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Fahrtenbuchauflage, schon mal jemand erfolgreich dagegen vorgegangen?

147 Antworten
Themenstarteram 27. Dezember 2015 um 19:33

Tach zusammmen,

die Kurzform ist folgende:

mein Sohn ist (in Sachsen) mit meinem Auto zu schnell gefahren (+26km/h). Um ihm die 3 Punkte zu ersparen nutzte ich mein Recht auf Aussageverweigerung auf dem Anhörungsbogen.

Irgendwann rief der örtliche KOP an und stellte mir komische Fragen, u.a. ob ich einen Sohn habe etc... Auf Nachfrage sagte er mir auch nochmal dass ich en Aussageverweigerungsrecht habe wenn ich Verwandte ersten Grades belasten würde.

Die Polizeistelle ist übrigens keine 100m von meiner Wohnung weg.

Kurze Zeit später kam ein Brief von der Führscheinstelle (oder so ähnlich) mit der Fahrtenbuchauflage. Begründung u.a. erhebliche Überschreitung und NICHTMITWIRKUNG an der Identifizierung des Fahrers.

Kosten dafür: 100,- € zzgl. 2,40€ für Auslagen

Widerspruch eingelegt, Begründung: erstes Mal, Warum habe ich ein AussageverweigerungsRECHT und werde angeschissen dass ich an der Ergreifung des Täters nicht mitarbeite. Desweiteren habe ich der Behörde unterstellt dass die 100,- eine Ersatzvornahme sind da die Strafe auch 100,- gewesen wäre.

Dann kam nochmal ein Schreiben ich solle doch über meinen Widerspruch nachdenken, und man zitierte das Strafgesetztbuch zur Aussageverweigerung. Ich wusste gar nicht dass ich mich in einem Strafprozess befinde... *lol*

Nochmals geantwortet und dann kam die Ablehnng des Widerspruches, 3 Seiten Begründung und

Kosten für den abgelehnten Widerspruch: 100,-€ zzgl. 2,40€ Auslagen.

 

Nächster Schritt wäre Klage, da habe ich aber wenig Bock drauf...

Beste Antwort im Thema
am 28. Dezember 2015 um 11:03

Und da sind wir wieder beim ach so mündigen und verantwortungsbewußten Bürger, der scheinbar alles unter Kontrolle - wie in diversen Threads zu lesen - hat und durch Beschränkungen wie z.B. TLs gegängelt wird. Ich frage mich hier, wie jemand verantwortungsbewußt handelt, wenn er seinem Sohn die Verantwortung für sein Tun nimmt und gleichzeitig selbst versucht, das so "schlimme" Fahrtenbuch als Konsequenz zu umgehen. Vorbildliches Verhalten sieht aus meiner Sicht anders aus.

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Gab es schon mal einen ähnlichen Vorfall?

Eine Fahrtenbuchauflage gibt es seltenst beim 1. Vorfall dieser Art.

3! Punkte - also innerorts. Mitwirkungsverweigerung. Fahrtenbuchauflage möglich. Wer A..... sagt, muss auch ...limente sagen. Wenn es Dir nicht genehm ist - dann klage. Ist halt die Frage, ob Du da nicht die Sache nicht verschlimmbesserst. Man sollte sich der Konsequenzen seiner Entscheidungen bewusst sein.

es ist also ein Foto gemacht worden, siehst Du Deinem Sohn zum verwechseln ähnlich, wenn nicht zahle sonst wird es teurer.

Gruß

Themenstarteram 27. Dezember 2015 um 20:08

danke fürs Klugschei**** Twindance.... Aussageverweigerungsrecht ist dann gleich Mitwirkungsverweigerung? passt doch irgendwie nicht

@Günter: der Polizist meinte dass in seinem Anschreiben wohl stand dass das LRA einen Fotoabgleich mitMeldestelle gemacht hat um festzustellen dass ich nicht auf dem Foto bin...

@Drahkke: bisher gabs nix. aber beim ersten mal kann auch ein FB angeordnet werden

Hilft mir auch alles nix weiter, abe genug zum Thema gegoogelt :D Ich finde es nur leicht unverschämt bzgl. der Gebühren! Jeder Bussgeldbescheid ist billiger :o

Durch die Einlassungen des TE gegenüber den Strafverfolgungsbehörden dürfte eine Alberto-Pizza gelutscht bzw. verkohlt sein.

Das Aussageverweigerungsrecht schützt dich vor belastenden Aussagen gegen deine nähere Verwandschaft. Dazu kann dich niemand zwingen.

3 Punkte bei 26 km/h zu schnell? Wann war der Vorfall denn?

Die Fahrtenbuchauflage ist keine Strafe (auch wenn du sie als solche empfindest), sondern soll nur verhindern, dass beim nächsten Verstoß der "Täter" wieder nicht zu ermitteln ist. Ohne Rechtsschutzversicherung würde ich gegen den Bescheid nicht klagen. Manchmal kann man Erfolg mit der Klage haben, wenn der Anhörungsbogen sehr spät nach dem Vorfall kommt und man sich nicht mehr an den Fahrer erinnern können muss. Ist in deinem Fall vermutlich etwas schwierig, wenn das Bild mit übersandt wurde und du dich ja explizit auf dein Aussageverweigerungsrecht berufen hast.

