Fahrrad Träger
Hallo, eine Frage. Ist es Erlaubt das hintere KFZ Schild abzuschrauben,und an den an der Kupplung montierten Fahrrad Träger zu schrauben ? ( ich habe ein anderes Auto, und leider bei der Zulassung vergessen noch ein Drittes KFZ Schild mitzunehmen ) Ich müsste aber nächste Woche 2 Fahrräder abholen . Als Alternative Wäre noch sie auf den Dachträger zu legen.
Wer weis da Bescheid ? Danke schon mal im vorraus Bernd
14 Antworten
Warum nicht einfach noch ein Kennzeichenschild bestellen? Geht auch on-line und kostet nicht viel.
Das ist verboten siehe hier. https://...erkehrsrecht-fuer-alle.de/.../...hrradtraegers-erlaubt.html
Neues Schild geht leider nicht, ich brauchte ein Termin bei der Zulassungsstelle, ( dauer- 1-2 Wochen ) und ich lebe in Kroatien . da wird mir nur der Dachträger bleiben oder meinen Anhänger mitnehmen.
Danke für die Antworten, und eure Bemühungen Bernd
Das zusätzliche Schild am Fahrradträger braucht keine Plakette der Zulassungsstelle. Du kannst Dir ein weiteres Nummernschild kaufen und sofort an den Fahrradträger anschrauben. Plaketten der Zulassungsstelle braucht es nicht. Nur die Schilder die direkt am Auto sind müssen die Plaketten der Zulassungsstelle haben
@Phoenix01 Genau so ist es.
Zitat:
@rbgeissler schrieb am 4. Juli 2024 um 10:39:53 Uhr:
Das ist verboten siehe hier. https://...erkehrsrecht-fuer-alle.de/.../...hrradtraegers-erlaubt.html
Das habe ich gerade rauskopiert aus der Internetseite deren Link Sie angegeben haben:
"Woher kriegen Sie das Nummernschild für einen Fahrradträger?
Das Kennzeichen für einen Fahrradträger braucht nicht bei der Zulassungsstelle beantragt zu werden. Es muss lediglich den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und inhaltlich mit dem Kennzeichen am Fahrzeug identisch sein.
Das Nummernschild für den Fahrradträger ist lediglich ein Duplikat. Sein Zweck besteht nur darin, das eigentliche Kfz-Kennzeichen eindeutig sichtbar zu machen. Um ein solches Nummernschild anfertigen zu lassen, gehen Sie am besten zu einer privaten Firma und beauftragen diese mit der Prägung des Kennzeichens. Wichtig ist nur, dass das Kennzeichen dieselbe Beschriftung wie das Autokennzeichen hat.
Das Nummernschild für den Fahrzeugträger braucht nicht eigens durch die Zulassungsstelle abgestempelt und mit einem Stempel versehen zu sein. Je nach der gewünschten Ausführung ist mit einem Kostenaufwand zwischen zehn und ca. 50 € zu rechnen."
Bei sind neben den Zulassungsstellen private Schilderverkäufer, da geht man hin sagt welches Kennzeichen und wieviel und 5 Minuten später ist es fertig.
Man kann sie auch online bestellen z.B. hier. https://...eichen-deutschlandweit.de/.../autokennzeichen?...
Wie es aussieht mit nach Kroatien schicken weiß ich nicht
Viel Glück
Ich probiere es Danke
Solange der Fahrradträger fest am Fahrzeug bleibt und damit ein "Bestandteil" des Fahrzeugs ist (auch wenn es rechtlich zur Ladung zählt), is es vollkommend wurscht, ob da ein ordentliches Wiederholungskennzeichen oder das Original angebracht ist. Wird der Träger entfernt, muss das Kennzeichen wieder am Fahrzeug angebracht sein. Da wird kein Mensch und auch kein Polizist ( ) etwas dran bemängeln. Es geht ja darum, dass von hinten das Kennzeichen angebracht und lesbar ist. ABER bitte kein selbstgemaltes Wiederholungskennzeichen anbringen. Bei der Lebenshilfe gibts Kennzeichen für nen 10er plus Versand.
