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Fahrerflucht

Themenstarteram 8. Mai 2015 um 11:40

Hallo,

letzes Jahr stand ich mit meinen Auto auf einem Parkplatz. Ich war alleine.

Zurück zum Fahrzeug, sah ich rechts von meinem Auto ein Wohnwagen sehr dicht an mir Parken.

Aus neugier schaute ich nach, und sah auf meinem Kotflügel eine Delle.

Ich wartete auf den Fahrer und bittete Ihn seine Fahrertüre aufzumachen. Die Türkante von Ihm war genau in Höhe auf der Delle meine Kotflüglels.

Ich wollte die Polizei rufen, aber er ist wegen Zeitmangels weggefahren, und sagte das ist Pilepalle.

Ich einen Tag später dies bei der Polizei angezeigt und ein Gutachten erstellt. Er war mit seiner Freundin und ich alleine.

Fahrerflucht, hieß es.

Heute der Brief von der Staatanwaltschaft: Der Beschuldigte hat die Auflage fristgerecht erfüllt.

Damit ist das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung beseitigt und die Tat kann als Vergehen nicht weiter verfolgt werden.

Was für eine Frist ?

Jetzt sitz ich da mit meinem Schaden über 900.- ?

Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@MvM schrieb am 8. Mai 2015 um 15:04:47 Uhr:

Bei einem Verkehrsunfall darf der Fahrer ein Bußgeld zahlen, aber dies ist hier nicht der Fall, weil es keinen Verkehrsunfall gab.

was soll das denn sonst gewesen sein?

Zitat:

@MvM schrieb am 8. Mai 2015 um 15:04:47 Uhr:

Fahrerflucht war wohl auch nicht gegeben (oder man hat es nicht anerkannt), da mit dem Fahrer am Unfallort gesprochen wurde.

Der Fahrer hat sich vom Unfallort entfernt, damit liegt hier eine Unfallflucht vor. Laut Gesetz hat er zu warten, um alle notwendigen Feststellungen zum Fahrer und zum Schaden zu ermöglichen.

Zitat:

@MvM schrieb am 8. Mai 2015 um 15:04:47 Uhr:

Somit besteht von der Polizei aus kein Interesse sich um den Fall zu kümmern.

Da die Unfallflucht ein Offizialdelikt ist, ist die Polizei dazu sogar verpflichtet

Zitat:

@MvM schrieb am 8. Mai 2015 um 15:04:47 Uhr:

Der TE hätte im letzten Jahr bereits Kontakt mit der gegnerischen Verichcerung aufnehmen müssen, um seinen Schaden zu melden. Wenn dies noch nicht geschehen ist wird es jetzt mal langsam Zeit...

Drei Jahre hat man Zeit, den Schaden geltend zu machen

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dann hast Du aber jetzt einen polizeilich festgestellten Verursacher. Über den Zentralruf der Autoversicherer bekommst Du mit dem Kennzeichen die Versicherung des Schädigers heraus. Bei denen machst Du Deine Ansprüche geltend. Notfalls per Anwalt. Und dann wird auch der zivilrechtliche Schaden ersetzt. Ein Dialog mit dem Verursacher selbst ist dafür nicht erforderlich.

Das bedeutet zunächst nur, dass gegen den Beschuldigten seitens der Behörde nicht wegen des Vergehens des des unerlaubten Entfernens vom Unfallort ermittelt wird.

Deinen Schadenersatz musst Du nun ggf. auf zivilem Weg einklagen, dafür ist die Behörde nicht zuständig.

Um welche Auflage geht es denn? Ich lese das so, dass der Andere eine Zahlungsauflage erhalten hat, also von der Staatsanwaltschaft als Täter angesehen wurde. Da ja eine Personenbeschreibung möglich war, würde mich das anders auch sehr wundern.

Wenn es einen festgestellten Täter gibt ist der Schadensausgleich eine reine Formsache, muss aber natürlich über den zivilrechtlichen Weg geltend gemacht werden.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 8. Mai 2015 um 14:07:56 Uhr:

Um welche Auflage geht es denn? Ich lese das so, dass der Andere eine Zahlungsauflage erhalten hat, also von der Staatsanwaltschaft als Täter angesehen wurde. Da ja eine Personenbeschreibung möglich war, würde mich das anders auch sehr wundern.

