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Fahrzeug angemeldet verkauft, käufer weigert sich abzumelden ! wer hate sowas schon mal ?

Themenstarteram 25. Oktober 2011 um 19:39

Hallo !

so ist die Geschichte:

vor ca. 2 Monaten Motorad an ein "Deutschen" mitbürger (war warscheinlich Türke oder sowas) ! Kaufvertrag gemacht / als Bastelfahrzeuf von Privat. Das war am Sammstag - Montag musste er abmelden ! Passierte nicht !

Hab den Kaufvertrag und Fotos von seinem Ausweis zur Zulassungsstelle / Versicherung geschickt. Hab die Steuer wieder bekommen - also bin ich von ausgegangen dass er abgemeldet hat !

Vorgestern rufte mich ein Mitarbeiter der Zulassungsstelle an- es sei noch nicht abgemeldet.

Hab mit dem Käufer telefoniert - der wollte 300€ haben, damit er abmeldet ! ich könnte ausrasten !

Hab hier schon mal gelesen wegen C29 Anzeige ! Hat das Schon mal einer gemacht ?

Wer kann mir was raten ! Bitte um Hilfe !

danke !

Beste Antwort im Thema

Ich verkaufe grundsätzlich nichts an Ali.

Mit denen gibt es fast immer Ärger.

Die sollen sich gegenseitig ihre Lauben verscheuern und sich dann noch versuchen zu bescheissen.

Wenn die anrufen (Kollegga, was deine letzte Preis) ist das Fahrtzeug schon verkauft.

Und nie und nimmer Zugelassen. Ich stell dem Mann das Teil vor seiner Tür und nehm die Schilder mit.

So hat man keinen Circus.

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Existiert ein Übergabeprotokoll mit Tag und Uhrzeit? Wurde die Verpflichtung zur Abmeldung im Kaufvertrag festgehalten?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Existiert ein Übergabeprotokoll mit Tag und Uhrzeit? Wurde die Verpflichtung zur Abmeldung im Kaufvertrag festgehalten?

Ist doch total uninteressant. Selbst wenn das da drin steht, das ist maximal ne vertragliche Nebenpflicht...aber wieder mal Drahkke live :rolleyes: Er muss als Halter eine Veräußerungsanzeige an die Zulassungsstelle schicken, was er ja auch getan hat. Alles weitere muss von dort seinen Weg gehen, Aufforderung zur Ummeldung etc.

Warum verkaufen nur immer alle ihre Fahrzeuge angemeldet? :rolleyes: Wurde hier und anderenorts schon hundert Mal diskutiert, immer wieder das Gleiche :rolleyes:

Selber schuld, Autos verkauft man nur abgemeldet. 

am 25. Oktober 2011 um 21:11

Ich habe schon mehrfach Fahrzeuge angemeldet gekauft und direkt zuhause umgemeldet. Habe auch keine Lust ein Fahrzeug ohne Probefahrt zu kaufen, außerdem besitze ich keinen Transporter um das Fahrzeug nach hause zu bringen.

Ja, Ausnahmen bestätigen die Regel.

Eine Bekannte von mir musste zuletzt 700 Euro KFZ- Steuern nachbezahlen, weil ihr Exfreund vor Jahren mit ihrem Auto spurlos verschwunden ist. 

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Ja, Ausnahmen bestätigen die Regel.

Eine Bekannte von mir musste zuletzt 700 Euro KFZ- Steuern nachbezahlen, weil ihr Exfreund vor Jahren mit ihrem Auto spurlos verschwunden ist. 

Da gab's aber wohl weder kaufvertrag noch übergabeprotokoll, oder?

Zitat:

Original geschrieben von Vaterfin

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Ja, Ausnahmen bestätigen die Regel.

Eine Bekannte von mir musste zuletzt 700 Euro KFZ- Steuern nachbezahlen, weil ihr Exfreund vor Jahren mit ihrem Auto spurlos verschwunden ist. 

Da gab's aber wohl weder kaufvertrag noch übergabeprotokoll, oder?

Aber es gibt die Möglichkeit das Fahrzeug als gestohlen zu melden. ;)

 

Ich persönlich kaufe immer nur Fahrzeuge, die ich probefahren kann. Eine Tageszulassung werde ich jedenfalls nicht zulegen. Wenn ich selbst ein Auto verkaufe ist es auch immer angemeldet. Das sorgt dafür mehr interessenten zu haben, und ich den Wagen teurer verkaufen kann.

am 26. Oktober 2011 um 5:41

Niemals angemeldet verkaufen!

Für Abholung und Probefahrt gibt es Kurzzeitkennzeichen.

