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Fahrerflucht + Motorradführerschein

VW Vento 1H
Themenstarteram 3. Juni 2005 um 20:30

Stell die Frage mal hier, weil hier einfach schön viel los ist und sie mir seit wochen auf den nägeln brennt.

vor etwas über einem jahr soll ich nem Kumpel beim ausparken nen Kratzer an die Stoßstange gefahren haben. (son 2cm ding)

naja eigentlich halb so wild, hätte er vorbeikommen können mit nem lackstift und ich hätts gemacht.

Leider kam es soweit nicht, denn 3Tage nachdem es passiert sein soll, ruft mich der Vater an, schimpft wie wild auch mich ein und will sich mein Auto nach schrammen etc angucken und mir den Schaden zahlen, den ich verursacht hätte.

Naja als ich ihn auf den nächsten Tag vertrösten musste, weil ich als Pizzafahrer damals meinen Wagen irgendwie brauchte, wurde er richtig wild.

Naja 2 Tage später kam er dann fauchend vorbei und zeigte mir den minikratzer.

Als er bei mir nicht sicher war, was denn nun bei mir der entsprechende Schaden sein könnte, wollte er einen Gutachter hinzuziehen.

Auch dagegen hatte ich nichts, hatte ich doch ein absolut reines gewissen.

Auf jeden Fall stand eine knappe Stunde später ein Polizeiwagen vor der Tür, die meinen Wagen fotografierte und vermaß.

Als ich das durchs Fenster sah und rausging, teilte man mir mit, dass gegen mich eine Strafanzeige wegen Fahrerflucht gestellt wurde.

Naja Ich war darüber recht entsetzt, immerhin is es das Auto von nem guten Kumpel gewesen und nen Gutachter stellte ich mir auch anders vor.

Naja also erstmal nichts dazu gesagt, dieses Recht habe ich ja als Angeklagter (übrigens ne interessante Erfahrung über seine Rechte belehrt zu werden).

Auf jeden Fall meinte meine Anwältin dazu, ich sollte die Sache vorerst einfach aussitzen und gucken, was passiert.

Naja so 4 Monate später bekam ich dann nen Anruf von den netten Herren der Verkehrsstaffel Süd aus Hamburg.

Ich sollte doch sagen, wann es mir passte nach Harburg zu kommen, um eine Lackprobe abzugeben.

Naja eine Woche später meiner Pflicht nachgekommen. Dazu kam natürlich erstmal wieder eine Belehrung über meine Rechte und ob ich nicht lieber aussagen wolle.

Wieder bekamen die mein nettestes Lächeln und sonst nichts.

So im Plaudern wurde der Sachverständige ins Stocken, weil ich anscheinend alle Beteiligten gut zu kennen schien, da ich selbst die angeblichen Zeugen, dessen Namen er nicht nennen durfte, mit ihren Vornamen betitelte.

In den Akten stand bis jetzt nicht das geringste darüber, dass das Auto nem Kumpel von mir "gehört" (ist ja offiziell das Auto vom Vater, dass er für seinen Sohn gekauft hat).

Da fand der Sachverständige die Sache recht lächerlich und meinte nur was vonwegen, wie er sich denke wie da der Tatbestand einer Fahrerflucht denn noch vorliegen könne, und nahm schmunzelnd ne Lackprobe.

Das wars bis jetzt!

Seit knapp nem Jahr habe ich nichts mehr gehört und bis jetzt auch noch nichts schriftlich.

Nur habe ich jetzt bei der Anmeldung zum Führerschein Kl.A angegeben, dass keine Strafanzeige gegen mich läuft, denn sonst dürfte ich ja garnicht ausgeblidet werden!

Habe ich nun was zu befürchten oder ist die Sache der Fahrerflucht gegessen?

 

Tschuldigung für den langen Text aber bei dem Wetter hab ich grad nichts Besseres zu tun!

