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Fahrwerk außerhalb der TÜV Tolerranz

Themenstarteram 19. April 2008 um 14:44

hallo Leute

frage an euch:z.B. ich lasse mein Fahrwerk eintragen mit 32cm von Radnabe mitte bis kotflügel Kante, das auch im Fahrzeugschein steht. So als nächstes geh ich z.B. nach der Eintragung her und schraube das Fahrwerk auf 30cm

runter. Bei der nächsten Spazierfahrt werde ich von den gestzeshüter angehalten und gefilzt. Es stellt sich heraus

das das auto 2cm tiefer ist als im Fahrzeugschein eingetragen.

Mit was für konsequenzen müsste man anhand dieses beispiels rechnen?

hat jemand schon mal erfahrung gehabt?

Besteht versicherungsschutz?

Erlischt die Betriebserlaubnis?

danke

gruß

nanana

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21 Antworten
am 19. April 2008 um 15:29

Zitat:

Original geschrieben von nanana

 

Besteht versicherungsschutz?

Erlischt die Betriebserlaubnis?

Nein!

Ja!

Muss ich mit ja und nein beantworten.

 

Wenn man vorsätzlich das Fahrwerk tiefer einstellt ist es natürlich nicht ok allerdings setzt sich ein Fahrwerk mit der Zeit.

 

1 cm ist immer Toleranz drin.

Ein Bekannter von mir wurde mal angehalten, er musste direckt mit zum Tüv wo dann genau gemessen wurde.

Er hatte vorne ca 1cm und hinten ca 1,5 cm zuviel.

 

Er hatte dann eine Mängelkarte bekommen musste das Fahrwerk neu einstellen und gut is.

Versicherungsschutz besteht immer außer es ist "Nachweislich" am fahrwerk etwas verändert worden.

Das gilt genauso für die Betriebserlaubnis.

Themenstarteram 22. April 2008 um 19:07

setzt sich ein gebrauchtes fahrwerk nach jedem einstellen wieder?Wen ja, mit wievel cm kann man Rechnen.

War vor kurzem beim Tüv zwecks fahrwerk eintragen lassen. Das fahrwerk war laut Teilegutachten an der VA 2cm

und an der HA 2,5cm zu tief .Nach diesem Gutachten bekamm ich vom Prüfer zwei zettel. in die Hand. Auf dem einen Stand:

Gutachten zur Erlangen der Betriebserlaubnis; wo ein teil vom Fahrzeugschein abgebildet war und darunter angaben vom Fahrwerk.

Der zweite Zettel: Begutachten laut §19 (2) /21 StVZO, Wiedervorführung; auf diesem zettel wurden die Mängel beschrieben. Was passiert wenn ich nicht mehr beim Tüv vorfahre zu Wiedervorführung innerhalb eines Monats?? Bekomme ich dan Post von den Tüv Leuten, oder klingeln die gestzeshüter an meiner Tür? Wird das Fahrzeug stillgelegt?

 

Wenn du nicht innerhalb von einem Monat wieder kommst musst du wieder den vollen Preis für die Eintragung bezahlen.

So halt nur die Gebür für die Nachkontrolle.

Themenstarteram 23. April 2008 um 18:17

was passiert wenn ich garnicht zur nachkontrolle auftauche. Bekomm ich dan Post vom tüv das ich vorfahren soll

Nee,aber dann fährst du ohne BE.

Wenn dir die "Rennleitung" auf die Schliche kommt...au backe!

Themenstarteram 27. April 2008 um 21:27

habe das fahrwerk jetzt eingetragen bekommen. Leider gefällt es mir optisch nicht und würde VA/HA ca. um 1,5cm runterschrauben.muss ich mit bußgeld rechnen und punkte in flensburg wenn bei einer kontrolle festgestellt wird das dass auto um ca. 1,5cm zu tief ist.

 

Zitat:

Original geschrieben von matti6

Zitat:

Original geschrieben von nanana

 

Besteht versicherungsschutz?

Erlischt die Betriebserlaubnis?

Nein!

Ja!

(Haftpflicht-) Versicherungsschutz besteht, wenn die Beiträge gezahlt worden sind. Es kann allerdings passieren, daß hinterher der Versicherer versucht, den Versicherungsnehmer in Regress zu nehmen.

