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Fahrtenbuch

Volvo
Themenstarteram 22. Februar 2006 um 10:17

Jetzt bin ich mal auf Eure Tips und Hifle angewiesen. Unser Steuerberater liegt uns ständig in den Ohren endlich aus Steuergründen ein Fahrtenbuch zu führen. Bisher haben wir aus Bequemlichkeit einfach die 1 % Regelung genutzt. Nach Angaben des Steuerberaters sollen sich allerdings spätestens 2007 der Wert auf 1,5 % oder höher ändern. Ausserdem ist man als Selbständiger ja fast schon verpflichtet ein Fahrtenbuch zu führen, wegen des Nachweises der Notwendigkeit eines Dienstwagens.

Also wie handelt Ihr dieses Problem elektonisches Fahrtenbuch oder manuell geführtes Fahrtenbuch und auf was muss man achten bzw. welche Fehler sollte man auf alle Fälle nicht machen.

Für Eure Hilfe schon mal vielen Dank.

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38 Antworten

Re: Fahrtenbuch

 

Zitat:

Original geschrieben von volvistie

Ausserdem ist man als Selbständiger ja fast schon verpflichtet ein Fahrtenbuch zu führen, wegen des Nachweises der Notwendigkeit eines Dienstwagens.

Also wie handelt Ihr dieses Problem elektonisches Fahrtenbuch oder manuell geführtes Fahrtenbuch und auf was muss man achten bzw. welche Fehler sollte man auf alle Fälle nicht machen.

Für Eure Hilfe schon mal vielen Dank.

hi,

habe das System von http://www.twinline.de/ drin.

Wunschlos glücklich. Lohnt sich imho auf jeden Fall.

(zumindest wenn man ein genaues Fahrtenbuch will...)

Auf der Seite gibts auch ein Demo Video.

Falls Du noch fragen hast...

Grüße

Torsten

... und arbeite mit dem eROAD (perfektes Konzept - allerdings uralte Software).

Nano Nano!

Torsten - der XC-Fan (und müsste mal wieder die Daten kopieren ;-)

Re: Fahrtenbuch

 

Zitat:

Original geschrieben von volvistie

Jetzt bin ich mal auf Eure Tips und Hifle angewiesen. Unser Steuerberater liegt uns ständig in den Ohren endlich aus Steuergründen ein Fahrtenbuch zu führen. Bisher haben wir aus Bequemlichkeit einfach die 1 % Regelung genutzt. Nach Angaben des Steuerberaters sollen sich allerdings spätestens 2007 der Wert auf 1,5 % oder höher ändern. Ausserdem ist man als Selbständiger ja fast schon verpflichtet ein Fahrtenbuch zu führen, wegen des Nachweises der Notwendigkeit eines Dienstwagens.

Also wie handelt Ihr dieses Problem elektonisches Fahrtenbuch oder manuell geführtes Fahrtenbuch und auf was muss man achten bzw. welche Fehler sollte man auf alle Fälle nicht machen.

Für Eure Hilfe schon mal vielen Dank.

Zuerst mal abwarten und evtl einen anderen Steuerberater nehmen. Das mit den 1,5% war mal von einer Partei angedacht - vor rund 2 Jahren. Wenn der immer so sorgfältig ist...

Demnächst wird entschieden, wie es mit der Besteuerung von gemischt genutzten Autos ausschauen sollen. Eine Änderung ist nur für Selbständige geplant. Dann muss man zuerst schauen welche Regeln gelten, zB wie groß der Privatanteil sein darf. Und erst dann kannst du entscheiden, was für dich Sinn macht. Es könnte zB auch sein, dass für angestellte geschäftsführer andere Regeln gelten als für leute die nach EÜR rechnen (ob das vor gesetz bestand haben wird ist dann nochmal was anderes). Möglich sit auch, dass man die Nutzung nur für einen kleineren zeitraum belegen muss. Also abwarten.

Ich würde eher einen Zweitwagen kaufen als mich der Gnade des FA auszuliefern ob Umwege als Stauumfahrung oder Privatfahrt klassifiziert werden.

Rapace

Re: Re: Fahrtenbuch

 

Zitat:

Original geschrieben von rapace

 

Ich würde eher einen Zweitwagen kaufen als mich der Gnade des FA auszuliefern ob Umwege als Stauumfahrung oder Privatfahrt klassifiziert werden.

