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Fahrersitzt defekt , Lendenwirbelstütze

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 15. Dezember 2011 um 18:25

Hallo zusammen ,

da ich ja sehr begeistert bin von dem Forum und der schnellen Antworten , muß ich jetzt mal ein altes Problem ansprechen , was eigentlich schon in vergessenheit geraten ist.

Hat jemand erfahrung mit dem Ausbau vom Fahrersitzt , bzw. vom Reparieren der Elektrischen Lendenwirbelsäulen Mechanik.

Die Stellmotoren hört man noch beim betätigen des Schalters , aber es tut sich nichts mehr im Sitz.

Wenn vieleicht jemand einen Anleitung zum öffnen der Sitzlehne hat wäre ich sehr dankbar.

Danke schon mal im Voraus.

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16 Antworten

Was für Sitze hast du, Normal, Sport, Recaro, mit/ohne Leder?

Themenstarteram 15. Dezember 2011 um 18:38

Auf jedenfall Leder , ich denke das es ein Normaler Sitzt ist ,

habe ich auch die normalen drin, Lendenwirbelstütze ist die lordosenstütze geh ich mal davon aus! Also Audi meinte bei mir dass es bekannt ist dass die teile einfach irgendwann brechen!

Themenstarteram 15. Dezember 2011 um 18:43

Ja das hat sich genauso angehört ,, jetzt will ich das endlich mal Reparieren.

Die frage ist wie ???

Audi hatte mir damals ein angebot gemacht frag mich nicht nach dem Preis aufjedenfall absoluter wucher :D mittlerweile funktioniert das teil sogar wieder warum auch immer ^^ wenn ichs recht verstanden hab wir das teil nur ausgetauscht :D

 

ps: weißt ja zeit heilt alle wunden, das heißt wart noch ne weile und das ding funzt wieder einwandfrei^^

Themenstarteram 15. Dezember 2011 um 18:49

Ja , denke ich auch , wenn es geht würde ich das selber machen , habe hier auch schon gelesen, das die teile ansich nicht so Teuer sein sollen , so ca. um die 100 Euro, wenn das stimmt.

Ich brauche nur eine vorschlag wie ich den Lederbezug vom Sitz runter bekomme ohne alles kaputt zumachen.

Wenn ich das innere des Sitzes sehen könnte dann wird man ja sehen was genau gebrochen ist.

Hallo, Bezug entfernen siehe Anleitung unten, das Airbag Thema nicht übersehen!

Gruß

Tom

Themenstarteram 15. Dezember 2011 um 19:21

Danke, für die Datei scheint hilfreich zu sein.

Werde dann mal schauen was da gebrochen sei kann und was die Ersatzteile bei Audi kosten.

Themenstarteram 15. Dezember 2011 um 19:53

Ja klasse , was mach ich denn mit der Airbad Geschichte????

Batterie abklemmen, oder so???

ich schmeiß da mal eine frage rein.

mein fahrersitz lässt sich etwa 1-2 cm vor und zurück wippen.

gibts da von audi ein ersatzteil?

sebastian

macht meiner auch elek sitze inkl. memory funktion das muss so sein :)

Zitat:

Original geschrieben von Curry29

Ja klasse , was mach ich denn mit der Airbad Geschichte????

Batterie abklemmen, oder so???

Nein, das ist grundsätzlich ein Fall für die Werkstatt, weil:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.

Zusammengefasst: Schraubt jemand privat am Airbagsystem erlischt die Zulassung der Airbags.

Themenstarteram 10. Januar 2012 um 10:11

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Curry29

Ja klasse , was mach ich denn mit der Airbad Geschichte????

Batterie abklemmen, oder so???

Nein, das ist grundsätzlich ein Fall für die Werkstatt, weil:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

 

Zusammengefasst: Schraubt jemand privat am Airbagsystem erlischt die Zulassung der Airbags.

Booor , du nimmst das ja extrem genau.

Wie schon geschrieben , will ja keiner am Airbag " herum manipulieren " , sondern nur einen Sitztbezug abbauen und die Mechanik der Ledenwirbelstütze reparieren.

Ich denke nicht das eine "Freie Werkstatt" über eine Sachkunde im Umgang mit Sprengstoff verfügt.

Und viele die ich kenne bieten solche reperaturen an.

Wie Gesagt , hier will Niemand " Manipulieren" bzw. am od. mit dem Airbag arbeiten.

Sondern nur eine Sitz reparieren.

Wäre ja witzig , wenn ich den Beifahrer-Airbag ausschalten will ( werkseitig dafür vorgesehen ) eine Sachkunde in Umgang mit Sprengstoffen od. dergleichen brauche.

 

Zitat:

Original geschrieben von Curry29

Booor , du nimmst das ja extrem genau.

Ich habe die Regeln nicht gemacht.

Das Thema Airbag wird hier allerdings in Bezug auf die NUB von MT, die jeder User mit seiner Anmeldung bei MT als verbindlich anerkennt, ziemlich sensibel behandelt.

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