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Fahrzeug auf Nebenwohnsitz anmelden...
Hallo Leser,
ich hoffe, ich bekomm hier eine für mich erfreuliche und gewünschte Antwort.
Und zwar geht es bei mir darum, dass ich heute meinen Nebenwohnsitz als Hauptwohnsitz und meinen Hauptwohnsitz als Nebenwohnsitz anmelden bzw umändern musste. Der Grund hierfür waren steuerliche Gründe (um es genauer zu sagen; Eheschließung). Nun habe ich aber das Problem, dass mein Fahrzeug noch auf meinen derzeitigen Nebenwonsitz angemeldet ist was ich auch gerne so lassen würde. Soviel ich heute vom Straßenverkehsamt in Erfahrung bringen konnte, kann man ein Fahrzeug NICHT mehr auf den Nebenwohnsitz anmelden. Aber wie siehts denn in meinem Fall aus? Mein Fahrzeug war ja bisher auf den Hauptwohnsitz angemeldet und jetzt habe ich das ja nur geändert. Insofern ist das ja keine NEUANMELDUNG eines Fahrzeugs...
Ich hoffe, ich bekomm hilfreiche Antworten...
Beste Antwort im Thema
Eine Ummeldung des Fahrzeugs ist im Fall des TE definitiv NICHT notwendig. Bei meiner Frau und mir ist nämlich der gleiche Fall eingetreten und das Straßenverkehrsamt hat mir das ausdrücklich bestätigt. Auch wurde es auch nicht bei einer Änderung des Kfz-Scheins beanstandet.
Zusätzlich habe ich demletzt der Versicherung den Sachverhalt vorgetragen und auch nochmals von der Versicherung bestätigt.
Es ergibt sich übrigens auch aus dem Gesetz. Die FZV verlangt nur die Zulassung auf den Hauptwohnsitz (darauf bezieht sich wohl die Auskunft des SV-Amtes des TE). Im Fall des TE ist das Fahrzeug aber bereits zugelassen. Also kein Problem. Weiter sagt die FZV, dass ein Kfz auf einen Wohnsitz angemeldet sein muss. Wohnsitz kann aber auch ein Nebenwohnsitz sein. Und damit ist keine Ummeldung notwendig.
Ich habe hier schon vor ca. 1,5 Jahren zu dem Thema ausführlich geschrieben. Es darf also jeder für weitere Infos (und genau rechtliche Grundlagen) gerne die Suchfunktion benutzen
Falls jemand anderer Meinung sein sollte würde mich jetzt schon interessieren, auf welcher rechtlichen Grundlage diese Auffassung beruht (bitte mal die Rechtsgrundlage = §§ nennen)
Viele Grüße
Celeste
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35 Antworten
Das Fahrzeug muss eigendlich umgemeldet werden. (Mit entsprechenden neuen Nummernschilder, Doppelkarte, Rest-Steuerrückerstattung und Neuzahlung der Steuern im neuen Wohnort.)
MfG
Zitat:
Original geschrieben von Ferdi80
Hallo Leser,
ich hoffe, ich bekomm hier eine für mich erfreuliche und gewünschte Antwort.
Und zwar geht es bei mir darum, dass ich heute meinen Nebenwohnsitz als Hauptwohnsitz und meinen Hauptwohnsitz als Nebenwohnsitz anmelden bzw umändern musste. Der Grund hierfür waren steuerliche Gründe (um es genauer zu sagen; Eheschließung). Nun habe ich aber das Problem, dass mein Fahrzeug noch auf meinen derzeitigen Nebenwonsitz angemeldet ist was ich auch gerne so lassen würde. Soviel ich heute vom Straßenverkehsamt in Erfahrung bringen konnte, kann man ein Fahrzeug NICHT mehr auf den Nebenwohnsitz anmelden. Aber wie siehts denn in meinem Fall aus? Mein Fahrzeug war ja bisher auf den Hauptwohnsitz angemeldet und jetzt habe ich das ja nur geändert. Insofern ist das ja keine NEUANMELDUNG eines Fahrzeugs...
