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Fahrzeug bei Übergabe anders als „abgesprochen“

Themenstarteram 21. Dezember 2022 um 19:22

Guten Abend!

Ich möchte einmal unser Problem mit einem Ford Kuga PHEV (Leasing) schildern und gerne erfahren, wie man sich hier am besten verhalten soll:

Im Oktober letzten Jahres haben wir unseren Ford privat geleast. Wir haben vor Ort das Fahrzeug mit dem Verkäufer im Autohaus konfiguriert und anschließend wurde uns (meiner Frau und mir) der Leasingvertrag zur Unterschrift vorgelegt. Als wir das Fahrzeug fünf Monate später abholen wollten, stellten wir bei der fest, dass ein paar wichtige Konfigurationen gar nicht vorhanden waren. Scheinbar hätte man diese separat mit bestellen müssen, der Verkäufer vor Ort hatte uns damals jedoch mitgeteilt, dass diese in der Serienausstattung inbegriffen sein, da wir die höchste Ausstattungslinie gewählt haben.

Nundenn! Weiter ging es dann heute mit dem erstmaligen Wechsel der Autoreifen. Ich hatte bei Vertragsabschluss das sogenannte FordLease „Rundum-Sorglos-Paket“ gewählt, da ich vor Ort beim Vertragsabschluss noch einmal deutlich gemacht habe, zukünftig keinerlei Kosten mit Wartung, Verschleiß, Bremsen oder Reifen haben möchte. Nun musste ich heute feststellen, dass wir die Reifen laut Kleingedruckten im Vertrag doch selbst bezahlen müssen, da wir kein „Reifenservice“ dazu gebucht haben.

So langsam bin ich echt sauer. Wie soll man sich am besten verhalten? Ich bin froh, wenn die Leasinglaufzeit nach 3 Jahren endlich vorbei ist. Denn die fehlende Konfiguration und vor allem dieser Ärger nun mit den Reifen nerven. Die Reifen haben ich heute zwar bekommen, aber erstmal natürlich nicht bezahlt!!

Edit: Damals nach der Fahrzeugabholung war ich dann bei einem Rechtsanwalt und habe mich beraten lassen, ob man das Fahrzeug durchtauschen oder zurückgeben kann. Die Sache mit der fehlenden Konfiguration stört wirklich. Ich habe die Sache dann irgendwie hingenommen und nicht weiter verfolgen lassen, da der Rechtsanwalt mir sagte, gerade im Leasing sei dies ziemlich kompliziert und aufwändig. Im besten Fall sollte man sich alles erdenkliche vor Ort quittieren und bestätigen lassen. Dann hätte man eine gute Chance. Das Autohaus und der Verkäufer waren in meinem Fall raus und ich hätte mich direkt an den Leasinggeber wenden müssen.

Wie sind eure Erfahrung mit Ärger im Liesing? Ich bin da einfach Laie und vertraue auf die Aussage des Verkäufers vor Ort, der mir das Fahrzeug erklärt und beim Kauf oder Leasing entsprechend konfiguriert. Ansonsten kann ich so etwas zukünftig auch zu Hause vor dem eigenen Computer machen und mir alles Separat in Ruhe durchlesen…

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12 Antworten

Ich lese nur den Vertrag, und nur das ist bindend.

Hast du da schon mal reingeschaut? Andere Absprachen, und Erkenntnisse von anderen Leuten sind doch unwirksam.

 

Zum Thema Ausstattung gilt das gleiche. Alles was man bestellt, muss schwarz auf weiß beschrieben sein.

Fehlt das auf der SA Liste, oder ist nicht in der Serienausstattung, fehlt es halt.

 

Wie blauäugig geht man denn sonst durchs Leben....

Was die Ausstattung angeht gilt, was im Vertrag steht.

Geht es beim Wartungsvertrag um die Reifen an sich oder nur den Wechsel?

Zusätzliche Winterreifen müssen extra bestellt werden und der Reifenwechsel ist, soweit ich weiss, nicht in der Wartungspauschale drin.

