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Fahrradunfall ohne Haftpflichtversicherung
Hallo Leute,
ich hoffe, dass ihr mir etwas helfen könnt! Mir ist heute ein Unfall passiert, dabei wollte ich mit dem Fahrrad die Straße überqueren, welche 2 Spuren hatte. Die linke zum Geradeausfahren, die rechte zum Rechtsabbiegen. Auf der linken Spur standen die Autos, ich befand mich auf einer Insel, so dass ich weiterfahren konnte. Dabei habe ich nach rechts geschaut und fuhr los, wie aus dem nichts kam da ein Auto und erfasste mein Fahrrad am Forderrad. Dabei kam es zum Schaden und ich wurde etwas verletzt, so dass Polizei und Notdienst alamiert wurden. Ich wurde untersucht und die Polizei hat alles aufgenommen. Dies geschah nach einer Bushaltestelle, dabei war kein Bus da.
Ich bin Student und spare eh schon an allem, leider auch an der Haftpflicht!
Der Unfallbeteiligte meinte, dass das meine Schuld ist und die günstigste Reparatur würde 1200 kosten.
So weit, so gut. Ich kann aber beim besten Willen nicht das Geld sofort aufbringen. Wie gehe ich am Besten vor? Ist der Schaden wirklich so hoch? Er meinte, das war nicht mal ofizielle Werkstatt, sonder sein Kumpel hat es so gesagt.
Fotos füge ich bei.
Bitte um Hilfe!!!
Beste Antwort im Thema
Meine Privathaftlicht kostet Euro 40,-- pro Jahr.
Den Wegfall der Versicherung kann ich mir finanziell nicht leisten.
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111 Antworten
Meine Privathaftlicht kostet Euro 40,-- pro Jahr.
Den Wegfall der Versicherung kann ich mir finanziell nicht leisten.
Ich bin kein Kfz-Sachverständiger, aber dass der Schaden bei Reparatur in einer Markenwerkstatt mehr als 1.200 € kostet, glaube ich zu wissen.
Dazu kommen dann noch Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten und vielleicht sogar Anwaltskosten usw..
Bist du eventuell noch über deine Eltern haftpflichtversichert?
Hallo Klaus, du lebst ja noch
Zitat:
@Oetteken schrieb am 24. Februar 2017 um 21:35:22 Uhr:
Hallo Klaus, du lebst ja noch
Hallo Herbert, schon aus Gehässigkeit.
Wenn Du das Geld wirklich nicht hast, dann kannst du auch nicht zahlen und der Autofahrer hat einfach Pech gehabt. Er kann Dich verklagen, der Gerichtsvollzieher wird Dich pfänden. Wenn das nicht reicht, wird er künftig alles was Du über das Existenzminimum hinaus verdienen wirst einziehen. Für alle Seiten die beste Lösung wird sein, wenn Du Dich mit dem Autofahrer gütlich auf eine Ratenzahlung verständigen kannst. Noch was: Privathaftpflicht ist nicht sehr teuer und die wichtigste Versicherung überhaupt. Unbedingt abschließen wenn es denn irgendwie geht.
Wie steht es denn wirklich um die Schuldfrage? Sind sie bei Rot gefahren? War der PKW deutlich zu schnell?
Es könnte durchaus sein, dass ihn eine Teilschuld trifft. Alleine wegen der Betriebsgefahr, vielleicht 20-30%.
Der Schaden würde dann für dich entsprechend geringer ausfallen. Könnte man prüfen. Das Kostenrisiko ist dann natürlich groß, wenn noch Anwalt, Gerichtskosten, Gutachterkosten,... hinzukommen.
Auf der anderen Seite gibt es Prozesskostenhilfe, wenn man wirklich kein Geld hat.
@fly19
Bevor Du Zusagen auf Zahlungen eingehst, sollte vielleicht ersteinmal die Schuldfrage etwas deutlicher diskutiert werden. Dafür wäre es hilfreich, wenn Du eine Skizze von der Unfallsituation hier reinstellen könntest.
