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Fahrwerk eintragen lassen beim Golf II

VW Golf 1 (17, 155)
Themenstarteram 8. Juni 2004 um 8:44

Hi,

ich habe in meinen Golf II ein Sportfahrwerk(85/70)eingebaut und möchte dieses jetzt eintragen lassen.

Jetzt meine Frage, soll ich zuerst die Spur einstellen lassen und dann zum TÜV oder soll ich erst zum TÜV und dann die Spur einstellen lassen. Ich weiss nicht was besser ist, weil ich sonst vielleicht zum TÜV komm, hab die Spur einstellen lassen usw. und dann bekomm ich das Fahrwerk nicht eingetragen oder so.

Danke im Vorraus

LordRaven

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19 Antworten

Geh doch zu ner Werkstatt, wo du die Spur einstellen und ne TÜV-Abnahme machen lässt.

Bei mir wollten sie beim Eintragen auch eine Bescheinigung über Achsvermessung sehen.

Es ist Pflicht erst ne Vermessung durchzuführen und dann erst zum TÜV, steht auch meistens im Gutachten drin.

am 8. Juni 2004 um 11:30

Wie schaffst du das, ein 85mm Fahrwerk eingetragen zu bekommen? Ich meine die 50 cm Boden-Scheinwerfer Grenze. Da biste 100pro schon drunter...

er hat es ja auch noch nich eingetragen... ;)

Es sei denn der is vor 89/90 ? Baujahr, da ist des noch nicht Pflicht oder irre ich mich da? Des mit der Leuchtweitenregulierung is klar, nur des andere nich ganz...

am 8. Juni 2004 um 12:13

Zitat:

Original geschrieben von toxic21

er hat es ja auch noch nich eingetragen... ;)

Es sei denn der is vor 89/90 ? Baujahr, da ist des noch nicht Pflicht oder irre ich mich da? Des mit der Leuchtweitenregulierung is klar, nur des andere nich ganz...

der wagen muss erstzulassung vor dem 1.1.88 haben.

wurde hier auch schon oft geschrieben.

also ich bin bis jetzt ohne achsvermessung und spureinstellung zum tüv gefahren und habe da fahrwerke eintragen lassen.

sollte man zwar nicht, aber hat bis jetzt auch noch nie jemanden gestört!

Zitat:

Original geschrieben von Reality

der wagen muss erstzulassung vor dem 1.1.88 haben.

wurde hier auch schon oft geschrieben.

also ich bin bis jetzt ohne achsvermessung und spureinstellung zum tüv gefahren und habe da fahrwerke eintragen lassen.

sollte man zwar nicht, aber hat bis jetzt auch noch nie jemanden gestört!

Ja ich weiß, wusste nur des genaue Datum nich mehr, danke in dem Fall!

Hab auch keine Achsvermessung oder dergleichen gemacht. Und der TÜV wollt acuh nix sehen außer Gutachten...

Schön das alles überall gleich geregelt wird... :D

am 8. Juni 2004 um 13:34

Summa sumarum kann man also sagen dass Autos nach Erstzulassung 88 nur durch Vitamin B beim Tüvler ein Fahrwerk eingetragen bekommen, bei dem die Grenze von 50 cm schon unterschritten ist???

Es gibt also keinen legalen Weg das Ding trotzdem eingetragen zu bekommen?

Themenstarteram 8. Juni 2004 um 13:35

Eintragung 85/70

 

Hi,

mein Golf ist Baujahr 89. Scheinwerferunterkante-Boden hab ich noch ca. 45cm. Aber in dem Gutachten steht Lichtaustrittskante-Boden, und Lichtaustrittskante ist ca. in der Mitte des Scheinwerfers, also hab ich noch ca. 52cm Lichtaustrittskante-Boden. :)

Danke übrigens für eure Antworten, ich lasse die Eintragung bei ner Werkstatt machen wo der TÜV hinkommt, dann sieht der im Nachhinein dann ja noch, dass die Spur eingestellt wird. :)

Gruß

LordRaven

am 8. Juni 2004 um 13:38

jetzt fangt diese diskussion nicht wieder an!

man kanns doch hier oft genug nachlesen.

auto erstzulassung neuer 31.12.87 und scheinwerferunterkante kleiner als 50 cm = stillegung wenn man einen beamten trifft, der gerade bock hat kleine golfer zu ärgern.

streng genommen gbits dann halt keinen wirklich legalen weg das ding zu betrieben - trotz eintragung!

am 8. Juni 2004 um 13:43

Zitat:

jetzt fangt diese diskussion nicht wieder an!

hör mal, wenn die Suche nicht funzt und ich nicht das nötige Kleingeld habe um ein Fahrwerk 2 mal zu kaufen, weil man mir das Erste nicht einträgt frage ich doch lieber nach. Da ich keinen neuen Thread gestartet habe sondern einen, bei dem meine posts wunderbar zum Topic passen würde ich sagen, dass meine Fragen zum Einen berechtigt sind, und zum Anderen genau in diesen Thread gehören.

Wen kann man denn sonst fragen. Ich denke hier ist die Elite versammelt und die Meisten von den MT-Usern antworten gerne auf solche Fragen.

Kürzlich haste in einem anderen Thread selber geachrieben: "Erst erkundigen, sonst kann man böse auf die Nase fallen"

Dein Golf ist auch BJ88 und du suchst nach einem Fahrwerk dass tiefer ist als 60/40. Du hast also genau das gleiche Prob wie ich. Denke aber dass du eine Lösung gefunden hast. Warum lässte mich nicht dran teilhaben?

am 8. Juni 2004 um 14:04

Ist das nun Lichtaustrittskante oder Lichtunterkante?

Und wem zum Teufel interessiert wie hoch diese Kante ist? Hat das auch irgend einen tieferen Sinn oder ists reine Schikane? So wichtig kann es ja eigentlich nicht sein.

Und gibt es evtl. einen Trick die Licht*wasauchimmer*kante höherzulegen?

Ciao

am 8. Juni 2004 um 14:05

red ich chinesisch?

es gibt dafür keine lösung! wenn dein wagen neuer als 1.1.88 ist, dann besteht kontinuierlich die gefahr, dass er wegen 50 cm grenze still gelegt wird.

du kannst dir ne rallyefront kaufen, das bring noch mal 2 -3 cm das wars.

hast du das geld dafür?

ich nicht!

und komisch, bei mir funktioniert die suche - da macht ihr wohl was falsch!

übrigens auch mit der google suche lassen sich gute ergebnisse erzielen.

wenn ich mir nen anderes fahrwerk reinbaue, dann hab ich halt auch das problem - aber es kratzt mich nicth wirklich!

Und wie ist das bei den Fahrzeugen vor 88? Wie tief darf da die Unterkante sein?

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