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Fahrwerksfeder bei Prüfstelle eintragen lassen und Mängelbericht zusätzlich bekommen?

Themenstarteram 6. April 2019 um 16:23

Vielleicht kennt sich jemand aus und kann mich aufklären.

 

Ich habe an meinem Auto Fahrwerksfedern abnehmen lassen mit Teilegutachten.

 

Die wurden auch ohne Probleme angenommen.

Aber ich habe zusätzlich ein Mängelbericht bekommen das mein Schweller etwas eingedrückt ist und das meine Wegfahrsperre nicht richtig funktioniert.

Und habe 4 Wochen Zeit diese Mängel zu beseitigen.

 

Dir Sache ist aber so, das war gar keine HU, die habe ich erst im Oktober diesen Jahres.

 

Muss ich das jetzt wirklich in 4 Wochen erledigen lassen??

Mir wäre es lieber das ich bis Oktober Zeit habe. Da ich dann auch die HU/AU habe...

 

War auch bischen baff das der Schweller beanstandet wurde obwohl der bei 4 HU's in der Vergangenheit nie beanstandet wurde.

 

Gruß

Beste Antwort im Thema

Das ist genau der Grund, warum die Prüfungen immer strenger werden ... weil eben geringe Mängel als "muss man nicht machen" deklariert werden und ein TÜV gleichgesetzt wird mit "darf bis zum nächsten TÜV ohne Reparaturen fahren, solange es fährt".

Erkannte Mängel müssen eben behoben werden ... egal wann & wo & wie die festgestellt werden.

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Das ist genau der Grund, warum die Prüfungen immer strenger werden ... weil eben geringe Mängel als "muss man nicht machen" deklariert werden und ein TÜV gleichgesetzt wird mit "darf bis zum nächsten TÜV ohne Reparaturen fahren, solange es fährt".

Erkannte Mängel müssen eben behoben werden ... egal wann & wo & wie die festgestellt werden.

Themenstarteram 6. April 2019 um 16:52

Und was wenn ich es nicht in 4 Wochen schaffe zu erledigen ?

 

Also ich finde die Konstellation irgendwie total komisch.

 

Wäre ich nicht wegen den Fahrwerksfedern da gewesen, dann wäre es halt im Oktober festgestellt worden.

Dann hättest Du das ggf im Oktober richten müssen.

Wie hat der Prüfer die Mängel eingestuft., GM, EM bei VU hätte er Dich nicht vom Hof fahren lassen.

Gehe mal von aus,dass der Mängelbericht auch zur Zulassungsstelle geschickt wird,dann bekommst Du von denen die Aufforderung die Mängel zu beseitigen.

Wie beschädigt ist denn der Schneller , dass der in 4 Wochen nicht zu richten ist?

Gruß M

Themenstarteram 6. April 2019 um 18:12

Ja das stimmt. Da hätte ich mit 4 Wochen auch wieder Zeitdruck.

 

die Mängel sind "EM"

 

Der Schweller ist eigentlich etwas eingedrückt. Beim der letzten HU wurde der nur im Bericht vermerkt als "Schweller leicht beschädigt, bitte beobachten" oder so ähnlich.

 

Hier ist wiederholt nur die Rede von dem Schweller,

eventuell bezieht sich das "EM" aber auf die defekte Wegfahrsperre.

Dazu kann der TE ja sicherlich noch was sagen, welcher Mangel mit EM bewertet wurde.

Ich geh mal von aus,dass der Schneller nicht nur leicht eingebeult ist,sondern schon erheblich geschwächt ausschaut.

Gruß M

Themenstarteram 6. April 2019 um 21:27

Nein, leicht beschädigt (eingedrückt) so wie es auf dem letzten TÜV Bericht drauf steht und auch nicht als Mangel geführt wird, sondern unter Anmerkungen oder so ähnlich. Deshalb war ich ziemlich verwundert das der jetzt Bemängelt wird in der gleichen Prüfstation (Aber anderer Prüfer).

 

Mir geht es eigentlich nicht um die Mängel sondern darum weil ich einen Termin für die Fahrwerksfeder hatte wo geprüft werden soll ob alle Auflagen im Teilegutachten erledigt wurden, mir eine Mängelliste für Wegfahrsperre und Schweller gibt? Hätte da nicht ein Hinweis gereicht das ich die HU im Oktober so nicht bestehen werde ?

 

So habe ich anstatt 4 Monate nur 4 Wochen Zeit und muss 2 Mal zur Prüfstelle tuckern

Kannst Du nicht mehr ändern. Also bring das in Ordnung und stell ihn wieder vor.

