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Fahrerflucht

Themenstarteram 15. Februar 2025 um 12:20

Hallo zusammen,

von meinem Sohn die Freundin hat einen Unfall gehabt, als Sie 2 Autos überholen wollte, scherte das fordere Auto ebenfalls aus zum überholen. Da die Freundin vom Sohnemann Angst hatte, ist Sie einfach weitergefahren (abgehauen). Nun ist es so, dass die Versicherung an das gegnerisch Auto 3500 Euro bezahlt haben und jetzt wollen Sie davon 2500 Euro zurück, da Sie den Versicherungsschutz durch die Fahrerflucht verloren hat. Die Versicherung wusste nichts von dieser Fahrerflucht.

Kann man da etwas machen?

 

Zur Nebensache: Die gegnerische Seite hat vorher schon eine Zivilklage eingereicht und wollte den Differenzbetrag, da beide Seiten Schuld bekommen haben. Anscheinend war der Schaden beim Gegner größer als die Versicherung bezahlt hat. Es wurden nur 3.500 Euro bezahlt, statt 5000 Euro Schaden als Beispiel und dies wollte der Gegner noch haben.

Aber aktuell geht es darum, ob die Freundin vom Sohn die 2500 Euro zurückzahlen muss oder was können wir hier machen?

LG

und ja die Fahrerflucht war einfach nur sau dumm.

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20 Antworten

Ja - da kann man bei Fahrerflucht wenig machen. Ob vielleicht ein Rechtsanwalt, was mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre, hier etwas erreichen kann, ist fraglich.

Die Fahrerflucht und Versicherungsrückforderug von 2500 ist das eine, aber der Differenzbetrag zwischen 3500 und 5000 ist tatsächlich etwas völlig anderes - zwei Paar verschiedene Schuhe.

Gibt's eine Rechtsschutzversicherung, die eintreten würde?

Ziemliches Durcheinander - die Versicherung wusste nichts von der Fahrerflucht und möchte wegen der Fahrerflucht 2.500,- € zurück?

Abgesehen davon, dass hier keine Rechtsberatung zulässig ist, passt die Unfallschilderung nicht so recht. Wenn die Freundin bereits am Überholen war, wäre der vor ihr Ausscherende der Schuldige. Nur muss man das auch nachweisen können. Von wem haben dann beide Seiten Schuld bekommen?

Ist nur die Freundin verklagt? Oder auch der Fahrzeughalter? Auch die Versicherung? Ggfls. muss die Versicherung von der Klage informiert werden. Bei Gericht laufen Fristen, innerhalb derer man erwidern muss. Ansonsten gibt es ein Versäumnisurteil. Und ohne Rechtsanwalt werdet ihr bei Gericht wenig Chancen haben.

Regressforderungen von Haftpflichtversicherungen sind an das Vorliegen von bestimmten Voraussetzungen geknüpft. Auch wenn es so ausschaut, als ob ein bestimmtes Verhalten ganz klar bestimmte Folgen haben muss, gibt es dabei Dinge wie den Grad der Vorwerfbarkeit, die Regressforderungen zu Fall bringen können. Da kommt es auf Nuancen an. Eine anwaltliche Beratung unter Offenlegung aller Umstände ist hier eine sinnvolle Empfehlung, auch wenn die ein paar Taler kosten wird.

Themenstarteram 15. Februar 2025 um 12:45

Ob es eine Rechtschutzversicherung gibt, weiß ich nicht, muss ich nachfragen.

Bei dem Thread hier, soll es darum gehen, ob man etwas mit den 2.500 Euro machen kann, weil der Versicherungsschutz weggenommen wurde.

Im Moment ist es ja so, dass es hilft einen Anwalt zu nehmen oder einfach die 2.500 Euro zurückzahlt.

Danke für all eure Antworten.

Ist denn die Freundin hinsichtlich des unerlaubten Entfernens vom Unfallort strafrechtlich auch belangt worden, oder wurde das Verfahren eingestellt?

Abgesehen davon, dass ich die Fahrerflucht nicht verstehe, hätte man hier doch sofort einen Anwalt zu Rate ziehen sollen und nicht warten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist.

Na ja, bei Flucht zahlt ggfls. die RS nicht.

Das ist richtig, aber man hätte am nächsten Tag immer noch zur Polizei gehen und dwn Fall der eigenen Versicherung melden können.

 

Aber ist ja auch egal, es ist so wie es ist. Abgesehen davon verstehe ich den Unfallhergang sowieso nicht.

... es fehlen so einige Informationen, ohne diese kann man sich nur wage, wenn überhaupt, äußern !

Zitat:

@PAPPbotelli_2 schrieb am 15. Februar 2025 um 13:45:51 Uhr:

Bei dem Thread hier, soll es darum gehen, ob man etwas mit den 2.500 Euro machen kann,

Die Frage ist leicht zu beantworten.

Man selbst kann mit den 2500 EUR nichts mehr machen, da sie an die Versicherung zu zahlen sind.

Man kann darüber hinaus froh sein, wenn das alles ist und das Ganze nicht noch einen strafrechtlichen Wurmfortsatz hat. (Was m.E. hoffentlich der Fall sein wird, denn Unfallflucht geht gar nicht.)

Ansonsten ist deine Bescheibung unvollständig und verwirrend, darauf aufbauend kann es hier keine vernünftigen u. zielführendehn Antworten geben, außer der die hier schon steht: Anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 15. Februar 2025 um 14:41:21 Uhr:

Abgesehen davon, dass ich die Fahrerflucht nicht verstehe, hätte man hier doch sofort einen Anwalt zu Rate ziehen sollen und nicht warten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist.

Anscheinend hat es zwischen dem Fahrzeug der Freundin und dem Fahrzeug desjenigen der während des Überholvorganges ausgeschert ist, einen Zusammenstoß gegeben und die Freundin ist weitergefahren.

Ganz klar wird das zwar aus der Beschreibung des TE nicht, ist aber am wahrscheinlichsten.

Das wäre dann die Unfallflucht.

Aber hier ist vermutlich noch einiges nicht erwähnt worden.

Komische Geschichte bzw. Beschreibung der Geschichte.

Das dass so passiert ist, habe ich mir auch gedacht, umso unverständlicher ist die Unfallflucht.

In Deutschland habe wird das Superkassenanstellmodell auch beim Überholen. Wer von hinten an alle vorbeifährt, wird geächtet. Entsprechende Reaktionen hört man immer wieder und liest dies auch in Foren, wie z.B. diesem hier.

Wer dann in einen Unfall mit jemanden verwickelt wird, der auch zum Überholen ausschert, denkt folglich dann natürlich, dass er Schuld am Unfall trägt (obwohl das nicht oder nur zum geringeren Teil der Fall ist).

So erklärt sich dann, dass die Freundin in Panik geraten ist und sich aus dem Staub gemacht hat.

 

@PAPPbotelli_2

Eine wichtige Frage ist, ob gegen die Freundin deines Sohnes ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeleitet wurde oder ob die Unfallflucht den Behörden noch gar nicht bekannt ist?

Davon hängt das weitere Vorgehen entscheidend ab.

 

Gruß

Uwe

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