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Fahrersitz kaputt,selber ausbauen und schweißen?

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 4. Juli 2011 um 19:19

Hallo Leute.

An meinem Dicken musste ich feststellen,das mein Fahrersitz beim Bremsen nach Vorne wippt. Habe mal nachgeschaut und festgestellt,das das Metallgestell gebrochen ist. Da ich Schlosser bin, wäre das Schweißen des Gestells kein Problem, aber was mache ich mit dem Airbag? Zum schweißen muß ich ja den Sitz ausbauen. Was muß ich tun, damit mir nicht der Airbag losgeht? Den Adapter,der in meinem Rep.Buch beschrieben ist,bekomme ich vom Freundlichen nicht,da es wohl ein Werkzeug ist. Meine Frage also, brauche ich den Adapter oder geht es auch anders.

Vielen Dank schon mal im vorraus.

Gruß Michael

Beste Antwort im Thema
am 4. Juli 2011 um 19:55

Zitat:

Original geschrieben von SilverBlue68

dachte ich bin hier im audi forum und nicht bei der polizei gelandet.

wollte nur den sitz zum schweißen ausbauen und nicht am airbag rumfummeln.

aber vielen dank

wenn du den sitz ausbauen willst MUSST du aber am airbag "rumfummeln"...und das darf man nicht!!!

manche lernens nie:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

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Mal zur Info, falls es noch nicht bekannt sein sollte:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. Siehe hierzu § 4 Abs.3 und 4.

Daran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Daher bleibt hier nur die Möglichkeit, die Arbeit in einer Fachwerkstatt durchführen zu lassen.

Themenstarteram 4. Juli 2011 um 19:53

dachte ich bin hier im audi forum und nicht bei der polizei gelandet.

wollte nur den sitz zum schweißen ausbauen und nicht am airbag rumfummeln.

aber vielen dank

am 4. Juli 2011 um 19:55

Zitat:

Original geschrieben von SilverBlue68

dachte ich bin hier im audi forum und nicht bei der polizei gelandet.

wollte nur den sitz zum schweißen ausbauen und nicht am airbag rumfummeln.

aber vielen dank

wenn du den sitz ausbauen willst MUSST du aber am airbag "rumfummeln"...und das darf man nicht!!!

manche lernens nie:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von SilverBlue68

Was muß ich tun, damit mir nicht der Airbag losgeht? Den Adapter,der in meinem Rep.Buch beschrieben ist,bekomme ich vom Freundlichen nicht,da es wohl ein Werkzeug ist. Meine Frage also, brauche ich den Adapter oder geht es auch anders.

Diese Zeilen lassen IMHO den Schluß zu, daß du vor der Durchführung der Schweißarbeiten am Airbag-System arbeiten willst...

Mal was generelles zum Schweißen an Autos mit Elektronik:

http://www.weldingtool.eu/...emmen-vollisoliert-1stueck-p-16048-3.html

 

Airbag

http://www.bs-wiki.de/mediawiki/index.php/Airbag

 

Adapter

Ablauftechnisch ist es sicher am einfachsten, Du läßt das ganze in der Werkstatt machen. Der Schweißpunkt ist das billigste an der Aktion.

Ohne den Kurzschlußstecker zu schweißen hat mehr Risiko als gegen das SprengG zu verstoßen.

Ausbauen ohne, keine Ahnung, soll aber auch nicht sein.

Solltest Du das trotzdem illegal durchführen wollen, so halte erstens die Sicherheitsvorschriften ein und zweitens Deine Klappe.

Einen Tip dazu wirst Du hier nicht bekommen können, weil es halt genug Leute auch außerhalb der Polizei gibt, die den Forenbetreibern Ärger machen könnten wenn Anleitungen zu illegalen Vorgängen geliefert werden.

am 7. Juli 2011 um 16:39

Hi!

Man kanns auch überteiben ;-) Hast PN!

 

LG

Peter

Meine persönliche Ansicht dazu ist auch eine andere. Aber andere halten auch THC für harmlos und wollen das legalisieren.

Die Intention des Gesetzgebers lag wohl kaum darin, Heimwerker vor sich selbst zu schützen. Dann hätte man besser den Ausbau von Fahrwerksfedern verboten.

Der Gesetzestext erscheint mir als Nichtjurist durchaus etwas dehnbar. Aber wer ist schon bereit, einen Musterprozeß bis in höhere Instanzen dafür durch zu stehen?

Falls jemand Urteile dazu kennt, her damit!

am 7. Juli 2011 um 19:19

Ich hab beim Scheiben tönen die Hutablage und dazu die seitlichen hinteren Airbags (also das ganze Teil mit Leder rundrum) ausgebaut.

Muss ich mich jetzt bei der nächsten Polizeidienststelle melden?

Ich arbeite andererseits beruflich ab und zu mit Waffen und Sprengstoff - relativiert das nun das Ganze wieder? :D

Ist auch sehr stark eine Frage der Auslegung des Gesetzes: Wer von euch hat noch nie die Hupe betätigt? (da drin ist auch ein Airbag - vorsicht!!)

Zitat:

Original geschrieben von willywacken

Ich hab beim Scheiben tönen die Hutablage und dazu die seitlichen hinteren Airbags (also das ganze Teil mit Leder rundrum) ausgebaut.

Muss ich mich jetzt bei der nächsten Polizeidienststelle melden?

Nein, aber wenn's gekracht hätte und du dabei Verletzungen erlitten hättest, dann wäre 'ne Menge Spaß mit der Berufsgenossenschaft garantiert gewesen...

am 7. Juli 2011 um 19:27

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Nein, aber wenn's gekracht hätte und du dabei Verletzungen erlitten hättest, dann wäre 'ne Menge Spaß mit der Berufsgenossenschaft garantiert gewesen...

Ok, ich beiße an: warum? :confused:

Ist ja mein Privatvergnügen, genauso wenn ich von meiner Hebebühne erschlagen werde, weil ich nachlässig bin und sie nicht arretiere...

Das kann ich grad echt nicht nachvollziehen...

Verstoßen dann Scheibentöner auch gegen dieses Gesetzt wenn sie den Ausbau durchführen? Die haben ja eher selten ne besondere Ausbildung (soweit ich weiß, keine Beleidigung!)...

Wenn du bleibende Schäden davonträgst, welche dich in deiner Berufsausübung beeinträchtigen, dann erwartest du sicherlich einen finanziellen Ausgleich.

Welcher Unfallversicherungsträger, glaubst du, wird dafür aufkommen, wenn dem Unfall die Mißachtung von Rechtsvorschriften vorausgegangen ist?

am 7. Juli 2011 um 19:43

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Wenn du bleibende Schäden davonträgst, welche dich in deiner Berufsausübung beeinträchtigen, dann erwartest du sicherlich einen finanziellen Ausgleich.

Welcher Unfallversicherungsträger, glaubst du, wird dafür aufkommen, wenn dem Unfall die Mißachtung von Rechtsvorschriften vorausgegangen ist?

Ahh, jetzt hab ich´s, ich dachte du meinst die Berufsgenossenschaft für Kfz oder so, das hatte mich verwirrt :)

Na ein Glück dass es bei mir keine Berufsgenossenschaft gibt :D

Aber gut, das mal so zu betrachten, daran denkt man ja doch eher selten!

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