Zitat:
@Rotzirotz schrieb am 4. Juli 2024 um 16:23:30 Uhr:
Solange der Fahrradträger fest am Fahrzeug bleibt und damit ein "Bestandteil" des Fahrzeugs ist (auch wenn es rechtlich zur Ladung zählt), is es vollkommend wurscht, ob da ein ordentliches Wiederholungskennzeichen oder das Original angebracht ist. Wird der Träger entfernt, muss das Kennzeichen wieder am Fahrzeug angebracht sein. Da wird kein Mensch und auch kein Polizist ( ) etwas dran bemängeln. Es geht ja darum, dass von hinten das Kennzeichen angebracht und lesbar ist. ABER bitte kein selbstgemaltes Wiederholungskennzeichen anbringen. Bei der Lebenshilfe gibts Kennzeichen für nen 10er plus Versand.
Kann ich das Original-Kennzeichen am Fahrradträger montieren?
Es ist nicht erlaubt, das Original-Kennzeichen an Ihrem Fahrzeug abzuschrauben und auf den Fahrradträger zu montieren. § 10 Abs. IX FZV bestimmt ausdrücklich, dass das Kennzeichen am Fahrzeug und am Fahrradträger wiederholt werden muss. Dies bedeutet, dass Sie für Ihr Fahrzeug wegen des aufgebrachten Fahrradträgers ein drittes Kennzeichen benötigen.
Zitat:
@Rotzirotz schrieb am 4. Juli 2024 um 16:23:30 Uhr:
Solange der Fahrradträger fest am Fahrzeug bleibt und damit ein "Bestandteil" des Fahrzeugs ist (auch wenn es rechtlich zur Ladung zählt), is es vollkommend wurscht, ob da ein ordentliches Wiederholungskennzeichen oder das Original angebracht ist. Wird der Träger entfernt, muss das Kennzeichen wieder am Fahrzeug angebracht sein. Da wird kein Mensch und auch kein Polizist ( ) etwas dran bemängeln. Es geht ja darum, dass von hinten das Kennzeichen angebracht und lesbar ist. ABER bitte kein selbstgemaltes Wiederholungskennzeichen anbringen. Bei der Lebenshilfe gibts Kennzeichen für nen 10er plus Versand.
Danke, so sehe ich das auch.
§ 10/IX FZV gibts nicht und der 10er regelt besondere Kennzeichen. Was du meinst ist der §12/X FZV. Hier wird ausdrücklich bezeichnet, dass das Wiederholungskennzeichen angebracht sein muss, wenn das Originale verdeckt ist. Wenn das Kennzeichen im Sinne des /V am Fahrzeug angebracht (Und hier an einem fest installierten Träger) und lesbar ist, dann erübrigt sich meines Erachtens das Wiederholungskennzeichen. Is der Träger an der AHK mit Beleuchtungsträger angebracht, wird hier sogar expliziet erwähnt, dass die Montage des Kennzeichens dort erlaubt ist. Was ein Knackpunkt sein könnte, ist die Kennzeichenbeleuchtung bei unbeleuchteten Trägern. Die wäre allerdings bei einem ungestempeltem Wiederholungskennzeichen auch nicht da.
Eigentlich kann es mir egal sein, aber §10 fvz9 gibt es und das Kennzeichen muss wiederholt werden, dass Kennzeichen am Fahrzeug muss bleiben
Ob ein Polizist das ahndet weiß ich nicht
https://www.buzer.de/gesetz/7182/a142530.htm#:~:text=(9)%20Wird%20das%20hintere%20Kennzeichen,Eine%20Abstempelung%20ist%20nicht%20erforderlich.
§ 10 FZV Besondere Kennzeichen. Einen Absatz 9 gibt es nicht und von Wiederholungskennzeichen is da keine Rede. Lieber mal einen "aktuellen" Stand der FZV herausholen und nicht alte Kamellen von irgendeiner Schlaumeierseite aus dem I-Net, deren Rechtsstand schon seit 2011 nicht mehr gilt.
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__10.html
Und das ist das, was du rechtlich suchst:
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__12.html
und hier der Absatz 10.