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Fahrtenbuch bei 100% privater Nutzung

Themenstarteram 14. März 2014 um 6:58

Hallo,

nachdem die Gesamtkosten für den Dienstagen meines AG deutlich niedriger sind als der pauschale geldwertende Vorteil (1% Regelung usw.), müsste m.E. der Weg "Fahrtenbuch" auch bei 100% privater Nutzung von Vorteil sein.

Wie verhält es sich, wenn man ein Fahrtenbuch nur für Privatfahrten erstellt ? Muss man auch hier jede einzelne Fahrt aufschreiben, oder reicht es hier z.B. einmal im Jahr den Anfangs- und Endkilometerstand mit dem Hinweis "Privatfahrten" aufzuzeichnen.

Hat hier jemand schon mal Erfahrung gemacht ?

 

Bzgl. den "Gesamtkosten":

Ist es korrekt, dass hier nur die AG-Kosten eingehen (und nicht meine Kosten für Benzin, An-Anteil, usw.)?

Mein AG zahlt z.B. nur die Leasingrate und sonst nichts (und die lässt er sich noch von mir über Barlohnumwandlung bezahlen). Damit sind seine Gesamtkosten die Leasingrate und gleichzeitig der geldwertende Vorteil bei Anwendung der Fahrtenbuchmethode (bei konservativem Ansatz: 100% Privat). Unterm Strich würde sich der Vorteil aus der Barlohnumwandlung (= Absenkung des Steuer-Brutto) somit durch den gleich hohen GV aufheben ... was ja OK wäre

Beispiel:

AG-Kosten..........700€ p.M (= Leasing-Rate)

 

Brutto.............6.000€ p.M.

AN-Kosten..........700€ p.M. (Barlohnumwandlung)

==================

Brutto-Neu......5.300€ p.M.

GV...................700€ p.M. (AG-Gesamtkosten <=> 100% Privat / Fahrtenbuch)

==================

S-Brutto.........6.000€ p.M.

 

PS: Der GV über die Pauschalmethode läge bei 2.000€ p.M. (wg. den Entfernungskilometern) und somit deutlich über den AG-Kosten

 

Beste Antwort im Thema

Hm, was genau ist jetzt Deine Frage?

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Hm, was genau ist jetzt Deine Frage?

am 14. März 2014 um 8:23

Wenn die tatsächlichen Kosten des Fahrzeugs, die Deinem AG entstehen, niedriger sind als die Pauschalversteuerung, gibt es eine einfachere Lösung.

Gemäß BMF-Schreiben vom 28.05.96 / BStBl. I S. 654 gibt es eine Deckelung, die besagt, dass der geldwerte Vorteil auf die Höhe der tatsächlichen Gesamtkosten gedeckelt wird.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 14. März 2014 um 12:08

Danke.

Das mit der Deckelung ist m.E. der optimale Weg. Hierzu habe ich aber leider noch kein Praxisbeispiel gefunden. Inzwischen habe ich diese Frage auch schon an meinen AG gestellt.... der prüft. Die Deckelung müsste ja der AG berücksichtigen..

Der Umweg übers Fahrtenbuch führt m.E. zum gleichen Ziel (=> GV=0). Das macht aber nur Sinn, wenn der AG die Gesamtkosten offenlegt (das sollte kein Problem sein) und die Führung des Fahrtenbuchs bei 100% Privat sehr einfach ist. Deshalb die Frage, ob es i.O. ist in diesem Fall nur einmal im Jahr die "start-KM" und die "Ende-KM" mit dem Hinweis "Privat" aufzuschreiben

Grüße

Die Anwendung der Kostendeckelung für Arbeitnehmer ist aber in der Praxis zweifelhaft, da sich das zitierte BMF-Schreiben nur auf die Privatnutzung durch den Unternehmer bezieht. Vielleicht sind ja jemanden Fälle aus der Praxis bekannt (Anerkennung bei der Betriebsprüfung)?

In jedem Falle sind die Kosten für das entsprechende Fahrzeug getrennt in der Buchführung des Arbeitgebers aufzuzeichnen.

Gruß Jerry

Nachtrag zur Frage Fahrtenbuch:

Vorgesehen ist eigentlich die Eintragung jeder einzelnen Fahrt mit Kilometerstand zu Beginn und Ende der Fahrt. Bei Privatfahrten und Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte ist lediglich das Reiseziel und der Reisezweck nicht anzugeben, sondern nur der Vermerk Privatfahrt bzw. Fahrt zur Arbeitsstätte.

Gruß Jerry

Themenstarteram 14. März 2014 um 15:33

Danke für die Info.

Damit wäre das Fahrtenbuch durchaus auch bei 100% Nutzung aufwendig.... aber wenns sein muss ;-)

Hat jemand andere Erfahrungen in Richtung "Zusammenfassung von Privatfahrten über mehrere Ziele/Tage" ?

Bei der Variante Fahrtenbuch (100% Privat) sind aber dann als GV die Kosten des AG's (und nicht auch die von mir (z.B. Benzin usw.) anzusetzen ... korrekt ?

Da die Gesamtkosten des AG der Leasingrate entspricht müsste doch der GV der Leasingrate entsprechen, so dass ich nach Barlohnumwandlung praktisch wieder auf das akt Brutto komme ... korrekt ?

