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Fahrerkarte bei Umzug
Hallo!
Ich habe folgendes Problem:
Ich habe für einen Umzug einen 7,49t gemietet. Nun möchte ich als zweiten Fahrer einen Berufskraftfahrer mitnehmen. Der sagte mir, er kann das nur machen, wenn er seine (vorhandene) Fahrerkarte nicht nutzen muss, denn sonst käme er über seine Wochenzeit hinaus.
Frage also: Darf auch der Berufskraftfahrer der eine Fahrerkarte hat, den LKW ohne diese Karte fahren, weil es sich um eine Privatfahrt (Umzug) handelt?
Danke für eure Hilfe!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von a6mabuse
Ich habe für einen Umzug einen 7,49t gemietet. Nun möchte ich als zweiten Fahrer einen Berufskraftfahrer mitnehmen. Der sagte mir, er kann das nur machen, wenn er seine (vorhandene) Fahrerkarte nicht nutzen muss, denn sonst käme er über seine Wochenzeit hinaus.
Art. 3 der EG- VO 561/06 sagt aus, dass die VO nicht gilt bei (unter anderem): "h) Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden;..."
Zitat:
Frage also: Darf auch der Berufskraftfahrer der eine Fahrerkarte hat, den LKW ohne diese Karte fahren, weil es sich um eine Privatfahrt (Umzug) handelt?
Sag deinem Berufskraftfahrer, dass er keine Fahrerkarte benutzen muss, wenn er einen Umzug mit einem Fahrzeug bis 7,5 t für eine "nichtgewerbliche Güterbeförderung" - also einen Umzug fährt. (Das sollte er allerdings auch wissen, wenn er Berufskraftfahrer ist).
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12 Antworten
Solange er es privat macht, braucht er sich um seine Fahrerkarte nicht zu kümmern
Zitat:
Original geschrieben von a6mabuse
Ich habe für einen Umzug einen 7,49t gemietet. Nun möchte ich als zweiten Fahrer einen Berufskraftfahrer mitnehmen. Der sagte mir, er kann das nur machen, wenn er seine (vorhandene) Fahrerkarte nicht nutzen muss, denn sonst käme er über seine Wochenzeit hinaus.
Art. 3 der EG- VO 561/06 sagt aus, dass die VO nicht gilt bei (unter anderem): "h) Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden;..."
Zitat:
Frage also: Darf auch der Berufskraftfahrer der eine Fahrerkarte hat, den LKW ohne diese Karte fahren, weil es sich um eine Privatfahrt (Umzug) handelt?
Sag deinem Berufskraftfahrer, dass er keine Fahrerkarte benutzen muss, wenn er einen Umzug mit einem Fahrzeug bis 7,5 t für eine "nichtgewerbliche Güterbeförderung" - also einen Umzug fährt. (Das sollte er allerdings auch wissen, wenn er Berufskraftfahrer ist).
Zitat:
Original geschrieben von Transportcampus
Zitat:
Original geschrieben von a6mabuse
Ich habe für einen Umzug einen 7,49t gemietet. Nun möchte ich als zweiten Fahrer einen Berufskraftfahrer mitnehmen. Der sagte mir, er kann das nur machen, wenn er seine (vorhandene) Fahrerkarte nicht nutzen muss, denn sonst käme er über seine Wochenzeit hinaus.
Art. 3 der EG- VO 561/06 sagt aus, dass die VO nicht gilt bei (unter anderem): "h) Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden;..."
Zitat:
Original geschrieben von Transportcampus
Zitat:
Frage also: Darf auch der Berufskraftfahrer der eine Fahrerkarte hat, den LKW ohne diese Karte fahren, weil es sich um eine Privatfahrt (Umzug) handelt?
Sag deinem Berufskraftfahrer, dass er keine Fahrerkarte benutzen muss, wenn er einen Umzug mit einem Fahrzeug bis 7,5 t für eine "nichtgewerbliche Güterbeförderung" - also einen Umzug fährt. (Das sollte er allerdings auch wissen, wenn er Berufskraftfahrer ist).
Nein er darf das nicht machen nur mit Fahrerkarte ohne Fahrerkarte dürfte er es machen wenn es nur für ihn ist d.h. der darf das nicht ohne Fahrerkarte machen auch wenn es für die eigenen Eltern ist nur für sich selber Privat. Hoffe konnte dir helfen
blödsinn, ganz egal ob für Bruder, Tante, sich selbst oder nen Kumpel
Zitat:
Original geschrieben von Dollheimer
Nein er darf das nicht machen nur mit Fahrerkarte ohne Fahrerkarte dürfte er es machen wenn es nur für ihn ist d.h. der darf das nicht ohne Fahrerkarte machen auch wenn es für die eigenen Eltern ist nur für sich selber Privat. Hoffe konnte dir helfen
Au weia !
