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Fahrspur gewechselt - Unfall - wer hat Recht?

Themenstarteram 14. Juni 2016 um 9:40

Hallo, gestern habe ich einen Unfall gehabt.

Die Straße war 3-spurig - Linksabbieger-, Rechtsabbieger- und Geradeausspur. Ich war in der linken Spur und die Ampel war rot. Dann ist mir eingefallen, dass ich nach rechts muss, also zur geradeaus fahrender Spur. Ich habe geblinkt und einen Schulterblickt gemacht. Dann sah ich, dass die Dame rechts neben mir bisschen Platz frei vorne hatte. Somit habe ich meine Nase dorthin gelenkt und bin bisschen angefahren. Dann stand ich erstmal eine Weile so, bis die Ampel auf Grün springt. Als sie dann Grün war, fuhren die Autos vor uns alle und ich habe wieder geschaut, ob sie mir Vorfahrt gibt. Da sie dann gewartet hat und nicht gefahren ist, kam ich davon aus, dass sie mich durchlässt und beschloss als Dankeschön meine Hand zu heben! (Das mache ich immer)

Als ich dann komplett auf der Spur war, musste ich noch gerade lenken, tat das auch und in dem Moment fuhr sie dann hinten rechts gegen mein Auto.

Anschließend haben wir unsere Daten ausgetauscht. Wir wollten das unter uns klären und keine Polizei rufen. Aber heute Morgen hat sie mich angerufen, und meinte das ich 2500€ Schaden verursacht habe. Ihre Stoßstange und Cotflügel sind dadurch kaputt gegangen. Ich bin so dumm und kam auch nicht auf die Idee, Bilder vom Schaden zu machen :(

Was meint ihr? Bin ich als spurwechsler komplett schuldig oder nur ein Teil, da ich geblinkt und Schulterblick gemacht habe? Plus ich habe mich bedankt!

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen..

Viele liebe Grüße

Meryem

Beste Antwort im Thema

Ein gaaaanz trolliger Erstbeitrag ;).

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am 14. Juni 2016 um 9:43

Wer sich bedankt hat nie Schuld, gibt unzählige Urteile dazu.

Wird Anhand der Schäden am Auto geklärt werden.

am 14. Juni 2016 um 10:06

Ich würde sagen sie hat schuld.

Du bist in eine Lücke vor ihr gefahren und alle standen nun bist du nicht schnell genug losgefahren, sie aber schön und hat dich ja gesehen und somit ist sie dir reingefahren und hat schuld.

 

 

Wenn vor mir jemand ist und ich fahre los, passe nicht auf und er fährt nicht los bin ich ebenfalls schuld.

 

So sehe ich dass.

am 14. Juni 2016 um 10:12

Aber könnte das Bedanken nicht als Schuldeingeständnis gewertet werden und alles wieder umdrehen?

na ja, so wie du das beschreibst, klingt das so, als waere sie dir absichtlich reingefahren.

für mich hat sie zu 100% schuld.

nehme dir einen anwalt, versuche in eurem käseblatt eine anzeige aufzugeben, dass sich evtl. zeugen melden.

Ist ja schon fast versicherungsbetrug von der Dame.

Themenstarteram 14. Juni 2016 um 10:32

Zitat:

@Raghul schrieb am 14. Juni 2016 um 12:06:17 Uhr:

Ich würde sagen sie hat schuld.

Du bist in eine Lücke vor ihr gefahren und alle standen nun bist du nicht schnell genug losgefahren, sie aber schön und hat dich ja gesehen und somit ist sie dir reingefahren und hat schuld.

Aber die Lücke war nicht all zu groß. Ich war mit meinem Auto nicht komplett drinnen. Nur die Nase habe ich dorthin gelenkt und hab bisschen angefahren.....

Vielleicht hatte sie Dich nicht bemerkt, weil sie mit dem Handy zu gange war :D

Ihr Mann hat ihr dann abends erst mal einen Vortrag über Dummheit gegeben ;)

Ein gaaaanz trolliger Erstbeitrag ;).

Ich möchte nur mal kurz darauf hinweisen, dass es gar seltsame Begebenheiten gibt. Mit der Trollkeule sollten wir doch bitte sorgsam umgehen ;)

Zitat:

@merak schrieb am 14. Juni 2016 um 11:40:43 Uhr:

Hallo, gestern habe ich einen Unfall gehabt.

