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Fahrerflucht
Hallo ab wann ist Fahrerflucht.
Ich hatte einen Unfall mit einer Fahrradfahrern, die ist mir rein gefahren.
Ich habe mich natürlich um die gekümmert das es ihr gut ging. Ein Sanitäter war auch da also privat, er hat mitgeschaut.
Ihr ging es gut die wollte keinen Arzt haben, sie saß ungefähr 30 Minuten ich war dabei. Die hat mindestens 5 kippen geraucht.
Nach der halben Stunde meinte sie das ihre Mutter ihr geraden hat einen Krankenwagen zu rufen. Davor wollte sie unbedingt mit dem Fahrrad weiter fahren. Hatte ihr mit kabelbindern auch ihr Fahrradkorb wieder dran gemacht.
Ich habe ihr den Krankenwagen über die 112 angerufen, meinem Telefon. Die 112 hat auch die Polizei verständigt. Also die Polizei kam war ich im Supermarkt neben der Unfallstelle und ohne Auto natürlich mit ihrem Einverständnis Wasser zu kaufen.
Die Polizei will mir ans Bein pinkeln und behauptet Fahrerflucht.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Yassin-Yassin schrieb am 28. März 2017 um 13:28:50 Uhr:
Was die Sterne sind ist für mich jetzt uninteressant. Ich habe den Eignungstest bestanden aber habs doch dann nicht gemacht damals. Weil ich zur Wasserschutzpolizei gehen wollte.
Mit deiner mangelhaften Zeichensetzung und Rechtschreibung kann ich mir das nur schwer vorstellen. Auch nicht bei den erhöhten Einstellungszahlen seit ein paar Jahren.Ausländer Geleier, Denke er hatte so eine Ader gehabt zweitens weist du garnicht woher ich komme oder wer ich bin.
Und wir sind in Deutschland zum Glück sonst würde sowas wie du keinen Leben mehr haben. Hinter dem Klavier protzen und auf der Straßen sich verstecken hinter ne foz
Du hast gemerkt, dass du mit deiner abstrusen Geschichte nicht weiterkommst und versuchst jetzt zu drohen?
Die Drohung jetzt mal beiseite: es trifft sich gut, dass du in FFM wohnhaft bist. Ich arbeite dort seit einiger Zeit, deswegen biete ich dir an, dir das ganze auf dem Revier nochmals in kurzen, verständlichen Sätzen in entspannter Atmosphäre zu erklären. Vielleicht hole ich auch unseren Unfallsachbearbeiter dazu, der ist in diesen Dingen noch fitter. Und wenn du mir dann die Vorgangsnummer nennst, unter der das ganze aufgenommen worden sein soll, schaue ich in den Vorgang und sage dir, was da Sache ist. Ich bin ab morgen früh 06:00 Uhr wieder im Dienst. Wenn du mir eine PN schreibst, sage ich dir, auf welches Revier du für diese Information kommen kannst. Das Ganze läuft dann unter dem Stichwort "Bürgerfreundlichkeit".
Ach ja, hatte ich eben vergessen: wenn du den persönlichen Kontakt scheust, kannst du mit der Vorgangsnummer auch auf jeder Dienststelle anrufen, dir die Telefonnummer des Sachbearbeiters geben lassen und den anrufen/mit dem sprechen. Der hat den Vorgang ja im Original vorliegen.
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91 Antworten
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat. Einem solchen Vorwurf sollte man mit entsprechender Rechtskenntnis entgegentreten, das bedeutet für dich nur den einen Tip: kläre das über einen Anwalt.
Habe ich. Bin ja mit Ihrer Erlaubnis los gegangen um mir und ihr Wasser zu holen
Zitat:
@Yassin-Yassin schrieb am 27. März 2017 um 14:59:24 Uhr:
Habe ich. Bin ja mit Ihrer Erlaubnis los gegangen um mir und ihr Wasser zu holen
Wenn du das über einen Anwalt geklärt hast was willst du dann hier noch wissen?
Kann man überhaupt nach einer halben Stunde Kommunikation mit dem Unfallgegner "fliehen"? Das Fahrzeug steht noch da, und das Gesicht sollte in der Zeit eingeprägt worden sein...
Ich vermute, man hat Daten getauscht...?
Ich vermute, es gab Zeuge, mit denen man Daten getauscht haben könnte...?
Zeuge war der Sanitäter und einer der gegenüber der Unfallstelle gewohnt hat.
Was ich wissen will ist, wie es ausschaut da ich noch keine Antwort vom Anwalt bekommen habe. Dich die Behauptung Fahrerflucht wurde auch mein Führerschein beschlagnahmt. Wie lange könnte das ganze dauern und hat jemand Erfahrung?
Wie lange warst du denn Wasser holen?
Wenn der Supermarkt gleich neben der Unfallstelle war, wirst du doch kaum mehr als 10-15min weg gewesen sein.