Das ist ja der größte geistige Tiefflug den ich seit langem irgendwo gelesen habe !!!
Frei nach Dieter Nuhr:
.... wenn man keine Ahnung hat - .........
Transportcampus hat es völlig richtig beschrieben - und dem gibt es nichts hinzuzufügen!!
DTCO - sofern vorhanden auf OUT stellen - und ohne Fahrerkarten losfahren.
Ihr braucht nicht mal Sozialvorschriften einzuhalten - solltet es aber trotzdem tun.
Viel Spaß beim Umzug
Zitat:
Original geschrieben von Dollheimer
Nein er darf das nicht machen nur mit Fahrerkarte ohne Fahrerkarte dürfte er es machen wenn es nur für ihn ist d.h. der darf das nicht ohne Fahrerkarte machen auch wenn es für die eigenen Eltern ist nur für sich selber Privat. Hoffe konnte dir helfen
Mann, Mann, Mann warum denn die Leute mit solch flaschem Zeug verwirren? Mich würde interessieren, wo du diese Aussage her hast.
Das legen die für die Überwachung zuständigen Stellen so aus:
"Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden.
Beispiele: Der private Umzug, der häusliche Wocheneinkauf, private Anschaffungen von großen Haushaltsgegenständen (Möbel, Waschmaschine o.ä.)..."
(Quelle: Hinweise im Rahmen der Bund-Länder-Referentenbesprechung Sozialvorschriften im Straßenverkehr zwischen den für die Umsetzung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr zuständigen obersten Behörden des Bundes und der Länder).
Da steht nichts von "nur für sich selbst". Das Wesentliche ist der "Nichterwerbscharakter", also der kostenlose Umzug.
Zitat:
Original geschrieben von chaotix
Zitat:
Original geschrieben von Dollheimer
Nein er darf das nicht machen nur mit Fahrerkarte ohne Fahrerkarte dürfte er es machen wenn es nur für ihn ist d.h. der darf das nicht ohne Fahrerkarte machen auch wenn es für die eigenen Eltern ist nur für sich selber Privat. Hoffe konnte dir helfen
Au weia !
Das ist ja der größte geistige Tiefflug den ich seit langem irgendwo gelesen habe !!!
Frei nach Dieter Nuhr:
.... wenn man keine Ahnung hat - .........
Transportcampus hat es völlig richtig beschrieben - und dem gibt es nichts hinzuzufügen!!
DTCO - sofern vorhanden auf OUT stellen - und ohne Fahrerkarten losfahren.
Ihr braucht nicht mal Sozialvorschriften einzuhalten - solltet es aber trotzdem tun.
Viel Spaß beim Umzug
ahja und was soll an meiner Aussage falsch sein? ich bin Azubi und wir hatten das Thema gehabt uns hat man das bestimmt eine Million mal gesagt das man nur für sich selber Umzug ohne Fahrerkarte machen darf also keine Gewerbliche Fahrt nicht mal für Eltern oder anderen verwanten nur für sich selber villt war es mal früher so gewesen aber seit neustem gibts fahrerkarten und keine Tachoscheibe also würde ich mir überlegen wen man kritiesiert :P
He he Leute, ganz ruhig und sachlich bleiben.
Ich habe mich zu diesem Thema nochmals bei der BAG erkundigt. Als Helfer ohne verdienst ist das keine gewerbliche Fahrt bzw. kein gewerblicher Transport. Hier steht der Umzug im Vordergrund. Somit braucht man die Fahrerkarte nicht zu benutzen. Das digitale Kontrollgerät muß jedoch bedient werden. In diesem Fall auf OUT stellen, das bedeuted es handelt sich um keine aufzeichnungspflichtige Fahrt. Was anderes wäre wenn es ein Umzugsunternehmen ist das weiter wie 50 km Umkreis fährt. Dann muß die Fahrerkarte benutzt werden. Innerhalb 50 km Umkreis fällt das ganze unter die Handwerkerregel.
Aber in Eurem Fall handelt es sich um einen privaten Umzug, somit kein gewerblicher Transport. Also braucht man keine Fahrerkarte.
Gruß, Truckpower
Zitat:
Original geschrieben von Dollheimer
Zitat:
Original geschrieben von chaotix
Au weia !
Das ist ja der größte geistige Tiefflug den ich seit langem irgendwo gelesen habe !!!
Frei nach Dieter Nuhr:
.... wenn man keine Ahnung hat - .........
Transportcampus hat es völlig richtig beschrieben - und dem gibt es nichts hinzuzufügen!!
DTCO - sofern vorhanden auf OUT stellen - und ohne Fahrerkarten losfahren.
Ihr braucht nicht mal Sozialvorschriften einzuhalten - solltet es aber trotzdem tun.
