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Fahrerflucht

Themenstarteram 4. Mai 2005 um 17:34

Hallihallo!

An alle Rechtsexperten:

Meine Freundin hat sich heut von einem Kumpel in eine Parklücke einweisen lassen und soll dabei angeblich das neben ihr parkende Auto gerammt haben. Der Typ, dem das Auto gehört meinte, er habe es aus dem Fenster beobachtet und sei dann später prompt mit Zollstock usw. zum nachprüfen des "tatbestands" runter an sein auto gegangen. Natürlich musste er auch gleich den Freund und Helfer, unsere liebe Polizei rufen und konnte es nicht, wie ein normaler Mensch auf anderem Wege klären! Ich habe mir die sache natürlich gleich angeschaut und musste feststellen, dass die geschichte von der Höhe her passen könnte, wobei ich aber noch dazu sagen muss, dass meiner Freundin ihr auto vorher auch schon kratzer hatte, ich nun bloß nicht genau weiss, ob genau dieser, der durch diese Schramme entstanden sein soll, schon vorher da war! Nun ist es so, dass, derjenige, der meine Freundin eingewiesen hat, zwar sagt, dass da bloß noch 5-10cm Platz waren, er kann aber auch bezeugen, dass da nichts weiter passiert ist.

Nun der Polizei-meister fing dann gleich an, was von Vergehen nach §142, auf deutsch Fahrerflucht zu erzählen, von prozess hier und da, punkte, mögliches fahrverbot uvm..

Meine Freundin hat aber nichts davon gemerkt, dass sie an das andere auto gefahren sein soll. Ausserdem is sie ja ne weggefahren! also nix mit fahrerflucht! Naja,.. vielleicht kann uns ja hier jemand helfen!

MfG Dirk

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10 Antworten
am 4. Mai 2005 um 18:20

Ich bin mir jetzt nicht sicher, wie du das meinst, dass "da nichts weiter passiert ist". Gab es einen Anstoss, durch den "nichts weiter passiert ist" oder gab es keine Berührung?

Wenn man sich bis auf 5 cm genau einweisen lassen muss, war die Parklücke wohl definitv zu klein, der andere muss ja später auch normal ausparken können.

Hat deine Freundin das Fahrzeug nach dem Parken verlassen und ist weggegangen oder war der vermeintlich Geschädigte schneller und hat sie noch beim Fahrzeug abgepasst? Ist sie vom Fahrzeug weg, hätte sie den Tatbestand der Unfallflucht dadurch bereits erfüllt (immer vorausgesetzt, dass der Unfall wirklich stattgefunden hat).

Es heißt:

"Der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, oft noch mit der älteren Überschrift als Verkehrsunfallflucht oder einfach Unfallflucht bezeichnet, ist in § 142 Strafgesetzbuch geregelt.

Nach dieser Vorschrift wird derjenige bestraft, der sich als an einem Verkehrsunfall Beteiligter vom Unfallort entfernt, ohne zuvor den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Personalien ermöglicht zu haben oder hierzu wenigstens eine angemessene Zeit gewartet zu haben, sowie derjenige, der sich zwar erlaubterweise vom Unfallort entfernt hat, die erforderlichen Feststellungen aber nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht."

Das Wegfahren mit dem Pkw ist damit nicht gemeint.

Es würde sich um einen Unfall im ruhenden Verkehr handeln mit wahrscheinlich geringem Sachschaden. Für deine Freundin spricht, dass sie sich hat einweisen lassen, damit also durchaus darauf vertrauen konnte, dass der Einweiser ihr mitteilt, wenn sie das andere Fahrzeug touchiert hat.

Wenn überhaupt, wird das Verfahren wahrscheinlich gegen geringe Zahlung eingestellt, ist meine Vermutung zumindest.

Meine persönliche Meinung ist, dass es wahrscheinlich zu einer ganz leichten Berührung gekommen ist, der Einweiser keinen Schaden sehen konnte (oder wollte) und deshalb der Freundin nichts gesagt hat.

Eine schwierige Situation für alle Beteiligten.

Der Freundin und der Einweiser können den Schaden nicht bemerkt haben (eher unwahrscheinlich) oder diesen bewusst unterdrückt haben, der Unfallgegener kann den Schaden gesehen haben (eher unwahrscheinlich) oder aber versuchen eine "fremde" Beule Deiner Freundin anzulasten.

Wenn Freundin und Einweiser sowie der angebliche Unfallgegner bei Ihrer Aussage bleiben steht Aussage gegen Aussage. Für eine Verurteilung sollte das nicht reichen.

Entscheidend ist was ein Sachverständiger sagt.

Es ist durchaus möglich genau festzustellen ob die Schäden vom Auto der Freundin kommen.

Beide Autos hätten in diesem Fall entsprechende Lackspuren vom jeweils anderen Fahrzeug.