Rapace

Zweitwagen muss aber dann in ähnlicher Klasse sei, wie der Firmenwagen, sonst wird unterstellt, dass man natürlich den Kleinwagen stehen lässt und mit dem Luxuswagen (der Firma) fährt - auch Privat.

Torsten

Re: Re: Re: Fahrtenbuch

 

Zitat:

Original geschrieben von topi76

Zweitwagen muss aber dann in ähnlicher Klasse sein ... Torsten

Oder deutlich hochwertiger. So habe ich den ersten Firmenvolvo ohne Diskussion beim Steuerberater als 100% Firmenfahrzeug durch bekommen, weil der Privatwagen um Klassen darüber lag.

Nano Nano!

Torsten - der XC-Fan (und weiss nicht, wie der Steuerberater dass immer hinkriegt ;-)

Re: Re: Re: Fahrtenbuch

 

Zitat:

Original geschrieben von topi76

Zweitwagen muss aber dann in ähnlicher Klasse sei, wie der Firmenwagen, sonst wird unterstellt, dass man natürlich den Kleinwagen stehen lässt und mit dem Luxuswagen (der Firma) fährt - auch Privat.

Torsten

Wer sagt das???

Ich kaufe einen Schreibblock für 1,95€ im 300km entfernten Hannover. Quittung, Buchung als Betriebsausgabe. DIE Fahrt war ganz sicher geschäftlich! :D

Und wo steht, dass ich für die privaten 4000km/a noch ´nen XC90 brauche? ;)

Ich esse das Ei erst, wenn es gelegt ist.... :D

Gruß Andi

Danke für den Hinweis. Werd ich dann vorher abklären, denn der Firmenwagen hätte dann fast doppelt so viel PS wie der private

Rapace

Re: Re: Re: Re: Fahrtenbuch

 

Zitat:

Original geschrieben von andixc90

Wer sagt das???

Gruß Andi

Frag mal Deinen Steuerberater...

Die Wahrscheinlichkeit, dass das FA bei sowas meckert ist wohl höher, als, dass sie am Fahrtenbuch meckern.

Ist aber auch von FA zu FA sehr verschieden.

Bei mir sinds 25-30% echter Eigenanteil, so dass sich die vollautomatische Lösung schon im ersten Jahr gelohnt hat.

(nicht zu letzt weil ich doch immer mal wieder viele kleine Fahrten habe. Da nervt das handschriftliche Fahrtenbuch, wenn man versucht es aktuell zu halten (habe ich auch schon gemacht).

Grüße

Torsten

Themenstarteram 23. Februar 2006 um 7:07

Also erst mal vielen Dank für die Antworten, scheint also doch von Finanzamt zu Finanzamt sehr unterschiedlich zu sein. Die Sache von Andi mit dem Schreiblock ist aber ein ganz guter Tip, da einen das Finanzamt ja nicht vorschreiben kann, wo man seine Sachen kauft.

Welche Erfahrungen habt Ihr eigentlich mit den Damen und Herren Prüfer des Finanzamtes gemacht.

Waren neulich da zu einer MWSt Sonderprüfung und die Dame war schon extrem kleinlich.

aus meiner praktischen Sicht der Dinge:

wenn es Streit mit dem FA gibt, dann ist der FirmenPKW immer mit dabei.

Die neuesten (Sprach-)Regelungen zu den Fahrtenbüchern bestätigen eine restriktive Sicht.

Ein noch nicht veröffentlichtes BFH-Urteil will nur Fahrtenbücher im Wortsinn (gebunden) anerkennen.

Bei elektronischen Fahrtenbüchern ist die Freigabe durch die Finanzbehörden Pflichtvoraussetzung.

Im übrigen geht es wie immer nur um Glaubwürdigkeit. Ist die nicht gegeben, nützen die schönsten Eintragungen nichts.

Zum Nachweis der überwiegend betrieblichen Nutzung bei Überschußermittlern fordert das FA die Führung eines (ordnungsgmäßen !) Fahrtenbuches - zum Nachweis, das mit 1% versteuert werden kann - hahaha.

Die Fachpresse sieht einfache Aufzeichnungen als ausreichend an. Warten wir die Ausfürhungsbestimmungen ab.