Grüße

Im Fahrtenbuch wären an einem Arbeitstag max. zwei Eintragungen zu tätigen: Fahrt Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung und die an dem Tag angefallenen Privatfahrten als private Fahrt. An den Wochenenden max. eine Eintragung pro Tag nämlich die Privatfahrt. Für den Urlaub würde mit Sicherheit eine Eintragung für den gesamten Zeitraum als eine Eintragung Privatfahrt ausreichen.

Der geldwerte Vorteil ist dann gleich die Brutto-Leasingrate, die vom Arbeitgeber getragen wird. Ein schriftlicher Zusatz zum Arbeitsvertrag für die Fahrzeuggestellung vom Arbeitgeber, mit dem Inhalt wer welche Kosten trägt, würde die Sache abrunden.

Gruß Jerry

Themenstarteram 15. März 2014 um 15:31

Perfekt

Vielen Dank für die Info

Inzwischen habe ich auch im Steuerprogramm die Möglichkeit gefunden den geldwertenden Vorteil auf die AG-Kosten zu deckeln. Das ist sogar eine explizite Funktion ! Diese fragt dann nach dem pauschal ermittelten GV (welche durch den AG erfolgte) und nach den Gesamtkosten des Fahrzeugs. Die Differenz wird dann als Korrektur des steuerpflichtigen Brutto dargestellt.

Unterm Strich ergibt sich damit keine steuerliche Belastung, wenn der AN die Gesamtkosten des AG zu 100% übernimmt. Für dieses "Verrechnung" ist nicht mal ein Fahrtenbuch notwendig.

Schade nur das die verschiedenen Firmenwagenrechner diese Deckelung nicht kennen .... sondern nur mein Steuerprogramm .... dann hätten sich die Fragen alle erübrigt.

Vielen Dank für Eure Unterstützung

Grüße

 

PS: Die Deckelung ist gemäß Steuerprogramm nicht auf Unternehmer begrenzt ... im Gegenteil .. das Steuerprogramm ist nur für Private Leute / Arbeitnehmer...

Ich habe auch nochmal nachgelesen, dass das BMF Schreiben zur Kostendeckelung mittlerweile auch bei Arbeitnehmern angewendet werden kann. Als geldwerter Vorteil werden nur die vom Arbeitgeber getragenen Kfz-Kosten berücksichtigt. Ganz wichtig ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass vom Arbeitgeber verauslagte und vom Arbeitnehmer dann dem AG wieder erstattete Kfz-Kosten, als vom Arbeitgeber getragene Kosten gelten und somit beim geldwerten Vorteil zu berücksichtigen sind. Zwar hat der BFH angemerkt, dass diese Kosten dann vom Arbeitnehmer als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Von der Finanzverwaltung wir diese Feststellung aber oft nicht angewandt und bringt dann nur unnötigen Ärger ein. Besser ist es also die laufenden Kosten gleich aus eigener Tasche zu zahlen.

Gruß Jerry

Themenstarteram 17. März 2014 um 20:53

Stehe noch etwas auf dem Schlauch ....

Die Bezahlung der Leasing-Kosten erfolgt über Barlohnumwandlung (also von meinem Netto).

In einem ersten Schritt hat sich damit also das steuerpflichtige Brutto um die Leasingrate verringert. Nachdem die Leasingrate auch den Gesamtkosten des AG entspricht ergibt sich somit doch ein GV in Höhe der Leasingrate (==> Deckelung).

Damit erhöht sich mit dem GV das steuerpflichtige Brutto wieder auf das ursprüngliche Bruttoentgeld.

Unterm Strich würden damit doch keine steuerlichen Belastungen für mich ergeben.

Ich zahle praktisch nur die Leasingrate von meinem Netto ... und gut ist.

Alle lfd. KFZ-Kosten wie Sprit usw. werden ohnehin selbst bezahlt ... es geht nur um die Leasing-Rate.

Habe ich einen Denkfehler ?

 

 

am 18. März 2014 um 8:03

Zitat:

Original geschrieben von schwazer

Ich zahle praktisch nur die Leasingrate von meinem Netto ... und gut ist.

Alle lfd. KFZ-Kosten wie Sprit usw. werden ohnehin selbst bezahlt ... es geht nur um die Leasing-Rate.

Als Firmenwagen ist das Auto wohl auf Deinen AG zugelassen. Wie sieht es dann mit Steuer und Versicherung aus? Diese Posten werden doch dem AG in Rechnung gestellt.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 18. März 2014 um 8:51

In der "Full-Leasing-Rate", die der AG an den Händler zahlt (und mit über Barlohnumwandlung in Rechnung stellt) sin enthalten:

1) Anschaffungskosten

2) Dienstleistungen (Wartung / Steuer / GEZ / Reifen)

Zudem zahlt der AG die Versicherung .... und stellt auch diese uns über Barlohnumwandlung in Rechnung.

Der Wagen läuft auf den AG ....

Unterm Strich zahlt der AG somit 0€

VG

KHS

am 18. März 2014 um 8:55

Zitat:

Original geschrieben von schwazer

 

Zudem zahlt der AG die Versicherung .... und stellt auch diese uns über Barlohnumwandlung in Rechnung.

OK, verstanden. Das war mir vorher nicht klar, weil Du nur von der Leasingrate gesprochen hattest.

Gruß

Der Chaosmanager

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