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Fahrverbot obwohl letzter Blitzer 15 Monate her war ?
Hallo,
folgender Sachverhalt - ich wurde am 04.01.2019 das erste Mal mit "Punkt" geblitzt, ärgerlich aber gut - war nachts bei Starkregen auf einem Autobahnabschnitt ohne Verkehr wo ich die Begrenzung von 130 auf 100 nicht mitbekommen hatte - gut, bin ~130 gefahren und war nach Abzug 28 zu viel.
Post von der Stadt kam am 25.02. - zu der Zeit war ich im Urlaub (bis zum 30.03.) , da ich wusste, dass etwas kommen müsste hatte ich mich aus dem Urlaub heraus bei der Stadt per Mail gemeldet und nach dem Bußgeldbescheid in elektronischer form gefragt, der kam am 20.03. bei mir an - daraufhin hatte ich die 108€ bezahlt und die Sache war erledigt.
Nun wurde ich am 30.03.2020 ein 2. mal geblitzt, Außerorts, früh morgens auf dem Weg zur Baustelle zur Corona zeit = 0 Verkehr .. wo anstatt der von mir vermuteten 100 nur 50 war - Ergebnis:31 drüber - 2. Punkt aber nun mit einem einmonatigen Fahrverbot - ist das rechtens?
zwischen den beiden Blitzern lagen fast 15 Monate - man darf doch nur innerhalb eines Jahres nicht 2x mit Punkt geblitzt werden?
bitte nicht belehren, dass man sich nur an die regeln halten muss, dann passiert auch nix .. ich fahre seit 12 Jahren, seit 4 jahren 40.000km+ p.a. hab jetzt eben leider 2x "verkackt"
vielen Dank!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@reCCCCtoor schrieb am 15. Juni 2020 um 11:04:03 Uhr:
Zitat:
@onzlaught schrieb am 15. Juni 2020 um 11:00:28 Uhr:
Kommt das Fahrverbot denn aus dem "2x drüber in einem Jahr" oder direkt aus dem zweiten Treffer mit 31 drüber ausserhalb geschlossener Ortschaft?
wegen dem 2x innerhalb eines Jahres - falls die Frist ab dem Tag beginnt, wo ich das erste Blitzerticket gezahlt habe wäre die sache erklärt, auch wenn das den Umständen um den ersten Bußgeldbescheid herum natürlich super bitter wäre ...
Nutze die Bußgeldrechner und du wirst erkennen, dass das Fahrverbot schon rein aus den 31km/h entsteht.
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23 Antworten
Die neue Novelle trat am 28.04 in kraft, vermutlich wurdest du da schon nach neuen Regel (Fahrverbot ab 26 drüber, schon beim ersten mal) verurteilt. Das wäre nicht rechtens, dazu gibt's hier schon einen Thread.
Gruß Metalhead
Wenn da 50 galt beim 2.Blitzer liegt die Vermutung nahe, dass es evtl innerhalb geschlossener Ortschaften war und da gibt es ab 31 km/h drüber sofort nen Fahrverbot.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 15. Juni 2020 um 10:26:25 Uhr:
Die neue Novelle trat am 28.04 in kraft, vermutlich wurdest du da schon nach neuen Regel (Fahrverbot ab 26 drüber, schon beim ersten mal) verurteilt. Das wäre nicht rechtens, dazu gibt's hier schon einen Thread.
Gruß Metalhead
das hatte ich der Sachbearbeiterin bei der Stadt auch so mitgeteilt, hatte schriftlich Einspruch gegen das Fahrverbot eingelegt und um "Prüfung" und Korrektur gebeten - da mMn. das Fahrverbot nicht rechtens war.
Sinngemäß kam dann nach 2 Wochen eine Antwort in der stand:
Zitat:
ist alles richtig so, das 2. vergehen wurde innerhalb eines Jahres nach inkrafttreten des 1. Bußgeldbescheides begangen, wenn ich immer noch dagegen bin wird die Sache vor Gericht geklärt.
Hab das Schreiben leider gerade nicht hier, weil ich im Büro bin.. aber wirklich mehr Infos gabs da auch nicht.
es sollte doch das Datum des Blitzens ausschlaggebend sein, nicht die Rechtskraft des Bußgeldbescheides - der ja in meinem Fall über 3 Monate nach dem Blitzen erst eingetreten ist?
