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Fahrwerk für H-Zulassung

VW Golf 1 (17, 155)
Themenstarteram 3. November 2009 um 23:08

Morgen liebe Gemeinde,

kleine Frage zum knobeln.

Ich richte mir gerade meinen Golf 2 GTI Bj. 5/84 wieder her, mit dem Ziel eine H-Zulassung zu bekommen.

Jetzt hab ich den Gedanken den GTI etwas tiefer zu legen damit er nicht ganz so hochbeinig ausschaut.

Serienmäßig liegt der GTI ja bereits 10 mm tiefer, ich wollte da noch mal 30-40 mm drauf legen, nur darf diese tieferlegung der H-Zulassung nicht im wege stehen. Es ist ja erlaubt solche Teile zu verbauen, wenn man nachwiesen kann, dass diese schon damals existierten aber wie und wo soll ich da anfangen.

Hat da einer von euch kennung, welche Fahrwerke von welchem Hersteller man da einsetzen kann und trotzdem noch die H-Zulassung bekommt? Wie muss ich das dann nachweisen, welcher Hersteller oder Tuner von damals ist da Heute noch am Markt?

Dank euch schon vorab,

Gruß Alti

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34 Antworten

soweit ich das weiß ist das stichwort beim thema "h-zulassung trotz optik-tuning" 'zeitgenössisch'.

es langt daher nicht aus, ein fw eines herstellers zu verbauen, den es damals schon gab. zumal wir von einem 2er von 84 sprechen. dieser stammt aus einer zeit, in der es tiefergelegte 2er wahrscheinlich noch nicht wirklich gab. daher kann man mmn auch nicht von "zeitgenössisch" sprechen..

etwas anderes wäre es, wenn dein fw schon seit 10jahren (glaub, das war die grenze) eingetragen wäre (ohne gewähr. könnten auch 15 jahre sein)

 

wenn es aber sowas wie zb ein oettinger-fw aus dieser zeit geben sollte, sehe ich hier die einzige möglichkeit..

grüße!

Wende Dich mal an Fa. Bilstein, auch sie lieferte in den 80ern Sätze, um die Gölfe umzurüsten.

ThyssenKrupp Bilstein Tuning GmbH Ennepetal, Deutschland

Milsper Straße 214

58256 Ennepetal

Telefon: +49 (0) 23 33 / 7 91-0

Telefax: +49 (0) 23 33 / 7 91-49 00

Hi,

naja derzeit würde ich mir da noch keine Gedanken machen. Sind ja noch über 4 Jahre wer weiß ob du bis dahin überhaupt noch ein tieferes Fahrwerk willst. Man wird ja älter ;)

 

Ich denke mit kürzeren Federn eines renomierten und alt bekannten Herstellerns solltest du in 4 Jahren bei der H-Abnahme durch kommen.

Denk dran das auch das restliche Fahrzeug im guten Originalzustand sein muß.

Gruß Tobias

Mein Katalog spuckt noch einen aus 1984 aus:

Dienstanbieter: TSS Tuning GmbH

Adresse: Willi-Bleicher-Str. 2

DE - 73230 Kirchheim - Teck

Telefon: +49 (0)7021 - 957820

Telefax: +49 (0)7021 - 957821

(KONI)

[Edit]

Tieferlegungen waren in den 60ern/70ern schon keine Seltenheit, NSU, BMW 2000CS/2500/1502/1602/1802/2002, Simca1000, Lancia A112 70HP, R5, Golf GTi und andere waren zu der Zeit schon als Bügelbretter unterwegs... :D :D :D

Themenstarteram 3. November 2009 um 23:43

Das-ging ja flott!

@Edition82:

Mit 10 Jahren liegst du da schon richtig, hab den H-Zulassungskatalog schon 3-4 mal durchgelesen.

Gute Frage, wurden die damals schon so viel tiefer gelegt......

 

@Polo6NFDTCiV:

Danke für die Kontaktdaten, ich werd die mal anfonieren und mit meinem Tüver sprechen wie er das so sieht.

 

@Turbotobi28:

Ich hab da ja den GTI nun fast fertig zerlegt und begebe mich gerade an die ersten Karosseriearbeiten, der wird die nächsten 2 Jahre keine Straße mehr unter die Räder bekommen. Zum Alter, ich gehöre schon seit Jahr und Tag zur VW Gemeinde, und ich denke mal mit 30 Jahren bin ich nicht mehr einer der Jungen Wilden. Der wunsch nach ein bischen Tiefgang besteht halt und da wird sich auch nix dran ändern aber es muss auch nicht auf biegen und brechen sein. Absoluten Vorrang hat hier die H-Zulassung, die werde ich nicht für ein Fahrwerk verschenken.

Wenn es nicht möglich ist Fahrwerk und H-Zulassung zu vereinen, verliert hier das FW, klare Sache. Original soll der Wagen so oder so wieder da stehen, ist halt nur ein langer weg bis dahin und auch eine Kostenfrage. Ich werd mich mal mit Bilstein in Verbindung setzen und schauen was die so sagen, besser man kennt alle Optionen.