Es bleibt spannend.

Ich scheue ja den Aufwand eines manuell geführten Fahrtenbuches.

Momentan bin ich mit der 1%-Regelung unterwegs...

Ab wann lohnt sich die Anschaffung eines elektronischen Fahrtenbuches. Wann ist die 1%-Regelung günstiger?

Kann ich hier bitte einmal kurz Nachhilfe bekommen?

Danke

Marc

Zitat:

Original geschrieben von V70Soest

Ich scheue ja den Aufwand eines manuell geführten Fahrtenbuches.

Momentan bin ich mit der 1%-Regelung unterwegs...

Ab wann lohnt sich die Anschaffung eines elektronischen Fahrtenbuches. Wann ist die 1%-Regelung günstiger?

Kann ich hier bitte einmal kurz Nachhilfe bekommen?

Danke

Marc

Das muß jeder selbst für sich entscheiden...

Ich habe auch bisher das Fahrtenbuch gescheut. Real habe ich etwa 25 Privatanteil- wobei das aber stark wechselnd ist. Bei der 1% Regelung komme ich auf etwa 50%, bei meinem LP. Ein Fahrtenbuch würde sich für mich also immer lohnen. Ich habe aber keine Lust, mir das auch noch anzutun. Also erkaufe ich mir die Bequemlichkeit und tue in der gesparten Zeit lieber etwas anderes - z.B. Motor-Talk:D

Eine Frage habe ich aber noch an die Finanzexperten. Der Listenpreis ist entscheidend für die 1% Regelung. Was ist aber, wenn der nirgendwo auftaucht?. Von Volvo gab es auch keine offizielle Preisliste von meinem Modell. Gekauft vor der Preiserhöhung aber schon D5 neu mit GT 6-Gang. Der Preis war nur online mit Konfigurator, oder beim Händler zu ermitteln. Wie soll das FA an diesen Preis kommen? Wird stattdessen der Hauspreis, der im Vertrag auftaucht genommen, der aber um einiges niedriger liegt?

Fragende Grüße, Karsten

Zitat:

Original geschrieben von febrika3

Eine Frage habe ich aber noch an die Finanzexperten. Der Listenpreis ist entscheidend für die 1% Regelung. Was ist aber, wenn der nirgendwo auftaucht?. Von Volvo gab es auch keine offizielle Preisliste von meinem Modell. Gekauft vor der Preiserhöhung aber schon D5 neu mit GT 6-Gang. Der Preis war nur online mit Konfigurator, oder beim Händler zu ermitteln. Wie soll das FA an diesen Preis kommen? Wird stattdessen der Hauspreis, der im Vertrag auftaucht genommen, der aber um einiges niedriger liegt?

Fragende Grüße, Karsten

Tja, das FA ist in dieser Sache leider schlauer als man landläufig denkt. Die haben einen direkten Zugriff auf Schwacke und ähnlich. Prüfungen finden ja in der Regel Jahre später statt, so daß dann jedes Modell aufzufinden ist.

Oder die fordern zb bei Leasingfahrzeugen die Grundrechnungen an, damit auch ja die Extras schön erkannt werden.

Hatte vor kurzem den Extrremfall 730d mit ca. 59.000 Basis Liste, kostete aber tatsächlich wegen der Extras 92.000 €.

Da war der 1%er auf einmal ganz schön teuer.

Zitat:

Original geschrieben von hjp xc70

...Die haben einen direkten Zugriff auf Schwacke und ähnlich. Prüfungen finden ja in der Regel Jahre später statt, so daß dann jedes Modell aufzufinden ist.

Oder die fordern zb bei Leasingfahrzeugen die Grundrechnungen an, damit auch ja die Extras schön erkannt werden...

Da weiß dann das FA mehr als mein Steuerberater und ich. Keiner von uns beiden hat auf den Euro genau den tatsächlichen LP zum Kaufzeitpunkt. Im Leasingvertrag steht auich nur der Hauspreis und die Extras. Also muß ich (der Berater) schon jetzt mit falschen Zahlen kalkulieren, aufgrund der fehlenden echten? Und in fünf Jahren weiß das FA dann alles besser.

Warum machen eigentlich die nicht direkt meine Erklärung?

Gruß Karsten, votiert für eine verständliche, durchschaubare Stuerrichtlinie!

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