Zitat:
@Blue1983 schrieb am 15. Juni 2020 um 10:33:58 Uhr:
Wenn da 50 galt beim 2.Blitzer liegt die Vermutung nahe, dass es evtl innerhalb geschlossener Ortschaften war und da gibt es ab 31 km/h drüber sofort nen Fahrverbot.
es war Außerorts (steht auch genau so im Bußgeldbescheid).. sonst wäre die Sache ja nicht diskutabel
Seit dem 28. April ist es nun Gesetz: Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts werden ab 21 km/h, außerorts ab 26 km/h mit einem Monat Fahrverbot bestraft. Bislang galt: Wer innerhalb einer Stadtgrenze 31 km/h zu schnell war, verlor die Fahrerlaubnis für einen Monat – abseits kommunaler Wege erst ab 41 km/h.
das ist dann auch so. Die Frist bemisst sich 1 Jahr zwischen Rechtskraft des ersten Bescheides und Tattag des zweiten. Rechtskraft des ersten Bescheides tritt 2 Wochen nach Datum auf dem Bescheid ein, also ca. 4.4. und Du bist am 30.3. erneut geblitzt worden.
ich habe den Bußgeldbescheid aber am 21.02. (per post) zugesendet bekommen, dementsprechend ist die Rechtskraft am ~07.03.2019 eingetreten ? nur weil man um einen neuen Bußgeldbescheid fragt ändert sich doch nicht die Einspruchsfrist?
welches Datum steht auf dem Bescheid, der letztlich rechtskräftig geworden ist?
Zitat:
@Kai R. schrieb am 15. Juni 2020 um 10:40:58 Uhr:
das ist dann auch so. Die Frist bemisst sich 1 Jahr zwischen Rechtskraft des ersten Bescheides und Tattag des zweiten. Rechtskraft des ersten Bescheides tritt 2 Wochen nach Datum auf dem Bescheid ein, also ca. 4.4. und Du bist am 30.3. erneut geblitzt worden.
Also ich finde im Netz die Information, dass die Rechtskraft auch mit dem fristgerechten Zahlvorgang eintritt. Somit wäre auch dieses Datum relevant.
Kommt das Fahrverbot denn aus dem "2x drüber in einem Jahr" oder direkt aus dem zweiten Treffer mit 31 drüber ausserhalb geschlossener Ortschaft?
Zitat:
@onzlaught schrieb am 15. Juni 2020 um 11:00:28 Uhr:
Kommt das Fahrverbot denn aus dem "2x drüber in einem Jahr" oder direkt aus dem zweiten Treffer mit 31 drüber ausserhalb geschlossener Ortschaft?
wegen dem 2x innerhalb eines Jahres - falls die Frist ab dem Tag beginnt, wo ich das erste Blitzerticket gezahlt habe wäre die sache erklärt, auch wenn das den Umständen um den ersten Bußgeldbescheid herum natürlich super bitter wäre ...
die Rechtskraft tritt spätestens 14 Tage nach Datum auf dem Bescheid ein-
Zitat:
@reCCCCtoor schrieb am 15. Juni 2020 um 11:04:03 Uhr:
Zitat:
@onzlaught schrieb am 15. Juni 2020 um 11:00:28 Uhr:
Kommt das Fahrverbot denn aus dem "2x drüber in einem Jahr" oder direkt aus dem zweiten Treffer mit 31 drüber ausserhalb geschlossener Ortschaft?
wegen dem 2x innerhalb eines Jahres - falls die Frist ab dem Tag beginnt, wo ich das erste Blitzerticket gezahlt habe wäre die sache erklärt, auch wenn das den Umständen um den ersten Bußgeldbescheid herum natürlich super bitter wäre ...
Nutze die Bußgeldrechner und du wirst erkennen, dass das Fahrverbot schon rein aus den 31km/h entsteht.
Zitat:
@ktown schrieb am 15. Juni 2020 um 11:17:37 Uhr:
Zitat:
@reCCCCtoor schrieb am 15. Juni 2020 um 11:04:03 Uhr:
wegen dem 2x innerhalb eines Jahres - falls die Frist ab dem Tag beginnt, wo ich das erste Blitzerticket gezahlt habe wäre die sache erklärt, auch wenn das den Umständen um den ersten Bußgeldbescheid herum natürlich super bitter wäre ...
Nutze die Bußgeldrechner und du wirst erkennen, dass das Fahrverbot schon rein aus den 31km/h entsteht.
das war vor inkrafttreten der stvo novelle .. da wären also die 41 kmh grenze - dass das nicht der Fall ist, ist klar denn sonst wäre das auch so im Bußgeldbescheid ausgeschrieben.
Zitat:
ist alles richtig so, das 2. vergehen wurde innerhalb eines Jahres nach inkrafttreten des 1. Bußgeldbescheides begangen, ...
Wenn dem so ist, ist das korrekt. Ich bin allerdings davon ausgegangen, daß das der Fall war, mit der Zahlung wird das nämlich IMHO rechtskräftig. Was wurde dir denn für ein Datum gennant?
Darum sollte man auch solche Kinkerlitzchen nicht unnötig rauszögern.
Gruß Metalhead