Was sagen den die Zeugen, die Anwesend waren, als die Polizei kam.
Was bedeutet denn ans Bein pinkeln? Hast du was schriftliches von den Beamten und wenn ja, was steht drauf?
Und wer hat nun den Krankenwagen gerufen? Du oder die Mama?
Für mich ist da noch einiges unklar.
Gruß,
der_Nordmann
Wie kann jemand, der schon persönlich bei der Polizei bekannt ist, noch Fahrerflucht begehen?
Zitat:
So da ich neben einer Polizei Revier arbeite sieht mich ein Polizist permanent und hat selbst festgestellt das ich das Auto vorwiegend in Bonn bewege. Wochenende fahre ich meistens mit dem Zug nach Frankfurt falls ich mal fahre.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 27. März 2017 um 15:38:53 Uhr:
Wie kann jemand, der schon persönlich bei der Polizei bekannt ist, noch Fahrerflucht begehen?
Zitat:
@zille1976 schrieb am 27. März 2017 um 15:38:53 Uhr:
Zitat:
So da ich neben einer Polizei Revier arbeite sieht mich ein Polizist permanent und hat selbst festgestellt das ich das Auto vorwiegend in Bonn bewege. Wochenende fahre ich meistens mit dem Zug nach Frankfurt falls ich mal fahre.
Muss ja nicht im gleichen Revier passiert sein.
@TE
Die Polizei hat bei jedem Verdacht ein Strafverfahren einzuleiten. Schuldausschließungsgründe oder Gründe die gegen den Verdacht sprechen, werden zwar dokumentiert, von der Polizei aber nicht bewertet.
Dies obliegt der Staatsanwaltschaft, die dann eventuell ein Verfahren einleitet, oder die Sache sofort einstellt. Sowohl bei Feuerwehr als auch bei der Polizei werden die Notrufe aufgezeichnet. Wenn es wirklich so war wie du sagst, kann ich mir gut vorstellen, dass die Sache eingestellt bzw. erst gar kein Verfahren eingeleitet wird. Die Aussage deiner Unfallgegnerin dürfte hier dann ja auch für dich sprechen.
Einen Anwalt würde ich bei diesem Vorwurf aber auf jeden Fall einschalten.
@ TE
Sei ein Mann und puller einfach zurück. Und sei geduldig. Das können schon ein paar Wochen werden, wenn Du Pech hast. Fahr in der Zeit Taxi und sammel die Quittungen. Wenn die Beschlagnahme rechtswidrig gewesen ist, dann muss der Dienstherr des betreffenden Polizisten Dir diese Kosten ersetzen. Und SPRICH mit deinem Anwalt.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 27. März 2017 um 15:38:53 Uhr:
Wie kann jemand, der schon persönlich bei der Polizei bekannt ist, noch Fahrerflucht begehen?
Zitat:
@zille1976 schrieb am 27. März 2017 um 15:38:53 Uhr:
Zitat:
So da ich neben einer Polizei Revier arbeite sieht mich ein Polizist permanent und hat selbst festgestellt das ich das Auto vorwiegend in Bonn bewege. Wochenende fahre ich meistens mit dem Zug nach Frankfurt falls ich mal fahre.
Der § 142 zielt nicht darauf ab, dass der Verursacher bei der Polizei bekannt sein muß, sondern in erster Linie darauf, dass der Geschädigte am Unfallort die Personalien erhält, um seine zivilrechtlichen Ansprüche durchsetzen zu können.
Zitat:
@Yassin-Yassin schrieb am 27. März 2017 um 15:20:17 Uhr:
Was ich wissen will ist, wie es ausschaut da ich noch keine Antwort vom Anwalt bekommen habe. Dich die Behauptung Fahrerflucht wurde auch mein Führerschein beschlagnahmt. Wie lange könnte das ganze dauern und hat jemand Erfahrung?
Autsch.... Wieder mal ein Grund, den Führerschein niemals vorzuzeigen....
Zitat:
@AS60 schrieb am 27. März 2017 um 15:56:38 Uhr:
Zitat:
@zille1976 schrieb am 27. März 2017 um 15:38:53 Uhr:
Wie kann jemand, der schon persönlich bei der Polizei bekannt ist, noch Fahrerflucht begehen?
Zitat:
@AS60 schrieb am 27. März 2017 um 15:56:38 Uhr:
Zitat:
@zille1976 schrieb am 27. März 2017 um 15:38:53 Uhr:
Der § 142 zielt nicht darauf ab, dass der Verursacher bei der Polizei bekannt sein muß, sondern in erster Linie darauf, dass der Geschädigte am Unfallort die Personalien erhält, um seine zivilrechtlichen Ansprüche durchsetzen zu können.
Wenn Doppel-Y doch mit seinem Handy die Leitstelle angerufen hat, sind dann seine Daten nicht automatisch hinterlegt?
Von daher wäre der Vorwurf doch absurd.