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Fahrtenbuch Mischfahrt (Betriebsfahrt und Urlaubsfahrt an unterschiedlichen Tagen)?
Hallo in die Runde,
ich hoffe hier auf Experten zu treffen. Ich tracke meine Fahrten mit einem elektronischen Fahrtenbuch von vimcar und habe eine Frage zu einer mehrtägigen Mischfahrt.
Ich fahre am Wochenende in den Urlaub und vom Urlaubsort Mitte nächster Woche direkt zu mehreren geschäftlichen Terminen (über drei Tage).
Die Fahrt am Wochenende zum Urlaubsort sind 780km. Die einfache Fahrt zum ersten Geschäftstermin wären 750km. Die zum Urlaubsort und danach zum Geschäftstermin sind zusammen 880km - und so werde ich auch fahren - d.h. am Wochenende 780km in den Urlaub und 4 Tage später 100km zum ersten Geschäftstermin.
Wie teile ich die Route nun zwischen geschäftlich und privat auf? Zu meinen Gunsten würde ich nun die ersten Urlaubsfahrt als Mischfahrt angeben (750km geschäftlich und 30km privat (Umweg)). Alle weiteren Fahrten danach bis zum ersten Geschäftstermin sind ja ein Umweg und damit rein privat. Alle Fahrten nach dem ersten Geschäftstermin wären dann wieder geschäftlich.
Verunsichert bin ich wegen der Fahrten an unterschiedlichen Tagen. Könnt ihr mich aufklären?
Danke, Jan
Beste Antwort im Thema
die km die Du sowieso geschäftlich gefahren wärest, sind und bleiben geschäftliche km, auch wenn es eine Mischfahrt ist. Private Zusatz-km gibst Du als privat an. Unterschiedliche Tage spielen keine Rolle.
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17 Antworten
Zitat:
@spielkind79 schrieb am 21. Januar 2020 um 13:48:45 Uhr:
Hallo in die Runde,
ich hoffe hier auf Experten zu treffen. Ich tracke meine Fahrten mit einem elektronischen Fahrtenbuch von vimcar und habe eine Frage zu einer mehrtägigen Mischfahrt.
Ich fahre am Wochenende in den Urlaub und vom Urlaubsort Mitte nächster Woche direkt zu einem geschäftlichen Termin.
Die Fahrt am Wochenende zum Urlaubsort sind 780km. Die einfache Fahrt zum Geschäftstermin wären 750km. Die zum Urlaubsort und danach zum Geschäftstermin sind 880km - und so werde ich auch fahren - d.h. am Wochenende 780km in den Urlaub und 4 Tage später 100km zum Geschäftstermin.
Wie teile ich die Route nun zwischen geschäftlich und privat auf? Zu meinen Gunsten würde ich nun die ersten Urlaubsfahrt als Mischfahrt angeben (750km geschäftlich und 30km privat). Alle weiteren Fahrten danach bis zum Geschäftstermin sind ja ein Umweg und damit privat. Alle Fahrten nach dem Geschäftstermin wären dann wieder geschäftlich.
Verunsichert bin ich wegen der Fahrten an unterschiedlichen Tagen. Könnt ihr mich aufklären?
Danke, Jan
Ist es wirklich eine Mischfahrt?
MMn ist das erste (Urlaub) eine private Fahrt und das zweite (zum Geschäftstermin) eine dienstliche Fahrt.
Will sagen: Kann man wirklich das als Mischfahrt auslegen, wenn der Urlaubsort zufällig in der Nähe des späteren dienstlichen Einsatzortes liegt?
die km die Du sowieso geschäftlich gefahren wärest, sind und bleiben geschäftliche km, auch wenn es eine Mischfahrt ist. Private Zusatz-km gibst Du als privat an. Unterschiedliche Tage spielen keine Rolle.
Genau das ist die Frage. Wenn ich die erste Fahrt als reine Privatfahrt angeben würde, wäre das ja auch nicht ganz richtig, da ich die Strecke auch zurücklege, um zum Geschäftstermin zu kommen. So gesehen profitieren die beiden Fahrtenarten voneinander, da ich die Hinfahrt ja nicht zweimal machen kann.
Das muss doch irgendwo geregelt sein?
Zitat:
@Kai R. schrieb am 21. Januar 2020 um 14:07:53 Uhr:
die km die Du sowieso geschäftlich gefahren wärest, sind und bleiben geschäftliche km, auch wenn es eine Mischfahrt ist. Private Zusatz-km gibst Du als privat an. Unterschiedliche Tage spielen keine Rolle.
Also mache ich es so wie beschrieben? Die Hinfahrt am Wochenende (750km geschäftlich 30km privat (Umweg) wird zur Mischfahrt.
Das ist jetzt natürlich genau die Antwort, die ich hören möchte :-) Im übrigen bin ich selbstständig und brauche das Fahrtenbuch nur für das Finanzamt.
genau darüber habe ich erst vor wenigen Tagen einen Artikel gelesen, ich weiß leider nicht mehr wo. Aber das passt so.
Kapier ich nicht.
Du fährst 750KM zum 1. Termin, dann anschließend 30 KM in ein Hotel, in dem Du 3 Nächte bleibst, um dann wieder weiter zum 2. Termin und anschließend nach Hause zu fahren oder habe ich das falsch interpretiert?
Die Übernachtungen dienen demzufolge den Geschäftsterminen. Was Du in der Zeit dazwischen machst, ist dein privates Ding. Ich würde die Fahrten bis zum Hotel und vom Hotel zum 2. Termin komplett geschäftlich laufen lassen, alles dazwischen ist privat.