Wenn du weisst, wo die Karre steht, klau ihm dein Kennzeichen und gibs bei der Behörde ab ;) . Wichtiger wäre es, die Versicherung zu informieren. Hast du grössere Brüder, die da mal vorbeigehen würden ?? :D

am 26. Oktober 2011 um 5:46

Einfach zur Zulassungsstelle und eine Zwangsabmeldung durchführen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Vaterfin

Da gab's aber wohl weder kaufvertrag noch übergabeprotokoll, oder?

Wie schon weiter oben geschrieben, und weiter?? Wenn er das Fahrzeug einfach nicht ummeldet, dann bringt dir dein schönes "Protokoll" gar nix...

Veräußerungsanzeige an die Zulassungsstelle und an die Versicherung, dann kann die Versicherung eine Versicherungsanzeige schicken und das Fahrzeug kann relativ schnell ausgeschrieben und entstempelt werden. Nur so kommt man bei...oder eben abgemeldet verkaufen, ist der einfache Weg, wenn man sich unsicher ist.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Niemals angemeldet verkaufen!

Für Abholung und Probefahrt gibt es Kurzzeitkennzeichen.

und wenn ich mir 10 Autos anschauen und Probe fahren will, fahr ich auch 10mal zum Amt und hol mir 10 Kurzzeitkennzeichen?

Jedes Kurzzeitkennzeichen ist zwansgläufig an ein gewisses Auto gebunden. Das sind dann mal eben 500€ in den Wind geschossen.

 

Suche ich ein Auto,bleiben Angebote mit abgemeldeten Autos, die man nicht Probe fahren kann, links liegen.

Alle meine Autos habe ich bis jetzt auch angemeldet verkauft und nie Ärger gehabt. Ordentlicher Kaufvertrag,Ausweis des Käufers und die Sachen direkt der Versicherung und dem Strassenverkehrsamt gefaxt.

Meint der Käufer er müsste den Wagen nicht ummelden und ohne Versicherungsschutz weiter fahren, wird der eben zur Fahndung ausgeschrieben und die Kennzeichen zwangsentwertet.

 

Der TE hat doch mit dem Mitarbeiter vom Strassenverkehrsamt telefoniert. Und da fragt man nicht direkt nach,was man in so einer Situation macht, sondern geht erst ins MT ???

am 26. Oktober 2011 um 10:15

Zitat:

Original geschrieben von E36 323i Coupe

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Niemals angemeldet verkaufen!

Für Abholung und Probefahrt gibt es Kurzzeitkennzeichen.

und wenn ich mir 10 Autos anschauen und Probe fahren will, fahr ich auch 10mal zum Amt und hol mir 10 Kurzzeitkennzeichen?

Jedes Kurzzeitkennzeichen ist zwansgläufig an ein gewisses Auto gebunden. Das sind dann mal eben 500€ in den Wind geschossen.

Suche ich ein Auto,bleiben Angebote mit abgemeldeten Autos, die man nicht Probe fahren kann, links liegen.

Der TE hat doch mit dem Mitarbeiter vom Strassenverkehrsamt telefoniert. Und da fragt man nicht direkt nach,was man in so einer Situation macht, sondern geht erst ins MT ???

Seh ich genauso. Ich habe noch nie ein unangemeldetes ohne vorherige Probefahrt gekauft. Und wenn man zwischen zwei oder drei entscheiden will, werde ich sicherlich keine drei Nummernschilder und Versicherungskarten ordern.

Zitat:

Original geschrieben von E36 323i Coupe

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Niemals angemeldet verkaufen!

Für Abholung und Probefahrt gibt es Kurzzeitkennzeichen.

und wenn ich mir 10 Autos anschauen und Probe fahren will, fahr ich auch 10mal zum Amt und hol mir 10 Kurzzeitkennzeichen?

Jedes Kurzzeitkennzeichen ist zwansgläufig an ein gewisses Auto gebunden. Das sind dann mal eben 500€ in den Wind geschossen.

Suche ich ein Auto,bleiben Angebote mit abgemeldeten Autos, die man nicht Probe fahren kann, links liegen.

Alle meine Autos habe ich bis jetzt auch angemeldet verkauft und nie Ärger gehabt. Ordentlicher Kaufvertrag,Ausweis des Käufers und die Sachen direkt der Versicherung und dem Strassenverkehrsamt gefaxt.

Meint der Käufer er müsste den Wagen nicht ummelden und ohne Versicherungsschutz weiter fahren, wird der eben zur Fahndung ausgeschrieben und die Kennzeichen zwangsentwertet.

Der TE hat doch mit dem Mitarbeiter vom Strassenverkehrsamt telefoniert. Und da fragt man nicht direkt nach,was man in so einer Situation macht, sondern geht erst ins MT ???

Amen!!!

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