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Fahrerkarte ?!

Themenstarteram 16. Juni 2008 um 11:05

Hallo,

muss mir nur für eine Messe in 4 Tagen einen 7,5t-Lkw

bei der Autovermietung leihen.

Benötige ich auch, wenn ich nur dieses eine Mal einen

7.5t fahre diese komische "Fahrerkarte" ?

Ist es richtig, dass wenn ich privat mit 7,5t z.b. einen Umzug mache,

benötige ich keine solche Fahrerkarte,

bei einer Fahrt zu einer Messe aber schon, da das als "gewerblich" gilt ?

Habe gehört, dass es zwischen Beantragung und Zusendung der Karte

ca. 1 Woche dauert, d.h. die Fahrerkarte würde auf keinen Fall mehr rechtzeitig

eintreffen !

Würde in diesem Fall auch der Beleg, dass man die Fahrerkarte vor Fahrtantritt

zumindest schon beantragt hat, ausreichen ?

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21 Antworten
am 16. Juni 2008 um 12:06

Hi!

Die Fahrerkarte brauchst du, wenn das Fahrzeug schon den Digi-Tacho hat. Das du die Karte beantragt hast,m aber noch nicht "am Mann" hast, reicht bei einer Kontrolle NICHT aus. Wäre fraglich, ob dir dein Vermieter das Fahrzeug überhaupt übergeben würde.

Alternative 1: Anderen Vermieter nach Autos mit altem Tacho fragen,

Alternative 2: Spediteur oder Kurierdienst mit dem Transport beauftragen

Ist in jedem Fall billiger als fahren ohne Fahrerkarte

am 16. Juni 2008 um 12:11

schick ne kurze email an das bag http://www.bag.bund.de/cln_009/DE/Home/homepage__node.html__nnn=true

kann mir nicht vorstellen, dass jemand eine fahrerkarte braucht, der einmal "privat" nen 7,5er fährt.

johannes

am 16. Juni 2008 um 13:03

Zitat:

Original geschrieben von rosenkranz

schick ne kurze email an das bag www.bag.bund.de/cln_009/DE/Home/homepage__node.html__nnn=true

 

kann mir nicht vorstellen, dass jemand eine fahrerkarte braucht, der einmal "privat" nen 7,5er fährt.

 

johannes

Wenn das Fahrzeug ein Digitales Aufzeichnungsgerät hat muss der Fahrer über eine Fahrerkarte verfügen sonst wird teuer

am 16. Juni 2008 um 13:25

Da ein Besuch bei einer Messe auf jeden Fall als gewerbliche Fahrt anzusehen ist, ist die Fahrerkarte erforderlich. Zusätzlich würde deine Firma noch die Unternehmerkarte benötigen, bevor das Fahrzeug nicht angemeldet ist, dürfte euch der Vermieter das Fahrzeug nicht übergeben.

Beantragung der Fahrerkarte reicht nicht aus, die Karte muss da sein.

In deinem Fall empfehlen sich nur jene zwei Punkte, die F8889 genannt hat.

 

Themenstarteram 16. Juni 2008 um 18:47

Vielen Dank schonmal für Eure Antworten !!

Angeblich haben alle grossen Autovermietungen inzwischen ausschliesslich 7.5tonner

in der Vermietung, in die diese Digitalgeräte eingebaut sind.

Die Autovermietungen geben anscheinend die 7.5 ohne weitere Nchfragen

an jeden mit dem entprechenden (alten) Führerschein raus, da sie von einer Privatnutzung (z.B. Umzug) ausgehen und eine verbotene gewerbliche Nutzung das Problem des Kunden wäre ...

Da ich 10 Tage mit dem LKW unterwegs sein müsste (2 Messen in Mailand und Florenz)

ist dann wohl das Risiko zu gross erwischt zu werden ?!?

Weiss jemand ungefähr die möglichen Strafen für Fahren ohne Fahrerkarte ?

Sind die in D, A, CH und I weitgehend identisch ?