Wenn es einen festgestellten Täter gibt ist der Schadensausgleich eine reine Formsache, muss aber natürlich über den zivilrechtlichen Weg geltend gemacht werden.

Bei einem Verkehrsunfall darf der Fahrer ein Bußgeld zahlen, aber dies ist hier nicht der Fall, weil es keinen Verkehrsunfall gab. Fahrerflucht war wohl auch nicht gegeben (oder man hat es nicht anerkannt), da mit dem Fahrer am Unfallort gesprochen wurde. Somit besteht von der Polizei aus kein Interesse sich um den Fall zu kümmern.

Der TE hätte im letzten Jahr bereits Kontakt mit der gegnerischen Verichcerung aufnehmen müssen, um seinen Schaden zu melden. Wenn dies noch nicht geschehen ist wird es jetzt mal langsam Zeit...

Zitat:

@MvM schrieb am 8. Mai 2015 um 15:04:47 Uhr:

Bei einem Verkehrsunfall darf der Fahrer ein Bußgeld zahlen, aber dies ist hier nicht der Fall, weil es keinen Verkehrsunfall gab.

was soll das denn sonst gewesen sein?

Zitat:

@MvM schrieb am 8. Mai 2015 um 15:04:47 Uhr:

Fahrerflucht war wohl auch nicht gegeben (oder man hat es nicht anerkannt), da mit dem Fahrer am Unfallort gesprochen wurde.

Der Fahrer hat sich vom Unfallort entfernt, damit liegt hier eine Unfallflucht vor. Laut Gesetz hat er zu warten, um alle notwendigen Feststellungen zum Fahrer und zum Schaden zu ermöglichen.

Zitat:

@MvM schrieb am 8. Mai 2015 um 15:04:47 Uhr:

Somit besteht von der Polizei aus kein Interesse sich um den Fall zu kümmern.

Da die Unfallflucht ein Offizialdelikt ist, ist die Polizei dazu sogar verpflichtet

Zitat:

@MvM schrieb am 8. Mai 2015 um 15:04:47 Uhr:

Der TE hätte im letzten Jahr bereits Kontakt mit der gegnerischen Verichcerung aufnehmen müssen, um seinen Schaden zu melden. Wenn dies noch nicht geschehen ist wird es jetzt mal langsam Zeit...

Drei Jahre hat man Zeit, den Schaden geltend zu machen

Zitat:

@Kai R. schrieb am 8. Mai 2015 um 14:07:56 Uhr:

Um welche Auflage geht es denn? Ich lese das so, dass der Andere eine Zahlungsauflage erhalten hat, also von der Staatsanwaltschaft als Täter angesehen wurde. Da ja eine Personenbeschreibung möglich war, würde mich das anders auch sehr wundern.

Wenn es einen festgestellten Täter gibt ist der Schadensausgleich eine reine Formsache, muss aber natürlich über den zivilrechtlichen Weg geltend gemacht werden.

Vielleicht hat sich der Verursacher ja, nachdem es seine Zeit erlaubte, seinerseits noch innerhalb der 24 Stunden gemeldet und die StA hat dies akzeptiert.

Würde mich bei unserer heutigen Justiz nicht wundern.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 8. Mai 2015 um 15:11:25 Uhr:

Zitat:

@MvM schrieb am 8. Mai 2015 um 15:04:47 Uhr:

Somit besteht von der Polizei aus kein Interesse sich um den Fall zu kümmern.

Da die Unfallflucht ein Offizialdelikt ist, ist die Polizei dazu sogar verpflichtet

Ja - und davon abgesehen geht es hier auch nicht um die Polizei, sondern darum, was die Staatsanwaltschaft macht.

Zum Rest: Mit Zahlung der Geldauflage ist er strafrechtlich aus der Sache raus, hat damit aber faktisch zugegeben, dass er Unfallflucht begangen hat (was natürlich gleichzeitig bedeutet, dass er den Unfall zugibt). Es dürfte in der Tat keinerlei Schwierigkeiten mehr machen, die Forderung für den Schaden auf dem zivilen Weg einzutreiben.

