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Fahrradträger in Spanien
Alu-Wechselschild Italien/Spanien vorhanden. Lese jetzt etwas irritiert, dass Ladung nach hinten in Spanien nur max. 10% der Fahrzeuglänge sein darf. Fahrradträger sind doch meist gut 70cm lang und dürften dann nur auf den großen Campern gefahren werden.
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29 Antworten
Kennzeichnung von überstehender Ladung
Der Transport von Fahrrädern auf einem am Fahrzeugheck angebrachten Träger ist zulässig.
15% ist schon mal gut, reicht aber nicht, da ich eine AhK-Verlängerung (mit ABE) von 125mm habe und damit die Grenze um einige cm überschreite, selbst wenn ich beim 2. E-Bike den Lenker quer stelle. Verstelle ich den Lenker nicht, stehe ich weit über 1m über das Fahrzeugheck hinaus. Gilt das Ganze nur für PKW's und WoMos dürfen sich alles dranhängen? Im letzten Satz vom ADAC heißt es, dass Fahrradträger erlaubt sind. Ohne Längenbeschränkungen? Obwohl die Fahrzeugbeleuchtung zusätzlich zur Trägerbeleuchtung voll zu erkennen ist, muss ich ein 2. Blech installieren?
Vielleicht solltest du von der speziellen Situation Fotos machen und mit deiner Fragestellung an den ADAC senden.
Noch besser wäre es, die Frage dem spanischen Automobilclub zu stellen:
Wenn Du Mitglied beim ADAC bist schreibe deren Rechtsabteilung eine E-Mail, dann bekommst Du eine schriftliche Antwort von einer Juristin/einem Juristen. Das habe ich auch einmal zu einem anderen Thema gemacht und das war sehr hilfreich.
Zitat:
@FTCK schrieb am 2. August 2023 um 23:01:11 Uhr:
Alu-Wechselschild Italien/Spanien vorhanden.
Soweit ich es gelesen habe, ist auch eine zweiseitige Warntafel (Spanien/Italien) nicht erlaubt.....genauere Infos unter reflexfolie.de
Genau ist Verboten, auch wenn sie angeboten werden
Auf diese Art kann man natürlich 2x Geld für die Tafeln erzielen. Clevere Geschäftsidee. Man benötigt ja nicht einmal für den Fahrradträger eine ABE, wenn er abnehmbar ist, denn er zählt als Ladung, da nicht fest verbaut. Meist wird zwar eine ABE mitgeliefert, um gegenüber der Konkurrenz einen Mehrwert zu signalisieren. Und das Aluschild ist wohl auch als Ladung zu verstehen und muss natürlich den dortigen gesetzlichen Vorgaben entsprechen, aber ohne Typgenehmigung.
https://www.adac-shop.de/search?sSearch=Warntafel&p=1
Anzahl der Streifen und schwarze Umrandung sind in Spanien vorgeschrieben, anders als in Italien.
Für die Schilder gelten in beiden Ländern aber unterschiedliche Vorschriften für die Bauweise, die sich angeblich bei einem Wendeschild nicht verwirlichen lassen.
Es gibt einiges, was man EU-weit tatsächlich dringend vereinheitlichen sollte, darunter sehr vieles aus dem Verkehrsbereich....genau dort mauern die Länder aber gerne.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 7. August 2023 um 17:48:04 Uhr:
https://www.adac-shop.de/search?sSearch=Warntafel&p=1
Anzahl der Streifen und schwarze Umrandung sind in Spanien vorgeschrieben, anders als in Italien.
ist mir völlig bekannt, wie ich anfangs schon geschrieben habe. ADAC und andere lassen sich die Bauart genehmigen und wollen dafür entsprechendes Geld vom Kunden haben, denn sie haben ja dafür Auslagen gehabt. Nur benötigst du das gar nicht. Entscheidend ist, dass die Schilder die gesetzlichen Auflagen der jeweiligen Länder erfüllen und du bekommst mit Sicherheit bei der Beantragung einer Genemigung in Italien kein Placet, wenn sich auf dem gleichen Blech etwas aus einem anderen Land befindet. Umgekehrt genauso.
Zitat:
@Ralf997 schrieb am 7. August 2023 um 11:00:47 Uhr:
Genau ist Verboten, auch wenn sie angeboten werden
Wo finde ich das Verbot?
Das habe ich im Internet gelesen. Brauchst bei Google nur Warntafeln Italien, Spanien eingeben. Dann kommt der Hinweis.
In google kann doch jeder ungefiltert was reinschreiben, wie du es auch machst. Ich benötige die gesetzliche Verordnung, dass das verboten ist.