Muss man das Auto sofort stehenlassen, wenn man bei (unterstellter)

gewerblicher Nutzung in eine Kontrolle kommt und keine Fahrerkarte hat ?

ps:

Wenn ich die Sachen in einem 3.5t Sprinter unterbringen könnte -

der braucht doch keine Fahrerkarte oder ??

Junge, Junge,

@eisbär69, du verlierst dich da in gefährliche Spekulationen.

Du fährst ja nicht dein Schlafzimmer oder eine Couch für 5 Stunden spazieren. Da könntest evtl. ...

Aber so wie der Sachverhalt bei dir erscheint:

      10 Tage, 4 Länder, 2 Messen - wem willst du da was von einer Privatfahrt erzählen?

Egal ob 7,5t oder 3,5t: Wenn Kontrollgerät eingebaut ist, dann mußt du es auch bedienen.

Wenn im 3,5t keines vorhanden ist, dann hast du schriftliche Aufzeichnungen zu führen (FPersVO bzw. VO(EG)561/2006 in der neuesten Fassung von 2008).

Mir würde alles andere in der heutigen Zeit zu riskant und zu teuer (speziell in CH, inzw. aber auch in I und A).

(Unter 2,8t zGG brauchst du dir deratige Sorgen nicht zu machen.)

 

Grüsse,   motorina.

am 16. Juni 2008 um 19:33

Hallo

Ich muss dir was sagen fahren ohne Fahrerkarte ist genau so wie fahren ohne Tachoscheibe ist strafbar und gibt mächtig erger und Höche Straffen. Wenn dich in italien erwieschen landest du in Knast da kannst du dir sicher sein

und in Deutschland Österreich kriegst du Anzeige Fahren ohne Fahrerkarte. Und noch was das spielt keine rolle

ob du nur Privat oder gewerblich du brauchst eine Fahrerkarte.

Fahre lieber mit Fahrerkarte das ist gesünder.

Frag mal beim Gewerbeaufsichtsamt nach es gibt nämlich Sonderregelungen.

Z.B. brauchen Gärtnereien usw keine Fahrerkarte, wenn sie mit dem Fahrzeug nur ihr Werkzeug zur Baustelle fahren, Früher gab es da eine 50 km Grenze, die wurde jedoch aufgehoben. Ausserdem darf der Fahrer dann nicht in der Firma als Kraftfahrer angestellt sein, sondern beispielsweise als Gärtner.

Übrigens Privatfahrten, z.B private Umzüge sind nicht Aufzeichnungspflichtig, darum geben die Vermieter die Fzge auch einfach raus.

Hab die Sonderregelungen in der Firma liegen, wenn ich dran denke schreib ich sie morgen nochmal rein.

3,5 t ohne Anhänger = keine Karte

Schau mal hier Seite 4 Artikel 3 Punkt h

DTCO

Und hier ziemlich am Ende.Dekra

Jetzt aber, das habe ich gesucht. hier die Antworten auf all eure Fragen.

 

Ausnahmeregelungen DTCO

Hallo @kurtis.brown,

 

die Ausnahmeregelungen sind ja schön und recht.

Die sog. "Handwerkerregelung" (entfernungsunabhängig) gilt nur bis 3,5t,

und die Befreiung bis 7,5t für Privatnutzung.

Die Ausführungen von @eisbaer69 sind aber nicht so eindeutig, dass er unter einer dieser beiden Gruppen fällt.

Da müßte man jetzt den Sachverhlt noch genauer kennen, um die Situation besser einschätzen zu können.

Und im Ausland wäre ich doppelt vorsichtig - dort werden die Bestimmungen (auch wenn sie EU-Gültigkeit haben) oft anders interpretiert als man es selbst sieht.

 

Wollte ja auch nur zeigen was möglich ist, weil die Aussage wenn DTCO verbaut ist muss dieser auch genutzt werden so nicht richtig ist. Was jeder mit den Informationen anfängt oder wie er sie für sich auslegt, ist dann seine Sache.

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