Themenstarteram 27. Dezember 2015 um 20:32

wann genau das war weiss ich genau jetzt nicht, auf jeden Fall dieses Jahr, aber alles kam innerhalb der Fristen.

Die 3 Punkte/100 € hab ich glaube vom Polizisten im Ohr gehabt.

Ich sehe es auch nicht als Strafe, sondern bin verwundert dass es gleich beim ersten mal angeordnet wird und natürlich auch wegen der unverschämten Gebühren dafür

Das ganze ist doch sehr merkwürdig.

In den meisten Fällen ermittelt doch die Behörde den Täter wenn er im Familienkreis zu finden ist.

Da hat wohl die Polizei nicht richtig nachgeforscht.

Oder irgendwas liegt hier im dunkeln. :D

Für 26km/h innerhalb geschlossener Ortschaften gibt es doch nur 1 Punkt 100,- Strafe + Gebühren von ca. 30,-. Außerdem wenn die Wache nur 100m vom TE entfernt liegt, hätten die Beamten eigentlich den Sohn als Verursacher ermittelt. Ein Abgleich des Führerscheinbildes des Sohnes wäre auch kein Problem gewesen.

TE zahl die Kohle und gut ist es. Das Fahrtenbuch kannst du einfach loswerden indem du das Fahrzeug z.B. auf die Frau ummeldest.

Du weißt nicht mal Was Wann irgendwie mal war und machst hier ein Fass auf?

Schon komisch.

...durch Deine Aussageverweigerung hast Du den Behörden indirekt gesteckt, dass der Täter im Familienkreis zu suchen ist... damit ist der Täterkreis soweit eingeschränkt, dass die weiteren Ermittlungen ein leichtes Spiel sind.

Die Fahrtenbuchauflage ist eine vollkommen andere Baustelle und unter der Hand nur ne kleine harmlose Retourkutsche... drüben im Radarforum, wo teils Polizisten und entsprechende Sachbearbeiter Tips & Informationen zu den Abläufen im Hintergrund geben wurden solche Fälle schon unzählige Male durchgekaut... und ganz ehrlich, die Aussage zu verweigern, war wie Du auch aus dem ersten Teil meines Beitrags schließend kannst schon der "Schuß ins Knie".

In solchen Fällen wurde eigentlich immer geraten, die Aussage nicht zu verweigern, sich willig zur Mitwirkung zu zeigen und ggf. je nach Familiensituation einen Ersatzfahrer zu präsentieren bis die Verjährung durch ist.

Dabei ist es besonders wichtig um keine strafrechtlichen Konsequenzen befürchten zu müssen niemanden falsch zu beschuldigen, also als Täter anzugeben... das muß immer so laufen, dass sich der Ersatzfahrer selbst beschuldigt (sich selbst zu beschuldigen / verdächtigen ist nicht strafbar!)... und dann kommts drauf an, dass die Behörden den Köder schlucken und die Verjährung gegen den tatsächlichen Täter rechtzeitig durch ist, bevor der Bußgeldbescheid gegen den Ersatzfahrer rechtskräftig wird.

Kurzum... die Kunst liegt darin die Behörden möglichst lange hinzuhalten und zwar so, dass die Verjährung läuft - da gibts eine Reihe von Fußangeln, usw...., die man beachten sollte, aber da kennen sich die Mitglieder drüben im Radarforum besser aus als ich.

Ist die Verjährung durch, zieht man die Aussage mit dem Hinweis man hätte sich geirrt und den richtigen Fahrer zurück - der das dann auch zugibt, die Tat ist ja verjährt und die Behörden können gegen den richtigen Täter nichts mehr unternehmen.

Hier, ich hab mal die Suche (Suchbegriff "Ersafa") nach entsprechenden Threads bemüht... Radarforum (klick)

Themenstarteram 27. Dezember 2015 um 21:08

Zitat:

@klamann15 schrieb am 27. Dezember 2015 um 21:35:21 Uhr:

Das ganze ist doch sehr merkwürdig.

In den meisten Fällen ermittelt doch die Behörde den Täter wenn er im Familienkreis zu finden ist.

Da hat wohl die Polizei nicht richtig nachgeforscht.

Oder irgendwas liegt hier im dunkeln. :D

Das ist ja das kuriose! Sonst klingeln die doch gerne an der Haustür. Sind keine 100m Fussweg vom Polizeiposten.

Ich kenne das von meinem Chef wo regelmäsig die Kollegen in Grün in die Werkstatt kamen und nach dem Chef fragten... *lol*

Themenstarteram 27. Dezember 2015 um 21:18

Zitat:

@gast356 schrieb am 27. Dezember 2015 um 21:38:54 Uhr:

........

Besten Dank! Wichtig fürs nächste mal! ;)

Aktuell ist der Drops wohl erstmal gelutscht

Einen Ersatzfahrer zu präsentieren ist so ziemlich die blödeste Idee.

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