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Fahrerflucht nach beschädigung einer Gartenmauer

Themenstarteram 4. Juli 2012 um 21:00

Guten Abend

Gestern nacht bin ich aus einer steileren Ausfahrt zum Wenden rückwerts mit zuviel Gas herausgefahren. Als ich nach hinten schaute und gerade bremsen wollte bin ich rückwärts gegen eine Gartenmauer gefahren. Als ich ausstieg konnte ich keinen größeren Schaden an meinem Auto feststellen. Da ich dachte dass eine Mauer sowieso keinen Schaden nimmt nachdem mein Auto kaum Schaden genommen hatte bin ich weiter gefahren. Heute abend klingelte die Polizei und teilte mir eine Anzeige wegen Sachbeschädigung und Fahrerflucht mit. Da ich mich in der Probezeit befinde und der Polizist keine genaueren angaben machen wollte, wollte ich fragen ob der Versicherungsschutz wegfällt und ich allein für die Reperatur der Mauer aufkommen muss. Ausserdem frage ich mich ob ich an einem Aufbauseminar teilnehmen muss und mein Lappen wegkommt. Was kostet denn die Reperatur einer Gartenmauer? Angeblich hätte sich etwas gelockert. Ich bin mir immernoch völlig im unklaren wie ich eine Gartenmauer derartig beschädigen konnte...

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29 Antworten
am 4. Juli 2012 um 21:17

Zitat:

immernoch völlig im unklaren wie ich eine Gartenmauer derartig beschädigen konnte

Ich nehme mal an es war ein Zaun, ich kann mir nämlich schlecht vorstellen, dass eine Betonmauer sich lockert, ohne Schäden an deiner Stoßstange zu hinterlassen?

Etwas gelockert, klingt für mich nicht nach einem großen Schaden, vielleicht bei Nacht nicht mal feststellbar. Wie wärs wenn du dir die Mauer bei Tag etwas genauer anschaust.

Bei Bagatellschäden kann die Anzeige unter Umständen fallen gelassen werden bzw. deutlich gemildert werden.

Ansonsten würde ich dir mal den Gang zum Anwalt raten, von hier aus kann man schlecht die Umstände beurteilen.

 

Zitat:

Original geschrieben von xspark

Zitat:

immernoch völlig im unklaren wie ich eine Gartenmauer derartig beschädigen konnte

... ich kann mir nämlich schlecht vorstellen, dass eine Betonmauer sich lockert, ...

Wo steht denn was von einer Betonmauer?

@TE

Bitte gehe zu einem Anwalt. Der wird dich nämlich davor bewahren, den Ablauf im Vernehmungsbogen so zu schildern, wie du es hier gemacht hast. Aus der Fahrerflucht kommst du aber sicher nicht mehr raus. Und die Reparatur einer gemauerten Mauer kann durchaus teuer werden.

Themenstarteram 4. Juli 2012 um 22:26

Ich verstehe immernoch nicht so ganz wie ich eine Mauer mit dem Plastik eines alten Astras derartig beschädigen konnte.

Muss ich dann meinen Rechtsschutz verständigen womit mir dann von dort ein Anwalt gestellt wird oder wie läuft das ab?

Ist es Ratsam sich mit der Person zu in einem persönlichen Gespräch zu verständigen oder ist gleich der Gang zum Anwalt nötig?

In welcher Preisklasse bewegt sich denn eine Reparatur eines Mauerwerks dass ich angeblich teilweise gelöst hat? Natürlich können hier keine genauen Angaben gemacht werden, mich interessiert nur ob es sich im 4stelligen Bereich bewegt und inwiefern die Versicherung den Schaden übernimmt oder Regress in Anspruch nimmt? Der Mauerschden könnte doch ebensogut nicht Resultat des Unfalls sein, welche Beweise könnte der Geschädigte haben?

Mich irritiert nur wie schon angesprochen, wie ein Mauerwerk durch einen Aufprall so geschädigt werden konnte, dass der Besitzer Strafanzeige stellt. Muss ich mit einem Aufbauseminar und Fahrverbot rechnen wenn der Geschädigte seine Anzeige zurücknimmt und die Reparatur eigenständig bezahlt wird? Das interessiert mich falls ich mit Fahrverbot und Reparaturkosten aus eigener hand rechnen müsste, falls die Versicherung aufgrund Fahrerflucht im Falle einer Sachbeschädigung die Kostenübernahme verweigern sollte.