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 8. Mai 2015 um 16:17:20 Uhr:

 

Zum Rest: Mit Zahlung der Geldauflage ist er strafrechtlich aus der Sache raus, hat damit aber faktisch zugegeben, dass er Unfallflucht begangen hat (was natürlich gleichzeitig bedeutet, dass er den Unfall zugibt).

Also ehrlich gesagt lese ich hier nichts von der Zahlung einer Geldauflage.

Zitat:

@Matsches schrieb am 8. Mai 2015 um 19:22:12 Uhr:

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 8. Mai 2015 um 16:17:20 Uhr:

 

Zum Rest: Mit Zahlung der Geldauflage ist er strafrechtlich aus der Sache raus, hat damit aber faktisch zugegeben, dass er Unfallflucht begangen hat (was natürlich gleichzeitig bedeutet, dass er den Unfall zugibt).

Also ehrlich gesagt lese ich hier nichts von der Zahlung einer Geldauflage.

Wörtlich hat er "Auflage" geschrieben, was in der Regel eine Geldauflage ist.

am 8. Mai 2015 um 18:41

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 8. Mai 2015 um 19:29:38 Uhr:

Zitat:

@Matsches schrieb am 8. Mai 2015 um 19:22:12 Uhr:

 

Also ehrlich gesagt lese ich hier nichts von der Zahlung einer Geldauflage.

Wörtlich hat er "Auflage" geschrieben, was in der Regel eine Geldauflage ist.

Richtig, wobei auch noch Sozialstunden z.B. denkbar wären.

Aber es wird einfach ein "Angebot" der Staatsanwaltschaft gewesen sein, gegen entsprechende Auflagen (die quasi einem Urteil inkl. Schuldeingeständnis und Strafe, aber ohne Prozess gleichen) das einzustellen.

Wie die Auflagen nun genau aussehen, das wird der TE nicht herausfinden.

Zitat:

@Spiderman79 schrieb am 8. Mai 2015 um 13:40:46 Uhr:

Damit ist das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung beseitigt und die Tat kann als Vergehen nicht weiter verfolgt werden.

Jetzt sitz ich da mit meinem Schaden über 900.- ?

Die Schadenregulierung ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und damit vollkommen losgelöst von jeglicher Strafverfolgung.

Wie du trotzdem an die Erstattung des dir zugefügten materiellen Schadens herankommst, wurde ja weiter oben im Thread schon beschrieben.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 8. Mai 2015 um 15:11:25 Uhr:

Zitat:

@MvM schrieb am 8. Mai 2015 um 15:04:47 Uhr:

Bei einem Verkehrsunfall darf der Fahrer ein Bußgeld zahlen, aber dies ist hier nicht der Fall, weil es keinen Verkehrsunfall gab.

was soll das denn sonst gewesen sein?

Das Fahrzeug stand, der Motor war aus, also kein Eingriff in den Staßenverkehr.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 8. Mai 2015 um 15:11:25 Uhr:

Zitat:

@MvM schrieb am 8. Mai 2015 um 15:04:47 Uhr:

Fahrerflucht war wohl auch nicht gegeben (oder man hat es nicht anerkannt), da mit dem Fahrer am Unfallort gesprochen wurde.

Der Fahrer hat sich vom Unfallort entfernt, damit liegt hier eine Unfallflucht vor. Laut Gesetz hat er zu warten, um alle notwendigen Feststellungen zum Fahrer und zum Schaden zu ermöglichen.

Schwierig zu sagen. Es kam zum Gespräch und hier müsste der Fahrer nur sagen, das die Adressen ausgetauscht wurden. Eventuell war dies sogar der Fall und der Fahrer ist anschließend gefahren.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 8. Mai 2015 um 15:11:25 Uhr:

Zitat:

@MvM schrieb am 8. Mai 2015 um 15:04:47 Uhr:

Somit besteht von der Polizei aus kein Interesse sich um den Fall zu kümmern.

