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Fahrerflucht

VW Vento 1H
Themenstarteram 23. Januar 2004 um 13:17

Nur mal sonne allgemeine Frage. Kann man auch Leute anzeigen die Fahrerflucht begangen haben, wenn einem das geschädigte Fahrzeug nicht gehört?

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21 Antworten

na klar,wenn Du Zeuge bist

Themenstarteram 23. Januar 2004 um 13:31

@jan

Meinst du man sollte sowas tun??

is nen bisschen wie petzen.

am 23. Januar 2004 um 13:38

@ märten und wenn es dein Fahrzeug wäre? Oder es sind Leute verletzt worden, oder das Fahrzeug deiner Freundin oder, oder, oder.......

Auf jeden Fall Polizei rufen, oder wenn man den Geschädigten kennt, ihm die Autonummer des anderen geben.

Gruß aus Frankfurt

westschwer

am 23. Januar 2004 um 13:38

1) Na klar, Fahrerflucht ist eine Straftat und wird vom Staatsanwalt geahndet. Wenn der Geschädigte sein Geld haben will muss er einen eigenen Zivilprozess führen - das hat aber nix mehr mit der Fahrerflucht zu tun.

2) Würdest Du dir nicht wünschen das der Mensch Ärger bekommt der deine Karre angemackt hat ?

<Meinung>

Ist ne ziemlich Schweinerei abzuhauen, da man ja schließlich versichert ist für sowas..

</Meinung>

am 23. Januar 2004 um 13:43

klar solltest das machen...

hat mich damals auch selbst angezeigt... war mir lieber als wenn es jemand anderes getan hätte... dann wärs ja noch schlimmer geahndet worden!

und siehe da die polizistIN war ganz nett und hat das als Verwarnung gesehn... und der laterne gehts auch jut... zwar bissel schief aber sie leuchtet noch und ne anzeige blieb mir so erspart.

 

greetz

vor allem,wenns Dumm läuft,kann sich der Zeuge ein neues Gebiss suchen evtl.!!:rolleyes:

Aber Eigentlich sollte man Unfallflüchter schon Anzeigen,man will ja auch,das wenn das eigene Fzg. Beschädigt wurde,auch seine Kohle haben.

Themenstarteram 23. Januar 2004 um 14:02

Ick werd mal warten ob sich der geschädigte meldet, ick hab ihm ne nachricht hinterlassen dass ich gesehen hab das wer gegen sein auto gefahren is und meine nummer aufgeschrieben.

hab mal gelesen dass der verursacher 24 stunden zeit hat sich bei der polizei zu melden und den schaden anzeigt wenns um ruhendenverkehr geht!

ich kann dir nur ans Herz legen das du dich bei der Polizei meldest.

Ich war einmal der Geschädigte, hatte aber keine Zeugen..bzw die haben sich nicht gemeldet.

Früher oder später wirst du in der gleichen Situation sein und da wünscht du dir das sich ein zeuge meldet.

Ich würds machen.

Gruß

Badbull

habe selber mal gesehen wie einer beim ausparken ´n auto gerammt hat...

steigt aus - guckt - sein auto o.k. - und weg...

ich telefon raus - kennzeichen gemeldet - fertig

die grüne minna kam dann auch und der geschädigte auch, war ´n kleiner opa der die sache nicht verstanden hat, wie kann einer sein auto kaputt machen und abhauen...

der war echt fertig und traurig darüber...

wie soll´s sein ich hoffe der schuldige wurde gefunden ...

 

p.s. merk dir wie die person aussah denn das kfz zeichen allein nützt nicht viel...

Zitat:

Original geschrieben von eltrah

p.s. merk dir wie die person aussah denn das kfz zeichen allein nützt nicht viel...

Unsinn!! Ein Unfall wird anders verfolgt als eine Geschwindigkeitsüberschreitung!!! Es reicht, wenn das verursachende Fahrzeug ermittelt werden kann. Zumindest für die Schadensreglierung! Denn das Verursacherfahrzeug hat auch immer Spuren... Wer am Steuer saß, ist dann unerheblich. Das interessiert nur die Rennleitung, bzw. die Staatsanwaltschaft. Nicht wirklich die Versicherung, die muß auch so zahlen...

Auf alle Fälle bei der Polizei melden, die Anzeige brauchst Du nicht selbst zu erstatten, da wird sich dann wohl eher die Staatsanwaltschaft oder der Geschädigte drum kümmern. Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt und wer selbst schonmal geschädigt war weiß was das für eine Scheiße ist - mir hat mal wer vor dem Haus ins vor einer Garagenreihe geparkte Auto eine fette Beule in die Tür gefahren... leider nie erwischt, grr.

mh

das mein ich auch... der polizei ist der schaden an dem auto im ersten moment egal die wollen den fahrer.... deswegen person merken....

nach dem kfz-kennzeichen nach bekommen sie nur den halter...

Ja, und der Halter ist dafür verantwortlich wem er sein Auto überlässt !!!

Deswegen haftet im Zweifelsfall immer der Halter des Fahrzeugs

@topic:

Auf jeden Fall melden!!! Wie schon erwähnt: denk dir mal es wär dein Auto

ja der halter haftet für den haftpflichtschaden...

somit wäre die schadensregulierung geklärt...

aber die brüder in grün wollen ja auch den täter bestrafen, bei schwerer unfallfluch mit führerscheinentzug...

und die pappe ist der los der gefahren ist...

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