Themenstarteram 5. Mai 2005 um 10:10

Danke erstmal für die Antworten, nun zur Ergänzung:

An beiden Autos sind Kratzer in beider Höhe, das würde theoret. dafür sprechen! Aber, beide Autos haben die selbe Farbe, von daher sind es wirklich nur schleifspuren, die man nicht genau identfizieren kann! Zudem muss ich ja noch dazu sagen, dass da schon 1 oder 2 kratzer vorher am Auto meiner Freundin waren, ich nun aber wie bereits gesagt, nicht genau weiss, ob derjenige welche auch schon da war. Ausserdem befindet sich der Kratzer logischer weise am äußersten Autorand (freundin ihr auto). Also wenn man sich das ganze von oben ansehen würde und das auto als rechteck betrachtet ist die schleifspur an der oberen rechten ecke! das könnte auch bei 1000 anderen dingen passiert sein! Der einweiser hat uns gesagt, dass da locker 5-10cm platz waren und sie nie und nimmer soweit vor gerollt ist, sodass ein 15cm langer Kratzer am anderen Auto hätte entstehen können! Beide (freundin u einweiser) haben weder etwas gehört noch etwas gespürt! Deswegen stelle ich ja auch den Tatbestand der Fahrerflucht in frage!

Wenn ich nicht merke, dass da was passiert ist kann ich doch das auch nicht irgendwie sagen oder mich diesbezüglich bemerkbar machen! "Fahrerflucht" impliziert für mich ein vorsätzliches Vorgehen!

Naja,.. alle 3, also auch der Einweiser bekommen nun erstmal eine Anhörung und sollen sich dazu äußern! Ich glaube nicht, dass das irgendwie schlecht ausgeht! Das Problem an sich ist halt, dass meine Freundin noch ein halbes Jahr Probezeit hat und diese sich dann wegen eines winzigen Kratzers an so einer "Schrottkarre" um 2 Jahre verlängern sollte! Zur Not würden ihre Eltern auch bis vor Gericht gehen, zumal sie eine Verkehrsrechtschutz haben, aber mal sehen!

MfG Dirk

Fahrerflucht ist Fahrerflucht und kein Spass, auch an Schrottkarren nicht!

Wenn beide identische Lackfarben haben, so kann man das an den Unfallspuren ebenfalls feststellen.

Ohne Sachverständigenurteil wird hier keine Verurteilung erfolgen können.

Bei Fahrerflucht bekommen 99 von 100 Richtern erzählt, dass man angeblich Nichts bemerkt habe.

Wenn man gegen ein anderes Auto rollt, so bemerkt man das auch, es ist also keine besonders erfolgreiche Einrede.

am 5. Mai 2005 um 10:54

Wenn schon eine Rechtsschutz-Versicherung besteht, wäre eine Beratung durch einen Rechtsanwalt eine gute Wahl. Schließlich drohen deiner Freundin nicht unerhebliche Konsequenzen, falls sie wegen Fahrerflucht verurteilt werden sollte. Und einfach mal drauf bauen, dass es "schon schief gehen wird" - damit wär ich vorsichtig.

am 5. Mai 2005 um 12:15

Zitat:

Der einweiser hat uns gesagt, dass da locker 5-10cm platz waren und sie nie und nimmer soweit vor gerollt ist, sodass ein 15cm langer Kratzer am anderen Auto hätte entstehen können! Beide (freundin u einweiser) haben weder etwas gehört noch etwas gespürt!

Ja, was denn nun? Gab es eine Berührung oder nicht?

Dazu müsste es vom Einweiser doch ein klares "ja" oder "nein" geben können.

Soweit ich hier lese, kommt vom Einweiser ein klares: NEIN!

Und der Unfallgegner wird das bestimmt aus dem Fenster seiner Wohnung "sehr gut" gesehen haben. ;)

Also ich würd, da eh schon durch die Eltern ne Rechtsschutzvers. da is, zum Anwalt gehen. Ohne wärs wirklich zu riskant.

Themenstarteram 6. Mai 2005 um 10:00

Vielen Dank erst nochmal für die zahlreichen Antworten und Ratschläge! Wir werden die Geschichte mit Sicherheit dem Anwalt übergeben!

Zum Einweiser: Er hat wortwörtlich gesagt:

"als ich auf der Seite, wo es passiert sein soll stand, waren da noch 5-10 cm Luft, dann bin ich rüber gegangen, auf die andere seite und sie ist keinesfalls derart vorgerollt, dass ein kratzer hätte entstehen können, vorallem schon kein 15cm langer Kratzer, der mittig ein kleine Beule aufweist. Da bin ich mir ganz sicher, gehört habe ich auch nichts!"

Der Kratzer sieht wie folgt aus: [Bild!]

Fraglich finde ich, wie da in der Mitte diese kleine Beule hätte entstehen können und warum diese nur in der Mitte ist! Wir glauben der gute Mensch will uns das unterjubeln!

MfG Dirk

Hallo Diirki,

hat sich schon etwas ergeben?

Ich meine, was hat der AW gemeint ect.?

 

Gruß

Epex

am 27. Mai 2005 um 18:11

Zitat:

Original geschrieben von hirsetier

Soweit ich hier lese, kommt vom Einweiser ein klares: NEIN!

Und der Unfallgegner wird das bestimmt aus dem Fenster seiner Wohnung "sehr gut" gesehen haben. ;)

Also ich würd, da eh schon durch die Eltern ne Rechtsschutzvers. da is, zum Anwalt gehen. Ohne wärs wirklich zu riskant.

Gesehen nicht unbedingt aber ev. gehört, wenn er nah dran wohnt...

PS: das man sowas nicht gemerkt hat, ist eine dreiste Lüge, wie auch letztens bei AMS TV bewiesen (mit etwa <5km/h gegen ein anderes Autoi gerollt), sprich man merkt jeden Kratzer...

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