Ich hoffe, ich bekomm hilfreiche Antworten...
Warum MUSSTEST Du die Wohnsitze tauschen? Wieviele km liegen sie auseinander?
Zitat:
Original geschrieben von quali
Warum MUSSTEST Du die Wohnsitze tauschen? Wieviele km liegen sie auseinander?
das Warum spielt doch keine rolle, fakt ist, dass er lt. gesetz den wagen nicht mehr auf dem nebenwohnsitz laufen lassen darf.
ist ja schon ne weile so.
jetzt könntest du die ummeldung natürlich erstmal eine weile vor dir herschieben, bis es irgendwann mal jemanden auffällt.
meint ihr denn das fällt jemanden irgendwann mal auf ?
Zitat:
Original geschrieben von Ferdi80
meint ihr denn das fällt jemanden irgendwann mal auf ?
Beim Nachbarn nicht, bei hunderten die es machen auch nicht.
Wenn man selber in der Situation ist fällts garantiert auf.
Also Ummelden und Stress vermeiden.
Zitat:
Original geschrieben von Ferdi80
meint ihr denn das fällt jemanden irgendwann mal auf ?
Und wenn es auffällt, welche Konsequenzen hat das ganze dann?
Zum einen: Was sieht der Buß-/Verwarn-/Strafgeldkatalog oder was auch immer dafür vor?
Und zum anderen: Wie reagiert die Versicherung wenn es zu einem Unfall kommt und das Fahrzeug war schon über einen längeren Zeitraum nicht auf den Hauptwohnsitz angemeldet?
Hi,
ich vermute jetzt einfach mal das der Nebenwohnsitz ne günstigere regionalklasse hat und du ihn deshalb dort angemeldet lassen willst.
In Falle eines Unfalls könnte es daher sein das die Versicherung von die die höheren Beiträge für die letzten Jahre zurückverlangt.
Gruß Tobias
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Hi,
ich vermute jetzt einfach mal das der Nebenwohnsitz ne günstigere regionalklasse hat und du ihn deshalb dort angemeldet lassen willst.
In Falle eines Unfalls könnte es daher sein das die Versicherung von die die höheren Beiträge für die letzten Jahre zurückverlangt.
Gruß Tobias
das ist mir scheiss egal... :-)
Zitat:
Original geschrieben von Ferdi80
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Hi,
ich vermute jetzt einfach mal das der Nebenwohnsitz ne günstigere regionalklasse hat und du ihn deshalb dort angemeldet lassen willst.
In Falle eines Unfalls könnte es daher sein das die Versicherung von die die höheren Beiträge für die letzten Jahre zurückverlangt.
Gruß Tobias
das ist mir scheiss egal... :-)
beides?
Hi,
vielleicht wissen da unsere versicherungsprofis was genaueres. Denn soweit ich weiß gibt es bei falschen angaben auch vertragsstrafen bis 5000€.
Ob das aber bei einer solchen "Nachlässigkeit" auch der Fall ist kann ich dir net sagen.
Ich denke gerade wenn es um Diebstahl geht wird das dann ziemlich interessant ob und wieviel die Versicherung zahlt.
gruß Tobias
Ob man bei so einer wichtigen Sache wie der KfzVers einfach sagen kann/sollte ... "das ist mir scheissegal" ... ???
Das Auto sollte an dem Ort angemeldet sein, der auch im Personalausweis dokumentiert ist!
Zitat:
Original geschrieben von 911westie
Ob man bei so einer wichtigen Sache wie der KfzVers einfach sagen kann/sollte ... "das ist mir scheissegal" ... ???
Das Auto sollte an dem Ort angemeldet sein, der auch im Personalausweis dokumentiert ist!
Das mit dem "scheissegal" kommt drauf an auf welchen Absatz er das bezieht . Und was wenn man keinen Perso hat? Muss man ja nich .
Muss man nicht ...? Oh doch, ... man muss!
Zitat:
Original geschrieben von 911westie
Muss man nicht ...? Oh doch, ... man muss!
Muß man nicht.
Man kommt auch mit einem Reisepass seiner Ausweispflicht nach