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Fahrerkarte auslesen auch wenn der Fahrer lange krank ist?
Hallo,
kann mir jemand sagen ob man die Fahrerkarte auch alle 28 bzw alle 90 Tage auslesen muss, wenn der Fahrer monatelang krank ist?
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8 Antworten
Ja, muss sie. Ist der Nachweis nicht lückenlos, zahlt die Firma mindestens 750€ Bußgeld, das wird sie nicht wollen denke ich.
Auch wenn die Karte sonst nicht benutzt wird, ist regelmäßiges Auslesen Pflicht.
Gruß
Andre
Danke für die Antwort .... "die Firma" bin ich ;-) es geht um meinen Fahrer, hab nur den einen dewegen wird die Fahrerkarte eigentlich in der Werkstatt ausgelesen, nur können die sich nicht daran erinnern, wann er das letzte mal da war. Ich hoffe ich bin aus der Verantwortung, wenn er der Verpflichtung nicht nachkommt, ich habe ihn abgemahnt, die Karte auslesen zu lassen. Er tut es aber nicht. Da er aber noch bis zum 30.03.2025 bei uns beschäftigt ist und warscheinlich bis dahin krank blieben wird, schauen wir mal was pasiert.
Rein Technisch gesehen kommt ja nichts dazu auf der Karte, was sie beschreiben und den Speicher füllen würde. Solange der Ringspeicher nicht voll läuft wird auch nicht überschrieben.
Wie das in der Praxis gehandhabt wird kann ich allerdings nicht sagen.
Übel wird es halt, wenn er jetzt trotz Krankheit irgendwo anders fährt und Tätigkeiten auf die Karte kommen. Dann hat er aber noch ganz andere Probleme.
Grüß Gott,
das stimmt nicht. Der Fahrer ist Krank. Krank heißt Arbeitsunfähig. Also hat er auch am Arbeitsplatz nicht verloren. Der schlechteste Fall wäre er ist nicht bei bewußsein - wie sollte er dann der Pflicht nachkommen die Karte auszuselen. Mach Dir keine Sorgen - die Karte muß bei regelmäßiger Arbeit alle 28 Tage ausgelesen werden. Wenn dann die Zeit durch Abwesenheit (Urlaub + Krank) unterbrochen wird, spielt das keine Rolle. Das einzige worauf ich achten würde, daß die Karte dann ausgelesen wird, an dem Tag wo er wieder anfängt zu arbeiten.
Sobald ein Ereignis auf der Karte gelangt, muss die Karte nach 28 Tagen ausgelesen werden. Wurde die Karte ausgelesen und danach nicht mehr gefahren, muss auch nicht ausgelesen werden: nicht nach 28 Tagen, nicht nach drei Monaten, nicht nach einem halben Jahr Deswegen ist es auch ratsam, vor einem Urlaub die Karte nach der letzten Schicht auszulesen. Dann hat man zum Arbeitsbeginn nach dem Urlaub keinen Stress, hat keine Auslesefrist versäumt, hat bis zum nächsten Auslesen entspannte 28 Tage Zeit.
Danke, das hört sich doch nach einem Plan an, somit muß ich nur noch dafür sorgen, das der Fahrer die Karte 1x ausliest, da er sie vor seiner Krankheit nicht ausgelesen hat.
Aber ich denke, die Karte wird "verloren gehen" da er sich wohl schon auf Rente eingeschossen hat, und nicht mehr fahren wird. Die Abmahnung ist raus, mehr kann ich zZt. eh nicht machen.
Das Auslesen der Daten ist alleinige Pflicht des Unternehmens. Der Fahrer muss lediglich seine Fahrerkarte gemäß der Anforderung durch das Unternehmen aushändigen. Das Unternehmen kann die Fahrerkarten natürlich auch in deutlich kürzeren Fristen als den gesetzlichen auslesen, im Zweifel täglich.
https://www.ihk.de/.../auslesen-von-fahrerkarten-682606
Scheint ja nen Prima Betriebsklima zu sein
Um solche Probleme für die Zukunft zu vermeiden, solltest Du vielleicht über Fernauslesung nachdenken.
Je nach DTCO-Modell und Betriebsgröße gibt es da verschiedene Modelle.