Viel Spaß beim Umzug
ahja und was soll an meiner Aussage falsch sein? ich bin Azubi und wir hatten das Thema gehabt uns hat man das bestimmt eine Million mal gesagt das man nur für sich selber Umzug ohne Fahrerkarte machen darf also keine Gewerbliche Fahrt nicht mal für Eltern oder anderen verwanten nur für sich selber villt war es mal früher so gewesen aber seit neustem gibts fahrerkarten und keine Tachoscheibe also würde ich mir überlegen wen man kritiesiert :P
Moin,
wenn ich aber für meine Familie oder Freunde etwas unentgeltlich mache dann ist es kein gewerblicher Güterverkehr. Gibt auch einen Begriff dafür, komme aber im Moment nicht drauf.
Man sollte schon im Unterricht richtig zuhören und nicht nur Bruchstücke falsch wiedergeben.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Dollheimer
ahja und was soll an meiner Aussage falsch sein? ich bin Azubi und wir hatten das Thema gehabt uns hat man das bestimmt eine Million mal gesagt das man nur für sich selber Umzug ohne Fahrerkarte machen darf also keine Gewerbliche Fahrt nicht mal für Eltern oder anderen verwanten nur für sich selber villt war es mal früher so gewesen aber seit neustem gibts fahrerkarten und keine Tachoscheibe also würde ich mir überlegen wen man kritiesiert :P
Dann lass dir doch bitte mal von deinem Lehrer den recht feststehenden Begriff "Gewerblich" erklären....
Deiner Beschreibung nach müsstest du ein Gewerbe anmelden wenn du deinen Eltern unentgeltlich beim Spülen hilfst. Bekommst du Taschengeld unter anderem dafür, müsstest du das sogar versteuern
Den Rest Kommentiere ich jetzt mal nicht...
Grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von Dollheimer
ahja und was soll an meiner Aussage falsch sein?
Alles!
1. weil es es gewerblicher Güterverkehr ist, diese Definition dürftets du von deinem Lehrer (wenn er was drauf hat) gelernt haben (§ 1 GÜKG)
"(1) Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben."
Auch für die Familie wird er keinen Umzug machen, der "entgeltlich" (für Geld) oder "geschäftsmäßig" (regelmäßig und immer wieder, als Geschäft mit Werbung dafür) ist. Es ist davon auszugehen, dass die Familie nicht jede Woche umzieht. Und das wäre dann "gelengentlich und unentgeltlich", also das Gegenteil von "entgeltlich oder geschäftsmäßig".
2. Weil die Anwendung der VO 561/06 (da steht drin, wann eine Fahrerkarte/ Tachoscheibe zu benutzen ist) nur anzuwenden ist bei gewerblichen Fahrten. Insoweit hat dir dein Lehrer schon was beigebracht, aber (Artikel 3 h):
"Diese Verordnung gilt nicht für Beförderungen im Straßenverkehr mit folgenden Fahrzeugen:
h) Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden;"
Wenn das zutreffen würde, was du geschrieben hast, würde er sich mindestens 5 x strafbar machen:
1. Er hätte keine Gewerbeerlaubnis
2. Er würde ungenehmigten Güterkraftverkehr betreiben
3. Er würde Steuerhinterziehung bezüglich der Umsatzsteuer begehen
4. Er würde Schwarzarbeit begehen, weil er den Kollegen (den anderen Berufskraftfahrer) bestimmt nicht für den Umzug nicht bei der Krankenkasse anmelden würde
5. Er würde gegen das Sonn- und Feiertagsgesetz verstoßen, weil der Umzug ganz bestimmt an einem Wochenendes stattfindet
6. Und ab 10.09.2014 würde er gegen das Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz verstoßen, weil der TE selbst bestimmt keine Weiterbildung haben wird.
Wenn deine Meinung zutreffend wäre, müsste jede LKW-Vermietung bei Fahrzeugen bis 7,5 t immer jede Menge Nachweise fordern, was denn mit dem 7,5 t am Wochenende gemacht wird. Denn die Vermietung des Fahrzeugs wäre Beihilfe zu den oben genannten vergehen. Bei LKW bis 7,5 t wirst du aber nur gefragt "gewerblich oder privat".
Glaub einfach den anderen Aussagen hier und in diesem Falle mal nicht deinem Lehrer, er hat bestimmt ein ganz unglückliches Beispiel benutzt.
Zitat:
Original geschrieben von Dollheimer
..... uns hat man das bestimmt eine Million mal gesagt das man nur für sich selber Umzug ohne Fahrerkarte machen darf also keine Gewerbliche Fahrt nicht mal für Eltern oder anderen verwanten nur für sich selber ....
du schreibst es doch selber: keine gewerbliche Fahrt - nen privater Umzug ist auch für Freunde und Verwandte nichts gewerbliches