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Fahrverbot verschieben

Themenstarteram 20. Mai 2008 um 18:48

Hallo,

mich hats nun erwischt, war ausserorts 47 km/h zu schnell und nun darf ich nen Monat laufen. Als Frist zur Führerscheinabgabe wurden mir 4 Monate genannt. Somit muss das bis Ende September passieren.

Hab ich eine Möglichkeit diese Frist zu verlängern? Bin Berufspendler und nehme meinen Jahresurlaub erst im Dezember.

Zu den Eckdaten, bin Ersttäter, noch nie geblitzt worden (ich weiß, das hilft nix), es war auf einer Autobahn in Sachsen-Anhalt am Sonntag morgen, irgendwo war 120 und ich bin mit 167 dahingebrettert, hab weder Tempolimit noch Blitzer gesehen und nun kam ein Brief. Hab den telefonisch als "gestehe die Tat ein" beantwortet und schwups kam zwei Tage später der Bußgeldbescheid.

Mir gehts darum das ich durch evtl. Einsprüche gegen die Fristsetzung (hab ich irgendwo mal gelesen) die Sache so lang hinauszögern kann das es Dezember wird und ich erst dann die Pappe abgeben muss wenn ich im Urlaub bin (1 ganzer Monat).

Als Info: hab keine Probezeit o.ä. und bin Rechtsschutzversichert (Verkehr). Kenn mich mit dem ganzen Rechtskram nicht aus, hab noch nie nen Anwalt mit etwas beauftragt, wie würdet ihr vorgehen? Hab ich überhaupt ne Chance gegen die Frist von 4 Monaten etwas zu machen?

Gruß Rafael

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE

du hättest die tat abstreiten können. das ganze wäre dann vor gericht gegangen. Das gericht hätte dich dann für schuldig gesprochen (dauert in der regel knapp ein halbes jahr), und ab dem tag würden dann erst die 4 monate gelten.

Und genau wegen solchen Egoisten müssen andere Leute ewig auf ihr gerechtes Urteil warten, weil die Gerichte überlastet sind. Ich will gar nicht wissen, wieviele Existenzen wegen der Überlastung der Gerichte schon kaputt gegangen sind.

Sorry, aber wenn ich solche "Ratschläge" lese kommt mir die Galle hoch. Und bevor hier jetzt wieder rumgeschrien wird: NEIN, ich selbst möchte auch nicht in der Situation sein wie der TE, aber so ist es nunmal - warum sollen andere darunter zu leiden haben, wenn ich Mist gebaut habe und nicht dazu stehen kann?

Eine "Tat" abzustreiten, die man sehr wohl begangen hat, nur damit man die Strafe durch eine Gerichtsverhandlung ein paar Monate herauszögern kann - zum Kotzen.

~

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36 Antworten
am 20. Mai 2008 um 20:38

am besten rufst Du dort mal an, und fragst

ich hatte das auch mal, und der nette Beamte sagte zu mir, das ich nen Brief aufsetzten sollte, das ich Einspruch erhebe, und gleichzeitig ein 2. Datum angebe, wo ich den Einspruch widerrufe.

Das 2. Datum muß dann glaub ich max. 2 Wochen vor dem Fahrverbot liegen.

d.h. wenn du ab 1.12. läufst, dann darf der Widerspruch des Einspruchs fühestens am 15.11. sein

aber am besten mal anrufen, sollte kein Problem sein

ach ja, Rechtsschutzversicherung kannst du haken, weil Du es schon zugegeben hast

Zitat:

Original geschrieben von ronny0280

am besten rufst Du dort mal an, und fragst...

Das sehe ich genauso. Da kann man dann wenigstens eine verbindliche Antwort erwarten. Diese sollte man sich dann auch noch schriftlich bestätigen lassen.

Themenstarteram 21. Mai 2008 um 20:28

Danke, ja ok, das werd ich wohl mal am Freitag machen. Mal sehen wie das ausgeht bzw. wann ich geh :-)

am 8. Juni 2008 um 17:36

Nicht böse sein, aber wo ist denn da die "Strafe", wenn man sich das alles aussuchen kann?

am 8. Juni 2008 um 17:57

Zitat:

Original geschrieben von D.Hollander

Nicht böse sein, aber wo ist denn da die "Strafe", wenn man sich das alles aussuchen kann?

dann komm Du mal in so eine Situation

kann auch nur eine Unaufmerksamkeit sein, auch Du machst Fehler

wenn Du dann nen Job hast, der ohne Führerschein nicht zu machen ist, dann steht man da

ich weiß nicht ob es Dir dann lieber ist, das ganze zu verschieben, oder den Job zu verlieren, und dann mit etwas Pech ein paar Jahre arbeitslos zu sein.

Zitat:

Original geschrieben von Busy1979

Danke, ja ok, das werd ich wohl mal am Freitag machen. Mal sehen wie das ausgeht bzw. wann ich geh :-)

Und? Was haben die gesagt?