Alles andere macht für mich keinen Sinn und bringt den Menschen im Finanzamt nur auf dumme Gedanken.
Zitat:
@AndyB71 schrieb am 21. Januar 2020 um 14:44:40 Uhr:
Kapier ich nicht.
Du fährst 750KM zum 1. Termin, dann anschließend 30 KM in ein Hotel, in dem Du 3 bleibst, um dann wieder weiter zum 2. Termin und anschließend nach Hause zu fahren oder habe ich das falsch interpretiert?
Die Übernachtungen dienen demzufolge den Geschäftsterminen. Was Du in der Zeit dazwischen machst, ist dein privates Ding. Ich würde die Fahrten bis zum Hotel und vom Hotel zum 2. Termin komplett geschäftlich laufen lassen, alles dazwischen ist privat.
Alles andere macht für mich keinen Sinn und bringt den Menschen im Finanzamt nur auf dumme Gedanken.
Ich fahre am Samstag von Berlin nach Österreich 780km zum Skifahren. Am Mittwoch dann zum ersten Termin nach Friedrichshafen (100km), ich bleibe über Nacht für einen weiteren Termin in Friedrichshafen und fahre am Donnerstagnachmittag weiter nach Stuttgart, bleibe dort über Nacht und habe am Freitag Termine in Stuttgart und Karlsruhe. Abends fahre ich dann zurück nach Berlin.
Was davon ist geschäftlich und was privat? Ohne Urlaub müsste ich ja auch nach Friedrichshafen kommen? Die 3 Tage Skifahren mache ich tatsächlich auch nur wegen der geschäftlichen Termine und nicht umgekehrt.
Na also, das klingt doch schon ganz anders als im Eröffnungspost, jetzt kann ich es nachvollziehen.
Am einfachsten wäre es natürlich, wenn Du in Österreich oder kurz vor der Grenze ebenfalls einen potentiellen Neukunden besuchst. Ansonsten würde ich das als Privatfahrt laufen lassen und ab dem Mittwoch dann komplett geschäftlich.
Aber näheres sagt dir bestimmt der Steuerberater deines Vertrauens.
(Bin übrigens ebenfalls selbständig.)
Also, das Ganze hat der Bundesfinanzhof entschieden. Arbeitnehmer können die Kosten komplett von ihrem Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen, die im Rahmen der Dienstreise sowieso angefallen wären. Freiberufler müssen die Gesamtkosten aufteilen und anteilig den privaten Anteil versteuern, wenn der private Anteil mehr als 10% ausmacht.
Ich bin Mit-Vorstand einer kleinen AG und habe auch ein paar Aktien. So gesehen bin ich kein Freiberufler, sondern angestellter Vorstand. Da ich einen Dienstwagen habe, bei dem auch die privaten Fahrten voll abgegolten sind, geht es nur um die Frage der Deklarierung im Fahrtenbuch für das Finanzamt, welche Fahrt privat und welche dienstlich veranlasst war.
Zitat:
@spielkind79 schrieb am 22. Januar 2020 um 13:38:17 Uhr:
Ich bin Mit-Vorstand einer kleinen AG und habe auch ein paar Aktien. So gesehen bin ich kein Freiberufler, sondern angestellter Vorstand. Da ich einen Dienstwagen habe, bei dem auch die privaten Fahrten voll abgegolten sind, geht es nur um die Frage der Deklarierung im Fahrtenbuch für das Finanzamt, welche Fahrt privat und welche dienstlich veranlasst war.
Hm, und das ist eben irgendwie die Krux, finde ich.
Du hast hier zwar gut beschrieben, dass du den Urlaub da nicht gemacht hättest, wenn der anschließende Geschäftstermin nicht in der Nähe gewesen wäre. Glaube ich dir auch.
Andererseits ist die Hinfahrt (an dem Tag) trotzdem privat, weil "Anfahrt zum Urlaub".
Schwierig finde ich.
Zitat:
@spielkind79 schrieb am 22. Januar 2020 um 13:38:17 Uhr:
Ich bin Mit-Vorstand einer kleinen AG und habe auch ein paar Aktien. So gesehen bin ich kein Freiberufler, sondern angestellter Vorstand. Da ich einen Dienstwagen habe, bei dem auch die privaten Fahrten voll abgegolten sind, geht es nur um die Frage der Deklarierung im Fahrtenbuch für das Finanzamt, welche Fahrt privat und welche dienstlich veranlasst war.
versteuerst Du das Fahrzeug nach der 1% Regel oder weist Du die privat gefahrenen km einzeln nach? Im ersten Fall bist Du ja Arbeitnehmer Deiner Firma und die Firma kann die dienstlich gefahrenen km voll erstatten. Im zweiten Fall würde ich die Anteilsregelung ansetzen.
Das einfachste wäre, Du fährst auf der Hinfahrt nach Österreich über Friedrichshafen, da Du für den Termin vorab Unterlagen zur Verfügung stellst...
EDIT: ...was mit etwas Vorstellungskraft und nachfolgender Dreisatz-Rechenleistung auch virtuell zu schaffen sein könnte. Hat den Vorteil, dass es den Prüfer nicht überfordert. Natürlich rate ich nicht dazu und selbst käme ich nie auf die Idee. Der nächste relevante Zeitpunkt wäre dann vermutlich der Reifenwechsel um Ostern.
Bei meinem Profil wäre mir ein Fahrtenbuch zu aufwendig...
Zitat:
@Kai R. schrieb am 22. Januar 2020 um 17:25:06 Uhr:
versteuerst Du das Fahrzeug nach der 1% Regel?
Dann müsste er ja kein Fahrtenbuch führen...