Mein erster Eindruck ist der, dass Du recht wahrscheinlich nicht allein die Schuld an dem Unfall hast und Du eigene Ansprüche aus dem Unfall haben könntest. Wenn deine finanzielle Situation studententypisch nicht so prall sein sollte, dann könnte es sein, dass Du Anspruch auf Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe hast. Damit könntest Du auch ohne eigene finanzielle Belastung einen Anwalt mit deiner Interessenwahrung beauftragen oder dich auch einfach nur kompetent beraten lassen. Auf der Rechtsantragsstelle des für deinen Wohnort zuständigen Amtsgerichts kannst Du beim Rechtspfleger einen Beratungshilfeschein erfragen. Das wäre in deiner Situation vermutlich das Beste.
Vielen lieben Dank für sinnvolle Antworten, insbesondere an die letzten Beiträge!
Hier mal die Bilder, die Frau beschleunigte von der Kurve bis zum Unfall bis zu 50 km/h, dabei stand die linke Spur und der Weg war frei, ich habe zwar kurz nach rechts geguckt, und dann micht für eine Sekunde abgelenkt, aber keiner war da! Als ich losfuhr, landete ich schon auf dem Boden....
weitere Bilder
Du warst also im ersten Bild links an der Haltestelle, das Auto kam für Dich (zunächst nicht wahrgenommen) von links aus Richtung der oben im Bild ersichtlichen Ampel, auf der Busspur stand der Verkehr und von rechts hättest Du freie Bahn gehabt. Da liegt für mein Bauchgefühl ein Mitverschulden bei der Fahrerin des beim Unfall beschädigten Autos im denkbaren Bereich, denn wenn sie meint für Dich gut sichtbar gewesen zu sein, dann gilt das auch für sie selbst. Dann war der Unfall voraussichtlich auch für die Autofahrerin bei Wahrung der im Verker erforderlichen Sorgfalt vermeidbar. Das könnte Dir einen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geben und eine etwaige Pflicht zur anteiligen Tragung des gegnerischen Schadens spürbar verringern (wenn nicht sogar übersteigen).
Mach das mal mit dem Beratungsschein und geh zu einem mit der Bearbeitung von Verkehrsunfällen vertrauten Anwalt in deiner Nähe.
Danke für die Antwort! Ich war da, wo ich das fotografiert habe, auf dieser Insel... Vor mir stand ein Bus, dann war etwas frei, danach standen andere Autos, ich fuhr los, hielt an und schaute nach rechts, also die andere Spur... Als ich wieder losfuhr, wurde ich von einem Fahrzeug erfasst
Die 1200€ Ggf. können schon gut passen und sind nicht übertrieben. Hast du das 25. Lebensjahr schon vollendet,sonst könnte die Haftpflicht deiner Eltern einspringen, wenn ein paar Bedingungen erfüllt sind.
Danke! Ist leider auch keine Option... Ändert es etwas an der Sache, dass ich auf dem Arbeitsweg war? (Teilzeitjob).
Darf man an einer Bushaltestelle in so einem kurzen Abschnitt bis zu 50 km/h beschleunigen?
Ich will nur echt prüfen, ob das voll und ganz meine Schuld ist und suche nach bester Möglichkeit!
Dann liegt für Dich ein Wegeunfall vor, für den der gesetzliche Unfallschutz hinsichtlich deiner Verletzungsfolgen greifen müsste. Das eröffnet den behandelnden Ärzten mehr Auswahlmöglichkeiten bei der Versorgung der Unfallfolgen. Im Falle eines Dauerschadens könnte daraus eine abgestufte Verletztenrente folgen. Das ist ein nicht zu unterschätzender Punkt.
Für den Schaden am Auto ändert der Wegeunfall hingegen nichts.
Die konkrete von Dir beschriebene Unfallsituation spricht für eine Mitschuld der Autofahrerin. In Bereichen, wo mit querenden Personen gerechnet werden muss, z.B. Haltestellen des ÖPNV, ist besondere Aufmerksamkeit bei so schnellen Vorbeifahrten zu verlangen und auch der Seitenabstand spielt eine Rolle.