Zitat:

@PlugIn-Fahrer schrieb am 21. Dezember 2022 um 20:22:35 Uhr:

.... Ansonsten kann ich so etwas zukünftig auch zu Hause vor dem eigenen Computer machen und mir alles Separat in Ruhe durchlesen…

Genau so, hock dich zu Hause hin, bau dir dein Wunschauto zusammen und gehe mit dem Konfigurstionscode zum Verkäufer deines Vertrauens.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 21. Dezember 2022 um 20:31:26 Uhr:

Ich lese nur den Vertrag, und nur das ist bindend.

Hast du da schon mal reingeschaut? Andere Absprachen, und Erkenntnisse von anderen Leuten sind doch unwirksam.

 

Zum Thema Ausstattung gilt das gleiche. Alles was man bestellt, muss schwarz auf weiß beschrieben sein.

Fehlt das auf der SA Liste, oder ist nicht in der Serienausstattung, fehlt es halt.

 

Wie blauäugig geht man denn sonst durchs Leben....

Bindend ist, was vereinbart wurde. Was im Vertrag steht, muss das nicht abbilden. Eine Klausel in den AGB, dass nur schriftliche Vereinbarungen gelten, ist unwirksam.

Andere Absprachen sind daher sehr wohl wirksam.

Das Problem ist die Beweislast. Berufe ich mich auf eine mündliche Vereinbarung, muss ich die beweisen. In der Theorie reicht da die Ehefrau aus, die die mündliche Vereinbarung gehört hat. In der Praxis meistens nicht...

Ist uns in den letzten 25leasingjahren auch 2x passiert, dass in der Bestellung Ausstattungen standen die dann nicht enthalten waren.

Bei einem A3 fehlte durch Fehler des Verkäufers die Sitzheizung.

Es wurde nachträglich eingebaut.

......

Bei einem RangeRover fehlten Nebelscheinwerfer....gab eine Gutschrift von 1500€

.....

 

Was im Kaufvertrag steht wird geliefert oder erstattet oder der Wagen wird nicht abgenommen.

 

Was in deinem Vertrag steht musst du selbst nachlesen.

Bei Ausstattungspaketen ist dies oft schwierig. Deshalb sollte der Inhalt des Ausstattungspaketes im Kaufvertrag, der verbindlichen Bestellung aufgeführt werden.

 

Ich kenne es nur vond den bisherigen Fahrzeugkäufen meiner Frau oder von mir(Neuwägen, verschiedene Hersteller), dass jedes Ausstattungsdetail im Vertrag erwähnt ist. Ebenso Zusatzdienste wie Wartungspakete.

Wer sich hier auf Aussagen vom Verkäufer verlässt, ist verlassen^^ Aber wurde ja schon oft genug gesagt.

Manchmal haben die Käufer mehr Ahnung als der Verkäufer.

Leider nicht nur manchmal...

Zitat:

@Past0r schrieb am 23. Dezember 2022 um 14:23:02 Uhr:

Ich kenne es nur vond den bisherigen Fahrzeugkäufen meiner Frau oder von mir(Neuwägen, verschiedene Hersteller), dass jedes Ausstattungsdetail im Vertrag erwähnt ist. Ebenso Zusatzdienste wie Wartungspakete.

Wer sich hier auf Aussagen vom Verkäufer verlässt, ist verlassen^^ Aber wurde ja schon oft genug gesagt.

Kannte ich bisher auch nur so. Leider musste ich jetzt feststellen, dass bei Skoda die Dinge anders laufen. Lediglich Pakete aufgeführt ohne Bestandteile. Generell ist der Vertrag sehr knapp und oberflächlich gehalten. Bei BMW zum Beispiel gibt eine sehr detaillierte Auflistung jeder einzelnen Ausstattung, sehr transparent.

In diesem Fall würds ich die Inhalte der Pakete aus dem Konfigurator /Preisliste mit ausdrucken und beiderseitig unterschreiben lassen.

Oder die Printpreisliste, die zum Zeitpunkt der Bestellung (?) gültig war, aufheben - evtl. noch mit Stempel und Unterschrift Autohaus…

Die Preisliste reicht nicht aus

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