Zitat:

Original geschrieben von Busy1979

Hallo,

mich hats nun erwischt, war ausserorts 47 km/h zu schnell und nun darf ich nen Monat laufen. Als Frist zur Führerscheinabgabe wurden mir 4 Monate genannt. Somit muss das bis Ende September passieren.

Hab ich eine Möglichkeit diese Frist zu verlängern? Bin Berufspendler und nehme meinen Jahresurlaub erst im Dezember.

Zu den Eckdaten, bin Ersttäter, noch nie geblitzt worden (ich weiß, das hilft nix), es war auf einer Autobahn in Sachsen-Anhalt am Sonntag morgen, irgendwo war 120 und ich bin mit 167 dahingebrettert, hab weder Tempolimit noch Blitzer gesehen und nun kam ein Brief. Hab den telefonisch als "gestehe die Tat ein" beantwortet und schwups kam zwei Tage später der Bußgeldbescheid.

Mir gehts darum das ich durch evtl. Einsprüche gegen die Fristsetzung (hab ich irgendwo mal gelesen) die Sache so lang hinauszögern kann das es Dezember wird und ich erst dann die Pappe abgeben muss wenn ich im Urlaub bin (1 ganzer Monat).

Als Info: hab keine Probezeit o.ä. und bin Rechtsschutzversichert (Verkehr). Kenn mich mit dem ganzen Rechtskram nicht aus, hab noch nie nen Anwalt mit etwas beauftragt, wie würdet ihr vorgehen? Hab ich überhaupt ne Chance gegen die Frist von 4 Monaten etwas zu machen?

Gruß Rafael

du hättest die tat abstreiten können. das ganze wäre dann vor gericht gegangen. Das gericht hätte dich dann für schuldig gesprochen (dauert in der regel knapp ein halbes jahr), und ab dem tag würden dann erst die 4 monate gelten.

Hast zwar dann noch knapp 60€ gerichtskosten zu tragen, aber du könntest deinen job erledigen.

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE

du hättest die tat abstreiten können. das ganze wäre dann vor gericht gegangen. Das gericht hätte dich dann für schuldig gesprochen (dauert in der regel knapp ein halbes jahr), und ab dem tag würden dann erst die 4 monate gelten.

Und genau wegen solchen Egoisten müssen andere Leute ewig auf ihr gerechtes Urteil warten, weil die Gerichte überlastet sind. Ich will gar nicht wissen, wieviele Existenzen wegen der Überlastung der Gerichte schon kaputt gegangen sind.

Sorry, aber wenn ich solche "Ratschläge" lese kommt mir die Galle hoch. Und bevor hier jetzt wieder rumgeschrien wird: NEIN, ich selbst möchte auch nicht in der Situation sein wie der TE, aber so ist es nunmal - warum sollen andere darunter zu leiden haben, wenn ich Mist gebaut habe und nicht dazu stehen kann?

Eine "Tat" abzustreiten, die man sehr wohl begangen hat, nur damit man die Strafe durch eine Gerichtsverhandlung ein paar Monate herauszögern kann - zum Kotzen.

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am 9. Juni 2008 um 12:02

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE

du hättest die tat abstreiten können. das ganze wäre dann vor gericht gegangen. Das gericht hätte dich dann für schuldig gesprochen (dauert in der regel knapp ein halbes jahr), und ab dem tag würden dann erst die 4 monate gelten.

Und genau wegen solchen Egoisten müssen andere Leute ewig auf ihr gerechtes Urteil warten, weil die Gerichte überlastet sind. Ich will gar nicht wissen, wieviele Existenzen wegen der Überlastung der Gerichte schon kaputt gegangen sind.

Sorry, aber wenn ich solche "Ratschläge" lese kommt mir die Galle hoch. Und bevor hier jetzt wieder rumgeschrien wird: NEIN, ich selbst möchte auch nicht in der Situation sein wie der TE, aber so ist es nunmal - warum sollen andere darunter zu leiden haben, wenn ich Mist gebaut habe und nicht dazu stehen kann?

Eine "Tat" abzustreiten, die man sehr wohl begangen hat, nur damit man die Strafe durch eine Gerichtsverhandlung ein paar Monate herauszögern kann - zum Kotzen.

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Das ist der schmale Grat zwischen Rechtstaat nutzen und ausnutzen. Abhilfe könnte da eine Art "Bonus" bei sofortiger Regulierung schaffen. Ich meine das jetzt nicht nur im Bezug auf Fahrverbote sondern generell. Wer innerhalb von 14 Tagen zahlt oder lappen abgibt erhält z.B. 10% "Rabatt". Wer klagt bzw. Widerspruch einlegt lässt diese Frist natürlich verstreichen. Das würde die Klagen ohne ernsthafte Aussicht auf Erfolg wohl schlagartig reduzieren. Wer aber wirklich ungerecht behandelt wird hat weiterhin alle Möglichkeiten sich zu wehren.

Wir können jetzt eine Grundsatzdiskussion führen, ob man einfach zu seinen Taten stehen sollte, oder nicht.

Klar, es ist immer einfach zu sagen "steh dazu und gib einfach deinen Lappen ab!"