Ich habe immer noch nicht verstanden, was für eine Art Mängelbericht das jetzt ist.

@TE: kannst du den ggf. anonymisiert hier mal einstellen?

Bei uns würde es die Prüfsoftware z.B. überhaupt nicht zulassen, irgendwelche Mängeleinstufungen bei einer Änderungsabnahme vorzunehmen, geschweige denn eine Frist von 4 Wochen für deren Beseitigung zu setzen (auch wenn es vermutlich in Wirklichkeit ein Monat ist: Was soll denn passieren, wenn die Mängel in der Zeit nicht beseitigt werden?)

Themenstarteram 6. April 2019 um 22:59

@hk_do

also ich war beim TÜV zur Änderungsabnahme 19.3 für die Fahrwerksfedern. Alles Bestanden, alle Auflagen im Teilegutachten erfüllt. Alles passt, Mein Fahrzeug steht auch im Teilegutachten.

Aber zu dem Dokument "Nachweis gemäß §19 Abs. 4 StVZO" wo steht das alles in Ordnung ist bla bla, das ich auch Mitführen muss und bei jeder nächsten HU vorlegen muss , wurde mir noch ein Dokument "Prüfbericht zum Gutachten §19(3) StVZO (U) gegeben , mit eben diesen "EM" (Erhebliche Mängeln) und einem Datum zur Nachkontrolle (In 4 Wochen).

Die Konstellation ist: "war nur zur Änderungsabnahme da" und "HU sowieso in 4 Monaten" , deshalb verwirrt mich der Mängelbericht der jetzt unbedingt in 4 Wochen erledigt werden muss.

Wäre ich der Prüfer gewesen hätte ich gesagt: "Bub, so nebenbei, da ist dies und jenes nicht in Ordnung, was aber nicht relevant für die Änderungsabnahme ist. Aber erledige das vor der HU die jetzt bald im Oktober ansteht, weil ansonsten sieht es mau die Plakette zu bekommen"

Wäre jetzt meine nächste HU erst in 18, 19, 20 Monaten, würde ich nichts sagen... Aber das hier finde ich dann doch mega pingelig mir eine Frist aufzubrummen

Mal angenommen, es gäbe ein Ölleck. Würdest da auch so argumentieren, dass du gar nicht wegen dem Öl vorstellig geworden bist ?

Ähnlich ist es bei einer Teilezulassung. Für diese wird ja sicherlich ein Gutachter/KFZ-Sachverständiger vor Ort sein.

Und wenn dieser nun mehrere Mängel anzeigt, welche obendrein sehr leicht zu erkennen sind, müssen diese auch angezeigt und beseitigt werden. Erst recht, wenn es sich nach Einschätzung um erhebliche Mängel handelt. Und ich denke mal, dass hier mindestens die Wegfahrsperre darunter fällt. Ist ja Teil der elektrischen Anlage. Und bei der elektrischen Anlage darfst in vielen Fällen davon ausgehen, was am Fahrzeug fest verbaut ist, muss auch funktionieren.

Auch wenn ein Prüfer nur zufällig im Rahmen eines Teilegutachtens erhebliche Fahrzeugmängel für die es keine TÜV-Plakette geben würde entdeckt kann und darf er nicht darüber hinwegsehen und muss einen Mängelbericht mit 4 wöchiger Nachuntersuchungsfrist ausstellen. Ansonsten würde er sich sogar strafbar machen.

Genauso sieht es bei einer Verkehrskontrolle aus wenn da erhebliche Mängel festgestellt werden müssen die auch beseitigt werden. Egal wie lange der TÜV noch gültig ist (kommt sehr oft bei LKW) vor.

Frage bezüglich der Wegfahrsperre. Das dürfte den TÜV eigentlich nicht interessieren. Nur das Lenkradschloss muss funktionieren.

Wie hat der TÜV das mit der Wegfahrsperre denn überhaupt festgestellt?

Bemängelt der TÜV Schaden am Schweller?

https://www.motor-talk.de/.../...der-tuev-diesen-schaden-t6063653.html

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 7. April 2019 um 10:13:41 Uhr:

Frage bezüglich der Wegfahrsperre. Das dürfte den TÜV eigentlich nicht interessieren. Nur das Lenkradschloss muss funktionieren.

Ich würde eher denken, dass dies davon abhängig ist, in welche Systeme die Wegfahrsperre eingreift.

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