel-hinterlassen/

Bei der Wartezeit wird von mindestens 30 Minuten ausgegangen, bei schweren Schäden eher mehr. Außerdem ist immer eine Meldung bei der Polizei nötig, wenn man den Besitzer des Fahrzeugs nicht antrifft.

Bitte keine falschen Tipps, die irgendjemanden in die Bredouille bringen können!

Am besten daher immer die Polizei direkt rufen, darauf bestehen, dass die kommen und die Personalien aufnehmen und dann kann man wegfahren.

Du solltest Dir dringend einen Anwalt nehmen. Den allerdings Deine Rechtschutz nicht zahlt, unerlaubtes Entfernen ist eine Vorsatztat. Wenn der Zettel gefunden wurde und der Schaden nicht so hoch ist, kann es sein, dass die Sache eingestellt wird. Ein Entzug der Fahrerlaubnis droht ab ca. 1500€ Schaden. Du solltest auch den Schaden beim Gegner direkt bezahlen, Deine Versicherung nimmt Dich bis 2.500€ eh in Regress, stuft aber trotzdem Deinen Rabatt zurück.

Der Fehler war auf jeden Fall, dass du vor dem Wegfahren die Polizei nicht angerufen hast. Kurz schildern um was es geht, dir den Namen vom Polizisten geben lassen, und dann wärst du einigermaßen save gewesen.

Berichte bitte hier weiter. Wäre interessant, ob du in deinem Fall den Führerschein behalten kannst.

Mit Leuten die keine "Zeit" haben, sich um ihren verursachten Schaden zu kümmern habe ich kein Mitleid.

 

Mir sind zweimal irgendwelche Leute in mein Auto gefahren und abgehauen. Auf den Schäden bin ich mangels VK sitzengeblieben.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 25. Juli 2023 um 15:15:31 Uhr:

 

Zitat:

2 Monate Führerschein Entzug und Geldbuße von irgendwo 20-40 Tagessätzen. Schaden über 1500/2000€ wird das uU

Wenn Entzug, dann dauert der min. 6 Monate. Ein Fahrverbot kommt ggf. auch in Frage.

Zitat:

@jealsea schrieb am 25. Juli 2023 um 14:37:27 Uhr:

Dann würde sich die Staatsanwaltschaft um alles weitere kümmern.

Jetzt habe ich die ganzen Horrorgeschichten im Internet zwecks Führerscheinentzug etc. gelesen und habe Angst da ich beruflich auf meinen Führerschein angewiesen bin. Der Polizist am Telefon war ganz nett und meinte die Strafe würde sich nach dem Schaden richten und ich sollte jetzt erst mal abwarten.

Mir ist auch klar das ich Mist gebaut habe, bitte keine Belehrungen. Vielleicht hat jemand ja schon Ähnliches erlebt und kann mir etwas die Angst nehmen das ich bald ohne Führerschein und Job bin? :(

Ja ich, ich habe die Sache abgekürzt, indem ich gleich das Fahrzeug eines Staatsanwalt angedetscht und auch nur einen Zettel hinterlassen habe.

Der Staatsanwalt hat mich dann auch persönlich angerufen, nur um mir mitzuteilen, dass das mit dem Zettel nicht ausreicht, und die kleine Beule wollte er bei seinem alten Fahrzeug nicht bezahlt haben. Im Grunde möchte ich damit sagen, dass es nicht immer so heiß gegessen wird, wie es vorher hochkocht.

Auch die Menschen in Behörden sind eben Menschen und haben häufig auch Verständnis. Du hast doch nun gerade zu deinem Fehler gestanden und halt nicht nachgedacht, dass ein Zettel auch verloren gehen kann, und dass man sich daher nach einer angemessenen Wartezeit sofort bei der Polizei melden muss.

Im Übrigen gibt es bei Fahrerflucht Abstufungen der Konsequenzen, je nachdem, wie hoch der Schaden ist. Also droht nicht automatisch ein Fahrverbot.

Ob ein Anwalt in solch einer Situation etwas bringt, weiß ich nicht. Ich würde jedenfalls erstmal ehrlich und nachvollziehbar auf irgendwelche Fragen (egal ob mündlich oder per Formular) antworten. Der Sachverhalt ist ja klar und du kannst nur deine Beweggründe darlegen, wie z.B., dass du dich nicht der Verantwortung entziehen wolltest, daher Zettel und du nicht wusstest, dass du dich sofort bei der Polizei hättest melden müssen.

Später kannst du dann immer noch einen Anwalt einschalten.

Wer hat dich eigentlich angezeigt, der Halter des angedetschten Fahrzeugs oder ein unbeteiligter Zeuge? War es der Halter des Fahrzeugs, so rechne mit mehr Ärger.

 

Gruß

Uwe

 

PS

Zitat:

@Kai R. schrieb am 25. Juli 2023 um 15:21:11 Uhr:

Du solltest auch den Schaden beim Gegner direkt bezahlen, Deine Versicherung nimmt Dich bis 2.500€ eh in Regress, stuft aber trotzdem Deinen Rabatt zurück.

Wie sieht das aus, wenn man den Schaden der Versicherung meldet, aber dann trotzdem den Schaden direkt bezahlt, stuft die Versicherung den Rabatt trotzdem zurück?

Die Höhe der Strafe hängt davon ab, wie hoch der Schaden ist. Das kannst Du googeln, die Schwelle zu Punkten/Fahrverbot ist aber nicht sehr hoch. (Aus der Erinnerung, muss nicht stimmen, sind das etwa 1500 Euro. Bitte selbst googlen und nicht darauf festnageln.)

Es ist grundsätzlich sinnvoll, in diesen Fällen die Polizei telefonisch zu informieren.

Das sollte man immer tun, denn wenn der Geschädigte die Polizei holt, dann wissen die schon, wer's war. Und schon ist man aus der Sache (wahrscheinlich) raus.

Zitat:

@phchecker17 schrieb am 25. Juli 2023 um 14:44:53 Uhr:

Ich nehme an, du hast auch nicht ein paar Minuten am Fahrzeug gewartet, ob jemand auftaucht, oder?

Tatsächlich ist das Thema Fahrerflucht in Deutschland genau so geregelt, d.h. durch das Entfernen vom Unfallort begehst du eben diese. Gleichzeitig rückt aber in vielen Fällen die Polizei für so eine Lappalie gar nicht an, dann wird es richtig paradox. Ist ja auch erst vor ein paar Monaten Thema in der Politik gewesen.

Das wäre mir neu, bzw. ist falsch, dass die Polizei nicht ausrückt, wenn jemand ein Fahrzeug beschädigt hat und der betreffende Verantwortliche ist nicht vor Ort.

Richtig ist wohl, dass in einigen Bundesländern für Bagatellunfälle nicht mehr ausgerückt wird. Aber immer vorausgesetzt, dass beide Beteiligten vor Ort sind.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 25. Juli 2023 um 15:21:11 Uhr:

Du solltest auch den Schaden beim Gegner direkt bezahlen, Deine Versicherung nimmt Dich bis 2.500€ eh in Regress, stuft aber trotzdem Deinen Rabatt zurück.

Falsch.

Wenn Du der Versicherung irgendwann im Laufe des Jahres die von ihr ersetzte Schadensumme zurück zahlst, dann wirst Du NICHT zurückgestuft. (das kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein).

Regress in Höhe von 2.500 € ist Quatsch, die Selbstbeteiligung bei Haftpflicht ist immer NULL Euro.

(Anders bei Voll- oder Teilkasko)

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