 

 

Tja, eine "Stein auf Stein" Mauer kann eben schnell in den Fugen reißen wenn von der Seite her Druck ausgeübt wird. Evtl war auch das Fundament für den Rempler zu schwach, was jetzt aber nichts an deiner Schuld ändert ;)

Selbst wenn du dich jetzt noch mit den Geschädigten einigst, bleibt die Fahrerflucht bestehen.

Ich rate zum Anwalt, der wird dir auch die möglichen Folgen erläutern.

Ob deine Rechtsschutz da greift wage ich zu bezweifeln..... Das lässt sich aber mit einem Telefonat klären.

Grüße

Steini

am 4. Juli 2012 um 22:48

Zitat:

Original geschrieben von addey993

Muss ich dann meinen Rechtsschutz verständigen womit mir dann von dort ein Anwalt gestellt wird oder wie läuft das ab?

Die Rechtsschutzversicherung solltest Du verständigen. Allerdings würde ich damit rechnen oder zumindest in Betracht ziehen, dass sie keine Deckungszusage gibt, weil das unerlaubte Entfernen vom Unfallort eine Vorsatztat ist.

Zitat:

Mich irritiert nur wie schon angesprochen, wie ein Mauerwerk durch einen Aufprall so geschädigt werden konnte, dass der Besitzer Strafanzeige stellt.

Es bedarf nur relativ wenig Energie, um ein Mauerwerk zu lockern, wenn keine nennenswerte Last auf ihr ruht. Der Schaden kann mitunter beträchtlich sein, da das Mauerwerk teilweise abgetragen und erneut hochgezogen werden muss.

Wie hättest Du Dich denn verhalten, wenn Dir jemand in Deine Mauer gerauscht wäre, sich kurz umgeschaut hätte und dann davon gefahren wäre?

Themenstarteram 4. Juli 2012 um 22:53

Aber die kosten für einen Anwalt werden doch auch ziemlich hoch sein, wieso sollte ich dann einen beauftragen, wenn ich im Endeffekt eh zahlen muss?

Ist es Ratsam mich morgen früh bei der Allianz bei der ich meine Versicherung abgeschlossen habe über die Kostenübernahme zu erkundigen (kenne diese Person bei der ich Auskünfte suchen würde) oder eher nicht? Bin übrigends über meine Mutter mitversichert.

Ich würde mich gerne bei dem Geschädigten persönlich entschuldigen und ihn über die Tatsachen aufklären. Zudem wäre ich gerne über sein Vorgehen bezüglich der Reparatur informiert.

Was bringt mir denn ein Anwalt in dieser Sache?

am 4. Juli 2012 um 23:57

Zum einen weil er Dir sagen kann und wird, was Du zu tun und auch zu unterlassen hast, zum anderen weil unerlaubtes Entfernen vom Unfallort empfindlich bestraft werden kann. Ohne Rechtsbeistand würdest Du Dich wahrscheinlich um Kopf und Kragen, mindestens jedoch um Dein Erspartes reden.

 

Der Straftatbetand ist übrigens ein Offizialdelikt, d.h. die Ermittlungen beginnen, sobald die Polizei Kenntnis davon erlangt.

 

Frage die Rechtsschutz, ob sie die Kosten übernimmt und die Übernahme auch im Fall einer Verurteilung aufrecht erhält.

In Deutschland kommt § 142 StGB zur Anwendung, der da lautet:

(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er 1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, dass er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder 2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich 1. nach Ablauf der Wartefrist (Abs. 1 Nr. 2) oder 2. berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht. (3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Abs. 1 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, dass er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt. (4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Abs. 3). (5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrerflucht

am 5. Juli 2012 um 1:09

Also wenn man schon eine Rechtschutzversicherung hat, sollte man hier schon in Erwägung ziehen, diese auch zu nutzen - vorausgesetzt natürlich, sie übernimmt zumindest einen Teil der Kosten, beispielsweise die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts.

Fahrerflucht und die Konsequenzen hieraus sind einfach nicht lustig.