 

Mit freundlichen Grüßen

Hannes

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11 Antworten

wie krank is das denn?! wegen nem minikratzer ne strafanzeige stellen?! was sind das für leute?!

das hättet ihr doch auch unter euch klären können?!

also das die polizei wegen so ner kleinigkeit überhaupt einen dermaßen großen aufwand betreibt von wegen vermessen, fotographieren, gutachter bzw. lacklabor hätte ich nicht erwartet, sowas machen die ja nichmal wenn mir einer beim einsteigen ne kleine delle reinhaut und wegfährt! selbst wenn ich das kennzeichen habe sagen die mir immer

"kann man nix machen und wäre ein zu kleiner schaden..."

am 3. Juni 2005 um 21:02

hi... etwas skuril ist die sache schon ;) aber ich würde mir an deiner stelle nicht groß hofnung auf gescheite antworten hier machen. vielmehr empfehle ich dir deine geschichte mal in foren wie www.radarforum.de oder www.verkehrsportal.de zu setzen. dort sind dann auch meist fachkundige leute unterwegs, die dir da sicher konstruktiv weiter helfen können.

aber ich frage mal trotzdem: gibts denn ein urteil zu der geschichte? denn damit wäre die sache ja geregelt.

am 3. Juni 2005 um 21:12

Hallo,

so wie ich das sehen, kann dir einzig und alleine deine damalige Anwältin weiterhelfen.

Alles andere ist nach meiner Meinung nur ein "rumgerate" usw.

MfG

Themenstarteram 3. Juni 2005 um 21:19

nein seit der lackprobe letzten sommer habe ich nichts mehr in der richtung gehört.

deswegen hatte ichs ja schon nen bissl verdrängt.

naja dann werd ich das tie tage mal in nen anderem forum fragen.

mfg

Das ist natürlich keine Fahrerflucht, da du den Schaden ja dem Fahrer gezeigt hast. Aber du bist dennoch zivilrechtlich zu Schadensersatz (RepKosten) verpflichtet. Seine Strafanzeige ist wohl im Sand verlaufen, kannst ja mal bei den Grünen ne Anfrage machen, aber nach einem Jahr ist da kein laufendes Verfahren mehr.

Hast du mit deinem "Kumpel" noch was zu tun? ;-)

Wenn das Verfahren eingestellt wurde, hast du dich mit deiner Anwältin schonmal darüber beraten, inwieweit du die Kosten für die angefallene Rechtsberatung von der gegnerischen Partei zurückfordern kannst?

Ich würde dir hier den Gang zum Anwalt raten. Meiner Meinung nach sollte dermaßen unverhältnissmäßiges Verhalten belohnt werden, auf die gleiche Weise. Und eine Rechnung für die Beratung mit dem Ergebnis "aussitzen" solltest du doch haben, nicht? ;)

am 3. Juni 2005 um 21:42

Zitat:

Original geschrieben von EvilJogga

Wenn das Verfahren eingestellt wurde, hast du dich mit deiner Anwältin schonmal darüber beraten, inwieweit du die Kosten für die angefallene Rechtsberatung von der gegnerischen Partei zurückfordern kannst?

Ich würde dir hier den Gang zum Anwalt raten. Meiner Meinung nach sollte dermaßen unverhältnissmäßiges Verhalten belohnt werden, auf die gleiche Weise. Und eine Rechnung für die Beratung mit dem Ergebnis "aussitzen" solltest du doch haben, nicht? ;)

AGREE! :D

komischen kollegen hast du da ;)

kennst du seinen vater nicht? oder seid ihr nur flüchtig bekannt?

am 3. Juni 2005 um 22:21

ruf doch ma bei dem vater an und frag ob du noch ein flüchtiger verbrecher bist :D

am 3. Juni 2005 um 22:34

du hast komische freunde :-)

denke nach einer Zeit ist dies "verjährt" am besten du rufst bei dem Amtsgericht oder sowas an und fragst nach deiner Aktennummer nach. Ob da noch was aussteht oder so....

 

PS: ich hoffe du hast kein Kontakt mehr zu diesem "Freund" !???

 

Gruss Mike

Themenstarteram 3. Juni 2005 um 23:14

naja dem kumpel tuts auch sehr leid aber er kommt gegen seinen vater nicht an.

das mit den anwaltskosten ist auch nciht das prob.

a) verkehrsrechtsschutz

b) anwältin is freundin der familie

 

naja als ich mal bissl was schriftliches und konkretes haben wollte haben die nur gesagt, dass meine anwältin akteneinsicht hätte und ich solle mich an sie wenden.

bis jetzt ging ich einfach davon aus, dass nichts kommt und ich ihr die arbeit sparen könnte.

nur das mit dem führerschein stört mich.

nicht dass bei der prüfung dem prüfer einfällt, dass die ganze sache abgebrochen werden muss

(in meinem bekanntenkreis alles schon vorgekommen).

mfg

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