Kann aber auch die verstehen, die beruflich auf ihr Auto angewiesen sind. Nebenbei kann man auch vor Gericht beantragen, dass man mehr zahlt, und dafür den Lappen behält, da man diesen beruflich braucht (was die Gerichte ebenfalls belastet).

Gut, wieso halten die sich dann nicht einfach an die Verkerhsregeln? Völlig richtiges Argument. Ein bekannter von mir macht Standortforschung für eine größere Ladenkette, und sagt selbst "mein Führerschein ist mein Job, halte mich daher an die Begrenzung". Aber Sonntags auf einer freien Autobahn schnell zu fahren ohne die Geschwindigkeitsbegrenzung zu beachten, kann jedem passieren, auch wenns nicht passieren darf. Pech haben nur die, die erwischt werden.

am 10. Juni 2008 um 9:01

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE

Wir können jetzt eine Grundsatzdiskussion führen, ob man einfach zu seinen Taten stehen sollte, oder nicht.

Klar, es ist immer einfach zu sagen "steh dazu und gib einfach deinen Lappen ab!"

Kann aber auch die verstehen, die beruflich auf ihr Auto angewiesen sind. Nebenbei kann man auch vor Gericht beantragen, dass man mehr zahlt, und dafür den Lappen behält, da man diesen beruflich braucht (was die Gerichte ebenfalls belastet).

Gut, wieso halten die sich dann nicht einfach an die Verkerhsregeln? Völlig richtiges Argument. Ein bekannter von mir macht Standortforschung für eine größere Ladenkette, und sagt selbst "mein Führerschein ist mein Job, halte mich daher an die Begrenzung". Aber Sonntags auf einer freien Autobahn schnell zu fahren ohne die Geschwindigkeitsbegrenzung zu beachten, kann jedem passieren, auch wenns nicht passieren darf. Pech haben nur die, die erwischt werden.

"Pech" ist was anderes.

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE

Aber Sonntags auf einer freien Autobahn schnell zu fahren ohne die Geschwindigkeitsbegrenzung zu beachten, kann jedem passieren...

Eigentlich nicht. Man muß dafür schon einen prinzipiellen Hang zum Schnellfahren haben.

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE

Wir können jetzt eine Grundsatzdiskussion führen, ob man einfach zu seinen Taten stehen sollte, oder nicht.

Noe, braucht man nicht: Asoziale stehen nicht dazu, die Anderen schon.

 

Zitat:

Klar, es ist immer einfach zu sagen "steh dazu und gib einfach deinen Lappen ab!"

Genau - Ist passiert und nun die Konsequenzen tragen.

 

Zitat:

Kann aber auch die verstehen, die beruflich auf ihr Auto angewiesen sind.

Grundfalsch: Gerade wer auf sein Auto angewiesen ist, sollte sich bewusst sein, wie wichtig es fuer ihn ist, sich an die geltenden Regeln zu halten.

 

Zitat:

Nebenbei kann man auch vor Gericht beantragen, dass man mehr zahlt, und dafür den Lappen behält, da man diesen beruflich braucht (was die Gerichte ebenfalls belastet).

Was nicht nur die Gerichte unnoetig belastet, sondern auch die Strafe zu einem Gutteil ad absurdum fuehrt.

Habe ich gerade im Bekanntenkreis so einen Fall, da wird das Fahrverbot in den Urlaub gelegt - und schon ist's kaum mehr als eine kleine Unannehmlichkeit mit deutlich gebremstem Lerneffekt.

 

Zitat:

Gut, wieso halten die sich dann nicht einfach an die Verkerhsregeln? Völlig richtiges Argument.

Exakt - Profis, die mit Hilfe von Autofahren ihre Broetchen verdienen, verhalten sich so, dass ihre Fahrerlaubnis nicht wegen Raserei in Gefahr geraet. Das Problem sind die Anderen, die, die sich fuer Profis halten, aber eben doch keine sind.

 

Zitat:

Ein bekannter von mir macht Standortforschung für eine größere Ladenkette, und sagt selbst "mein Führerschein ist mein Job, halte mich daher an die Begrenzung".

Ein Profi eben.

Zitat:

Aber Sonntags auf einer freien Autobahn schnell zu fahren ohne die Geschwindigkeitsbegrenzung zu beachten, kann jedem passieren, auch wenns nicht passieren darf.

Ja, Shit happens, sowas ist mir auch schon passiert. Waren damals einige DM wegen 9 km/h zuviel - kurz geaergert, gezahlt und gut ist's.

Zitat:

Pech haben nur die, die erwischt werden.

Noe, Glueck hatten die, die nicht erwischt wurden.

am 10. Juni 2008 um 21:21

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE

Aber Sonntags auf einer freien Autobahn schnell zu fahren ohne die Geschwindigkeitsbegrenzung zu beachten, kann jedem passieren, auch wenns nicht passieren darf. Pech haben nur die, die erwischt werden.

Ich habe noch wirklich keine Autobahn in Deutschland gesehen wo eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit dem Zusatzschild " Außer Sonntags" steht.

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