Die Straße war 3-spurig - Linksabbieger-, Rechtsabbieger- und Geradeausspur. Ich war in der linken Spur und die Ampel war rot. Dann ist mir eingefallen, dass ich nach rechts muss, ...

Als Fahrzeuglenker hat man die StVO zu beachten. Straßenverkehrsrechtlich hast du diese Situation provoziert und andere behindert und sogar gefährdet. Von mir bekommst du Null Verständnis.

Man sagt auch, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Du hast grün und fährst nicht, weil du dir vor der Ampel überlegt hast, ich will aber jetzt anders wie ich mich eingeodrnet habe. Das geht in Indien - aber nicht hier. Ist man in einer Spur muss man ihr folgen. Wenn an jener Stelle schon eine durchgehende Linie gezogen ist, darf man sie nicht überfahren. Du bist sicher über zwei solche Linien gefahren... Also hast nicht einfach sondern doppelt gegen die STVO verstoßen. Noch Fragen?

Es gibt Ausnahmen, diese gelten jedoch hier im geschilderten Fall nicht.

Versicherungsrechtlich ist das nun eine komplizierte Sache. Im Grunde wird ein Richter die STVO zu Rate ziehen. Hierbei muss man die ganze Geschichte beachten, weil du mit Deinem Verhalten komplett Unruhe in den Verkehrsfluss gebracht hast. Das Rot unterbricht hierbei nicht die Fahrt. Es kommt nicht zu einer neuen Situation, sondern es ist immer noch die alte Situation. Verbotswidriges Fahren. Ich denke Teilschuld. Weil die Dame dich vorgelassen hat, was sie lt. STVO nicht darf und soll. Darum sie 30 und du 70 Prozent. Irgendwie so.

Ebenso hättest du auch bei Rot fahren können, wenn man sich bedankt. Was soll das denn? Mit bedanken löst man ja die STVO nicht ab. Die Fahrt bei Rot wäre wahrscheinlich genau so verbotswidrig gewesen, aber nicht so verkehrsgefährdend wie dann bei Grün. Dein Bedanken, gut gemeint, wird hier jedoch als Einsicht in die vorsätzliche Verletztung gewertet werden. Dann frist du das Ding 100%. Ich bin aber kein Richter.

Ich lasse wenn die Situation passt auch mal einen von der Nebenstraße rein. Jedoch nicht mittels abbremsen, sondern vorausschauend und vom Gas gehen. So schaffe ich einen Platz und eine Lücke. Rafft jener es nicht und fährt nicht los, dann fahre ich auch weiter. Abbremsen würde zu einer Gefahr hinter mir führen.

Rein rechtlich hat man Vorfahrt oder ist wartepflichtig. So muss man sich dann auch verhalten. Halten sich alle an die STVO passiert auch nichts.

Sorry, aber wie kommst du darauf, dass er zwei durchgehende Linien überfahren ist? Davon hat er doch überhaupt nichts geschrieben. Bei uns in Hamburg ist es auch unüblich, dass auf einer dreispurigen Straße eine durchgehende Linie ist.

am 15. Juni 2016 um 6:45

Aha also muss ich nicht warten wenn vor mir ein Fußgänger ist und bei rot geht und darf den umnieten?

Immerhin darf ich laut StVO fahren wenn ich grün habe laut dir.

Ich würde nach Schilderung der TE zur Einschätzung kommen, dass hier offenbar ein Missverständnis bei einer unklaren Verkehrsituation vorlag. Die TE ging davon aus, dass die andere VTin sie vorlässt und ist daher gefahren. Die andere VTin hatte dies jedoch nicht vor und ist normal losgefahren. Die kurze Verzögerung, welche die TE als "die lässt mich vor" interpretiert hat, war offenbar nur ein etwas schnarchnasiges Losfahren. Erschreckend viele Autofahrer werden an Ampeln von der Grünphase überrascht und müssen dann erst umständlich Handbremse lösen, Gänge sortieren, Butterbrot wegpacken etc.

Da die andere VTin kaum sagen wird "ja, eigentlich wollte ich die TE vorlassen, habe es mir dann aber in letzter Sekunde anders überlegt und bin ihr lieber reingefahren als sie schon halb eingefädelt war" wird die Schuld wohl bei der TE hängen bleiben. Der Spurwechsel bei durchgezogener Linie ist ein Verstoß und dürfte schon alleine eine Mitschuld begründen. Da dem Spurwechsler obliegt darauf zu achten ob ein sicherer Spurwechsel möglich ist, nehme ich an dass das Risiko eines Missverständnisses zu seinen Lasten geht.

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