Und bezüglich Mauer, wäre es nicht schlecht, wenn Du hier einmal ein Foto einstellen könntest. Unter "Mauer" kann ich mir sehr viel Verschiedenes vorstellen. Und irgendwelche Kratzer in der Farbe bzw. im Putz eines Mauerwerks hat es schnell. Problematisch ist dann, die Schäden so wiederherzustellen, dass man vom Schaden nichts mehr sieht. Meistens ist ja dann die Farbe oder der Putz o. ä. "neuer" und man sieht einfach, was neu gemacht wurde. - Im Zweifel ist also die ganze Mauer neu zu verputzen bzw. neu zu streichen. - Allerdings weiß ich nicht, was die Rechtsprechung hierzu sagt.

Themenstarteram 5. Juli 2012 um 7:12

Ich habe mich eben mit der Familie telefonisch in verbindung gesetzt und erfahren dass ich 2 "deutsche Granitplatten" beschädigt habe sowie einen teil des Mauerwerks. Sie konnten mir keinerlei Auskunft über den Preis geben, wollten aber schon eine Firma beauftragen zur Reparatur. Weiterhin melden sie sich sobald klar ist was die Reparatur kostet. Kennt sich jemand mit kosten etc aus? Ich habe leider wie die Familie keinerlei Vorstellung was soetwas kostet.. Wann ist der Schaden der Versicherung (Allianz) zu melden und wie reagiert diese?

Ich werde mich heute mittag oder morgen mal dorthin begeben und Fotos machen. Bei der Mauer handelt es sich also um eine aus Granitstein angefertigte Gartenmauer ca 50-70cm hoch (schätzungsweise). Geht soetwas in den 4-stelligen Bereich?

Zivilrechtlich reguliert die Haftpflichtversicherung den Schaden, nimmt beim Versicherten aber bis zu 5000 EUR Regress.

 

Warum sich ein Anwalt lohnen kann, ist die strafrechliche Seite. Denn "Unfallflucht" ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat, d.h. es droht mindestens eine Nachschulung, ein Fahrverbot oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. Außerdem eine Geldbuße nach Tagessätzen.

am 5. Juli 2012 um 8:23

Zitat:

Original geschrieben von VW-Hawky

Zivilrechtlich reguliert die Haftpflichtversicherung den Schaden, nimmt beim Versicherten aber bis zu 5000 EUR Regress.

Warum sich ein Anwalt lohnen kann, ist die strafrechliche Seite. Denn "Unfallflucht" ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat, d.h. es droht mindestens eine Nachschulung, ein Fahrverbot oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. Außerdem eine Geldbuße nach Tagessätzen.

Ist dein Anwalt clever, bekommst du zunächst Versicherungsschutz. Fahrerflucht ist nämlich nur vorsätzlich begehbar. Kommt es zu einer Verurteilung mit Feststellung "Vorsatz", musst du alle Kosten tragen. Gute Anwälte handeln aber bei einem geringen Sachschaden auch mal eine Ausgleichszahlung an eine gemeinnützige Einrichtung mit der Staatsanwlatschaft aus, dagegen wird das Verfahren fallen gelassen. Darüber "freuen" sich die Gerichte, da sie entlastet sind. Informiere dich im Bekanntenkreis nach einem guten Anwalt für Verkehrsrecht, die Chancen stehen gut, dass er dich zumindest mit einem blauen Auge aus der Sache rausholt. Good Luck!

MFG Paule

Und ganz wichtig: Versuche den Mauerschaden ohne(!!!!) Versicherung zu regeln.

Wie mein Vorschreiber schon geschrieben hat: Die zahlen zwar, nehmen dich aber dann bis 5.000,- Euro in Regress. Was aber noch dazu kommt:

Selbst wenn du dann am Ende den Schaden eh selber zahlst, wirst du trotzdem hochgestuft!

am 5. Juli 2012 um 22:10

Zitat:

Wo steht denn was von einer Betonmauer?

Sorry, bei einer Gartenmauer hatte ich an so etwas gedacht, relativ schwer ohne Eigenschaden kaputtzukriegen.

http://www.dasumwelthaus.de/img/26383B1243446517.jpg

Paar Fotos wären wohl das Beste.

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