Da die Unfallflucht ein Offizialdelikt ist, ist die Polizei dazu sogar verpflichtet

Dazu muss erst ein mal feststehen, das es Unfallflucht war. Ich lese in den vorherigen Beiträgen nur, das der Fahrer nicht auf die Polizei warten wollte. Einige heften nur einen Zettel mit der Anschrift an die Scheibenwischer und kommen ohne Bußgeld davon.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 8. Mai 2015 um 15:11:25 Uhr:

Zitat:

@MvM schrieb am 8. Mai 2015 um 15:04:47 Uhr:

Der TE hätte im letzten Jahr bereits Kontakt mit der gegnerischen Verichcerung aufnehmen müssen, um seinen Schaden zu melden. Wenn dies noch nicht geschehen ist wird es jetzt mal langsam Zeit...

Drei Jahre hat man Zeit, den Schaden geltend zu machen

In der Regel bekommt man die volle Summe nur, wenn keine neuen Schäden dazu kommen...

Zitat:

@MvM schrieb am 9. Mai 2015 um 11:22:06 Uhr:

Zitat:

@Kai R. schrieb am 8. Mai 2015 um 15:11:25 Uhr:

 

was soll das denn sonst gewesen sein?

Das Fahrzeug stand, der Motor war aus, also kein Eingriff in den Staßenverkehr.

Das ist völliger Quatsch. Natürlich ist das ein Unfall. Ob gestanden gefahren ist völlig egal. Dieser Beitrag zeugt von völliger Ahnungslosigkeit.

Zitat:

@MvM schrieb am 9. Mai 2015 um 11:22:06 Uhr:

Zitat:

@Kai R. schrieb am 8. Mai 2015 um 15:11:25 Uhr:

 

Der Fahrer hat sich vom Unfallort entfernt, damit liegt hier eine Unfallflucht vor. Laut Gesetz hat er zu warten, um alle notwendigen Feststellungen zum Fahrer und zum Schaden zu ermöglichen.

Schwierig zu sagen. Es kam zum Gespräch und hier müsste der Fahrer nur sagen, das die Adressen ausgetauscht wurden. Eventuell war dies sogar der Fall und der Fahrer ist anschließend gefahren.

Und genau das ist die einzige Möglichkeit. Man müsste sich untereinander geeinigt haben. Alles andere ist "Unfallflucht"

Zitat:

@MvM schrieb am 9. Mai 2015 um 11:22:06 Uhr:

Zitat:

@Kai R. schrieb am 8. Mai 2015 um 15:11:25 Uhr:

 

Da die Unfallflucht ein Offizialdelikt ist, ist die Polizei dazu sogar verpflichtet

Dazu muss erst ein mal feststehen, das es Unfallflucht war. Ich lese in den vorherigen Beiträgen nur, das der Fahrer nicht auf die Polizei warten wollte. Einige heften nur einen Zettel mit der Anschrift an die Scheibenwischer und kommen ohne Bußgeld davon.

Und genau dieses Zettel anheften reicht nicht aus und der Tatbestand des § 142 StGB ist erfüllt.

Es gibt auch Leute, die überfallen Banken und werden nicht erwischt - also erlaubt? Wieder ein Zeichen völliger Ahnungslosigkeit

Abschließend ein Tip: einfach nicht auf Fragen/Beiträge mit verkehrs - bzw. strafrechtlichen Hintergrund antworten, weil du, mit allem Respekt, einfach keine Ahnung hast. Oder einfach mal den § 142 StGB lesen und verstehen

am 9. Mai 2015 um 17:49

Hier ist sowas doch alles geregelt: http://dejure.org/gesetze/StGB/142.html

Ich würde Anzeige erstatten (hast du ja bereits) und den Fall an einen guten Anwalt übergeben, eventuell sogar damit vor Gericht gehen. Autofahrer, welche nach einem Unfall einfach abhauen, sollte man aus dem Verkehr ziehen oder zumindest eine hohe Geldstrafe verhängen.

Beim Anwalt würde ich auch darauf hin weisen, das er nach dem eigentlichen Unfall weg war, später zum Fahrzeug zurück gekehrt ist und dann ohne Regulierung abgehauen ist, auch seine Aussage zum Schaden würde ich erwähnen. Damit kann er nicht mehr von "nicht gewusst" reden, sondern du von Vorsatz

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