Für die Vollkasko mag anderes gelten aber die ist ja auch bei Weitem nicht so wichtig und existenzsichernd wie die HP.

Abgesehen davon frage ich mich natürlich, was der Kappes soll, das Fahrwerk erst in einer bestimmten Höhe eintragen zu lassen um dann hinterher es doch wieder tieferschrauben zu wollen. Wird ja wohl einen Grund haben, daß der TÜV keine tieferen Tiefen (ich denke, das ist des Pudels Kern?) einträgt.

Zitat:

Original geschrieben von nanana

habe das fahrwerk jetzt eingetragen bekommen. Leider gefällt es mir optisch nicht und würde VA/HA ca. um 1,5cm runterschrauben.muss ich mit bußgeld rechnen und punkte in flensburg wenn bei einer kontrolle festgestellt wird das dass auto um ca. 1,5cm zu tief ist.

Wo ist das Problem nochmal zum TÜV zu fahren? Erst wird eine Menge Geld ausgeben, um das Auto zu modifizieren und dann hapert es an einer kleinen lausigen Eintragung? Oder _darf_ das FW nicht tiefer?

Eine weitere Möglichkeit wäre ja, wenn Du einfach nochmal bei der Prüfstelle vorbeifahren und Dein Anliegen erklären würdest. Wenn Du Angst hast, brauchst Du die Karre ja nicht auf dem Hof zu parken und sagst, Du wärest mit dem Bus (oder womit auch immer) da weil Dein Wagen "noch auf der Bühne" sei.

Themenstarteram 28. April 2008 um 11:29

der Tüv Prüfer ist streng nach dem Gutachten vorgegangen, was die Angaben der höhe "Oberkante Federteller bis mitte untere verschraubung"ect. da hatte ich keine andere wahl als es so eintragen zu lassen wie es in dem gutachten steht. Mit den 15 Zoll

Felgen habe ich jetzt eine höhe zwischen lauffläche kotflügelkante VA/HA ca.4,5cm. ich musste zum Tüv zwecks §21 Eintragung,

weil ich schon vor dem Fahrwerkseinbau eine Rad.-/Reifenkombination eingetragen hatte.

Was für ein Fahrwerk ist das denn?

4,5 cm zwischen Lauffläche und Kotflügelkante?

 

Da ist ja ein Serien-GTI tiefer.

 

P.s. miss mal den Abstand von der Kotflügelkannte bis zur Felgenmitte.

Themenstarteram 30. April 2008 um 4:55

Bilstein B16 PSS9 fahrwerk. Rad Reifen Kombination ist 215/15 40 VA8,5 x 15 ET15 HA 9x15 ET 15.

Abstand Felgenmitte bis Kootflügelkante:

VA 33cm

HA ca 34cm

Mal eine Frage zum besseren Verständnis für mich: Das Bilstein B16 ist doch ein Gewindefahrwerk - also in der Höhe variabel. Wird vom Tüv nur eine Höhe oder wird dann ein "von - bis" eingetragen? Wenn nur eine Höhe eingetragen wird frage ich mich, warum man die überhaupt verkauft, wenn man das Fahrwerk eh nicht verstellen darf. Das gleiche Problem dürfte sich ja auch ergeben, wenn man das Fahrwerk hochschraubt, weil man ja wieder eine Veränderung vorgenommen hat. Das leuchtet mir nicht so richtig ein.

MFG

am 30. April 2008 um 14:23

Bei meinem Gewindefahrwerk, ein KW haben die TÜV Leute auch nur eine höhe eingetragen und nicht von- bis. Ich würd mir auch nie wieder n Gewinde holen für jede kleine veränderung muss man zum Tüv rennen. Hatte auch gedacht das man da eine Höhe von- bis einträgt, aber naja war ein Irrtum. Bei mir ist auch die DistanzRadmitte Bördelkante eingetragen. VA:325mm H315mm auch relativ hoch, aber die tiefeste Stellung laut Gutachten. Naja ma schaun ob ichs vorne etwas tiefer schrauben werde, sieht einfach besser aus

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