Dank an euch

Es ist einfacher als Du denkst ;)

Zu dem bestellten Fahrwerk, reicht eine beigelegte Kopie des Gutachtens, das aussagt, das es dieses Fahrwerk bereits vor 1994 gegeben hat. Da der Golf II schon 1984 mit diesem oder jenem Satz bestückt werden konnte, ist das alles kein Problem.

Alle Anderen Umbauten müssen ebenfalls in Design und Technik bis 1994 ausgefallen sein. Ich kann Dir dazu eine Auflagenliste des TÜV Süd bezüglich der H Kriterien zu mailen, falls Bedarf besteht.

[Edit]

Ein Beispiel Anhand eines 70er Jahre Tunings in Form eines A112 klickst Du hier

verstehe ich ehrlich gesagt nicht. ist es nicht so, dass eine nicht zeitgenössische veränderung nur dann der h-zulassdung nicht im wege steht, wenn sie bereits vor 10 eingetragen wurde?

am 4. November 2009 um 0:08

Wann sie eingetragen wurde, ist egal, die Teile müssen bereits 10Jahre nach Herstellung des Fahrzeuges verfügbar gewesen sein.

So zB hat man einen 60er Jahre BMW und man will ihn mit Sitzen des 3er BMW (E30) bestücken, kein H, verwendet man allerdings die Sitze des E21, die schon 10Jahre später erhältlich waren, und sie passen ohne Änderung der Aufnahme gibt es das H.

Themenstarteram 4. November 2009 um 0:11

Die Liste hab ich da, Danke.

Wie gesagt, mir würde etwas Tiefgang schon reichen, der Rest bleibt definitiev Original.

Einzig die Bremsanlage stammt vom 16V aber die wurde bereits 1989 vom Erstbesitzer eingebaut, sollte also kein Problem darstellen.

Allein schon bei der Optik die der Wagen bietet, da darf man nicht rumbasteln, FW ist da das allerhöchtse der Gefühle.

Der schaut ja noch wie ein 1er Golf aus, es gibt von dem Wagen mit dem Typschlüssel auch nur noch um die 750 Stück. Die GTI ohne Kat, wurden nur sechs Monate gebaut also schon was seltenes.

 

@Edition82:

Ich hab das so verstanden, dass eine Zeitgenössische Veränderung nachgewiesen werden muss. (halt ob es den Kram schon damals gab)

Wenn Du jetzt aber unbedingt in deinem 30 Jahre alten Wagen, eine änderung haben willst die nicht zeitgenössisch ist z.B. 3 Farbige Lackierung von mir aus Flip-Flop, dann muss das dann wohl 10 Jahre eingetragen sein um an die H-Zulassung zu kommen.

Trift ja auf mich nicht zu, wenn ich ein FW einbauen sollte, müsste ich halt nachweisen, dass es den Kram schon damals gab.

Dazu kommt wiviel Spaß der Prüfer letzte Nacht mit seinem Weib hatte, liegt viel in seinem Ermessen.

ok, also könnte ich meinen 90er gti mit 9/10x14 th-line, 80/80 koni gelb und rallyefront ausstatten und dennoch irgenwann ne h-zulassung für ihn bekommen??

am 4. November 2009 um 0:16

An der Art der Lackierung kann er meckern, aber nicht am Farbton, so zB kann auch ein pinkfarbener 11CV ein H bekommen, wie auch ein real verkohlter RR aus Düsseldorf :D :D :D

Herr Fröhlich hat eine RR Brandruine mit H Kennzeichen in seinem Besitz :D :D

am 4. November 2009 um 0:19

Zitat:

ok, also könnte ich meinen 90er gti mit 9/10x14 th-line, 80/80 koni gelb und rallyefront ausstatten und dennoch irgenwann ne h-zulassung für ihn bekommen??

Ja, wenn Du belegen kannst, das alle Teile bis zum Jahr 2000 bereits verfügbar waren, kein Problem

Themenstarteram 4. November 2009 um 0:22

So hab ich es verstanden.

Mind. 30 Jhare alt und nicht zeitgenössische Änderungen nachweislich durch Eintragung mind. 10 Jahre am Fahrzeug verbaut.

Man kann ja nicht verlangen, dass alle Oldis Original dastehen, was wäre denn dann mit der Rennsportkultur die schon 30 Jahre ist?!

Bei einer H-Zulassung geht es ja darum zu zeigen wie die Fahrzeuge mal vor 30 Jahren aufwärts ausgesehen haben, auch dei Tunerszene darf dort nicht aussen vor bleiben. Ein 2er Golf der optisch im Look der frühen 90er umgebaut ist, kann halt auch zum Historischen Kulturgut gezählt werden. Dort müssen aber halt die Umbauten schon mind. 10 Jahre alt sein und das Fahrzeug 30 Jahre alt.

Richtig so? glaub schon oder.....

Zitat:

Original geschrieben von Das-Alti

Ein 2er Golf der optisch im Look der frühen 90er umgebaut ist, kann halt auch zum Historischen Kulturgut gezählt werden.

dein wort in gottes gehörgang:D

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